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Ratgeber Schadensersatzrecht Einforderung Schadensersatzklage
Stand 28.09.2018
Lesezeit 12 min

Schadensersatzklage erfolgreich durchsetzen

In alltäglichen Situationen kann es zu Schäden an Rechten oder rechtlich geschützten Gütern kommen. In Fällen von Sachbeschädigung, Ärztepfusch, Beleidigung u. v. m. hat man dann Anspruch auf Schadensersatz. Wie hoch dieser Anspruch ausfallen kann, welche Voraussetzungen für eine Schadensersatzklage erfüllt sein müssen und wie Sie Schadensersatz erfolgreich einklagen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Rebecca Gohla
Beitrag von Rebecca Gohla
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 28.09.2018

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Schadensersatzklage erfolgreich durchsetzen
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Inhaltsverzeichnis
  1. Wissenswertes zur Schadensersatzklage
  2. Wie kann ich Schadensersatz einklagen?
  3. Mögliche Kosten & Kostenübernahme

1. Wissenswertes zur Schadensersatzklage

Von einem Schaden spricht man, wenn infolge eines Ereignisses wie Sachbeschädigung, Ärztepfusch oder Beleidigung eine unfreiwillige Einbuße an Rechten oder rechtlich geschützten Gütern erlitten wurde. Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht in diesem Zusammenhang dann, wenn eindeutig nachweisbar ist, dass die Verletzung dieses Rechts Folge des Schadensereignisses ist. Schadensersatz ist dann i. d. R. in finanzieller Form zu leisten.

Kosten
Der Verlierer zahlt:

Können Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz erfolgreich durchsetzen, muss die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.

Um Schadensersatz fordern bzw. eine Schadensersatzklage einreichen zu können, liegt die Beweislast stets beim Geschädigten. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, sämtliche Schäden zu dokumentieren und etwaige Zeugen festzuhalten. Eine solche Dokumentation kann dann durch Polizei-, Arzt- oder Versicherungsberichte ergänzt werden. Vor Gericht können diese Unterlagen ausschlaggebend für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein.

Wann kann ich Schadensersatz erhalten?

Schadensersatz kann in den unterschiedlichsten Fällen eingefordert werden. So kann man für eine Sachbeschädigung nach einem Autounfall Schadensersatz fordern, aber auch nach einer Flugverspätung oder einem Hundebiss kann häufig ein Anspruch bestehen. Wann genau Sie Schadensersatz fordern können, erklären wir Ihnen jetzt.

 

Infografik: Welche Entschädigung können Sie mit einer Schadensersatzklage erreichen?

Für welche Schäden gibt es Schadensersatz?

Ein Schaden ist jeder Nachteil, den jemand durch bestimmte Ereignisse erleidet. Unterschieden wird hier zwischen Vermögens- und Nichtvermögensschäden.

  • Vermögensschaden: Unter einem Vermögensschaden versteht man einen Schaden materieller Natur. Wer also von einem Vermögensschaden betroffen ist, erleidet einen Nachteil an Geldwerten oder an wirtschaftlichen Gütern – beispielsweise die Beschädigung eines PKWs. Ein solcher Schaden ist wirtschaftlich messbar und die konkrete Schadenssumme exakt bezifferbar (z. B. durch Kostenvoranschläge bei Reparaturen etc.). Vermögensschäden entstehen aber auch durch Betrug, einen entgangenen Gewinn, Unfälle oder Raubkopien. Liegt ein solcher Vermögensschaden vor, kann Schadensersatz gefordert werden.
  • Nicht-Vermögensschaden: Von einem Nicht-Vermögensschaden spricht man bei Schäden an immateriellen Gütern wie beispielsweise den Persönlichkeitsrechten oder Schäden am Körper und der Gesundheit – beispielsweise durch einen Behandlungsfehler des Arztes, Freiheitsentzug oder Verletzung der Ehre einer Person. Bei Nicht-Vermögensschäden kann man Schmerzensgeld fordern.

Haben Sie unverschuldet einen solch immateriellen Schaden erlitten, steht Ihnen i. d. R. Schmerzensgeld zu. Ausführliche Informationen zu einer Schmerzensgeldklage und ihren Voraussetzungen sowie viele wichtige Hinweise finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Schmerzensgeld einklagen.

