advocado logo Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Jetzt Anwalt finden
Ihr Rechtsgebiet ist nicht dabei?
Jetzt nach passenden Anwälten suchen
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Beliebte Rechtsgebiete & Themen
Schufa-Recht Betrug Erbrecht Bankrecht und Kapitalmarktrecht Strafrecht Migrationsrecht Familienrecht Patentrecht Markenrecht Baurecht
Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login / Registrieren
Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Schufa-Recht Erbrecht Strafrecht Familienrecht Betrug Bankrecht & Kapitalmarktrecht Migrationsrecht
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Ratgeber Schadensersatzrecht Einforderung Falschberatung Bank
Stand 04.03.2019
Lesezeit 9 min

Falschberatung Bank – so fordern Sie Schadensersatz

Nach einer Falschberatung Ihrer Bank können Sie finanzielle Verluste mit Schadensersatz ausgleichen. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen.

Carolin Stadler
Beitrag von Carolin Stadler
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 04.03.2019

Sie möchten gegen Falschberatung der Bank vorgehen?

Focus Money

Ganz einfach mit advocado:

  1. Partner-Anwälte für Bank- & Kapitalmarktrecht
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
  3. Schnelle Hilfe ohne Kanzleitermin
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten
Falschberatung Bank – so fordern Sie Schadensersatz
6.991 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Egal ob Baufinanzierung, Kredit oder Darlehen: Banken müssen wahrheitsgemäß, vollständig und eindeutig beraten.
  • Nicht jede erfolglose Geldanlage gilt als Falschberatung.
  • Eine Aufklärungspflicht der Bank entsteht nur, wenn ein Beratungsvertrag vorliegt.
  • Der Beratungsvertrag liegt automatisch bei einem Beratungsgespräch vor – Sie müssen keinen schriftlichen Vertrag dafür unterschreiben.
  • Der Kunde muss die Falschberatung beweisen, um Schadensersatz verlangen zu können.
  • Folgende Schritte sind möglich: Beschwerde einlegen, Ombudsmann kontaktieren, Schadensersatzklage.
  • Ein Anwalt kann die Ansprüche durchsetzen und den Geschädigten vor Gericht vertreten.
  • Die Anwalts- und Gerichtskosten muss nach erfolgreicher Klage die Bank tragen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Schadensersatz bei Falschberatung einer Bank: Was Sie wissen müssen
  2. Falschberatung Bank – so können Sie sich wehren
  3. Kosten & Kostenübernahme
  4. Das können Sie jetzt tun: In 3 Schritten Schadensersatz fordern

1. Schadensersatz bei Falschberatung einer Bank: Was Sie wissen müssen

Bei einem Beratungsgespräch hat die Bank automatisch eine Aufklärungspflicht. Verletzt die Bank diese und berät Sie falsch, können Sie gegebenenfalls Schadensersatz fordern. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie Sie entschädigt werden.

3 Bedingungen

Sie können Schadensersatz wegen einer Falschberatung Ihrer Bank fordern, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es liegt ein Beratungsvertrag vor.
  • Die Bank hat Verpflichtungen aus dem Beratungsvertrag verletzt.
  • Sie können die Falschberatung beweisen.

Ein Beratungsvertrag entsteht, sobald eine Beratung bei der Bank stattfindet – ein schriftlicher Vertrag ist nicht nötig.

Durch den Beratungsvertrag hat die Bank folgende Verpflichtungen:

  • Die Bank muss das Finanzprodukt wählen, welches zum Vorhaben des Kunden, dessen Risikobereitschaft und Wissensstand passt. Z. B. darf die Bank kein Fachwissen über Geldanlagen voraussetzen.
  • Der Berater muss dem Kunden sämtliche Informationen über das Finanzprodukt geben, die für ihn wichtig sind. Das gilt auch für Risiken, aufgrund derer der Kunde das Angebot ablehnen könnte.
  • Erhält die Bank Provisionen für den Verkauf von Geldanlagen, muss sie den Kunden darüber informieren.

Beweispflicht: Das ist wichtig

Grundsätzlich muss der Kunde die Falschberatung der Bank beweisen. Die Bank könnte nämlich angeben, den Kunden nicht falsch beraten zu haben.

Für den Beweis einer Falschberatung der Bank genügt ein Gesprächsprotokoll der Beratung. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Das Gesprächsprotokoll muss sämtliche Inhalte der Beratung enthalten.
  • Sie müssen das Datum der Beratung angeben.
  • Der Berater muss das Protokoll mit seiner Unterschrift bestätigen.

Aber: Können Sie die Falschberatung nicht beweisen, erhalten Sie keinen Schadensersatz. Ein Anwalt kann Beweise erkennen und diese rechtssicher darlegen.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie falsch beraten wurden, kann ein advocado Partner-Anwalt Ihren Fall prüfen und Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten erläutern.

