1. Kann ich im Dieselskandal noch eine Klage einreichen?
Nicht jeder Besitzer eines abgasmanipulierten Fahrzeugs hat aktuell noch die Möglichkeit, auf seine Schadenersatzansprüche zu pochen. Da der Abgasskandal - beispielsweise bei VW - bereits 2015 bekannt wurde, sind hier viele Ansprüche und Klagemöglichkeiten bereits verstrichen, da die dreijährige Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Ob betroffene Verbraucher noch klagen können, hängt also davon ab, mit welchem Modell und Motortyp sie im Dieselskandal betrogen wurden.
Dass der Motortyp EA288 auch von den Softwaremanipulationen betroffen ist, wurde erst 2019 öffentlich. Bis zum Ablauf von 2022 können Besitzer eines solchen Fahrzeugs noch eine Klage im Dieselskandal einreichen. Gleiches gilt für die 3 Liter-Motoren EA896, EA897 und EA898, die eher in hochpreisigen Fahrzeugen verbaut wurden.
Aus drei können zehn Jahre Verjährung werden
Im Februar 2022 fällte der BGH ein Urteil (Az.: VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21), welches bestätigte, dass Betroffene des Dieselskandals noch nach Ablauf der dreijährigen Verjährung einen Restanspruch geltend machen können. Dieser basiert auf § 852 BGB, welcher besagt, dass eine unerlaubte Vorteilnahme auf Kosten Anderer mittels Entschädigung wieder gut gemacht werden muss. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug vor Bekanntwerden des Abgasskandals am 22. September 2015 gekauft wurde und es sich um einen Neuwagen handelte. Bei Gebrauchtwagen besteht der Anspruch nicht.
2. Wie stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Klage im Dieselskandal?
Zwei Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2020 geben Verbrauchern in eigene Klagen Rückenwind. Die Urteile bestätigten ganz klar das Vorhandensein von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Betrug. Vom BGH-Urteil profitieren vorrangig Betroffene mit einem Dieselauto des VW-Konzerns der Marken VW, Audi, Skoda, SEAT und Porsche.
Doch auch im Fall des Motors EA288 hat das Oberlandesgericht Naumburg bereits ein wegnweisendes Urteil gefällt. (Urteil v. 09. April 2021, Az. 8 U 68/20). Der VW Konzern dementierte jahrelang, dass auch mit dem Nachfolger des Skandalmotors EA189 betrogen wurde. Das OLG Naumburg verurteilte VW zur Zahlung von Schadenersatz im Streit um einen Golf VII 2.0 TDI. Das Urteil ist bedeutsam für tausende betroffene VW-Diesel mit dem EA288.
Auch Daimler-Besitzer können sich an zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteilen orientieren. So haben bereits die Landgerichte Stuttgart (Az. 27 O 40/19), Karlsruhe (Az. 18 O 24/18) und Hanau (Az. 9 O 76/1) zugunsten von betrogenen Haltern von Mercedes Benz-Fahrzeugen geurteilt.
Und auch gegen BMW wurde im März 2020 das erste erfolgreiche Urteil gefällt. Das LG Düsseldorf kam zu dem Schluss, dass der Autokonzern den Kläger „in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich geschädigt“ hat (Az. 7 0 67/19). Besonders interessant: Bei der fraglichen illegalen Abschalteinrichtung in dem BMW X1 mit der Euro-5-Norm handelte es sich um ein „Thermofenster“. Dieses ist in allen Dieselfahrzeugen sämtlicher Marken verbaut.
3. Wie sollte man vorgehen, um eine Entschädigung zu bekommen?
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal kann Ihren Anspruch auf Schadensersatz prüfen und Sie dabei unterstützen, eine angemessene Entschädigung für den Wertverlust Ihres manipulierten Diesels zu erhalten. So vermeiden Sie, eventuell eine zu geringe Entschädigung zu erzielen als Ihnen rechtlich zusteht.
Darüber hinaus kann ein spezialisierter Anwalt folgende Aufgaben übernehmen:
- Nachweis eines möglichen Anspruchs gegen den Autohersteller
- Berechnung der individuellen Entschädigung im Dieselskandal
- Prüfung von Gesetzeslage & Handlungsoptionen
- Prüfung & Nachverhandlung eines Vergleichsangebots