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Ratgeber Schadensersatzrecht Reisen Gepäck verspätet
Stand 12.01.2024
Lesezeit 15 min

Gepäck verspätet: Reisende haben Recht auf Entschädigung

Kommt das Gepäck verspätet an, haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung von der Airline. Möglich sind aktuell bis zu 1.568 Euro. Zusätzlich muss die Airline notwendige Ersatzkäufe bezahlen. Sie müssen die Entschädigung aber selber einfordern. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, wenn die Airline nicht zahlt.

Sophie Suske
Beitrag von Sophie Suske
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 12.01.2024

Gepäck verspätet? Schadensersatz erhalten

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Gepäck verspätet: Reisende haben Recht auf Entschädigung
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Kommen Koffer, Rucksack & Co. verspätet am Zielflughafen an, haftet die verantwortliche Airline für die Verspätung; meist jedoch nicht bei der Rückreise zum Heimatflughafen.
  • Ist das Gepäck verspätet, dürfen Reisende Ersatzkäufe auf Kosten der Airline tätigen.
  • Ist das Gepäck verspätet, beträgt die Entschädigung aktuell bis zu 1.568 Euro.
  • Die Nachlieferung des verspäteten Gepäcks ist kostenlos. Im Regelfall liefert die Fluggesellschaft Koffer & Co. zum gewünschten Ort.
  • Ist der Koffer verspätet, müssen Sie den Schaden umgehend am Flughafen melden. Bewahren Sie die Kopie der Verlustmeldung sowie alle Kaufbelege sorgfältig auf.
  • Weigert sich die Airline, Entschädigung für verspätetes Gepäck zu zahlen, kann ein Anwalt die Airline zur Zahlung verpflichten.
Inhaltsverzeichnis
  1. Welche Rechte besitzen Reisende bei verspätetem Gepäck?
  2. Wie hoch ist die Entschädigung, wenn sich Gepäck verspätet?
  3. Gepäck verspätet – so können Sie jetzt vorgehen
  4. Airline reagiert nicht? So erhalten Sie die Entschädigung
  5. FAQ zu verspätetem Gepäck
Statistik zu Ursachen von verspätetem Gepäck.

1. Welche Rechte besitzen Reisende bei verspätetem Gepäck?

Stehen Reisende am Flughafen ohne Gepäck da, weil der Koffer nicht mitgekommen ist, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Grundlage ist das Montrealer Übereinkommen. Es regelt die Rechte von Fluggästen, deren Gepäck verloren oder verspätet ist.

Laut Montrealer Abkommen haben Reisende folgende Rechte:

  • Schadensersatzanspruch für Koffer und dessen Inhalt
  • Kostenerstattung für Notfallprodukte wie Hygieneartikel und notwendige Kleidung
  • Reisepreisminderung bei Pauschalreise wegen Reisemängeln
Hinweis
Kein pauschaler Schadensersatz:

Kommt Gepäck zu spät am Zielflughafen an, ist die Fluggesellschaft (Airline) schadensersatzpflichtig. Es erfolgt jedoch keine pauschale Entschädigung – d. h. die Fluggesellschaft ersetzt Ihnen nur die Schäden bzw. Kosten, die Ihnen tatsächlich entstanden sind.

Reisende können deswegen von der Airline Schadensersatz geltend machen, wenn sich ihr Gepäck auf dem Weg in den Urlaubsort verspätet.

Kostenerstattung für Ersatzeinkäufe

Viele Fluggesellschaften unterstützen betroffene Urlauber dabei, sich durch Ersatzkäufe mit notwendigen Medikamenten, Hygieneartikeln und Kleidung zu versorgen.

Bei diesem Kostenersatz für Ersatzkäufe gibt es jedoch einige Einschränkungen: Viele Airlines erstatten nur 50 % der Kosten, da Sie die Kleidung nach dem Eintreffen Ihres verspäteten Gepäcks weiterverwenden können.

