Zusammenfassung
Ab 2 Stunden Verspätung kann Flugreisenden ein Anspruch auf Entschädigung entstehen. Die Bedingung: Die Airline trägt die Schuld für die Flugverspätung. Abhängig von der Reisedistanz muss die Fluggesellschaft Betroffenen 250 bis 600 Euro zahlen.
Auf einen Blick
Fällt Ihr Flug aufgrund der Corona-Krise ersatzlos aus, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung. Für weitere Informationen lesen Sie unseren Beitrag Corona Flugausfall.
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Wenn der Flug sich verspätet, sind verkürzte Urlaubszeit, nicht erreichbare Anschlussflüge und verpasste dienstliche Termine die Folgen.
Bereits ab einer Flugverspätung von 2 Stunden haben Sie in jedem Fall Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Airline:
Wer einen Flug mit Start oder Ziel innerhalb der EU mit einer EU-Airline gebucht hat, dem steht ab einer Flugverspätung von 3 Stunden eine finanzielle Entschädigung zu – wenn die Airline die Schuld trägt.
In diesen Fällen steht betroffenen Fluggästen eine Zahlung der Airline zu:
Die Zahlung der Airline steht betroffenen Passagieren unabhängig von den Versorgungsleistungen oder Schadensersatz für z. B. Verdienstausfall zu.
Streiken die Airline-Mitarbeiter, hängt es vom Einzelfall ab, ob ein Zahlungsanspruch durchsetzbar ist. Ein Streik ist ein unvorhersehbarer Umstand. Darum ist die Airline im Regelfall nicht zur Zahlung verpflichtet. Aber: Nicht in jedem Fall ist ein Streik für die Fluggesellschaft nicht mehr beherrschbar.
Beispiel: 2016 meldeten sich viele TUIfly-Mitarbeiter kurzfristig krank, da das Unternehmen Umstrukturierungsmaßnahmen angekündigt hatte. Die Folge waren Flugausfälle und Flugverspätungen. Entschädigung für die Fluggäste verweigerte das Unternehmen mit der Begründung, es sei ein „wilder Streik“ gewesen. Der EuGH urteilte 2018 anders: Die Krankheitswelle sei kein außergewöhnlicher Umstand gewesen (Urteil vom 17. April 2018, Az. C-195/17 u. a.).
Bei außergewöhnlichen Umständen besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.
Ist schlechtes Wetter der Grund für die Flugverspätung, steht Passagieren keine Rückzahlung zu. Unwetter gilt als höhere Gewalt – kein Verschulden der Airline.
Auch wenn Flüge wegen einer politisch instabilen Lage ausfallen oder ein Flug sich nach einer Notlandung z. B. aufgrund eines medizinischen Notfalls verspätet, steht Reisenden kein Geld zu.
Das Montrealer Übereinkommen trifft Regelungen für Flugverspätungen weltweit, bestimmt aber keine pauschalen Summen. Reisende müssen Zahlungen individuell mit der Airline verhandeln.
Die Airline ist bei Verspätungen dazu verpflichtet, die Versorgung der Passagiere am Flughafen sicherzustellen. Fluggästen steht darüber hinaus bei Flugverspätung Entschädigung zu. Möglich sind je nach Einzelfall zusätzlich Schadensersatz für z. B. Verdienstausfall und die Erstattung des Ticketpreises.
Ab 2 Stunden Verspätung stehen wartenden Reisenden in jedem Fall Versorgungsleistungen zu – auch bei außergewöhnlichen Umständen.
Die Fluggesellschaft muss Passagiere mit Essen und Trinken versorgen und ihnen 2 Telefonate ermöglichen. Kann der verspätete Flug erst am Folgetag starten, muss die Airline Hotelübernachtungen und die Fahrten zum und vom Hotel zum Flughafen bezahlen.
Ab 3 Stunden Flugverspätung steht Reisenden eine finanzielle Entschädigung zu. Voraussetzung: Ein EU-Flug verspätet sich durch das Verschulden der Airline. Bei außergewöhnlichen Umständen wie z. B. Unwetter muss die Fluggesellschaft keine Haftung übernehmen.
