Das Wichtigste in Kürze:
- Egal ob Baufinanzierung, Kredit oder Darlehen: Banken müssen wahrheitsgemäß, vollständig und eindeutig beraten.
- Nicht jede erfolglose Geldanlage gilt als Falschberatung.
- Eine Aufklärungspflicht der Bank entsteht nur, wenn ein Beratungsvertrag vorliegt.
- Der Beratungsvertrag liegt automatisch bei einem Beratungsgespräch vor – Sie müssen keinen schriftlichen Vertrag dafür unterschreiben.
- Der Kunde muss die Falschberatung beweisen, um Schadensersatz verlangen zu können.
- Folgende Schritte sind möglich: Beschwerde einlegen, Ombudsmann kontaktieren, Schadensersatzklage.
- Ein Anwalt kann die Ansprüche durchsetzen und den Geschädigten vor Gericht vertreten.
- Die Anwalts- und Gerichtskosten muss nach erfolgreicher Klage die Bank tragen.
1. Schadensersatz bei Falschberatung einer Bank: Was Sie wissen müssen
Bei einem Beratungsgespräch hat die Bank automatisch eine Aufklärungspflicht. Verletzt die Bank diese und berät Sie falsch, können Sie gegebenenfalls Schadensersatz fordern. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie Sie entschädigt werden.
3 Bedingungen
Sie können Schadensersatz wegen einer Falschberatung Ihrer Bank fordern, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es liegt ein Beratungsvertrag vor.
- Die Bank hat Verpflichtungen aus dem Beratungsvertrag verletzt.
- Sie können die Falschberatung beweisen.
Ein Beratungsvertrag entsteht, sobald eine Beratung bei der Bank stattfindet – ein schriftlicher Vertrag ist nicht nötig.
Durch den Beratungsvertrag hat die Bank folgende Verpflichtungen:
- Die Bank muss das Finanzprodukt wählen, welches zum Vorhaben des Kunden, dessen Risikobereitschaft und Wissensstand passt. Z. B. darf die Bank kein Fachwissen über Geldanlagen voraussetzen.
- Der Berater muss dem Kunden sämtliche Informationen über das Finanzprodukt geben, die für ihn wichtig sind. Das gilt auch für Risiken, aufgrund derer der Kunde das Angebot ablehnen könnte.
- Erhält die Bank Provisionen für den Verkauf von Geldanlagen, muss sie den Kunden darüber informieren.
Beweispflicht: Das ist wichtig
Grundsätzlich muss der Kunde die Falschberatung der Bank beweisen. Die Bank könnte nämlich angeben, den Kunden nicht falsch beraten zu haben.
Für den Beweis einer Falschberatung der Bank genügt ein Gesprächsprotokoll der Beratung. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Das Gesprächsprotokoll muss sämtliche Inhalte der Beratung enthalten.
- Sie müssen das Datum der Beratung angeben.
- Der Berater muss das Protokoll mit seiner Unterschrift bestätigen.
Aber: Können Sie die Falschberatung nicht beweisen, erhalten Sie keinen Schadensersatz. Ein Anwalt kann Beweise erkennen und diese rechtssicher darlegen.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie falsch beraten wurden, kann ein advocado Partner-Anwalt Ihren Fall prüfen und Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten erläutern.
Damit ein Schadensersatzanspruch erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen alle Schadenspositionen korrekt beziffert und belegt sein. Juristische Laien stoßen hier an ihre Grenzen. Daher ist anwaltliche Hilfe gefragt, um den Anspruch nicht zu gefährden.
Ralph Husung
Anwalt für Schadensersatzrecht
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Verjährung
Nach § 195 BGB verjährt der Anspruch auf Schadensersatz nach 3 Jahren.
Das ist dabei wichtig:
- Die Verjährungsfrist beginnt in dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist.
- Der Anspruch entsteht sobald der Kunde den Schaden bemerkt und weiß, welcher Berater seine Pflicht verletzt hat.
Beispiel: Der Kunde wird im März 2018 über eine Geldanlage falsch beraten. Im Januar 2019 erfährt er durch einen Pressebericht, dass die Geldanlage mit erheblichen Kosten für den Anleger verbunden ist. Die Verjährungsfrist beginnt nicht 2018, sondern erst am 31. Dezember 2019 – sie endet am 31. Dezember 2022.
Beispiele
Wie viel Schadensersatz Sie bekommen können, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In der folgenden Tabelle haben wir einige Beispiele für Sie aufgelistet.
Schadensersatz
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Urteil
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12.000 €
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Landgericht Hamburg AZ 318 O 4/08: Bank verletzt Aufklärungspflicht
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12.660 €
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Landgericht Verden AZ 4 O 421/05: Bank tätigt falsche Aussage über eine Geldanlage
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214.700 €
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OLG Bamberg AZ U 140/14: Bank verschweigt Provision für der Verkauf einer Geldanlage
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540.000 €
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BGH AZ XI ZR 33/10: Bank klärt nicht über erhebliche Risiken einer Geldanlage auf
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2. Falschberatung Bank – so können Sie sich wehren
Beschwerde einlegen
Wurden Sie von einer Bank falsch beraten, können Sie den Fall bei dieser melden.
