Aktuelle Urteile Dieselskandal EA288
Erfolgreiche EA288-Klagen auf Schadensersatz gibt es seit Anfang 2020. Urteile im EA288 Abgasskandal gibt es bis heute.
OLG Oldenburg Urteil 13. Dezember 2023: Schadensersatz für EA288 im Abgasskandal
Das OLG Oldenburg folgte im Dezember 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW im Rahmen einer EA288 Klage dazu, 3.000 € Entschädigung zu zahlen.
BGH-Urteil 26. Juni 2023: Pauschal Schadensersatz von VW im Dieselskandal
Im Juni 2023 hat der BGH entschieden: Im Abgasskandal müssen VW und andere involvierte Hersteller pauschal Schadensersatz für Diesel-Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen zahlen. Möglich sind 5 bis 15 % des Kaufpreises für die Diesel.
Plus: Wer vom Dieselskandal betroffen ist, muss nicht mehr beweisen, dass VW vorsätzlich gehandelt hat. Das soll die Masse an Diesel-Klagen beschleunigen. Den Schadensersatz bekommt man mit einer EA288 Klage pauschal.
EuGH-Urteil 21. März 2023: Schadensersatz leichter möglich
Der EuGH hat im März 2023 entschieden, dass fahrlässiges Handeln der Fahrzeug-Hersteller ausreicht, damit betroffene Diesel-Fahrer Schadensersatz verlangen können.
Das erhöht die Chancen einer EA288 Klage.
2. In welchen Modellen ist der Motor EA288 verbaut?
Volkswagen, Audi, Seat und Skoda – die Liste der Fahrzeuge, in denen VW den Motor EA288 verbaut hat, ist lang.
Hier eine Auswahl der Fahrzeuge, die vom EA288 Abgasskandal betroffen sind:
Volkswagen (1,4; 1,6; 2,0 Liter Hubraum)
- Amarok
- Arteon
- Beetle
- Caddy
- Crafter
- Eos
- Golf
- Jetta
- Passat
- Polo
- Scirocco
- Sharan
- Tiguan
- Touran
- T-Roc
- T6
Audi (1,4; 1,6; 2,0 Liter Hubraum)
Seat (1,4; 1,6; 2,0 Liter Hubraum)
- Alhambra
- Altea
- Exeo
- Leon
- Toledo
Skoda (1,4; 1,6; 2,0 Liter Hubraum)
- Fabia
- Rapid
- Roomster
- Octavia
- Superb
- Yeti
Wer eines dieser Fahrzeuge besitzt, kann Schadensersatz mit einer EA288 Klage einfordern.