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Ratgeber Schadensersatzrecht Reisen Flugverspätung Entschädigung
Stand 08.11.2023
Lesezeit 13 min

Flugverspätung: Entschädigung von der Airline einfordern

Bei Flugverspätung ab 3 Stunden muss die Airline eine Entschädigung zahlen – wenn sie für die Verspätung verantwortlich ist. Je nach Flugdistanz können Sie 250 bis 600 Euro fordern. Fluggäste haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Schadensersatz. Zahlt die Fluggesellschaft nicht, kann ein Anwalt das Geld einfordern.

Beitrag von Julia Pillokat

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Flugverspätung: Ab 3 Stunden können Sie 250 bis 600 Euro Entschädigung von der Airline verlangen.
  • Die Entschädigung gilt für Flüge mit Start und/oder Landung in der EU mit einer EU-Airline.
  • Entscheidend für die Höhe des Schadensersatzes ist die Flugdistanz – wie teuer das Ticket war, ist egal.
  • Ab 2 Stunden Verspätung gibt’s Verpflegung, Telefonate und ggf. Übernachtung + Transfer von der Airline.
  • Ab 5 Stunden Flugverspätung dürfen Sie vom Flug zurücktreten & die Kosten erstatten lassen – inkl. Alternative für die Reise zum Zielort.
Inhaltsverzeichnis
  1. Flugverspätung: Was steht mir zu? | Fluggastrechte
  2. Wie viel muss die Airline bei Flugverspätung als Entschädigung zahlen?
  3. Flugverspätung Entschädigung: Was gilt bei Streik, Unwetter & Co.?
  4. Flugverspätung bei der Dienstreise: Was jetzt?
  5. Sonderfall Pauschalreise: Das gilt bei Flugverspätungen
  6. Flugverspätung: Wie bekomme ich eine Entschädigung?
  7. Airline zahlt nicht – was nun?
  8. FAQ zur Entschädigung bei Flugverspätung
Infografik: Flugverspätung & Entschädigung – das sind Ihre Rechte als Fluggast

1. Flugverspätung: Was steht mir zu? | Fluggastrechte

Bei Flugverspätung haben Sie zur Entschädigung bestimmte Fluggastrechte. Basis sind die EU-Fluggastrechteverordnung und das Montrealer Übereinkommen.

Ab 2 Stunden Flugverspätung: Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Airline

  • Gutscheine für Essen und Trinken
  • Telefonate bzw. E-Mails
  • Hotelübernachtung und Transfer bei Flug am Folgetag

Ab 3 Stunden Flugverspätung: Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung durch die Airline

Gilt für Flüge mit Start und/oder Landung innerhalb der EU mit einer EU-Airline.

Gilt zusätzlich zu Versorgungsleistungen und z. B. Schadensersatz für Verdienstausfall.

Gilt in diesen Fällen:

  • Technischer Defekt am Flugzeug als Ursache der Verspätung
  • Flugausfall
  • Überbuchung des Fluges
  • Verpasster Anschlussflug

Gilt immer, egal wie viel das Flugticket gekostet hat

Gilt für jeden Flug – egal ob Pauschalreise, Individualreise oder Dienstreise.

Ab 5 Stunden Flugverspätung: Rücktritt vom Flug möglich

  • Airline muss eine kostenlose Alternative für die Reise zum Zielort anbieten
  • Gilt zusätzlich zum Anspruch auf Entschädigung & ggf. Schadensersatz
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2. Wie viel muss die Airline bei Flugverspätung als Entschädigung zahlen?

Wie viel Geld Sie bei Verspätung eines Fluges innerhalb der EU von der EU-Airline bekommen, hängt von der Flugdistanz ab.

Wie teuer das Flugticket war, ist egal.