Beispiele für Rechtsverletzungen, die zu Schadensersatz führen können:

Folgende Rechtsverletzungen bedingen häufig einen Anspruch auf Schadensersatz:

  • Sachschaden (z. B. Beschädigung einer Couch durch Rotwein),
  • Personenschaden (z. B. Behandlungsfehler beim Arzt),
  • Persönlichkeitsverletzung (z. B. Verleumdung und Rufschädigung),
  • Beeinträchtigung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs
    (z. B. wettbewerbswidriges Verhalten der Konkurrenz),
  • Verletzung einer Pflicht aus Schuldverhältnis (z. B. nicht gezahlter Warenpreis bei Kaufvertrag),
  • Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten (z. B. falsche Beratung eines Steuerberaters),
  • Mangel einer kaufvertraglich vereinbarten geschuldeten Leistung
    (z. B. Auto in schlechterem Zustand als bei Kauf vereinbart).

Schadensersatz kann gefordert bzw. Schadensersatzklage eingereicht werden bei Verkehrsunfällen, sexueller Belästigung oder wenn ein Mieter nicht zahlt. Daneben gibt es viele weitere Situationen, welche einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen können – beispielsweise DHL-Transportschäden oder die Verletzung des Urheberrechts.

Achtung
Achtung:

In Bezug auf einen möglichen Schadensersatzanspruch wird vor allem geprüft, welchen Anteil der Geschädigte an der Entstehung des Sachschadens hat. Kann ihm eine Teil- oder Mitschuld nachgewiesen werden, kann dies zu einem verringerten Anspruch auf Schadensersatz führen – oder der Anspruch entfällt gänzlich. Allerdings ist ein Schadensersatz in diesem Zusammenhang nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Wie viel Schadensersatz kann ich erhalten?

Bei der Berechnung des Schadensersatzes wird auf das Prinzip der Totalreparation zurückgegriffen. Der Schädiger hat also dem Geschädigten den gesamten Schaden zu begleichen. Der Schadensersatz soll dann lediglich den entstandenen Schaden ausgleichen – und dabei den Geschädigten nicht besser oder schlechter stellen. Die gesetzlichen Regelungen zum Schadensersatz besitzen demnach keinen Strafcharakter, sondern eine Ausgleichsfunktion. Dies geschieht in den meisten Fällen durch Geldleistungen, kann aber auch in Form von Reparaturen o. ä. erfolgen.

Will man Schadensersatz fordern, sind bezüglich der Höhe des Anspruchs u. a. folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Schwere & Ausmaß des Schadens,
  • Dauerschäden und
  • entstandene Kosten.
Anführungszeichen

Um das beste Ergebnis für Mandanten zu erzielen, werden zu Beginn alle in Betracht kommenden Schadenspositionen genau abgefragt und auf eine mögliche Durchsetzbarkeit geprüft. Hier ergeben sich häufig Möglichkeiten, an die Mandanten selbst noch gar nicht gedacht haben.

Ralph Husung
Anwalt für Schadensersatzrecht

Für die genaue Berechnung des Schadensersatzes stehen folgende 3 Methoden zur Verfügung:

Differenzmethode

In den meisten Fällen wird die Höhe durch die Differenzmethode ermittelt. Es erfolgt ein Abgleich zwischen der Vermögenslage, welche ohne das schädigende Ereignis existieren würde, und der Vermögenslage nach dem Schadensereignis. Die sich daraus ergebende Differenz beziffert den zu zahlenden Schadensersatz.

Konkrete Schadensberechnung

Sollte der entstandene Schaden eindeutig monetär messbar sein, so kann der Geschädigte diesen als Ausgleich vom Schädiger verlangen. Der konkrete Schaden entspricht in diesem Zusammenhang dem entgangenen Gewinn. Der Beweis der konkreten Höhe ist allerdings sehr schwer zu führen.

Abstrakte Schadensberechnung

Kann kein konkreter Schaden berechnet werden, so bietet sich die abstrakte Schadensberechnung als Alternative an. Bei dieser wird der typischerweise entstehende Schaden für die Berechnung zugrunde gelegt. Entscheidet sich der Geschädigte also beispielsweise dafür, den entstandenen Schaden selbstständig zu reparieren, so kann er z. B. im Rahmen einer Schadensersatzklage als Schadensersatz fordern, was ihn die Reparatur in einer Fachwerkstatt gekostet hätte. Da in den meisten Fällen jedoch kein tatsächlicher Schaden ermittelbar ist, wird die abstrakte Schadensberechnung nur in seltenen Ausnahmefällen herangezogen.

