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Bahnverspätung? Erstattung fordern – so geht’s
Ratgeber Schadensersatzrecht Reisen Bahnverspätung Erstattung
Stand 18.01.2024
Lesezeit 12 min

Bahnverspätung? Erstattung fordern – so geht’s

Ist die Bahn mehr als 60 Minuten zu spät, können Fahrgäste eine Erstattung fordern. Dann gilt: Je länger die Bahnverspätung, desto höher die Erstattung. Verweigert die Bahn die Zahlung, kann ein Schreiben vom Anwalt helfen, die Erstattung zu bekommen.

Sophie Suske
Beitrag von Sophie Suske
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 18.01.2024
8.570 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Bei einer Bahnverspätung haben Sie das Recht, eine teurere Verbindung zu nutzen, sich die Ticketkosten erstatten zu lassen & die Kosten für eine Taxifahrt oder Hotelübernachtung zurückzufordern.
  • Ab 60 Minuten Verspätung haben Reisende einen Anspruch auf die anteilige Erstattung der Ticketkosten.
  • Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom Preis des gebuchten Tickets. Ab einer Verspätung von 60 Minuten erhalten Sie 25 % zurück. Ab 120 Minuten werden 50 % des Ticketpreises erstattet.
  • Um sich die Ticketkosten für eine Zugverspätung rückerstatten zu lassen, sind die Ansprüche innerhalb von 12 Monaten geltend zu machen.
  • Verweigert die Bahn die Erstattung der Fahrtkosten, kann ein Anwalt ein Forderungsschreiben aufsetzen und die Bahn zur Zahlung verpflichten.
Inhaltsverzeichnis
  1. Welche Rechte besitzen Reisende bei einer Zugverspätung?
  2. Wann steht Reisenden bei Bahnverspätung eine Erstattung zu?
  3. Wie hoch ist die Erstattung bei Bahnverspätung?
  4. In 4 Schritten Erstattung von der Bahn erhalten
  5. Bahn verweigert die Erstattung? So kommen Sie zu Ihrem Recht
Infografik: Ursachen für Bahnverspätungen

1. Welche Rechte besitzen Reisende bei einer Zugverspätung?

Baustellen, Weichenstörungen, Streiks und kräftige Stürme führen immer wieder dazu, dass sich Züge verspäten, nicht pünktlich am Zielbahnhof ankommen und Reisende ihren Anschlusszug verpassen. Allein im Jahr 2019 kam laut Deutscher Bahn jeder 4. Zug im Fernverkehr zu spät am Zielort an.

Verspätet sich die planmäßige Fahrt oder fällt ganz aus, müssen Bahnreisende das nicht akzeptieren – sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Zugtickets. Mit dem kostenlosen Schnellcheck finden Sie heraus, ob Sie einen Anspruch auf Erstattung haben: Zum kostenlosen Schnellcheck.

Diese Rechte besitzen Fahrgäste bei einer Bahnverspätung:

  • Teurere Verbindung nutzen
  • Ticket reklamieren
  • Kostenerstattung für Zugticket, Taxifahrt oder Hotelübernachtung einfordern
  • Angemessene Verpflegung
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Entschädigung einfordern

Nutzung einer teureren Verbindung

Verspätet sich der angekündigte Zug um mehr als 20 Minuten, dürfen Bahnkunden den Zug wechseln und eine teurere Verbindung nutzen. Die Zugbindung entfällt in diesem Fall.

Das Ticket für die schnellere Verbindung müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Den Aufpreis können Sie sich aber im Nachhinein vom Bahnunternehmen erstatten lassen.

Reklamation des Tickets

Bei einer Zugverspätung von mehr als 60 Minuten dürfen Bahnkunden ihr gekauftes Ticket kostenlos zurückgeben, wenn sie die Fahrt noch nicht angetreten haben.

Hier können Sie Ihr Zugticket reklamieren:

  • DB-Reisezentrum
  • Reisebüro mit Lizenz der Deutschen Bahn
  • Online-Formular für mobiles Zugticket

Das Recht auf Reklamation gilt auch für Tickets, die sich im Regelfall nicht zurückgeben lassen wie z. B. das Super-Sparpreis-Ticket der Deutschen Bahn. Reklamieren Sie Ihr gebuchtes Ticket, verfallen alle Ansprüche gegen das Bahnunternehmen.

Erstattung der Ticketkosten

Bei einer Bahnverspätung bei bereits angetretener Fahrt (z. B. wegen einer defekten Weiche) haben Reisende einen Anspruch auf Erstattung ihres Ticketpreises. Die Höhe der Entschädigung steigt mit der Dauer der Bahnverspätung.

