2. In welchen Marken wurde das Thermofenster eingebaut?
Im Grunde ist in fast jedem Diesel ein Thermofenster verbaut. Allerdings ist nicht jedes Thermofenster auf die gleichen Temperaturen eingestellt. In manchen Modellen ist die Schummeltechnik von Beginn an eingebaut, bei anderen Fahrzeugen wird sie erst mit einem Software-Update installiert.
Hier eine Übersicht aller Marken, bei denen ein Thermofenster verbaut wurde:
VW (u. a. EA189, EA288, V-TDI)
Audi (u. a EA189, EA288, V-TDI)
SEAT (u. a. EA189, EA288)
Škoda (u. a. EA189, EA288)
Mercedes-Benz
BMW
3. EuGH bestätigt: Das Thermofenster ist illegal
Der Dieselskandal ist noch längst nicht ausgestanden, und auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich noch eine Weile mit dem Betrug beschäftigen. Ein wichtiges Urteil fiel im Dezember 2020: Der EuGH hat entschieden, dass es sich bei dem Thermofenster eindeutig um eine illegale Software handelt (Az. C-693/18). In nahezu jedem Dieselfahrzeug ist ein solches unzuässiges Thermofenster verbaut, das bedeutet: Viele betroffene Dieselfahrer haben durch das EuGH-Urteil einen Anspruch auf Schadensersatz!
Ganz konkret ging es bei dem Fall um einen VW, bei dem das unzulässige Thermofenster während eines Software-Updates eingebaut wurde. Das Urteil des EuGH gilt aber auch für Fahrzeuge anderer Hersteller wie beispielsweise BMW oder Mercedes-Benz. Grundsätzlich hat jeder Betroffene, dessen Fahrzeug über ein illegales Thermofenster verfügt, das Recht auf Entschädigung.
Neues Urteil: Erfolgschancen stehen 2023 so gut wie nie zuvor!
Im März 2023 senkte der EuGH eine wichtige Hürde für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal. Das Urteil wurde mit Spannung erwartet: Die Erfolgschancen stehen nun so gut wie nie zuvor!
Was ist passiert? Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass auch ein fahrlässiges Handeln für eine Schadensersatzklage völlig ausreicht. Bei dem konkreten Fall spielte das Thermofenster eine wichtige Rolle: Der Einbau eines Thermofensters galt bislang nämlich nicht als absichtlicher Betrug und hat daher in der Regel auch keine Ansprüche auf Entschädigung ausgelöst. Das hat sich nun geändert: Der EuGH hat entschieden, dass Sie einen Schadensersatz bereits bei fahrlässigem Verhalten verlangen können.
4. BGH-Urteil zum Dieselskandal: Betroffene sollen entschädigt werden
Die guten Nachrichten gehen weiter: Am 8. Mai 2023 verhandelte auch der Bundesgerichtshof (BGH) zum Dieselskandal und zu der Frage, wie das Urteil des EuGH in Deutschland umgesetzt werden soll. Das Urteil wird am 26. Juni verkündet. Bereits jetzt steht aber fest, dass der BGH den Richtern aus Luxemburg folgen werden: Das bedeutet neue Schadensersatzansprüche für Betroffene.
Auch hier gilt: Bereits ein fahrlässiges Verhalten reicht für einen Schadensersatzanspruch aus. In den konkreten Fällen ging es auch um das Thermofenster: Der Einbau einer solchen Abschalteinrichtung wird in Deutschland zukünftig einen Schadensersatzanspruch auslösen. Egal, ob vorsätzlicher Betrug oder Fahrlässigkeit: Wenn auch in Ihrem Diesel ein Thermofenster verbaut wurde, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
Der BGH tendiert zu einem sogenannten „kleinen Schadensersatz". Betroffene sollen ihren Wagen behalten können und erhalten eine Schadensersatzzahlung von 25 Prozent des Kaufpreises. Das ist im Grunde eine sehr angenehme Lösung — Dieselfahrer erhalten eine Entschädigung, können Ihr Auto aber weiterhin nutzen.
Erfolgschancen stehen gut: Sie müssen das Urteil nicht abwarten
Es stimmt: Das Urteil wird erst am 26. Juni verkündet. Betroffene können sich aber schon jetzt auf ein verbraucherfreundliche Entscheidung einstellen und eine Klage vorbereiten. Es steht bereits fest: Es wird einen Schadensersatz für Betroffene geben. Die Durchsetzung der Rechte braucht aber immer etwas Zeit, daher sollten Sie die Zeit bis zur Urteilsverkündung nutzen und sich von einem Anwalt beraten lassen.
5. Vorsicht bei Rückrufaktionen: Thermofenster bleibt oft auch nach dem Update
Infolge des Diesel- oder Abgasskandals hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine große Rückrufaktion angeordnet. Dieselfahrer werden aufgefordert, das betroffene Fahrzeug in eine Werkstatt zu bringen. Dort soll eine neue Software installiert werden, die alle illegalen Abschalteinrichtungen entfernt. Der Rückruf betrifft derzeit nur Fahrzeuge mit dem nachweislich manipulierten EA189-Motor — aber auch für den Nachfolgemotor EA288 könnten schon bald offizielle Rückrufe angeordnet werden.
Der Haken: Das Update entfernt nicht unbedingt alle illegalen Abschalteinrichtungen. Es kann passieren, dass Ihr Fahrzeug auch nach dem Besuch in der Werkstatt über unzulässige Software verfügt. Wir empfehlen daher, dem Aufruf des KBA erst einmal nicht nachzukommen, sondern sich anwaltliche Unterstützung zu suchen: Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist, haben Sie in jedem Fall das Recht auf Entschädigung. Unsere Experten können die Erfolgschancen in einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen.
6. Thermofenster Diesel: Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?
Zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche haben Sie grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten:
Sie können Ihren Wagen zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen: Beachten Sie hierbei jedoch, dass Sie nicht den gesamten Kaufpreis zurückerhalten. Die bisherige Kilometerzahl wird berücksichtigt und vom ursprünglichen Preis abgezogen. Das nennt sich Nutzungsentschädigung und soll im Grunde verhindern, dass Sie Ihren Diesel lange fahren und dann zum Vollpreis verkaufen.
Viel Vielfahrer ist es daher oft besser, den Wagen mit Thermofenster zu behalten und einen Schadensersatz zu fordern. Hierbei lässt sich nicht pauschal sagen, wie viel Schadensersatz gezahlt wird — in einigen Urteilen wurde den Fahrern aber bereits Summen von bis zu 10.000 Euro zugesprochen.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an und beraten Sie gern, welche Option in Ihrem Fall am besten ist!
7. Thermofenster Diesel: Welche Fristen gelten bei der Entschädigung?
Die schlechte Nachricht: In Deutschland gilt bei Betrugsfällen eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Viele Betroffene haben diese Frist bereits verpasst und konnten ihre Ansprüche gegen die Automobilhersteller nicht durchsetzen.
Die gute Nachricht: Wenn die Verjährung bereits eingetreten ist, steht Besitzern eines betroffenen Neuwagens noch immer ein sogenannter Restschadensersatzanspruch zu. Grundsätzlich erhalten Sie dadurch jene Summe erstattet, die die Volkswagen AG durch Ihren Betrug verdient hat. Sie haben also auch nach Ablauf der üblichen Frist noch die Chance auf Schadensersatz: Die Verjährungsfrist für einen Restschadensersatzanspruch beträgt nämlich zehn Jahre!