Als Reisender haben Sie eine Schadensminderungspflicht:

  • Sie dürfen nur Anschaffungen machen, die Sie dringend benötigen, bis Ihre Sachen eintreffen.
  • Die Ausgaben dürfen nur das mittlere Preissegment betreffen.
  • Sie müssen alle Ausgaben mit Quittungen belegen und den Kauf begründen.
  • Teure Anschaffungen müssen Sie nachvollziehbar begründen, da sonst keine Kostenübernahme erfolgt.

Wer z. B. zu einer Hochzeit eingeladen ist und ohne Kleid oder Anzug am Zielflughafen ankommt, dem ersetzt die Airline die Kosten für neue Festtagskleidung. Wer jedoch eine Rundreise mit dem Rucksack durch Thailand geplant hat, kann den Kauf eines teuren Kleides nur schwer rechtfertigen.

Kosten
Kostenübernahme durch die Airline:

Hinsichtlich der Erstattung notwendiger Anschaffungen sind Reisende häufig unsicher, in welcher Höhe die Airline die Kosten übernimmt. Hier gibt es keine einheitliche Regelung. Im Schnitt übernehmen die Fluggesellschaften als Entschädigung Kosten von 50 Euro pro Tag und Person für Ersatzprodukte, wenn sich das Gepäck verspätet.

Höhere Entschädigung bei Pauschalreisen

Verspätet sich Ihr Reisegepäck während einer Pauschalreise, haben Sie zudem einen Anspruch auf Entschädigung durch den Reiseveranstalter. Dieser haftet, wenn die Gepäckverspätung den Reiseablauf stört oder Sie Ihre Urlaubstage für den Kauf von notwendigen Hygieneartikeln und Kleidung aufwenden müssen.

Urlauber können 25 bis 30 % des Tagesreisepreises vom Reiseveranstalter zurückfordern, wenn sich bei einer Pauschalreise ihr Koffer verspätet.

Reisekostenminderung beim Verlust des Gepäckes:

  • Einzelne Tage ohne Gepäck: Minderung der Reisekosten zwischen 5 und 30 % des Reisepreises je Tag
  • Gesamter Urlaub ohne Gepäck: Minderung der Reisekosten bis zu 50 % des gesamten Reisepreises

Wie wird verspätetes Gepäck geliefert?

Die Fluggesellschaft liefert das verspätete Gepäck an die von Ihnen angegebene Adresse. Die Lieferung ist immer kostenlos.

Müssen Sie selbst Ihre Sachen abholen, weil die Airline sie nicht liefern kann, können Sie die Fahrtkosten zum Flughafen zurückfordern. Bewahren Sie dafür unbedingt Belege zur Autoanmietung, den Tankkosten oder der Zugbuchung auf.

Gepäck verspätet & beschädigt – was nun?

Macht die Fluggesellschaft das verspätete Gepäck ausfindig, liefert sie es direkt zu Ihnen nach Hause. Was aber, wenn das Gepäck beschädigt geliefert wird?

Bei Beschädigung haben Sie nur 7 Tage ab Erhalt Ihres Koffers Zeit, um Ansprüche anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie keine Möglichkeit mehr, Entschädigung zu fordern. Melden Sie den Schaden daher schnellstmöglich schriftlich bei der Airline.

Achtung: Die Airline haftet nur für Schäden, die während der Zeit an Bord des Flugzeuges entstanden sind – eine Beschädigung durch den Zoll oder die Polizei fällt nicht in ihren Verantwortungsbereich.

Keine Entschädigung bei verspätetem Gepäck auf Heimreise

Kommt das Gepäck verspätet auf dem Heimflug an, ist ein Anspruch auf Entschädigung ausgeschlossen. Da die Airline davon ausgeht, dass Sie zuhause alle benötigten Dinge wie Hygieneartikel und Kleidung besitzen, erstattet sie Ihnen im Regelfall keine Ersatzkäufe.

Ausnahme: Wenn Sie vor Ihrer Rückreise zu Ihrem Wohnort ein weiteres Mal außerhalb übernachten müssen, haben Sie auch auf dem Heimflug Anspruch auf Entschädigung, wenn sich Ihr Koffer verspätet.

