AGB einfach erklärt: Was sind AGB & worauf ist zu achten?
AGB einfach erklärt: Was sind AGB & worauf ist zu achten?
Martin Jedwillat
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Inhalt
  1. 1. Was sind AGB? | AGB-Definition
  2. 2. Sind AGB Pflicht?
  3. 3. Wann brauche ich AGB?
  4. 4. Was gehört in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen? | AGB-Inhalt
  5. 5. Was darf nicht in den AGB stehen?
  6. 6. Wann sind Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam?
  7. 7. Wie vermeide ich fehlerhafte AGB?
  8. 8. FAQ: das Wichtigste zu AGB
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AGB einfach erklärt: Was sind AGB & worauf ist zu achten?

AGB einfach erklärt: Was sind AGB & worauf ist zu achten?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Verträge durch einheitliche Regelungen vereinfachen und standardisieren. AGB müssen für die Kunden eindeutig und verständlich formuliert sein. AGB-Regelungen zum Nachteil einer Vertragspartei sind unwirksam.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen.
  • Sie können dabei helfen, Verträge zu standardisieren und den Kaufprozess zu vereinfachen.
  • Es gibt keine AGB-Pflicht – ohne diese ist jeder Vertrag individuell zu verhandeln.
  • AGB müssen verständlich sein & dürfen keine benachteiligenden oder fehlerhaften Klauseln enthalten.
  • Damit sie wirksam sind, müssen sie korrekt in Verträge einbezogen & von den Vertragsparteien akzeptiert werden.

1. Was sind AGB? | AGB-Definition

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind laut § 305 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vorformulierte Vertragsbedingungen, mit denen sich zahlreiche Verträge vereinfachen und standardisieren lassen.

Die AGB gelten für alle Vertragspartner – und verkürzen deshalb Vertragsverhandlungen, weil nicht mehr jeder Vertrag mit Kunden oder Nutzern individuell ausgehandelt werden muss. Der Vertragspartner muss einfach nur den AGB zustimmen, damit ein gültiger Kauf- oder Dienstleistungsvertrag zustande kommt.

Anführungszeichen

Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen immer dann vor, wenn dieselben Vertragsbedingungen in unveränderter Form mehrfach verwendet und allen Vertragspartnern vorgegeben werden. Unerheblich ist hingegen, ob der Verwender die Bedingungen als AGB bezeichnet oder welchen Umfang sie haben.

Martin Jedwillat
Anwalt für IT-Recht

Was sind die Ziele der AGB?

AGB werden verwendet, um

  • Vertragsabschlüsse zu vereinfachen.
  • Verträge zu vereinheitlichen.
  • Vertragsklauseln zu standardisieren.
  • gesetzliche Belehrungs- & Informationspflichten zu erfüllen.
  • Transparenz & rechtliche Klarheit zu schaffen.
  • unzureichende gesetzliche Regelungen abzuändern.

Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht alles, was Kunden wissen müssen, bevor sie Waren oder Dienstleistungen kaufen. Was in den AGB genau geregelt werden soll, kann jeder Unternehmer individuell festlegen.

Deswegen enthalten AGB in der Regel Informationen zu:

  • Lieferung
  • Eigentumsvorbehalt
  • Rücktritt
  • Gewährleistung
  • Haftung
  • Zahlung
  • Fälligkeit
  • Rücksendung
  • Widerruf

2. Sind AGB Pflicht?

Nein, AGB sind keine Pflicht. Weil sie vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind, dürfen Unternehmen frei entscheiden, ob sie vorformulierte Vertragsbedingungen einsetzen.

Für den Einsatz von AGB sprechen aber die gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten, die Unternehmen laut § 312d BGB bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern haben. Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen lassen sich diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Was passiert, wenn ich keine AGB habe?

Wenn Sie keine AGB haben, müssen Sie jeden Vertrag individuell aushandeln. Dabei sind die Vorgaben für Verträge und alle wichtigen Vertragsinhalte zu beachten, die u. a. durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt werden.