Anführungszeichen

Damit ein Schadensersatzanspruch erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen alle Schadenspositionen korrekt beziffert und belegt sein. Juristische Laien stoßen hier an ihre Grenzen. Daher ist anwaltliche Hilfe gefragt, um den Anspruch nicht zu gefährden.

Ralph Husung
Anwalt für Schadensersatzrecht
Anwalt für Schadensersatzrecht finden lassen
Sie möchten nach Falschberatung Schadensersatz von der Bank erhalten?
Sie möchten nach Falschberatung Schadensersatz von der Bank erhalten?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Erfolgschancen & das weitere Vorgehen.

Jetzt Schadensersatz einfordern

Verjährung

Nach § 195 BGB verjährt der Anspruch auf Schadensersatz nach 3 Jahren.

Das ist dabei wichtig:

  • Die Verjährungsfrist beginnt in dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist.
  • Der Anspruch entsteht sobald der Kunde den Schaden bemerkt und weiß, welcher Berater seine Pflicht verletzt hat.

Beispiel: Der Kunde wird im März 2018 über eine Geldanlage falsch beraten. Im Januar 2019 erfährt er durch einen Pressebericht, dass die Geldanlage mit erheblichen Kosten für den Anleger verbunden ist. Die Verjährungsfrist beginnt nicht 2018, sondern erst am 31. Dezember 2019 – sie endet am 31. Dezember 2022.

Buch-Icon
Lesetipp
Verjährung von Schadensersatz
Verjährung von Schadensersatz
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Verjährung von Schadensersatz. Sie erfahren, was genau unter der Verjährung zu verstehen ist, wann regelmäßig Verjährung eintritt und in welchen besonderen Fällen die Verjährungsfrist von der regelmäßigen Frist abweicht.
Weiterlesen

Beispiele

Wie viel Schadensersatz Sie bekommen können, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In der folgenden Tabelle haben wir einige Beispiele für Sie aufgelistet.

Schadensersatz

Urteil

12.000 €

Landgericht Hamburg AZ 318 O 4/08: Bank verletzt Aufklärungspflicht

12.660 €

Landgericht Verden AZ 4 O 421/05: Bank tätigt falsche Aussage über eine Geldanlage

214.700 €

OLG Bamberg AZ U 140/14: Bank verschweigt Provision für der Verkauf einer Geldanlage

540.000 €

BGH AZ XI ZR 33/10: Bank klärt nicht über erhebliche Risiken einer Geldanlage auf

2. Falschberatung Bank – so können Sie sich wehren

Beschwerde einlegen

Wurden Sie von einer Bank falsch beraten, können Sie den Fall bei dieser melden.

Dazu genügt eine schriftliche Beschwerde mit folgenden Inhalten:

  • Beschreibung Ihrer Situation.
  • Erklärung der Falschberatung.
  • Aufforderung zur Lösung des Problems mit Setzung einer Frist.

Ombudsmann kontaktieren

Zusätzlich zur schriftlichen Beschwerde können Sie einen Ombudsmann kontaktieren. Das sind pensionierte Richter, die Ihnen bei Streitigkeiten mit Ihrer Bank helfen.

Dabei gilt Folgendes:

  • Die Bank muss Mitglied im Bundesverband deutscher Banken sein, damit Sie sich an einen Ombudsmann wenden können.
  • Banken müssen sich nur bis zu einem Streitwert von 5.000 € an die Entscheidung des Ombudsmannes halten (der Streitwert ist der geforderte Schadensersatz).
  • Der Ombudsmann führt keine Rechtsberatung durch.
  • Der Ombudsmann berücksichtigt keine Zeugen – diese können aber für den Beweis der Falschberatung wichtig sein.

Weil der Kunde die Falschberatung zwingend beweisen muss und es bei Bankgeschäften häufig um mehr als 5.000 € geht, kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoller sein. Dieser kann Sie bei Streitigkeiten mit Ihrer Bank vertreten und die Rückabwicklung der Falschberatung durchsetzen.

Rechtliche Schritte einleiten

Sieht die Bank ihre Falschberatung nicht ein, können Sie nur mit einer Schadensersatzklage Ihr Recht durchsetzen. Das klingt abschreckend, aber ein Anwalt kann den Prozess für Sie übernehmen. Mit seiner Hilfe können Sie Ihren Anspruch durchsetzen und finanzielle Verluste ausgleichen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Anwalt für Schadensersatzrecht finden lassen
Sie möchten nach Falschberatung Schadensersatz von der Bank erhalten?
Sie möchten nach Falschberatung Schadensersatz von der Bank erhalten?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Erfolgschancen & das weitere Vorgehen.

