Nutzung einer teureren Verbindung
Verspätet sich der angekündigte Zug um mehr als 20 Minuten, dürfen Bahnkunden den Zug wechseln und eine teurere Verbindung nutzen. Die Zugbindung entfällt in diesem Fall.
Das Ticket für die schnellere Verbindung müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Den Aufpreis können Sie sich aber im Nachhinein vom Bahnunternehmen erstatten lassen.
Reklamation des Tickets
Bei einer Zugverspätung von mehr als 60 Minuten dürfen Bahnkunden ihr gekauftes Ticket kostenlos zurückgeben, wenn sie die Fahrt noch nicht angetreten haben.
Hier können Sie Ihr Zugticket reklamieren:
- DB-Reisezentrum
- Reisebüro mit Lizenz der Deutschen Bahn
- Online-Formular für mobiles Zugticket
Das Recht auf Reklamation gilt auch für Tickets, die sich im Regelfall nicht zurückgeben lassen wie z. B. das Super-Sparpreis-Ticket der Deutschen Bahn. Reklamieren Sie Ihr gebuchtes Ticket, verfallen alle Ansprüche gegen das Bahnunternehmen.
Erstattung der Ticketkosten
Bei einer Bahnverspätung bei bereits angetretener Fahrt (z. B. wegen einer defekten Weiche) haben Reisende einen Anspruch auf Erstattung ihres Ticketpreises. Die Höhe der Entschädigung steigt mit der Dauer der Bahnverspätung.
Der Zug muss jedoch mindestens 60 Minuten Verspätung haben, damit Sie eine Rückerstattung einfordern können – d. h. bei 30 Minuten Verspätung ist zwar die Zugbindung aufgehoben, Geld zurück gibt es jedoch nicht.
Die Kosten für die Reservierung eines Sitzplatzes können Sie von der Deutschen Bahn zurückfordern, wenn der gebuchte Wagen fehlt oder der Zug ganz ausfällt.
Angemessene Verpflegung
Verspätet sich ein Zug mehr als 60 Minuten, haben Bahnkunden einen Anspruch auf angemessene Verpflegung in Form von Speisen und Getränken. Reisende sollten jedoch nicht zu viel erwarten: Diesen Anspruch erfüllt die Deutsche Bahn bereits dann, wenn die Mitarbeiter bei einer Zugverspätung Tetrapaks mit Mineralwasser ausgeben.
Verspätet sich der Zug um mehrere Stunden, ist ein Tetrapak mit Wasser nicht mehr angemessen – dann muss die Bahn Fahrgäste auch mit Speisen versorgen. Eine klare rechtliche Regelung, ab wie vielen Stunden Bahnverspätung das der Fall ist, gibt es allerdings nicht.
Taxi & Hotelübernachtung auf Kosten der Bahn
Stranden Sie wegen der Zugverspätung nachts an einem Bahnhof, dürfen Sie auf Kosten der Bahn ein Taxi nutzen. Voraussetzung ist, dass kein Zug mehr fährt und Sie nur mit einem Taxi zu Ihrem Zielort kommen.
Das Bahnunternehmen muss Ihnen die Kosten für eine Taxifahrt von maximal 80 Euro erstatten, wenn:
- Die geplante Ankunft am Ziel zwischen 0 Uhr und 5 Uhr nachts liegt
- Sie ohne eine Weiterfahrt mit dem Taxi mindestens 60 Minuten später als geplant am Zielbahnhof ankommen würden
- Das Bahnunternehmen keine Reisealternative zur Weiterfahrt wie z. B. einen Bus bereitstellt