3. Wann brauche ich AGB?

Auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von AGB gibt, können diese für Webseitenbetreiber und Online-Händler sinnvoll sein, um ihr Geschäft rechtlich abzusichern.

Wann brauche ich AGB auf einer Webseite?

Die gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten gelten auch für Webseiten, wenn über diese Waren oder Dienstleistungen zum Kauf angeboten werden. Mit einem Link zu den AGB können Webseiten-Beitreiber diese Pflichten per Klick erfüllen.

Solange es über die Webseite nicht zu einem Vertragsabschluss kommt, brauchen Sie keine AGB – das gilt z. B. für eine private Webseite oder solange die Seite nur als Visitenkarte im Internet dient.

Wann brauche ich AGB in einem Online-Shop?

AGB helfen auch Online-Händler dabei, ihre gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten gegenüber ihren Kunden zu erfüllen. Denn mit AGB für einen Onlineshop können Sie Kunden vorab über die Leistungen und Bedingungen aufklären – und dabei wichtige Fragen beantworten:

  • Wie soll der Käufer zahlen?
  • Wie hoch sind die Versandkosten & wer muss sie bezahlen?
  • Mit welchen Lieferzeiten ist zu rechnen?
  • Was ist bei Widerruf & Reklamation zu beachten?

Das schafft die notwendige Transparenz und Rechtssicherheit für die Verbraucher. Zusätzlich vereinfachen die allgemeingültigen Vertragsbedingungen den Kaufprozess.

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4. Was gehört in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen? | AGB-Inhalt

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, was in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehört. Ihr Inhalt hängt ganz individuell davon ab, was Verwender damit verbindlich für sein Geschäft regeln möchten.

Mögliche Inhalte für die AGB:

  • Zahlungsbedingungen & Bezahlmöglichkeiten
  • Lieferung & Liefertermine
  • Garantie- & Rücknahmebedingungen
  • Mängelhaftung & Reparaturbedingungen
  • Vertragssprache

Welche AGB-Klauseln sind sinnvoll? | Beispiele

Mit bestimmten AGB-Klauseln können sich Unternehmen vor häufig wiederkehrenden Problemen bei der Vertragsabwicklung schützen. Hier einige Beispiele:

  • Kunde zahlt nicht: Bauen Sie Zahlungsziele und Verzugsschadensklauseln ein.
  • Kunde möchte von einem Vertrag zurücktreten: Mit einer Rücktrittsklausel können Sie den Ablauf eines Rücktritts festlegen.
  • Lieferzeiten können nicht eingehalten werden: Legen Sie großzügige Lieferzeiten fest oder stellen Sie den Beginn der Lieferzeit nach hinten.
  • Ihre Produktionskosten steigen: Eine Preisänderungsklausel erlaubt es Ihnen, die Preise zu ändern.

5. Was darf nicht in den AGB stehen?

Durch §§ 307 ff. BGB sind Klauseln ausgeschlossen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder eine Vertragspartei benachteiligen. Auch die Verwendung unklarer oder unmissverständlicher Formulierungen ist nicht zulässig.

Beispiele für solche unzulässigen AGB-Klauseln sind:

  • Unverbindliche Lieferfristen
  • Pauschale Mahngebühren
  • Eine Frist für Reklamationen bei Verträgen mit Privatpersonen
  • Vorgaben zur Rücksendung von Waren
  • Erstattung des Kaufpreises nach Widerruf nur per Gutschrift
  • Haftungsausschluss für Mängel, Schäden & Pflichtverletzungen
  • Gewährleistungsausschluss bei Mängeln oder Schäden
  • Einschränkung des Widerrufsrecht
  • Kontaktaufnahme mit Brief, Fax oder Formularen
  • Ausschluss mündlicher Nebenabsprachen
Achtung
Unterschied zwischen B2C- & B2B-AGB:

Was eine unzulässige Klausel ist und was nicht, wird bei B2B-AGB regelmäßig von Gerichten entschieden. Bei B2C-AGB regeln das hingegen sogenannte Klauselverbote ausführlicher.