2. Wie hoch ist die Entschädigung, wenn sich Gepäck verspätet?

Die maximale Entschädigung für verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck ist im Montrealer Abkommen festgelegt: Die Fluggesellschaft zahlt pro Person maximal 1.288 Sonderziehungsrechten (SZR).

SZR sind eine künstliche Währung, die jeweils festgelegten Beträgen in den Währungen Euro, US-Dollar, Yen und Pfund entspricht. Ihre Höhe ist abhängig vom aktuellen Währungskurs. 1.288 SZR entsprechen Stand Januar 2024 1.568 Euro.

Kosten
Maximale Erstattung:

1.131 SZR entsprechen rund 1.400 Euro (Stand Januar 2020). Diese Entschädigung kann jeder Reisende mit verspätetem Gepäck maximal beanspruchen. Die Höhe ist jedoch kein Pauschalbetrag, sondern die maximale Summe, die die Airline erstatten muss.

Wie viel die Fluggesellschaft zahlen muss, hängt von 2 Faktoren ab:

  • Dauer der Verspätung: Für den gesamten Urlaub ohne Gepäck erhalten Urlauber eine höhere Entschädigung als für wenige Tage.
  • Gebuchter Flug & Airline: Reisende eines hochpreisigen Fluges werden meist zuvorkommender behandelt als Fluggäste einer Billig-Airline – die Entschädigung fällt hier dementsprechend oft höher aus.

3. Gepäck verspätet – so können Sie jetzt vorgehen

Das Kofferband kommt zum Stillstand und ihr Koffer war nicht dabei? Mit den folgenden 5 Schritten leiten Sie die Suche ein und stellen sicher, dass Sie die Erstattung für Ersatzkäufe und eine angemessene Entschädigung erhalten.

Gepäck verspätet: 5 Schritte zur Entschädigung.

I. Meldung am Lost-&-Found-Schalter

Kommt ihr Koffer nicht am Zielflughafen an, sollten Sie dies schnellstmöglich anzeigen. Wenden Sie sich dazu an den Lost-&-Found-Schalter bzw. die Gepäckermittlung, die sich im Regelfall in der Nähe der Gepäckausgabe befindet.

Zunächst suchen die Mitarbeiter des Flughafens anhand des Gepäckanhängers – dem sogenannten Baggage Tag – nach dem vermissten Reisegepäck. Der Baggage Tag weist Sie als Eigentümer des vermissten Gepäckstücks aus.

Hinweis
Hinweis:

Um Ihr Gepäckstück ausfindig zu machen, nutzen die Mitarbeiter des Flughafens ein digitales Suchsystem, dem weltweit mehr als 2.800 Flughäfen angeschlossen sind.

II. Verlustanzeige aufgeben

Lässt sich Ihr verspätetes Gepäck nicht im Suchsystem ausfindig machen, geben Sie am Lost-&-Found-Schalter eine Verlustmeldung auf. Dazu müssen Sie genaue Angaben zum vermissten Gepäckstück machen:

  • Marke
  • Größe
  • Farbe
  • Adressanhänger
  • Markante Anhänger/Aufkleber
  • Inhalt

Ein Foto des vermissten Gepäckstücks erleichtert die Suche. Geben Sie außerdem die Adresse an, an die der Koffer geliefert werden soll, sobald er wieder auftaucht.

Nach der Verlustmeldung erhalten Sie das sogenannte PIR-Formular (Property Irregularity Report). Mit der darauf befindlichen PIR-Nummer und Ihrem Nachnamen können Sie den Status Ihres verspäteten Gepäckstücks auf der Webseite World Tracer Tool online abfragen. Bewahren Sie unbedingt eine Kopie des PIR-Formulars auf, denn dieses ist ein wichtiger Nachweis für alle folgenden Schritte.