Wie viel Geld Reisende erhalten, hängt von der geplanten Flugdistanz ab. Je länger die Flugstrecke, desto mehr Entschädigung steht Betroffenen zu.
Ab 3 Stunden Verspätung besteht immer Anspruch auf Entschädigung – unabhängig von anderen Erstattungen. Dafür ist unerheblich, wie viel das Flugticket gekostet hat und ob es eine Pauschalreise ist oder nicht.
Kommt es bei Dienstreisen zu einer Flugverspätung, hat der Reisende Anspruch auf die Entschädigung – nicht der Arbeitgeber, der das Flugticket bezahlt.
Wer wegen einer Flugverspätung dienstliche Termine verpasst, dem steht Schadensersatz zu. Die Airline muss Verdienstausfall und andere finanzielle Nachteile ausgleichen.
Der Schadensersatz steht demjenigen zu, der den Schaden der Flugverspätung tatsächlich erlitten hat. Bei Dienstreisen erhält der reisende Arbeitnehmer die Entschädigung, nicht der Arbeitgeber.
Ab 4 Stunden Flugverspätung ist bei Pauschalreisen eine Reisepreisminderung von 5 % möglich.
Ab 5 Stunden Verspätung steht Betroffenen der Rücktritt vom Flug zu. Die Airline muss in diesem Fall eine akzeptable alternative Beförderung zum Zielort anbieten.
Ist das nicht möglich, muss die Fluggesellschaft Betroffenen den Preis des Flugtickets vollständig erstatten.
Wollen Reisende ihren Flug nicht mehr antreten, muss die Airline die Rückfahrt nach Hause bzw. zum Ausgangsort finanzieren.
Auch bei einer Pauschalreise besteht Anspruch auf Entschädigung.
Zusätzlich gilt bei Pauschalreisen: Urlaubern steht die gebuchte Leistung gesetzlich zu. Eine erhebliche Flugverspätung ist ein Reisemangel. Deshalb steht Betroffenen je nach Einzelfall eine Minderung des Reisepreises zu.
Gemäß der Frankfurter Reisemängeltabelle haben Urlauber ab 4 Stunden Verspätung Anspruch auf eine Reisepreisminderung von 5 %.
Hat die Flugverspätung erhebliche Folgen für die gesamte Reiseleistung, ist ggf. ein Rücktritt von der Reise möglich. Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn Reisende ihren Pauschalurlaub auf einem Kreuzfahrtschiff wegen Flugverspätung nicht antreten können.
Wenn Airlines eine berechtigte Entschädigungszahlung verweigern, kann juristische Unterstützung sinnvoll sein. Ein Anwalt für Reiserecht kennt die Rechtslage und weiß, in welchen Fällen Reisenden nach Flugverspätung Entschädigung zusteht. Er kann Ihren individuellen Fall prüfen und rechtssicher einschätzen, ob Sie die Fluggesellschaft zur Zahlung verpflichten können.
Beauftragen Sie ein Inkasso-Unternehmen, müssen Sie für die Dienstleistung einen Teil Ihres Zahlungsanspruches abgeben. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie im Erfolgsfall die vollständige Summe erhalten. Hier Fall schildern & Anspruch prüfen lassen.
Die EU-Fluggastrechteverordnung stärkt die Rechte von Reisenden innerhalb der EU. Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden sind Pauschalbeträge festgelegt. Wie viel Geld Betroffene zurückerhalten, ist von der Flugdistanz abhängig.
Anhand der Tabelle lässt sich die Entschädigung ermitteln:
Flugdistanz |
Beispiel |
Entschädigung |
Bis 1.500 km |
Berlin–München |
250 Euro |
Bis 3.500 km |
Berlin–Lissabon |
400 Euro |
Ab 3.500 km |
Berlin–Abu Dhabi |
600 Euro |
Wer nach internationalen Flügen Geld zurückfordern möchte, muss individuell mit der Airline verhandeln. Das Montrealer Übereinkommen legt keine Entschädigungssummen fest. Ein Anwalt für Fluggastrecht kann die angemessene Summe für Sie bestimmen und Ihre Interessen gegenüber der Airline durchsetzen. Jetzt Entschädigung bestimmen & durchsetzen lassen.