6. Wann sind Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam?

AGB sind wirksam, wenn:

  • sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten.
  • sie wirksam in den Vertrag einbezogen sind.
Infografik: Vorgaben für AGB auf einen Blick.

Welche gesetzlichen Vorgaben müssen AGB erfüllen?

Die §§ 305–310 BGB regeln die Gestaltung von AGB. Damit sie wirksam sind, müssen sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die AGB sind auf das Geschäftsmodell zugeschnitten.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten keine benachteiligende Klauseln.
  • Ungewöhnliche & überraschende Klauseln sind nicht enthalten.
  • Die AGB sind eindeutig, verständlich & übersichtlich.
  • Sie liegen in der Landessprache des Vertragspartners vor.

Wie werden AGB in den Vertrag einbezogen?

Damit AGB wirksam sind, müssen sie in den Vertrag einbezogen werden, für den sie gelten sollen. Dafür müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so platziert sein, dass Kunden

  • ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden.
  • sie leicht zur Kenntnis nehmen können.

Für Kunden muss es also leicht sein, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen und zu akzeptieren. In Onlineshops funktioniert das z. B. durch ein Kontrollkästchen mit dem Text „Ich bestätige, dass ich die AGB gelesen habe und akzeptiere.“ – und mit einer nachträglichen Zusendung der AGB und der Erläuterungen zum Widerruf per E-Mail.

Kommt der Vertrag nicht online zustande, lassen sich am Ort des Vertragsabschlusses (z. B. Kassenbereich in einem Geschäft) AGB aushängen. Bei einem Vertragsschluss über den Postweg können die AGB im Anschreiben erwähnt und in einer gedruckten Fassung beigelegt werden. Die Zustimmung des Kunden lässt sich dann per zusätzlicher Unterschrift im Vertrag oder mit einem beiliegenden Formular erteilen.

Achtung
Unterschied zwischen B2C- & B2B-AGB:

Bei B2C-AGB müssen Verbraucher ausdrücklich auf AGB hingewiesen werden und diese leicht zur Kenntnis nehmen können. B2B-AGB können hingegen auch stillschweigend einbezogen werden. Das wäre z. B. der Fall, wenn in einem Angebot nur auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird oder diese dem Angebot beigelegt.

Was passiert, wenn AGB unwirksam sind?

Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder einzelne AGB-Klauseln unwirksam, so greifen für diese die gesetzlichen Bestimmungen aus u. a. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und HGB (Handelsgesetz).

Sind die AGB durch unzulässige Klauseln unwirksam, dürfen Verbraucherschützer und Wettbewerb kostenpflichtig abmahnen – Erstere wegen dieses Rechtsverstoß, Letztere wegen eines Wettbewerbsnachteils.

Teil einer solchen Abmahnung ist meistens auch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die eine Strafzahlung für eine Wiederholung des Verstoßes vorsieht.

Achtung
Vorsicht vor der Kopie fremder AGB:

Wer fremde AGB kopiert, riskiert ebenfalls juristische Konsequenzen. Weil dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt, darf deren Urheber abmahnen und Schadensersatz fordern. Dies bestätigte u. a. das Oberlandesgericht München am 03.03.2023 mit einem Urteil zur Werkqualität von Rechtstexten (OLG München, 6 W 1491/22).

7. Wie vermeide ich fehlerhafte AGB?

Auch wenn das BGB klare Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen und bestimmte AGB-Klauseln macht, besteht das Risiko von AGB-Fallen und unwirksamen Klauseln.