Der Zug muss jedoch mindestens 60 Minuten Verspätung haben, damit Sie eine Rückerstattung einfordern können – d. h. bei 30 Minuten Verspätung ist zwar die Zugbindung aufgehoben, Geld zurück gibt es jedoch nicht.

Die Kosten für die Reservierung eines Sitzplatzes können Sie von der Deutschen Bahn zurückfordern, wenn der gebuchte Wagen fehlt oder der Zug ganz ausfällt.

Angemessene Verpflegung

Verspätet sich ein Zug mehr als 60 Minuten, haben Bahnkunden einen Anspruch auf angemessene Verpflegung in Form von Speisen und Getränken. Reisende sollten jedoch nicht zu viel erwarten: Diesen Anspruch erfüllt die Deutsche Bahn bereits dann, wenn die Mitarbeiter bei einer Zugverspätung Tetrapaks mit Mineralwasser ausgeben.

Verspätet sich der Zug um mehrere Stunden, ist ein Tetrapak mit Wasser nicht mehr angemessen – dann muss die Bahn Fahrgäste auch mit Speisen versorgen. Eine klare rechtliche Regelung, ab wie vielen Stunden Bahnverspätung das der Fall ist, gibt es allerdings nicht.

Taxi & Hotelübernachtung auf Kosten der Bahn

Stranden Sie wegen der Zugverspätung nachts an einem Bahnhof, dürfen Sie auf Kosten der Bahn ein Taxi nutzen. Voraussetzung ist, dass kein Zug mehr fährt und Sie nur mit einem Taxi zu Ihrem Zielort kommen.

Das Bahnunternehmen muss Ihnen die Kosten für eine Taxifahrt von maximal 80 Euro erstatten, wenn:

  • Die geplante Ankunft am Ziel zwischen 0 Uhr und 5 Uhr nachts liegt
  • Sie ohne eine Weiterfahrt mit dem Taxi mindestens 60 Minuten später als geplant am Zielbahnhof ankommen würden
  • Das Bahnunternehmen keine Reisealternative zur Weiterfahrt wie z. B. einen Bus bereitstellt
Kosten
Hotelkosten erstatten lassen

Kommen Sie nicht mit einem Taxi nach Hause und kann die Bahn auch nicht für Ersatzverkehr sorgen, haben Sie das Recht auf eine Hotelübernachtung inklusive An- und Abfahrt. Im Reisezentrum des Bahnhofs erhalten Sie einen Hotelgutschein.

Hat dieses bereits geschlossen und können Sie auch keinen anderen Ansprechpartner im Bahnhof finden, dürfen Sie sich selbst ein Hotel suchen und die Kosten für die Übernachtung im Anschluss vom Bahnanbieter zurückfordern.

2. Wann steht Reisenden bei Bahnverspätung eine Erstattung zu?

Ab wann es bei einer Bahnverspätung Entschädigung gibt, hängt davon ab, wie lange der Zug bereits verspätet ist. Eine Kostenerstattung des Ticketpreises ist erst ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort möglich.

Im Gegensatz zur Entschädigung nach einer Flugverspätung gibt es bei einer Zugverspätung der Bahn genau betrachtet keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung, sondern nur auf Erstattung des Ticketpreises. Die Höhe der Zahlung ist daher auch kein festgelegter Pauschalbetrag wie bei einer Entschädigung, sondern abhängig vom Ticketpreis.

Finden Sie mit dem kostenlosen Schnellcheck heraus, ob Sie einen Anspruch auf Erstattung haben: Zum kostenlosen Schnellcheck.

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Entschädigung einfordern

Besteht bei schlechtem Wetter ein Anspruch auf Erstattung?

Sind Sturm oder Hochwasser Grund für die Verspätung des Zuges, kann sich die Bahn nicht auf höhere Gewalt berufen – sie ist für Verspätungen haftbar. Anders als Fluggesellschaften müssen Bahnanbieter auch Kosten erstatten, wenn es aufgrund von schlechtem Wetter oder Streiks zu Verspätungen kommt. Das entschied der Europäische Gerichtshof 2013 in einem Urteil (EuGH, Az. C-509/11).

Verpassen Sie jedoch aufgrund der Bahnverspätung z. B. Ihren Flug, haben Sie kein Recht auf Rückerstattung – denn Bahnanbieter müssen nicht für Folgeschäden haften.

Was ist, wenn aufgrund der Verspätung der planmäßige Anschluss verpasst wird?

Verpassen Sie Ihren Anschlusszug, können Sie sich die Kosten Ihres Tickets erstatten lassen. Allerdings müssen Sie Ihre Zugfahrt als sogenannte Reisekette gebucht haben, d. h. als durchgehende Verbindung – sonst verfällt der Anspruch auf Erstattung bei Bahnverspätung.