III. Kostenerstattung für Notfallprodukte geltend machen

Informieren Sie die Fluggesellschaft während Ihrer Verlustanzeige am Lost-&-Found-Schalter, dass Sie Entschädigung fordern, da sich Ihr Gepäck verspätet und Sie Hygieneprodukte und notwendige Kleidungsstücke beschaffen müssen. Üblich ist eine nachträgliche Kostenerstattung. Bewahren Sie daher Kaufbelege und Quittungen unbedingt auf.

IV. Fristen beachten

Wer Entschädigung für verspätetes Gepäck einfordern möchte, sollte unbedingt die geltenden Fristen beachten:

  • Verlustmeldung am Lost-&-Found-Schalter spätestens nach 2 Tagen.
  • Um eine Entschädigung zu bekommen, ist nach spätestens 21 Tagen eine schriftliche Schadensmeldung mit allen wichtigen Belegen (siehe Musterbrief) bei der Fluggesellschaft nötig – die alleinige Meldung beim Lost- &-Found-Schalter ist nicht ausreichend!

Verlassen Sie den Flughafen sofort, ohne zuvor eine Verlustmeldung beim Lost- &-Found-Schalter abzugeben, können Sie dies innerhalb von 2 Tagen nachholen.

Aber: Bei einer nachträglichen Meldung kann es zu Problemen kommen. Mit Verlassen des Flughafengebäudes sind Sie in der Beweispflicht, dass das vermisste Gepäckstück nicht bereits abgeholt wurde oder erst nach der Landung verloren gegangen ist. Melden Sie daher wenn möglich umgehend, dass Ihr Gepäck verspätet ist.

V. Musterbrief für schriftliche Schadensmeldung & Entschädigung

Spätestens 21 Tage nach der Gepäckverspätung müssen Sie eine schriftliche Schadensmeldung an die Airline inklusive Belegen und Flugunterlagen in Kopie senden. Unser anwaltlich vorgeprüfte Musterbrief hilft Ihnen, Entschädigung für verspätetes Gepäck von der Airline einfordern.

Ergänzen Sie dazu im Musterbrief:

  • Ihre persönlichen Kontaktdaten
  • Daten zum Flug
  • Angaben zum Gepäckstück
  • Quittungen für Hygieneprodukte und Kleidung

Je detaillierter Sie die Unannehmlichkeiten durch verspätetes Gepäck und die Notwendigkeit der gemachten Anschaffungen belegen können, desto besser sind ggf. die Erfolgsaussichten, eine Entschädigung von der Airline zu erhalten.

Versenden Sie den Brief an die Airline am besten per Einschreiben, denn so können Sie nachweisen, die Frist eingehalten zu haben.

Musterbrief Gepäckverspätung

Bitte beachten Sie, dass Musterbriefe nur eine Vorlage zur ersten Orientierung darstellen. Ein Anwalt für Reiserecht kann Sie bei einem solchen Schreiben unterstützen und Ihren Entschädigungsanspruch zweifelsfrei nachweisen.

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4. Airline reagiert nicht? So erhalten Sie die Entschädigung

Kommt das Gepäck verspätet am Zielflughafen an, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für die ausgelegten Kosten und auf eine Entschädigung.

In vielen Fällen kommt die Airline ihrer Zahlungspflicht jedoch nicht nach. Betroffene Urlauber berichten, dass die Fluggesellschaft ihre Forderung missachtet, E-Mails nicht beantwortet und Telefonanrufe ignoriert.

Bleibt eine Reaktion der Fluggesellschaft aus, nachdem Sie die Gepäckverspätung fristgerecht am Lost-&-Found-Schalter und bei der Airline gemeldet haben, bieten sich folgende Handlungsoptionen an:

  • Beauftragen Sie einen Anwalt für Reiserecht mit der Durchsetzung Ihrer Forderung.
  • Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte.

Airline mit Anwalt zur Entschädigung verpflichten

Alternativ können Sie mithilfe juristischer Unterstützung Ihren Anspruch auf Entschädigung bei verspätetem Gepäck durchsetzen. Ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt versucht, einen außergerichtlichen Vergleich mit der verantwortlichen Airline zu erzielen, um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Verweigert die Fluggesellschaft den außergerichtlichen Vergleich, leitet der Anwalt gerichtliche Schritte wie Mahnverfahren oder Zahlungsklage ein. Die Kosten für den Anwalt müssen Sie zwar zunächst auslegen – da die Airline jedoch schadensersatzpflichtig ist, können Sie die Anwaltskosten im Erfolgsfall von dieser zurückfordern.