Um erfolgreich eine Rückzahlung zu erhalten, können Sie wie folgt vorgehen:
Wie lange Betroffene eine Zahlung der Fluggesellschaft einfordern können, hängt von der Verjährungsfrist ab. In Deutschland besteht z. B. eine 3-Jahres-Frist. Aber: In anderen Ländern kann die Frist abweichen.
So lange ist in europäischen Ländern Zeit zur Geltendmachung einer Entschädigung (Auswahl):
Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Reise stattfand. Für einen verspäteten Flug im April 2019 können Reisende bei 3-jähriger Verjährungsfrist noch bis Ende 2022 eine Entschädigung bei der Airline einfordern.
Reisende können wählen, nach welcher Verjährungsfrist sie sich zur Geltendmachung einer Zahlung richten.
Diese 3 Optionen haben Reisende:
Um erfolgreich bei Flugverspätung eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern, müssen Reisende die Verspätung eindeutig nachweisen. Je detaillierter sie die Verspätung beweisen können, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten.
So können Sie bei einer Flugverspätung reagieren:
Wer auf Grundlage des Montrealer Übereinkommens eine Entschädigung einfordern möchte, muss umfassendere Beweispflichten erfüllen. Es gibt keine festgelegten Entschädigungssummen, auf die Reisende sich berufen können. Die angemessene Zahlung ist individuell zu bestimmen und durchzusetzen.
Ein Anwalt für Reiserecht kann betroffenen Reisenden dabei helfen, ihren Zahlungsanspruch durchzusetzen. Er kann die notwendigen Beweise zusammentragen, ein rechtssicheres Schreiben an die Fluggesellschaft verfassen und die Verhandlungen mit der Airline übernehmen. Hier Anliegen schildern & Entschädigung durchsetzen.
Unser Musterbrief kann es Ihnen erleichtern, für eine Flugverspätung Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern.
Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten, Angaben zum verspäteten Flug sowie alle Belege für Ihren Mehraufwand und schicken Sie den Brief an die Fluggesellschaft.
Der Musterbrief dient nur als allgemeingültige Vorlage. Es ist in jedem Fall sinnvoll, wenn Sie das Schreiben an die Fluggesellschaft auf Ihren individuellen Fall anpassen. Je detaillierter Sie die Flugverspätung und Ihre Ausgaben belegen können, desto wahrscheinlicher ist eine Zahlung der Fluggesellschaft.
Auch eindeutige Beweise für einen Anspruch auf Entschädigung nach einer Flugverspätung sind keine Garantie für die Zahlung. Was tun, wenn Airlines ihre Zahlungspflicht nicht erfüllen, die Forderungen der Passagiere ignorieren oder die Zahlung hinauszögern?
Betroffene Reisende haben in diesem Fall 2 Optionen:
Inkasso-Unternehmen kaufen Betroffenen die Forderung ab und fordern für sie das Geld zurück. Reisende haben dann keinen Aufwand mit dem Inkasso und müssen sich nicht mit der Airline auseinandersetzen. Der Nachteil: Inkasso-Unternehmen behalten im Durchschnitt 30 % der Entschädigungssumme für ihre Tätigkeit.
Setzt ein Anwalt für Flugrecht Entschädigung und Schadensersatz für Sie durch, können Sie die vollständige Summe erhalten.
Verweigert die Airline auch nach außergerichtlicher Verhandlung die Zahlung, kann der Anwalt gerichtliche Schritte wie Mahnverfahren oder Zahlungsklage einleiten. Ist ein Klageverfahren notwendig, kann nur ein Anwalt Ihr Recht vor Gericht durchsetzen.
Das kann ein Anwalt für Sie tun:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Reiserecht aus einem Netzwerk mit über 500 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Die Anwaltskosten sind vorauszuzahlen, werden aber im Erfolgsfall erstattet. Der Anwalt kann die Kosten seiner Tätigkeit im Zuge der Verhandlungen mit der Airline zusätzlich zur Entschädigung einfordern.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.