Wir haben für Sie zusammengefasst, wie Sie häufige AGB-Fehler vermeiden können:

  • Ungenaue Zahlungsbedingungen: Durch genaue Regelungen zur Begleichung von Rechnungen wie u. a. Zahlungsfristen, Möglichkeit der Ratenzahlung oder Preisnachlässen können Sie diesbezüglich Unklarheiten vermeiden.
  • Vage Lieferfristen: Legen Sie Lieferfristen fest, die Sie und Ihr Logistikpartner auch einhalten können, um Unsicherheiten beim Kunden vorzubeugen.
  • Individuelle Absprachen: Durch den Verzicht auf z. B. nachträgliche Absprachen können Sie ausschließen, dass diese vor den AGB gelten.
  • Kollidierende AGB: Wenn Sie für diesen Fall Abwehr-Klauseln verwenden, können Sie sicherstellen, dass Ihre AGB gelten.
  • Unklarer Rücktritt oder Widerruf: Sie können sich an den gesetzlichen Vorgaben zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder Vertragswiderruf
  • AGB falsch eingebunden: Wenn Sie darauf achten, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mühelos einsehbar, einfach abzurufen und zu speichern sind, können Sie einen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben vermeiden.
  • Ungültige Klauseln: Sie können von einem Anwalt Ihre AGB prüfen oder AGB erstellen lassen, um unwirksame Klauseln aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben oder der Benachteiligung der anderen Partei auszuschließen. Mit einer salvatorischen Klausel können Sie sich zudem für den Fall ungültiger Bestimmungen absichern.

Wer formuliert meine AGB?

Mit einem Anwalt für AGB-Recht sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre AGB prüfen lassen oder neue AGB erstellen lassen möchten. Er kann anhand der bestehenden Verträge mit Kunden beurteilen, was sich in Ihren individuellen AGB regeln lässt.

Daneben kann er sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben zur Verständlichkeit und Klarheit erfüllt werden sowie keine der Vertragsparteien benachteiligt wird. Ein Anwalt kann auch für die rechtssichere Einbindung der AGB in die betreffenden Verträge, auf der Webseite bzw. im Online-Shop sorgen.

Damit lassen sich nicht nur Kunden transparent über alle Leistungen informieren – sondern auch Abmahnungen von Verbraucherschützern oder Wettbewerbern vorbeugen.

Anführungszeichen

Oftmals wissen viele Unternehmer gar nicht, welche Regelungen sie wirklich brauchen und was sie bei Generatoren anklicken und schlussendlich auswählen sollen. Hier eignet sich eine Rechtsberatung. Ein Anwalt weiß, was der Mandant tatsächlich braucht, welche Regelungen sich anbieten und wie die Klauseln rechtssicher zu gestalten sind.

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8. FAQ: das Wichtigste zu AGB

AGB (Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. Sie liegen immer dann vor, wenn dieselben Bedingungen mehrfach und in unveränderter Form für Vertragsabschlüsse verwendet werden.

AGB werden in den §§ 305–100 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Dort finden Sie alle Vorgaben zu Gestaltung, unzulässigen Klauseln und Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auch wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind, bieten sie zahlreiche Vorteile. So lassen sich durch AGB z. B. gesetzliche Belehrungs- und Informationspflichten erfüllen, Vertragsabschlüsse vereinfachen sowie Verträge und Vertragsbedingungen vereinheitlichen.

Typische Inhalte von AGB sind Klauseln zu u. a. Zahlungsbedingungen, Bezahlmöglichkeiten, Lieferung, Garantie, Gewährleistung, Haftung und Widerruf. Da es keine gesetzlichen Vorgaben zu den Inhalten von AGB gibt, kann der Verwender frei entscheiden, was er mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln möchte.

In den folgenden Fällen sind AGB nicht gültig bzw. unwirksam:

  • Sie sind unübersichtlich, mehrdeutig oder unverständlich.
  • Sie liegen nicht in der Landessprache des Vertragspartners vor.
  • Sie enthalten benachteiligende Klauseln.
  • Sie sind nicht auf das Geschäftsmodell zugeschnitten.
  • Sie beinhalten ungewöhnliche & überraschende Klauseln.
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