Fristen & Verjährung

Ein Anspruch auf Schadensersatz verjährt laut § 195 BGB nach 3 Jahren – innerhalb dieser Frist muss man Schadensersatz fordern oder Schadensersatzklage erheben. Die Verjährungsfrist für den Schadensersatz beginnt dabei mit Ende des Jahres, in welchem der Schaden entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis über die Schäden sowie den Schädiger erlangte.

Beispiel: Bei einem Autounfall im November 2017 kam es zu einem Totalschaden am Auto von Autofahrer A. Die Verjährungsfrist beginnt also am 31.12.2017 und endet am 31.12.2020.

Infografik: Welche Fristen gelten für eine Schadensersatzklage?

Wird erst nach dem Schadensereignis Kenntnis über Schaden oder Schädiger erlangt, gelten allerdings andere Verjährungsfristen. Sollte der Geschädigte den Schaden, nicht aber den Schädiger kennen, so verjährt der Anspruch nach § 199 BGB nach 10 Jahren. Sind hingegen die Schäden infolge des Schadensereignisses nicht absehbar – z. B. weil nach einem Behandlungsfehler erst Jahre später gesundheitliche Probleme auftreten –, verjährt der Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 199 BGB erst nach 30 Jahren. Nach dieser Zeit kann man keinen Schadensersatz mehr fordern bzw. keine Schadensersatzklage mehr einreichen.

Weitere ausführlichere Informationen darüber, was genau unter Verjährung zu verstehen ist, wann eine regelmäßige Verjährung eintritt und in welchen Fällen besondere Regelungen zu beachten sind, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Verjährung von Schadensersatz.

2. Wie kann ich Schadensersatz einklagen?

Haben Sie nach einem Schadensereignis Anspruch auf Schadensersatz und ist dessen konkrete Höhe bekannt, können Sie Schadensersatz fordern oder Schadensersatz einklagen. Was dabei zu beachten ist, erklären wir Ihnen jetzt.

Außergerichtliche Einigung

Vor einer Schadensersatzklage kann eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Hierzu muss zunächst eine schriftliche Schadensersatzforderung an den Schädiger bzw. dessen Versicherung gestellt werden. Dieses Schreiben können alle relevanten Dokumente zum Vorfall beinhalten. Diese können beispielsweise sein:

  • Arzt-, Polizei- oder Versicherungsberichte,
  • Nachweise über die Ursache der entstandenen Schäden,
  • konkrete Höhe des geforderten Schadensersatzes,
  • eine Fristsetzung für dessen Auszahlung.

Letztlich ist nicht immer eindeutig zu sagen, welche Dokumente bei der Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruches relevant sind. Hier müssen immer der Einzelfall und dessen Begleitumstände betrachtet werden.

Allgemeiner Ablauf der Schadensersatzklage

Sollte keine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite möglich sein – weil diese die Forderung zurückweist oder einen viel geringeren Schadensersatz anbietet, als Ihnen eigentlich zustehen würde – können Sie Schadensersatzklage erheben. Dabei ist folgende Schrittfolge einzuhalten:

  • Einreichung der Schadensersatzklage: Die Schadensersatzklage ist beim zuständigen Zivilgericht einzureichen. Bei einem Streitwert bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht vor Ort zuständig und bei einem Streitwert über 5.000 Euro das jeweilige Landgericht – vor diesem besteht Anwaltszwang.
  • Zahlung des Gerichtskostenvorschusses: Mit Einreichung der Schadensersatzklage wird die Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses fällig. Dieser richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert – also dem geforderten Schadensersatz. Weitere ausführliche Informationen zum Thema Kosten finden Sie in Kapitel 3 – Mögliche Kosten & Kostenübernahme.
  • Beginn des Klageprozesses: Die Schadensersatzklage wird der Gegenseite zugestellt.
  • Verhandlung über den Schadensersatz: Auf Grundlage sämtlicher Beweise, Zeugenaussagen und unabhängigen Gutachten befasst sich das Gericht mit dem Schadensgeschehen, untersucht eine mögliche Teilschuld und ermittelt den genauen Schadensumfang, auf dessen Grundlage der Schadensersatz berechnet werden kann.
  • Entscheidung durch das Gericht: Nach Anhörung beider Parteien fällt der Richter ein Urteil darüber, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht und in welcher Höhe dieser zugesprochen wird.
  • Auszahlung des Schadensersatzes: Abschließend wird eine Frist zur Auszahlung des Schadensersatzes festgelegt. Innerhalb dieser muss die beschlossene Summe an den Geschädigten ausgezahlt werden.

Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

Die Gegenseite könnte nicht ohne Weiteres auf eine Schadensersatzforderung eingehen. Dies kann daran liegen, dass die Schuldfrage aufgrund der vorgelegten Dokumentation nicht ausreichend geklärt ist, Fehler bei der Berechnung des Schadensersatzes gemacht wurden oder dessen Höhe willkürlich bzw. viel zu hoch angesetzt wurde. Ein Anwalt kann in diesem Zusammenhang Abhilfe schaffen und sicherstellen, dass Ihr Schadensersatzanspruch schnell und unkompliziert durchgesetzt wird. Bei erfolgreicher Durchsetzung werden die Kosten für einen Anwalt übrigens von der Gegenseite übernommen.

So kann durch einen Anwalt die zweifelsfreie Dokumentation der Schäden gewährleistet werden. Zudem kann er mit der Gegenseite verhandeln und eine außergerichtliche Einigung anstreben. Ist diese nicht möglich, setzt er Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld mit der passenden juristischen Strategie im Rahmen einer Schadensersatzklage gerichtlich durch und kann jederzeit angemessen auf die taktischen Manöver der Gegenseite reagieren.

Ein Anwalt für Schadensersatz kann Folgendes für Sie tun:

  • Prüfung des Anspruchs auf Schadensersatz und ggf. weitere Ansprüche,
  • Beweissicherung, Dokumentation und Prüfung der entstandenen Schäden,
  • Korrekte Berechnung der Schadensersatzhöhe,
  • Vermittlung der Ernsthaftigkeit der Schadensersatzklage durch anwaltlich verfassten Antrag,
  • Korrekte Einreichung der Schadensersatzklage unter Berücksichtigung formeller und inhaltlicher Anforderungen sowie zeitlicher Fristen,
  • Erarbeitung einer juristischen Strategie, mit welcher die Schadensersatzklage schnell und konsequent durchsetzt werden kann.

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3. Mögliche Kosten & Kostenübernahme

Eine Schadensersatzklage ist mit Kosten für Anwalt und Gericht verbunden, die als anerkannte Schadensposition bei Erfolg vor Gericht von der Gegenseite zu tragen ist. Um das Prozesskostenrisiko vorher zu bestimmen und aussichtslose Klagen zu vermeiden, bietet sich daher ein Prozesskostenrechner an. Wie hoch die Kosten konkret ausfallen können und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen, erklären wir Ihnen jetzt:

Anwaltskosten

Die Kosten für einen Anwalt werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich immer nach dem sogenannten Streitwert – also dem geforderten Schadensersatz.

Demnach kann ein Anwalt folgende Gebühren berechnen:

  • 1,3-fache Verfahrensgebühr für die Erhebung der Schadensersatzklage,
  • 1,2-fache Termingebühr für die Wahrnehmung der Güteverhandlung und des Kammertermins,
  • 1,0-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs.

Auch die Vereinbarung einer individuellen Vergütung zum Festpreis ist möglich – z. B. eine Abrechnung auf Stundenbasis.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten setzen sich aus gerichtlichen Gebühren sowie Auslagen zusammen und richten sich ebenfalls nach dem Streitwert. Zu den Gebühren gehören u. a. die Kosten für Zeugen und Sachverständige oder aber auch Telekommunikations- und Portokosten.

In Folgendem sind mögliche Anwalts- und Gerichtskosten beispielhaft für Sie zusammengefasst:

Streitwert bis …

Anwalts- & Gerichtskosten

   500 Euro

   192,50 Euro

2.000 Euro

   614,00 Euro

4.000 Euro

1.009,00 Euro

Kostenübernahme

Die Kosten für eine Schadensersatzklage lassen sich mithilfe verschiedener Möglichkeiten finanzieren bzw. reduzieren:

  • Gegenseite trägt die Kosten: Bei rechtmäßigem Anspruch und erfolgreich durchgesetzter Schadensersatzklage übernimmt die Gegenseite grundsätzlich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Prozesskostenhilfe: Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann ggf. Prozesskostenhilfe beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gerichts- sowie Anwaltskosten für den Prozess selbst nicht aufgebracht werden können. Um Prozesskostenhilfe zu beantragen, kann ein formloser Antrag sowie eine Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese i. d. R. die Kosten, die im Rahmen einer Schadensersatzklage entstehen. Hierzu gehören neben den Anwalts- und Gerichtskosten auch die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite im Falle einer verlorenen Schadensersatzklage. Welche Kosten genau abgedeckt werden, hängt von der jeweiligen Police ab.
Kosten
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Rebecca Gohla
Rebecca Gohla
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 28.09.2018
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Rebecca Gohla stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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