Ein Anwalt für Reiserecht

  • prüft die Höhe der Entschädigung bei verspätetem Gepäck.
  • setzt ein anwaltliches Schreiben an die verantwortliche Airline auf.
  • verhandelt außergerichtlich mit der Fluggesellschaft und fordert sie zur Zahlung des Schadensersatzes auf.
  • setzt Ihre Interessen vor Gericht durch, wenn nötig.

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Dienstleister und Schlichtungsstelle für Fluggastrechte

Auch Dienstleister wie FairPlane oder AirHelp können helfen, einen Entschädigungsanspruch durchzusetzen. Für die Dienstleistung ist eine Provision an das Dienstleistungsportal zu zahlen; in der Regel zwischen 20 und 40 % der Entschädigungssumme. Lassen Sie die Entschädigung für verspätetes Gepäck von einem Anwalt einfordern, erhalten Sie die vollständige Entschädigungssumme.

Die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte ist eine weitere Option, wenn Sie bereits erfolglos Ihren Schadensersatzanspruch bei der Airline geltend gemacht haben. Erbitten Sie eine Entscheidung wegen der Gepäckverspätung.

Damit die Schlichtungsstelle Ihre Anfrage bearbeiten kann, müssen Sie alle notwendigen Unterlagen einreichen. Danach hat die zuständige Fluggesellschaft die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Anhand beider Positionen prüft die Schlichtungsstelle den Sachverhalt und die Rechtslage und erstellt einen Schiedsvorschlag im Interesse beider Parteien.

Ist Ihr Gepäck verspätet angekommen, prüft die Schlichtungsstelle, ob die Verspätung tatsächlich von der Airline zu verantworten ist. Ist dies der Fall, muss die Airline Sie nach der Schlichtung entsprechend entschädigen.

5. FAQ zu verspätetem Gepäck

Wie viel Entschädigung bei Gepäckverspätung?

Das hängt davon ab, wie lange Sie Ihr Gepäck nicht haben. Maximal sind aktuell 1.568 Euro Schadensersatz möglich (= 1.288 SZR, Stand Januar 2024). Für notwendige Ersatzkäufe zahlen Airlines im Durchschnitt 50 Euro pro Tag – eine einheitliche Regelung gibt es dafür nicht.

Ist Ihr Gepäck bei einer Pauschalreise zu spät, hängt die mögliche Reisepreisminderung auch davon ab, wie lange Sie Ihr Gepäck nicht haben. Pro Tag etwa 5 bis 30 % des Preises. Müssen Sie den ganzen Urlaub ohne Gepäck verbringen, dann sind 50 % Preisminderung möglich.

 

Welche Rechte bei verspätetem Gepäck?
  • Kosten für Ersatzkäufe von der Airline erstatten lassen
  • Entschädigung von der Airline fordern
  • Bei Pauschalreise: Preisminderung vom Reiseveranstalter
  • Fahrtkosten erstatten lassen, wenn Sie Ihr Gepäck selbst vom Flughafen holen müssen
Wie lange muss man auf verspätetes Gepäck warten?

Ist Ihr Gepäck nicht rechtzeitig da, können Sie sofort eine Verlustmeldung beim Lost-and-Found-Schalter abgeben. Nach 21 Tagen gilt Ihr Gepäck offiziell als verloren. Dann können Sie die Entschädigung von der Airline einfordern.

Was tun bei Gepäckverspätung?
  1. Verspätung beim Lost-and-Found-Schalter melden
  2. Belege für Ersatzkäufe aufbewahren
  3. Nach 21 Tagen schriftlich eine Entschädigung von der Airline einfordern & Belege mitschicken
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Sophie Suske
Sophie Suske
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 12.01.2024

Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.

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