Jetzt Schadensersatz einfordern

Das Klageverfahren verläuft wie folgt:

  • Klage einreichen: Die Schadensersatzklage kann der Anwalt beim zuständigen Gericht einreichen. Das ist bei einem Streitwert bis 5.000 € in der Regel das örtliche Amtsgericht – bei einem höheren Wert das Landgericht.
  • Gerichtskostenvorschuss bezahlen: Der Kläger muss den Vorschuss bezahlen, damit das Gericht das Verfahren aufnimmt. Die Höhe ist abhängig vom geforderten Schadensersatz und deswegen sehr individuell. Ausführlichere Informationen zu den Kosten finden Sie in Kapitel 3 – Kosten & Kostenübernahme.
  • Verhandlung über den Schadensersatz: Das Gericht beschäftigt sich detailliert mit dem Sachverhalt und hört Zeugen an. Außerdem ermittelt es die Höhe des Schadensersatzes.
  • Entscheidung: Nach der Beweisaufnahme fällt der Richter ein Urteil und bestimmt, wie viel Schadensersatz Sie bekommen.
  • Auszahlung: Die Bank muss die Summe innerhalb einer Frist an Sie auszahlen.

3. Kosten & Kostenübernahme

Für die Schadensersatzklage entstehen Anwalts- und Gerichtskosten. Diese sind von Ihrem individuellen Fall und der geforderten Schadensersatzsumme abhängig. Pauschale Angaben zu den Kosten sind daher nicht möglich.

Kostenübernahme

Unabhängig von der Höhe der Kosten gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit Sie diese nicht selbst tragen müssen:

  • Gegenseite trägt die Kosten: Gewinnen Sie die Klage, muss die Bank sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.
  • Prozesskostenhilfe: Bei nachgewiesener Bedürftigkeit können Sie ggf. Prozesskostenhilfe beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Anwalts- und Gerichtskosten nicht aufbringen können. Dazu genügt ein formloser Antrag mit der Erklärung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse beim zuständigen Amtsgericht.
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Das ist allerdings abhängig von der jeweiligen Police.
Kosten
Kostenlose Deckungsanfrage:

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihre Schadensersatzklage abdeckt, kann ein advocado Partner-Anwalt für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage stellen. Schildern Sie dafür einfach hier Ihren Fall.

4. Das können Sie jetzt tun: In 3 Schritten Schadensersatz fordern

Eine Falschberatung der Bank kann mit starken finanziellen Verlusten einhergehen. Den Anspruch auf Entschädigung haben Sie nur, wenn Sie die Falschberatung beweisen können.

Um mit einer Schadensersatzforderung finanzielle Verluste auszugleichen, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Beweise für die Falschberatung sammeln – z. B. ein Gesprächsprotokoll über die Beratung anfertigen.
  2. Übersicht über finanzielle Verluste, die Sie wegen der Falschberatung erlitten haben, erstellen.
  3. advocado den passenden Anwalt für das Vorgehen gegen die Bank finden lassen. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Anwalt für Schadensersatzrecht finden lassen
Sie möchten nach Falschberatung Schadensersatz von der Bank erhalten?
Sie möchten nach Falschberatung Schadensersatz von der Bank erhalten?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Erfolgschancen & das weitere Vorgehen.

Jetzt Schadensersatz einfordern
Jetzt Schadensersatz einfordern
Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
4.588 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.
Carolin Stadler
Carolin Stadler
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 04.03.2019

Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.

Das könnte Sie auch interessieren
Kredit widerrufen & von niedrigen Zinsen profitieren
Kredit widerrufen & von niedrigen Zinsen profitieren
Wer einen Kredit widerrufen möchte, muss die 14-tägige Widerrufsfrist beachten – doch diese gilt wegen Fehlern häufig nicht.
Weiterlesen
Widerruf des Autokredits: So werden Sie Ihr Fahrzeug los & fordern alle Raten zurück
Widerruf des Autokredits: So werden Sie Ihr Fahrzeug los & fordern alle Raten zurück
Beitrag von Rechtsanwältin Handan Kes
Viele Autokredite lassen sich wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen. Verbraucher erhalten ihre Kreditraten teilweise oder sogar komplett erstattet.
Weiterlesen

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Hilfe erhalten
Banner
Mehr zu Advocado
  • Über uns
  • FAQ
  • Presse
  • Partnerprogramm
  • Login Kundenbereich
  • Vergütung
  • Sie sind Anwalt?
Rechtsanwalt für
  • Rechtsberatung
  • Anwalt für Erbrecht
  • Anwalt für Baurecht
  • Anwalt für Patentrecht
  • Anwalt für Markenrecht
  • Anwalt für Vertragsrecht
  • Anwalt für Immobilienrecht
advocado Ersteinschätzung

Wichtig: Für eine kostenlose Ersteinschätzung* durch eine:n advocado Partner-Anwält:in nutzen Sie bitte unseren einfachen & schnellen Online-Prozess.

*Die Ersteinschätzung erfolgt nach erfolgreicher Weiterleitung an einen Partner-Anwalt werktags (außer samstags) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr.

advocado Service

Unser Serviceteam ist von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

Telefon: 0800 400 18 80

E-Mail: service@advocado.com

  • Facebook
  • Linkedin
  • Xing
  • Twitter

© 2025 advocado - einfach online den passenden Rechtsanwalt finden


Auszeichnungen:
Trusted Shops
Handelsblatt GbmH
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB