II. Verlustanzeige aufgeben
Lässt sich Ihr verspätetes Gepäck nicht im Suchsystem ausfindig machen, geben Sie am Lost-&-Found-Schalter eine Verlustmeldung auf. Dazu müssen Sie genaue Angaben zum vermissten Gepäckstück machen:
- Marke
- Größe
- Farbe
- Adressanhänger
- Markante Anhänger/Aufkleber
- Inhalt
Ein Foto des vermissten Gepäckstücks erleichtert die Suche. Geben Sie außerdem die Adresse an, an die der Koffer geliefert werden soll, sobald er wieder auftaucht.
Nach der Verlustmeldung erhalten Sie das sogenannte PIR-Formular (Property Irregularity Report). Mit der darauf befindlichen PIR-Nummer und Ihrem Nachnamen können Sie den Status Ihres verspäteten Gepäckstücks auf der Webseite World Tracer Tool online abfragen. Bewahren Sie unbedingt eine Kopie des PIR-Formulars auf, denn dieses ist ein wichtiger Nachweis für alle folgenden Schritte.
III. Kostenerstattung für Notfallprodukte geltend machen
Informieren Sie die Fluggesellschaft während Ihrer Verlustanzeige am Lost-&-Found-Schalter, dass Sie Entschädigung fordern, da sich Ihr Gepäck verspätet und Sie Hygieneprodukte und notwendige Kleidungsstücke beschaffen müssen. Üblich ist eine nachträgliche Kostenerstattung. Bewahren Sie daher Kaufbelege und Quittungen unbedingt auf.
IV. Fristen beachten
Wer Entschädigung für verspätetes Gepäck einfordern möchte, sollte unbedingt die geltenden Fristen beachten:
- Verlustmeldung am Lost-&-Found-Schalter spätestens nach 2 Tagen.
- Um eine Entschädigung zu bekommen, ist nach spätestens 21 Tagen eine schriftliche Schadensmeldung mit allen wichtigen Belegen (siehe Musterbrief) bei der Fluggesellschaft nötig – die alleinige Meldung beim Lost- &-Found-Schalter ist nicht ausreichend!
Verlassen Sie den Flughafen sofort, ohne zuvor eine Verlustmeldung beim Lost- &-Found-Schalter abzugeben, können Sie dies innerhalb von 2 Tagen nachholen.
Aber: Bei einer nachträglichen Meldung kann es zu Problemen kommen. Mit Verlassen des Flughafengebäudes sind Sie in der Beweispflicht, dass das vermisste Gepäckstück nicht bereits abgeholt wurde oder erst nach der Landung verloren gegangen ist. Melden Sie daher wenn möglich umgehend, dass Ihr Gepäck verspätet ist.
V. Musterbrief für schriftliche Schadensmeldung & Entschädigung
Spätestens 21 Tage nach der Gepäckverspätung müssen Sie eine schriftliche Schadensmeldung an die Airline inklusive Belegen und Flugunterlagen in Kopie senden. Unser anwaltlich vorgeprüfte Musterbrief hilft Ihnen, Entschädigung für verspätetes Gepäck von der Airline einfordern.
Ergänzen Sie dazu im Musterbrief:
- Ihre persönlichen Kontaktdaten
- Daten zum Flug
- Angaben zum Gepäckstück
- Quittungen für Hygieneprodukte und Kleidung
Je detaillierter Sie die Unannehmlichkeiten durch verspätetes Gepäck und die Notwendigkeit der gemachten Anschaffungen belegen können, desto besser sind ggf. die Erfolgsaussichten, eine Entschädigung von der Airline zu erhalten.
Versenden Sie den Brief an die Airline am besten per Einschreiben, denn so können Sie nachweisen, die Frist eingehalten zu haben.

Bitte beachten Sie, dass Musterbriefe nur eine Vorlage zur ersten Orientierung darstellen. Ein Anwalt für Reiserecht kann Sie bei einem solchen Schreiben unterstützen und Ihren Entschädigungsanspruch zweifelsfrei nachweisen.
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