Diese Entschädigung muss die Airline zahlen:

Flugdistanz

Beispiel

Entschädigung

Kurzstrecke (bis 1.500 km)

Berlin–München

250 Euro

Mittelstrecke (> 1.500 km bis 3.500 km)

Berlin–Lissabon

400 Euro

Langstrecke (> 3.500 km mit Start/Ziel außerhalb der EU)

Berlin–Abu Dhabi

600 Euro

Wer nach internationalen Flügen Geld zurückfordern möchte, muss individuell mit der Airline verhandeln. Das Montrealer Übereinkommen legt keine Entschädigungssummen fest. Ein Anwalt für Fluggastrecht kann die angemessene Summe für Sie bestimmen und Ihre Interessen gegenüber der Airline durchsetzen.

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3. Flugverspätung Entschädigung: Was gilt bei Streik, Unwetter & Co.?

Im Regelfall muss die Airline zahlen, wenn sie für eine Flugverspätung von 3 Stunden oder mehr verantwortlich ist. Aber was gilt, wenn die Mitarbeitenden streiken oder der Flieger wegen Unwetter nicht starten kann?

Entschädigung trotz Streik bei der Airline?

Streiken die Airline-Mitarbeiter, hängt es vom Einzelfall ab, ob ein Zahlungsanspruch durchsetzbar ist. Ein Streik ist ein unvorhersehbarer Umstand. Darum ist die Airline im Regelfall nicht zur Zahlung verpflichtet. Aber: Nicht in jedem Fall ist ein Streik für die Fluggesellschaft nicht mehr beherrschbar.

Beispiel: 2016 meldeten sich viele TUIfly-Mitarbeiter kurzfristig krank, da das Unternehmen Umstrukturierungsmaßnahmen angekündigt hatte. Die Folge waren Flugausfälle und Flugverspätungen. Entschädigung für die Fluggäste verweigerte das Unternehmen mit der Begründung, es sei ein „wilder Streik“ gewesen. Der EuGH urteilte 2018 anders: Die Krankheitswelle sei kein außergewöhnlicher Umstand gewesen (Urteil vom 17. April 2018, Az. C-195/17 u. a.).

Besteht bei schlechtem Wetter Anspruch auf Entschädigung?

Bei außergewöhnlichen Umständen besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.

Ist schlechtes Wetter der Grund für die Flugverspätung, steht Passagieren keine Rückzahlung zu. Unwetter gilt als höhere Gewalt – kein Verschulden der Airline.

Auch bei Flugausfall wegen einer politisch instabilen Lage ausfallen oder ein Flug sich nach einer Notlandung z. B. aufgrund eines medizinischen Notfalls verspätet, steht Reisenden kein Geld zu.

4. Flugverspätung bei der Dienstreise: Was jetzt?

Kommt es bei Dienstreisen zu einer Flugverspätung, hat der Reisende Anspruch auf die Entschädigung – nicht der Arbeitgeber, der das Flugticket bezahlt.

Wer wegen einer Flugverspätung dienstliche Termine verpasst, dem steht Schadensersatz zu. Die Airline muss Verdienstausfall und andere finanzielle Nachteile ausgleichen.

Der Schadensersatz steht demjenigen zu, der den Schaden der Flugverspätung tatsächlich erlitten hat. Bei Dienstreisen erhält der reisende Arbeitnehmer die Entschädigung, nicht der Arbeitgeber.

5. Sonderfall Pauschalreise: Das gilt bei Flugverspätungen

Ab 4 Stunden Flugverspätung ist bei Pauschalreisen eine Reisepreisminderung von 5 % möglich.

Auch bei einer Pauschalreise besteht Anspruch auf Entschädigung.

Zusätzlich gilt bei Pauschalreisen: Urlaubern steht die gebuchte Leistung gesetzlich zu. Eine erhebliche Flugverspätung ist ein Reisemangel. Deshalb steht Betroffenen je nach Einzelfall eine Minderung des Reisepreises zu.

Gemäß der Frankfurter Reisemängeltabelle haben Urlauber ab 4 Stunden Verspätung Anspruch auf eine Reisepreisminderung von 5 %.

Hat die Flugverspätung erhebliche Folgen für die gesamte Reiseleistung, ist ggf. ein Rücktritt von der Reise möglich. Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn Reisende ihren Pauschalurlaub auf einem Kreuzfahrtschiff wegen Flugverspätung nicht antreten können.

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6. Flugverspätung: Wie bekomme ich eine Entschädigung?

Um erfolgreich eine Rückzahlung zu erhalten, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Verjährungsfristen prüfen
  • Unterlagen zum Flug und Belege über Mehrkosten sammeln
  • Schreiben an die Fluggesellschaft verfassen

Fristen beachten

Wie lange Betroffene eine Zahlung der Fluggesellschaft einfordern können, hängt von der Verjährungsfrist ab. In Deutschland besteht z. B. eine 3-Jahres-Frist. Aber: In anderen Ländern kann die Frist abweichen.

So lange ist in europäischen Ländern Zeit zur Geltendmachung einer Entschädigung (Auswahl):

  • Deutschland: 3 Jahre
  • Schweden: 10 Jahre
  • Großbritannien: 6 Jahre
  • Schottland: 5 Jahre
  • Portugal: 3 Jahre
  • Frankreich: 2 Jahre
  • Belgien: 1 Jahr

Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Reise stattfand. Für einen verspäteten Flug im April 2021 können Reisende bei 3-jähriger Verjährungsfrist noch bis Ende 2024 eine Entschädigung bei der Airline einfordern.

Reisende können wählen, nach welcher Verjährungsfrist sie sich zur Geltendmachung einer Zahlung richten.

Diese 3 Optionen haben Reisende:

  • Verjährungsfrist am Abflugort des Fluges nutzen.
  • Verjährungsfrist am Ankunftsort des Fluges nutzen.
  • Verjährungsfrist am Ort der Hauptniederlassung der Fluggesellschaft nutzen.
Hinweis
Verjährungsfrist wählen: Beispiel

Geplant war ein Flug mit der Lufthansa von London nach Paris. Reisende können bei Flugverspätung die Entschädigung innerhalb von 3 Jahren in Deutschland (Hauptsitz der Lufthansa), innerhalb von 6 Jahren in Großbritannien oder innerhalb von 2 Jahren in Frankreich geltend machen.

Unterlagen & Beweise sichern

Um erfolgreich bei Flugverspätung eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern, müssen Reisende die Verspätung eindeutig nachweisen. Je detaillierter sie die Verspätung beweisen können, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten.

So können Sie bei einer Flugverspätung reagieren:

  1. Schriftliche Bestätigung: Lassen Sie sich die Flugbestätigung noch am Flughafenschalter schriftlich von der Airline bestätigen. Wichtig sind Datum und Uhrzeit, der Grund für die Flugverspätung und die Unterschrift eines Mitarbeiters.
  2. Fotobeweis: Ein Foto von der Anzeigentafel dient als zusätzlicher Beweis.
  3. Quittungen: Bewahren Sie alle Belege auf, die Ihre Mehrkosten nachweisen (z. B. Verpflegung, Hotelübernachtung und Taxifahrten). Damit können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung und ggf. Schadensersatz nachweisen.

Wer auf Grundlage des Montrealer Übereinkommens eine Entschädigung einfordern möchte, muss umfassendere Beweispflichten erfüllen. Es gibt keine festgelegten Entschädigungssummen, auf die Reisende sich berufen können. Die angemessene Zahlung ist individuell zu bestimmen und durchzusetzen.

Ein Anwalt für Reiserecht kann betroffenen Reisenden dabei helfen, ihren Zahlungsanspruch durchzusetzen. Er kann die notwendigen Beweise zusammentragen, ein rechtssicheres Schreiben an die Fluggesellschaft verfassen und die Verhandlungen mit der Airline übernehmen.

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Entschädigung einfordern

Musterbrief nutzen?

Unser Musterbrief kann es Ihnen erleichtern, für eine Flugverspätung Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern.

Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten, Angaben zum verspäteten Flug sowie alle Belege für Ihren Mehraufwand und schicken Sie den Brief an die Fluggesellschaft.

Flugverspätung-Entschädigung: Musterbrief

Der Musterbrief dient nur als allgemeingültige Vorlage. Es ist in jedem Fall sinnvoll, wenn Sie das Schreiben an die Fluggesellschaft auf Ihren individuellen Fall anpassen. Je detaillierter Sie die Flugverspätung und Ihre Ausgaben belegen können, desto wahrscheinlicher ist eine Zahlung der Fluggesellschaft.