Dazu genügt eine schriftliche Beschwerde mit folgenden Inhalten:
- Beschreibung Ihrer Situation.
- Erklärung der Falschberatung.
- Aufforderung zur Lösung des Problems mit Setzung einer Frist.
Ombudsmann kontaktieren
Zusätzlich zur schriftlichen Beschwerde können Sie einen Ombudsmann kontaktieren. Das sind pensionierte Richter, die Ihnen bei Streitigkeiten mit Ihrer Bank helfen.
Dabei gilt Folgendes:
- Die Bank muss Mitglied im Bundesverband deutscher Banken sein, damit Sie sich an einen Ombudsmann wenden können.
- Banken müssen sich nur bis zu einem Streitwert von 5.000 € an die Entscheidung des Ombudsmannes halten (der Streitwert ist der geforderte Schadensersatz).
- Der Ombudsmann führt keine Rechtsberatung durch.
- Der Ombudsmann berücksichtigt keine Zeugen – diese können aber für den Beweis der Falschberatung wichtig sein.
Weil der Kunde die Falschberatung zwingend beweisen muss und es bei Bankgeschäften häufig um mehr als 5.000 € geht, kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoller sein. Dieser kann Sie bei Streitigkeiten mit Ihrer Bank vertreten und die Rückabwicklung der Falschberatung durchsetzen.
Rechtliche Schritte einleiten
Sieht die Bank ihre Falschberatung nicht ein, können Sie nur mit einer Schadensersatzklage Ihr Recht durchsetzen. Das klingt abschreckend, aber ein Anwalt kann den Prozess für Sie übernehmen. Mit seiner Hilfe können Sie Ihren Anspruch durchsetzen und finanzielle Verluste ausgleichen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Sie möchten nach Falschberatung Schadensersatz von der Bank erhalten?
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Das Klageverfahren verläuft wie folgt:
- Klage einreichen: Die Schadensersatzklage kann der Anwalt beim zuständigen Gericht einreichen. Das ist bei einem Streitwert bis 5.000 € in der Regel das örtliche Amtsgericht – bei einem höheren Wert das Landgericht.
- Gerichtskostenvorschuss bezahlen: Der Kläger muss den Vorschuss bezahlen, damit das Gericht das Verfahren aufnimmt. Die Höhe ist abhängig vom geforderten Schadensersatz und deswegen sehr individuell. Ausführlichere Informationen zu den Kosten finden Sie in Kapitel 3 – Kosten & Kostenübernahme.
- Verhandlung über den Schadensersatz: Das Gericht beschäftigt sich detailliert mit dem Sachverhalt und hört Zeugen an. Außerdem ermittelt es die Höhe des Schadensersatzes.
- Entscheidung: Nach der Beweisaufnahme fällt der Richter ein Urteil und bestimmt, wie viel Schadensersatz Sie bekommen.
- Auszahlung: Die Bank muss die Summe innerhalb einer Frist an Sie auszahlen.
3. Kosten & Kostenübernahme
Für die Schadensersatzklage entstehen Anwalts- und Gerichtskosten. Diese sind von Ihrem individuellen Fall und der geforderten Schadensersatzsumme abhängig. Pauschale Angaben zu den Kosten sind daher nicht möglich.
Kostenübernahme
Unabhängig von der Höhe der Kosten gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit Sie diese nicht selbst tragen müssen:
- Gegenseite trägt die Kosten: Gewinnen Sie die Klage, muss die Bank sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.
- Prozesskostenhilfe: Bei nachgewiesener Bedürftigkeit können Sie ggf. Prozesskostenhilfe beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Anwalts- und Gerichtskosten nicht aufbringen können. Dazu genügt ein formloser Antrag mit der Erklärung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse beim zuständigen Amtsgericht.
- Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Das ist allerdings abhängig von der jeweiligen Police.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihre Schadensersatzklage abdeckt, kann ein advocado Partner-Anwalt für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage stellen. Schildern Sie dafür einfach hier Ihren Fall.
4. Das können Sie jetzt tun: In 3 Schritten Schadensersatz fordern
Eine Falschberatung der Bank kann mit starken finanziellen Verlusten einhergehen. Den Anspruch auf Entschädigung haben Sie nur, wenn Sie die Falschberatung beweisen können.
Um mit einer Schadensersatzforderung finanzielle Verluste auszugleichen, können Sie wie folgt vorgehen:
- Beweise für die Falschberatung sammeln – z. B. ein Gesprächsprotokoll über die Beratung anfertigen.
- Übersicht über finanzielle Verluste, die Sie wegen der Falschberatung erlitten haben, erstellen.
- advocado den passenden Anwalt für das Vorgehen gegen die Bank finden lassen. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
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Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.
Redaktionsrichtlinien
Die juristische Redaktion von advocado verfasst jeden Ratgeber-Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien. In engem Austausch mit unseren Partner-Anwälten sorgen wir für die Richtigkeit der Inhalte. Der Ratgeber soll Ihnen erste Informationen zu Rechtsthemen bieten, kann jedoch keine anwaltliche Beratung leisten. Schildern Sie uns Ihr Anliegen für die kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Anwalt.
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