Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25.05.2020 haben die Automobilhersteller im Dieselskandal vorsätzlich sittenwidrig gehandelt, als sie die Motoren ihrer Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung versahen. Betroffene Fahrzeugbesitzer haben so einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Autobauer.
In zahlreichen Urteilen wurde Daimler im Mercedes-Abgasskandal mittlerweile zur Rücknahme von betroffenen Fahrzeugen verpflichtet. Hier eine kleine Auswahl neuer Urteile im Mercedes-Diesel-Abgasskandal:
Zudem seien laut eines EuGH-Gutachtens die von Autoherstellern verbauten Thermofenster nur eingeschränkt zulässig. Entspricht der EuGH der Ansicht seines Generalanwalts, könnten Besitzer von Fahrzeugen mit Thermofenstern auch deswegen eine Entschädigung fordern.
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Der Dieselskandal bei Daimler betrifft die Mercedes-Modelle mit den Motortypen OM 622, OM 642 und OM 651. Obwohl es sich nur um 3 verschiedene Motortypen handelt, sind eine Vielzahl an unterschiedlichen Modellen und Fahrzeugen betroffen.
Sollte Ihr Mercedes zu den Fahrzeugen gehören, die über eine illegale Abschalteinrichtung bzw. über ein sogenanntes Thermofenster verfügen, könnte Ihnen eine Entschädigung im Mercedes-Abgasskandal zustehen.
Diese Modelle sind u. a. vom Dieselskandal bei Mercedes betroffen:
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Auch beim Motortyp OMG 626 besteht mittlerweile der Verdacht einer illegalen Manipulation. Sollte sich dies bestätigen, droht ein weiterer Rückruf von großem Ausmaß.
Die Besitzer der vom Abgasskandal bei Daimler betroffenen Modelle haben folgende Handlungsoptionen:
Ja. Entschädigungsansprüche verjähren laut § 195 BGB auch im Mercedes-Dieselskandal innerhalb von 3 Jahren.
Da bereits 2018 durch das Kraftfahrtbundesamt (kurz: KBA) erste Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6b aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen öffentlich zurückgerufen wurden, ist davon auszugehen, dass zu diesem Zeitpunkt die Öffentlichkeit über die Manipulationen der Fahrzeuge informiert war. Hier könnte die gesetzliche Verjährungsfrist am 31.12.2021 abgelaufen sein.
Für andere Modelle läuft die Verjährungsfrist unter Umständen länger: Hier haben Sie als Dieselbesitzer also noch die Möglichkeit, Ihre Entschädigung gegenüber Daimler geltend zu machen.
Gegen Daimler läuft aktuell auch eine Musterfeststellungsklage im Mercedes-Abgasskandal. Diese sorgt dafür, dass die Verjährung gehemmt wird – allerdings nur dann, wenn Sie sich als Betroffener der Musterfeststellungsklage anschließen.
Eine mögliche Entschädigung im Mercedes-Abgasskandal ist abhängig vom Listenpreis des Wagens zur Zeit der Anschaffung (also dem Kaufpreis), der Laufleistung und der zu erwartenden Laufleistung.
Bei der Berechnung der möglichen Entschädigung wird vom Anschaffungspreis die sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen. Diese ergibt sich in der Regel aus dem Kaufpreis multipliziert mit der zu erwartenden Laufleistung geteilt durch die tatsächliche Laufleistung.
Beispiel:
Kaufpreis des Fahrzeugs |
60.000 Euro |
Erwartete Laufleistung des Fahrzeugs |
300.000 km |
Tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs |
100.000 km |
Nutzungsentschädigung: |
20.000 Euro |
Entschädigungshöhe: |
40.000 Euro |
Bei der Einforderung der Entschädigung für den Daimler-Abgasskandal kann die Gefahr bestehen, dass die Nutzungsentschädigung höher ausfällt als die Entschädigung oder der Autohersteller ein niedrigeres Vergleichsangebot macht als der tatsächliche Anspruch.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal kann hier helfen: Er prüft Ihre Ansprüche und ob sich eine Geltendmachung lohnt. Darüber hinaus kann er folgende Aufgaben übernehmen:
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Obwohl auch die sogenannten Thermofenster als illegale Abschalteinrichtungen vom Mercedes-Abgasskandal erfasst werden, weist der Autobauer aus Stuttgart auch weiterhin jede Schuld von sich. Dabei sind die Gerichte bisher klar auf der Seite der Verbraucher – und damit auf der Seite der betroffenen Dieselbesitzer. Auch die aktuelle Entwicklung auf europaweiter Ebene wirkt sich auf den Mercedes-Abgasskandal aus: Hier ist in den nächsten Monaten mit einer weiteren Entscheidung zugunsten der Dieselbesitzer zu rechnen.
Der Mercedes-Abgasskandal betrifft insbesondere Dieselmodelle aller Fahrzeugreihen aus den Baujahren 2012 bis 2018, in denen unter anderem die Motoren mit der Kennung OM 642, OM 651 und OM 654 verbaut wurden.
Die von Daimler verbauten Thermofenster zählen nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts zu den illegalen Abschalteinrichtungen und sind damit in konsequenter Anwendung der bisherigen Rechtsprechung zum Thema Dieselskandal ein Grund für eine finanzielle Entschädigung durch den Autokonzern. Auch wenn von Daimler weiterhin eine Manipulation der Motorleistung abgestritten wird, könnte der Autobauer zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden wird.