Fragen Sie sich, ob Sie betroffen sind und im Dieselskandal Schadensersatz fordern können? Wir fassen für Sie zusammen, für welche Modelle Sie eine Entschädigung erhalten können, wie hoch diese ausfallen kann und wie dabei Ihre Chancen auf Erfolg stehen – auch jetzt, viele Jahre nach Bekanntwerdung des großen Abgasskandals.
Ganz einfach mit advocado:
Im Jahr 2015 ist der Abgasskandal öffentlich geworden und seither ein Thema, das noch immer nicht an Brisanz verloren hat. Angefangen hatte es mit dem Bekanntwerden der Manipulation von Abgaswerten von Diesel-PKWs bei Volkswagen, doch wie bereits lange bekannt ist, sind zahlreiche weitere Hersteller in den Dieselskandal involviert.
Gesetzlich vorgeschriebene Emissionsgrenzwerte wurden mittels Abschalteinrichtungen geschönt und somit auf den Prüfständen eingehalten. Im Realbetrieb auf der Straße wurden die erlaubten Mengen an Stickoxiden jedoch um ein Vielfaches überschritten.
Mit Urteil vom 25.05.2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) schließlich, dass der Automobilhersteller VW im Dieselskandal vorsätzlich sittenwidrig gehandelt habe, als sie den Motortyp EA189 seiner Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung versahen. Daher haben Kunden, die ein solches manipuliertes Fahrzeug erworben haben, einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung vom Fahrzeughersteller.
Die Liste der aktuell betroffenen Modelle im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ist lang. Hier finden Sie einen Auszug der Liste aller betroffenen Fahrzeuge.
Marke |
Modelle |
VW |
u.a. Golf, Polo, Passat, Tiguan, Jetta, Scirocco, Beetle, Eos, Sharan, Touareg, Caddy, Amarok, Arteon, T-Roc, Crafter, T5, T6, Crafter |
Audi |
u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT |
Skoda |
u. a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti |
Seat |
u.a. Alhambra, Altea, Exeo, Leon, Toledo |
Porsche |
Cayenne, Macan, Panamera |
Mercedes-Benz |
u.a. A-, B-, C-, E-, R-, S-, M-, V-, G-Klasse, GLK, GLC, GLE, Citan, Sprinter, Vito, Viano, Marco Polo |
BMW |
u.a. 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er, X1, X3, X4, X5, X6 |
Opel |
u.a. Insignia, Zafira, Cascada, Movano |
Auch Wohn- und Reisemobile von Fiat, Iveco, VW und auch Mercedes-Benz stoßen ein Vielfaches der erlaubten Schadstoffemissionen aus. Schadensersatz ist hier ebenfalls möglich – egal, ob Sie Ihr Wohnmobil behalten oder abgeben möchten.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal kann Ihren Anspruch auf Schadensersatz prüfen und Sie dabei unterstützen, eine angemessene Entschädigung für den Wertverlust Ihres manipulierten Diesels zu erhalten. So vermeiden Sie, eventuell eine zu geringe Entschädigung zu erzielen als Ihnen rechtlich zusteht.
Darüber hinaus kann ein spezialisierter Anwalt folgende Aufgaben übernehmen:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser prüft die Sachlage und erklärt Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung innerhalb von 2 Stunden*, was Sie jetzt tun können.
Die Chancen auf Entschädigung im Dieselskandal stehen auch im aktuellen Jahr noch sehr gut. Die Angst vor Verjährung muss nicht sein! In vielen Abgasskandalfällen ist bis zu 10 Jahre lang Schadensersatz möglich.
Darüber hinaus wird zeitnah ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) erwartet, das die Verbraucherrechte voraussichtlich nochmals deutlich stärken wird. Der Generalanwalt am EuGH hat mit seinen Schlussanträgen vom 2. Juni 2022 bereits deutlich gemacht, dass es für einen Schadensersatzanspruch genügt, dass die Hersteller gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben.
