3. Nachteilige AGB des Geschäftspartners außer Kraft setzen
Pflegen Sie als Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen (auch B2B oder Business-to-Business genannt) und haben keine eigenen AGB für B2B, gelten automatisch die Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners.
Diese sind aber zu dessen Gunsten verfasst und könnten Sie benachteiligen – z. B. indem Sie die Rechte an Ihren Arbeitsergebnissen verlieren oder im Falle eines Rechtsstreit zu einem weit entfernten Gerichtsort müssen. Insbesondere bei ausländischen Geschäftspartnern wäre das ungünstig.
Um sich vor Nachteilen durch die AGB des anderen zu schützen, ist es daher von Vorteil, selbst AGB zu verwenden – denn dann sind auch Ihre Regelungen Bestandteil des Vertrags. Können sich beide Vertragsparteien bei Unstimmigkeiten nicht einigen, welche der 2 unterschiedlichen AGB-Regelungen greifen sollen, gilt keine der beiden AGB – sondern gesetzliche Regelungen.
Selbst Kleinunternehmer können durch eigene AGB die AGB eines großen Unternehmens neutralisieren.
4. AGB können helfen, das Geschäftsmodell & Leistungen zu definieren
Verwenden Sie AGB, bringt das den Vorteil, dass Sie sich im Klaren darüber sind, welche Leistungen Sie Ihren Kunden konkret bieten. Das hilft Ihnen, Ihr Geschäftsmodell und die rechtliche Leistungsbeziehung zu definieren.
Das ist insbesondere für komplexe, neuartige Angebote relevant – z. B. für Software, Apps, Leasing, Franchising und Mitgliedschaften sowie für neuartige Dienstleistungen wie z. B. das Social-Media-Management.
Denn aufgrund des hohen Alters des BGB sind neuere Unternehmenskonzepte durch das Gesetz mitunter nur marginal abgedeckt. AGB können Sie dann dazu nutzen, um gesetzliche Lücken zu schließen und klare Regelungen zu schaffen.
5. Transparenz und Vertrauen für Verbraucher schaffen
Ein durch AGB formuliertes Unternehmenskonzept bringt Verbrauchern den Vorteil, dass sie erfahren, welche Leistung sie für ihr Geld erhalten und welche rechtliche Beziehung durch den Vertrag mit Ihnen entsteht – das schafft Transparenz und Sicherheit für Verbraucher.
Zudem deuten viele Verbraucher das Vorhandensein von AGB als Zeichen von Professionalität und Seriosität.
Zwar lesen sich vermutlich nur die wenigsten Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen tatsächlich durch – allerdings können Sie bei Beschwerden oder im Streitfall darauf verweisen, dass der Kunde die AGB akzeptiert hat.
6. Als Unternehmen Mitarbeitern rechtliche Klarheit geben
Nicht nur Verbraucher erfahren über allgemeine Geschäftsbedingungen, welche Regelungen gelten sollen – auch Sie selbst sind im Bilde. Treten z. B. Probleme mit Kunden auf, haben Sie anhand der AGB eine Orientierung, ob die Beschwerde berechtigt ist und wie Sie sich verhalten können. Auch Mitarbeitern dienen AGB als Orientierungs- und Handlungshilfe.
Sie können allerdings immer frei entscheiden, ob Sie auf die Durchsetzung Ihrer AGB bestehen – z. B. bei Nichtabholung der Ware eine vereinbarte Vertragsstrafe tatsächlich durchsetzen – oder ob Sie Ihrem Kunden im Problemfall entgegenkommen. Letzteres kann sich positiv auf das Unternehmensimage auswirken.
7. Sich besser gegen Zahlungsausfälle absichern
Verwender von AGB können sich in eine vorteilhaftere Rechtsposition versetzen, wenn ein Kunde ein gekauftes Produkt nicht bezahlt. Durch eine Klausel zum sogenannten Eigentumsvorbehalt lässt sich z. B. für Waren und Produkte regeln, dass der Käufer erst Eigentümer wird, wenn er den Kaufpreis bezahlt hat.
Durch diese Klausel in den AGB haben Sie als Verkäufer dann den Vorteil, dass Sie bei Zahlungsverzug die Sache zurückverlangen und vom Vertrag zurücktreten können.
In AGB für Dienstleistungen lässt sich z. B. vereinbaren, dass Kunden nach bestimmten Projektabschnitten Teilsummen bezahlen müssen – so lässt sich vermeiden, dass Sie als Dienstleister ohne Absicherung in Vorleistung gehen.
8. Rechtliche Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden
Mit AGB haben Sie als Verkäufer den Vorteil, dass sie häufig auftretende Probleme thematisieren und im Streitfall für Rechtsklarheit sorgen können. Das lässt sich z. B. über eine Klausel zur sogenannten Mitwirkungspflicht erreichen.
Denn: Normalerweise stehen Unternehmer in der Pflicht, alles Mögliche dafür zu tun und bereitzustellen, dass der Vertrag erfolgreich abgewickelt wird. Dass Kunden daran auch mitwirken müssen, ist durch das BGB nur geringfügig vorgesehen. Läuft etwas bei der Vertragsabwicklung schief und es kommt zum Rechtsstreit, könnte der Richter das Unternehmen sonst dafür allein verantwortlich machen.
Führen Unternehmen aber in ihren Geschäftsbedingungen Mitwirkungspflichten klar und deutlich auf, kann sich dieses Risiko reduzieren. Eine Mitwirkung kann z. B. so aussehen, dass Kunden für einen Druckauftrag das nötige Dateiformat oder Kunden einer Beratungsdienstleistung alle für die Beratung notwendigen Informationen bereitstellen müssen.