1. Ist mein Porsche vom Abgasskandal betroffen?
Vom Porsche-Abgasskandal sind die Motoren EA897 und EA898 betroffen. Diese Motoren wurden in folgenden Modellen verbaut:
- Porsche Panamera I (Baujahr 06/2011–08/2015)
- Porsche Cayenne II (06/2010–09/2014) & Typ 92A (05/2015– 05/2018)
- Porsche Cayenne S (05/2012–03/2016)
- Porsche Macan S (09/2014–02/2018)
- Porsche Panamera 4S (11/2016–08/2017)
Nach aktuellem Stand betrifft der Porsche-Abgasskandal auch Benziner – u. a. den 911-Benziner, der allgemein als Aushängeschild des Autobauers gilt. Hier kann es zu einem offiziellen Rückruf der jeweiligen Fahrzeuge kommen.
2. Was können Porsche-Besitzer jetzt tun?
Als Besitzer eines Porsche-Dieselfahrzeugs können Sie von Porsche im Abgasskandal eine Entschädigung verlangen, wenn Ihr Fahrzeug zu den Modellen gehört, die über eine illegale Abschalteinrichtung verfügen.
Allerdings richten sich die Ansprüche der betroffenen Autobesitzer nicht ausschließlich gegen Porsche: Da der manipulierte Motor in den meisten Fällen vom Hersteller Audi stammt, müssen geschädigte Autokäufer ihren Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Motorenhersteller geltend machen.
Neben einer Entschädigung haben die Betroffenen weitere Optionen:
- Rückgabe des Dieselfahrzeug und Erstattung des Kaufpreises nebst Schadensersatz
- Motorupdate oder Nachlieferung eines manipulationsfreien Dieselfahrzeugs durch Porsche
- Schadensersatz abzüglich Nutzungsentschädigung ohne Rückgabe des Dieselfahrzeugs
- Widerrufsjoker nutzen und Kredit widerrufen
Gibt es eine Verjährung im Porsche-Dieselskandal?
Laut § 195 BGB verjähren die Ansprüche aus dem Abgasskandal gegen Porsche innerhalb von 3 Jahren.
Bereits 2018 kam es zu ersten offiziellen Rückrufaktionen von Porsche-Modellen durch das Kraftfahrzeugbundesamt (kurz: KBA) – und schon im Oktober 2018 im Abgasskandal zu Urteilen beim Porsche Macan. Damit ist davon auszugehen, dass schon zu diesem Zeitpunkt die breite Öffentlichkeit über die illegalen Manipulationen bei Porsche informiert war – wenn auch nicht über das genaue Ausmaß bzw. über Details. In Anwendung der genannten Vorschriften könnte die Verjährungsfrist entsprechend am 31.12.2021 abgelaufen sein.
3. Wie hoch ist die Entschädigung im Porsche-Dieselskandal?
Die Entschädigungshöhe im Dieselskandal bei Porsche ist abhängig vom Kaufpreis des Fahrzeugs, der bisherigen Laufleistung und der Laufleistung, die unter normalen Bedingungen für das Fahrzeug zu erwarten wäre.
Die Höhe des möglichen Schadensersatzes lässt sich so berechnen: Vom Anschaffungspreis für das Fahrzeug wird die sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen. Diese berechnet sich aus dem Kaufpreis multipliziert mit den gefahrenen Kilometern geteilt durch die zu erwartende Laufleistung minus Kilometerstand bei Kauf des Fahrzeugs (bei Neufahrzeugen also Null).
4. Entschädigung von Porsche erhalten: So geht’s!
Weil die genaue Berechnung der Entschädigung nicht immer leicht ist, die Nutzungsentschädigung höher ausfallen kann als die tatsächliche Entschädigung oder Porsche ein niedrigeres Vergleichsangebot macht, als dem Käufer zustehen würde, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal helfen.
Auch das Angebot eines Software-Update lässt sich zusammen mit einem Anwalt prüfen – ein solches Update kann nämlich zum schnelleren Verschleiß des Motors führen. Darüber hinaus kann der Anwalt Sie wie folgt unterstützen:
- Berechnung der Entschädigungshöhe für Ihren Porsche-Diesel
- Einforderung der Entschädigung beim Autohersteller
- Prüfung des Vergleichsangebots von Porsche
- Widerruf Autokredit Widerruf Leasingvertrag
- Geltendmachung von gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.
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