Hinweis
Beispiel Reisekette

Laura bucht einen IC nach Hamburg, um dort mit einem Bus des regionalen Verkehrsbundes nach Stade weiterzufahren. Da der IC Verspätung hat, verpasst Laura ihren Anschluss. Weil sie die Verbindung nicht durchgängig bei der DB gebucht hat, ist die Reisekette unterbrochen. Die Deutsche Bahn muss zwar für die Verspätung des IC haften – jedoch nicht für den nicht erreichten Anschluss nach Stade.

Hinsichtlich der Fahrgastrechte stellt jedes einzelne Ticket einen eigenständigen Beförderungsvertrag dar. Das bedeutet: Erreichen Sie den Anschlusszug oder Bus eines anderen Bahnanbieters wegen der Verspätung nicht, muss das verantwortliche Bahnunternehmen nicht haften, wenn die Reisekette unterbrochen wurde.

Wenn möglich, sollten Sie eine Bahnreise daher immer als durchgängige Verbindung buchen – sonst kann es sein, dass die Bahn bei einer Zugverspätung die Entschädigung ablehnt.

Was gilt auf internationalen Zugreisen?

Kommt es zu einer Verspätung auf einer Zugreise im europäischen Ausland, haben Sie die gleichen Fahrgastrechte wie bei einer innerdeutschen Bahnverbindung:

  • Sie haben einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die Verspätung mindestens 60 Minuten beträgt.
  • Für eine ganzheitliche Erstattung müssen Sie die Zugfahrt durchgängig bei einem Bahnunternehmen gebucht haben – d. h. als Reisekette.

Haben Sie Ihr internationales Zugticket bei der DB gekauft, müssen Sie Ihren Erstattungsanspruch dort geltend machen. Alle anderen internationalen Bahnanbieter müssen Sie direkt kontaktieren, um wegen der Bahnverspätung eine Entschädigung einzufordern.

3. Wie hoch ist die Erstattung bei Bahnverspätung?

Wie viel Geld es bei einer Bahnverspätung zurückgibt, regelt die EU-Bahngastrechte-Verordnung. Sie gilt europaweit für alle Bahnanbieter.

Diese EU-Verordnung regelt, dass

  • Bahnunternehmen mindestens 25 % des Ticketpreises bei einer Zugverspätung ab 60 Minuten zu erstatten haben.
  • Bahnunternehmen mindestens 50 % bei einer Verspätung ab 120 Minuten zu erstatten haben.

Dies ist die Mindest-Erstattungshöhe, die Bahnunternehmen leisten müssen. Die Deutsche Bahn erstattet ihren Fahrgästen beispielsweise nur diese gesetzlich vorgeschriebene Summe. Andere Bahnunternehmen zahlen hingegen freiwillig höhere Erstattungen.

Thalys – ein nordrhein-westfälischer Bahnanbieter – erstattet seinen Kunden z. B. bereits ab 30 Minuten Bahnverspätung 25 % und ab 60 Minuten Verspätung 50 % des Ticketpreises. Den vollen Fahrpreis bekommen Kunden bei einer Zugverspätung von über 120 Minuten zurück.

Haben Inhaber einer Monats- oder Zeitkarte Anspruch auf Erstattung?

Die anteilige Rückzahlung des Ticketpreises gilt nur für normale Fahrkarten. Möchten Besitzer von Monats- oder Zeitfahrkarten wegen einer Bahnverspätung Entschädigung fordern, gibt es einen bestimmten Festpreis pro Zugverspätung. Dasselbe gilt für Inhaber der Bahncard 100 und Reisende mit einem Länderticket.

Die feste Erstattung bei Bahnverspätung ist abhängig von der Zugklasse und der Ticketvariante:

Ticketvarianten der DB

1. Klasse

2. Klasse

Zeitkarten des Nahverkehrs

(z. B. Schönes-Wochenende-Ticket, Ländertickets, Quer-durchs-Land-Ticket)

2,25 Euro

1,50 Euro

Zeitkarten des Fernverkehrs

(Wochen-, Monats- oder Jahreskarten)

7,50 Euro

5 Euro

BahnCard 100

15 Euro

10 Euro

Als Inhaber einer Monats- oder Zeitkarte bekommen Sie bei Zugverspätung nicht mehr als 25 % des Fahrkartenwertes erstattet.

Möchten Sie Erstattung für die Bahnverspätung einfordern, müssen Sie Verspätungen sammeln – denn die Deutsche Bahn zahlt Beträge erst ab 4 Euro aus. Legen Sie daher mindestens zwei Verspätungen in der 1. Klasse bzw. drei Verspätungen in der 2. Klasse vor.

Infografik: Bahnverspätung Erstattung – so viel Entschädigung steht Ihnen zu.