7. Airline zahlt nicht – was nun?

Auch eindeutige Beweise für einen Anspruch auf Entschädigung nach einer Flugverspätung sind keine Garantie für die Zahlung. Was tun, wenn Airlines ihre Zahlungspflicht nicht erfüllen, die Forderungen der Passagiere ignorieren oder die Zahlung hinauszögern?

Betroffene Reisende haben in diesem Fall 2 Optionen:

  • Die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen abgeben und dieses das Geld eintreiben lassen.
  • Einen Anwalt mit der Durchsetzung einer Entschädigung beauftragen.

Inkasso-Unternehmen kaufen Betroffenen die Forderung ab und fordern für sie das Geld zurück. Reisende haben dann keinen Aufwand mit dem Inkasso und müssen sich nicht mit der Airline auseinandersetzen. Der Nachteil: Inkasso-Unternehmen behalten im Durchschnitt 30 % der Entschädigungssumme für ihre Tätigkeit.

Setzt ein Anwalt für Flugrecht Entschädigung und Schadensersatz für Sie durch, können Sie die vollständige Summe erhalten.

Verweigert die Airline auch nach außergerichtlicher Verhandlung die Zahlung, kann der Anwalt gerichtliche Schritte wie Mahnverfahren oder Zahlungsklage einleiten. Ist ein Klageverfahren notwendig, kann nur ein Anwalt Ihr Recht vor Gericht durchsetzen.

Das kann ein Anwalt für Sie tun:

  • Prüfung Ihres Anspruches auf eine Entschädigung
  • Sicherung notwendiger Beweise
  • Anwaltliches Schreiben an die Fluggesellschaft
  • Verhandlung mit der Airline & Nachweis der Zahlungspflicht
  • Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht
  • Einforderung der Anwaltskosten bei der Airline

advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Reiserecht aus einem Netzwerk mit über 500 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Die Anwaltskosten sind vorauszuzahlen, werden aber im Erfolgsfall erstattet. Der Anwalt kann die Kosten seiner Tätigkeit im Zuge der Verhandlungen mit der Airline zusätzlich zur Entschädigung einfordern.

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8. FAQ: Zur Entschädigung bei Flugverspätung

Bei welcher Flugverspätung gibt es Entschädigung?

Ab 3 Stunden Flugverspätung muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen. Möglich sind je nach Flugdistanz bis zu 600 Euro.

Ab 2 Stunden gibt es Verpflegung, wenn nötig Anrufe oder E-Mails und bei Flug am Folgetag Hotel mit Transfer auf Kosten der Airline als Entschädigung.

Was tun bei 3 Stunden Flugverspätung?

Ab 3 Stunden Flugverspätung können Sie eine Entschädigung von der Airline einfordern. Dafür schreiben Sie einfach der Fluggesellschaft.

Wichtig vorab:

  • Ihr Anspruch auf Entschädigung muss gültig sein (verjährt in Deutschland 3 Jahre nach dem Flug)
  • Sie brauchen Beweise für Ihren Anspruch: Bestätigung der Verspätung inkl. Unterschrift eines Airline-Mitarbeiters, Foto der Anzeigetafel, Quittungen für Mehrkosten
Was bekommt man bei 2 Stunden Flugverspätung?

Bei 2 Stunden Flugverspätung bekommt man von der Airline zwar kein Geld, aber immerhin sogenannte Versorgungsleistungen: Essen, Trinken, 2 Anrufe bzw. Mails und falls der Flug erst am nächsten Tag starten kann, zahlt die Fluggesellschaft Hotel und die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen.

Was bekommt man bei 1 Stunde Flugverspätung?

Erst ab 2 Stunden Flugverspätung hat man Anspruch auf Leistungen der Airline.

Wer aufgrund eines verpassten Anschlussfluges bei einer Dienstreise finanzielle Einbußen hat, kann gegebenenfalls Schadensersatz von der Airline fordern. Voraussetzung ist immer, dass die Airline die Verspätung verschuldet hat.

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Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

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