Fahrzeughersteller seien nämlich verpflichtet, Autos so zu bauen, dass die Emissionsgrenzwerte unter normalen Umständen eingehalten werden – im vorliegenden Fall der Thermofenster ist dies jedoch fast nie der Fall. Nutzen Sie diese neue Entwicklung, um sich Ihre Schadensersatzzahlung zu sichern!
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Wenn Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, können Sie es zurückgegeben und den Kaufpreis vom Autoersteller erstattet bekommen. Allerdings ist zu beachten, dass von der Rückerstattungssumme eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird. Die Höhe der Entschädigung im Abgasskandal ist daher individuell.
Die Nutzungsentschädigung richtet sich vor allem danach, wie viele Kilometer mit dem betroffenen Auto bereits zurückgelegt wurden, sowie die Kilometer bei Kauf des Wagens. Weitere Faktoren bei der Berechnung sind der Kaufpreis und die maximal zu erwartende Gesamtlaufleistung des Wagens.
Diese wird individuell vom Gericht festgelegt. Die Bezifferung kann je nach Art des Fahrzeugs und Einschätzung des Gerichts zwischen 250.000 und 500.000 Kilometer betragen – dabei gilt: Je höher die Gesamtlaufzeit angesetzt wird, desto vorteilhafter für den Verbraucher.
Hier finden Sie eine konkrete Berechnung eines Beispielfalls.
(Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / erwartete Gesamtlaufleistung = Nutzungsentschädigung
Beispielrechnung: Frau Sommer kauf einen Neuwagen für 30.000 €. Aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung wird ihr ein Schadensersatzanspruch gerichtlich zugesprochen und die Gesamtlaufleistung des Wagens auf 250.000 km festlegt. Sie kann das Auto zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Zum Zeitpunkt der Verhandlung weist der Wagen eine Laufleistung von 120.000 km auf.
(30.000 € x 120.000 km) / 250.000 km = 14.400 €
Frau Sommer steht somit nach Abzug der Nutzungsentschädigung in Höhe von 14.400 € eine Rückzahlung von 15.600 € zu.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Mai 2020 ist für alle betroffenen Fahrzeughalter ein Gewinn. Denn: In der Praxis soll kein Unterschied beim Anspruch auf Diesel-Schadensersatz zwischen Neu-, Leasing- und Gebrauchtwagen gemacht werden. Die Schadensersatzklage gegen VW, die zu dem wegweisenden Urteil geführt hatte, wurde sogar von einer Privatperson eingereicht, die ihr Fahrzeug in gebrauchtem Zustand erworben hatte.
Bei der Berechnung der Diesel-Entschädigung gibt es allerdings Unterschiede bei der Abtretung der Mängelrechte bei Vorbesitzern. Außerdem wird die zuvor erwähnte Nutzungsentschädigung angerechnet, die sich bei einem Gebrauchtwagen anders bemisst. Denn: Von der Gesamtlaufleistung werden die bereits zurückgelegten Kilometer des Vorbesitzers abgezogen.
(Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / (erwartete Gesamtlaufleistung - Kilometer bei Kauf) = Nutzungsentschädigung
Beispielrechnung: Frau Sommer kauf einen Gebrauchtwagen für 15.000 €, der bereits 40.000 km auf dem Tacho hat. Aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung wird ihr ein Schadensersatzanspruch gerichtlich zugesprochen und die Gesamtlaufleistung des Wagens auf 250.000 km festlegt. Sie kann das Auto zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Zum Zeitpunkt der Verhandlung weist der Wagen eine Laufleistung von 160.000 km auf. Sie ist also bereits 120.000 km seit dem Kauf gefahren.
(15.000 € x 120.000 km) / (250.000 km - 40.000 km) = 8.571 €
Frau Sommer steht somit nach Abzug der Nutzungsentschädigung in Höhe von 8.571 € eine Rückzahlung von 6.429 € zu.
Dies zeigt, dass sich sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtwagen die Durchsetzung von Schadensersatz im Abgasskandal auszahlt. Prüfen Sie jetzt Ihre Erfolgschancen und machen Sie Ihre Ansprüche geltend!