4. In 4 Schritten Erstattung von der Bahn erhalten

Mit den folgenden 4 Schritten können Sie bei Bahnverspätung eine Rückerstattung des Ticketpreises erreichen.

I. Bahnverspätung bestätigen lassen

Sie sind nicht verpflichtet, sich die Bahnverspätung bestätigen zu lassen, um die Erstattung zu erhalten. Die Bahn archiviert die Abfahrts- und Ankunftszeiten der Züge grundsätzlich. Um sicherzugehen, kann es sich dennoch empfehlen, eine Bestätigung beim Schaffner oder im DB-Reisezentrum einzuholen.

Bei den Mitarbeitern der Deutschen Bahn erhalten Sie auch das Fahrgastrechte-Formular. Dieses benötigen Sie, um auf herkömmlichem Wege die Erstattung bei einer Bahnverspätung geltend zu machen. Daneben gibt es weitere Optionen, um Entschädigung zu erhalten:

  • Formloser Brief an die DB
  • Persönlich im DB-Reisezentrum
  • Online über die App von advocado

II. Anspruch auf Erstattung geltend machen

Um Ihren Anspruch auf Erstattung bei Bahnverspätung geltend zu machen, gibt es folgende Möglichkeiten:

Sie können das Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn nutzen, ein formloses Schreiben aufsetzen und per Post an die Bahn schicken oder die Kostenerstattung persönlich im Reisezentrum der Deutschen Bahn erfordern.

Eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Erstattung für Bahnverspätung online einzufordern, ist die kostenlose advocado-App für iOS und Android. Hier prüfen Sie Ihre Ansprüche im Interview-Modus, erstellen mit wenigen Klicks ein anwaltlich vorgeprüftes Forderungsschreiben und versenden es digital an das Bahnunternehmen.

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Entschädigung einfordern

III. Belege und Quittungen beilegen

Wer eine Entschädigung aufgrund von Bahnverspätung beansprucht, sollte der schriftlichen Forderung alle Quittungen und relevanten Belege beifügen wie z. B.

  • Zugticket
  • Quittung der Taxifahrt
  • Übernachtungsbeleg des Hotels

Machen Sie eine Kopie der Dokumente für Ihre eigenen Unterlagen, falls Sie die Originalbelege postalisch versenden. Wenn möglich, legen Sie dem Antrag auf Erstattung die Bestätigung der Bahnverspätung des Schaffners oder des DB-Reisezentrums bei.

Über das Fahrgastrechte-Formular können Sie übrigens nicht nur Erstattung für Verspätungen der Deutschen Bahn einfordern, sondern auch für andere deutsche Bahnunternehmen, die das Streckennetz befahren. Bahnanbieter wie Abellio oder die Flixtrain des Fernbusunternehmens Flixbus müssen Sie jedoch direkt kontaktieren.

IV. Verjährungsfrist beachten

Möchten Sie Erstattung wegen einer Bahnverspätung einfordern, müssen Sie Ihre Ansprüche innerhalb von 12 Monaten nach der besagten Zugfahrt gegenüber dem zuständigen Bahnunternehmen geltend machen – sonst verfällt der Anspruch auf Entschädigung.

5. Bahn verweigert die Erstattung? So kommen Sie zu Ihrem Recht

Bei der Deutschen Bahn kommt es vergleichsweise selten vor, dass eine Kostenerstattung nach einer Zugverspätung verweigert wird. Warten Sie dennoch vergeblich auf Ihr Geld, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des öffentlichen Personennahverkehrs (SÖP) oder an das Eisenbahn-Bundesamt wenden.

Ein Anwalt für Reiserecht kann den nötigen Druck auf das Bahnunternehmen ausüben, indem er ein anwaltliches Forderungsschreiben aufsetzt und eine Frist setzt, bis zu der die Kosten zu erstatten sind.

Reagiert das Bahnunternehmen nicht auf die schriftliche Mahnung, kann ein Anwalt ein Mahnverfahren einleiten oder eine Zahlungsklage erheben, um die Bahn zur Entschädigung zu verpflichten. Die entstehenden Anwaltskosten können Sie bei einem rechtmäßigen Entschädigungsanspruch vom Bahnunternehmen zurückfordern.

Ein Anwalt für Reiserecht

  • berechnet die Höhe der Entschädigung bei Zugverspätung.
  • prüft, ob eine durchgängige Reisekette bei der verspäteten Bahnverbindung vorliegt.
  • setzt ein anwaltliches Schreiben an das Bahnunternehmen auf.
  • verhandelt außergerichtlich mit der Bahn und fordert sie zur Zahlung auf.

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Sophie Suske
Sophie Suske
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 18.01.2024

Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.

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