Onlineshop prüfen lassen – verbraucherfreundlicher & abmahnsicherer E-Shop
Der Onlinehandel boomt, immer mehr Menschen bestellen online. Um den wachsenden Onlinemarkt kundenfreundlich und sicher zu gestalten, stellt der Gesetzgeber zahlreiche rechtliche Anforderungen an Onlineshops. Auch Kunden sind zunehmend auf Sicherheit bedacht. Um alle Informationspflichten zu erfüllen und Abmahnungen zu vermeiden, kann es helfen, einen Onlineshop rechtssicher prüfen zu lassen.

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- Um Kunden vor Datenmissbrauch oder Fakeshops abzusichern, stellt der Gesetzgeber hohe rechtliche Anforderungen an seriöse Onlineshops.
- Onlineshops müssen z. B. Kunden über ihr Widerrufsrecht und die Versandbedingungen aufklären, Datenschutz gewährleisten und Kontaktmöglichkeiten bereitstellen.
- Die Rechtsprechung für Onlineshops ist ständig im Wandel.
- Um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, kann es für Shopbetreiber empfehlenswert sein, den Onlineshop prüfen zu lassen.
- Ein geprüfter Onlineshop kann der beste Schutz vor kostspieligen Abmahnungen sein.
1. Rechtliche Anforderungen an Onlineshops
Da Kunden beim Onlineshopping sensible Daten preisgeben, ist Datenschutz im Onlinegeschäft enorm wichtig. Damit Verbraucher sich im Webshop sicher fühlen und vor Datenmissbrauch, Betrug oder Fakeshops geschützt sind, müssen seriöse Händler eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen beachten.
Das Fernabsatzrecht, das Telemediengesetz sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreiben umfassende Informationspflichten für Händler vor, um den Vertragsabschluss für Kunden möglichst transparent zu gestalten.
Folgende Inhalte sind für Onlineshops verpflichtend:
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Die AGB regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kaufvertrag. Sie informieren Kunden zusammenfassend über wichtige Vertragsbestimmungen zu Lieferung, Gewährleistung im Schadensfall, möglichen Zahlungsarten oder Übernahme der Rücksendekosten.
Um Verstöße gegen die Vorgaben für AGB im Onlineshop zu vermeiden, können Shopbetreiber bestehende AGB prüfen lassen.
Impressum
Damit Verbraucher wissen, mit wem sie einen Kaufvertrag eingehen, schreibt § 5 Telemediengesetz ein Impressum vor. Dieses beinhaltet wichtige Angaben wie Name und Anschrift, Kontaktmöglichkeiten und die Rechtsform des Onlineshops.
Widerrufsbelehrung
Da Kunden vor dem Onlinekauf Artikel nicht begutachten können, gibt ihnen das Widerrufsrecht in allen EU-Staaten 14 Tage Zeit, die Ware zu prüfen und gegebenenfalls zurückzusenden.
Onlineshops müssen korrekt und sichtbar über das Widerrufsrecht aufklären.
Online-Streitbeilegungsplattformen (OS-Plattform)
Jeder, der innerhalb der EU einen Onlineshop für Privatkunden (B2C) betreibt, muss seit Januar 2016 auf die Online-Schlichtungsstelle der EU verlinken.
Außerdem müssen seit Februar 2017 Webshops mit mehr als 10 Angestellten darüber informieren, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an einer außergerichtlichen Streitschlichtung teilzunehmen und auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle verweisen.
Datenschutzerklärung
Onlineshops müssen in einer verständlichen und leicht zugänglichen Datenschutzerklärung über Art und Umfang der Datenerhebung sowie über die Möglichkeit des Widerspruches gegen die Datenspeicherung und die Löschung der gespeicherten Daten aufklären.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kunden erlaubt – und nur, wenn sie der Kaufabwicklung dient.
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Die digitale Welt bietet für Unternehmen Chancen und Risiken zugleich – nur wer sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen hält, schützt sein Unternehmen langfristig vor rechtlichen Konsequenzen.
Weitere Informationspflichten
Verbraucher sollen eine überlegte Kaufentscheidung treffen können. Dazu müssen Webshops u. a. folgende Informationen bereitstellen:
- Warenbeschreibungen: Onlineshops müssen über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen informieren. Darunter fallen u. a. Angaben zum Hersteller, Gewicht, Maße und wichtige technische Daten.
- Kennzeichnungspflicht: Für bestimmte Warengruppen, z. B. Elektrogeräte, Textilien, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel herrscht eine gesonderte Kennzeichnungspflicht.
- Preisangaben: Preise sind nach § 1 Preisangabenverordnung (PAngV) als Gesamtsumme anzugeben – d. h. inklusive Steuern und sonstiger Preisbestandteile. Ist zunächst keine genaue Preisangabe möglich, müssen Onlineshops die Berechnungsgrundlage des Endpreises offenlegen.
- Versandbedingungen: Versand- sowie eventuelle Zusatzkosten müssen nach Gewicht, Volumen oder Länge angegeben werden und in der Nähe des Produktpreises stehen.
- Lieferung: Lieferzeiten sollten direkt neben dem Produkt stehen und so präzise wie möglich sein. Angaben wie „in der Regel“ sind unzulässig. Kunden sind über mögliche Liefervorbehalte in den Versandbedingungen zu informieren.
- Zusammenfassung: Vor Vertragsabschluss sind alle wichtigen Informationen über die im Warenkorb liegenden Artikel nochmal übersichtlich zusammenzufassen. Seit Februar 2019 reicht eine bloße Verlinkung auf die ausgewählten Produkte nicht mehr aus (29 U 1582/18).
- Bestellbutton: Buttons müssen ausdrücklich anzeigen, ab wann Kunden zahlungspflichtig bestellen – am besten durch die Formulierung „Kostenpflichtig bestellen“. Einfache Umschreibungen wie „Kaufen“ oder „Bestellung abgeben“ sind laut Rechtsprechung nicht deutlich genug (142 C 354/13).
Der Gesetzgeber verpflichtet Online-Marktplätze ab 28.05.2022 zu erweiterten Informationspflichten. So sind Verbraucher u. a. über die Gewichtung von Rankings oder Bewertungen, Provisionen und Entgelte sowie die Vorkehrungen des Unternehmens zur Überprüfung der Echtheit von Bewertungen zu informieren. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder 4 % des Jahresumsatzes möglich.
Bietet ein Onlineshop Waren- oder Dienstleistungen außerhalb von Deutschland an, sind die rechtlichen Verbraucherbestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten.
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2. Häufige Fehler bei Onlineshops
Da Webshops eine Vielzahl von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften zu beachten haben, kann die Einhaltung aller Vorgaben Schwierigkeiten bereiten. Wenn Sie Ihren Onlineshop prüfen lassen, können Sie diese Fehlerquellen rechtssicher vermeiden.
Fehler finden sich häufig in folgenden Bereichen:
- Widerrufsbelehrung: Viele Onlineshops nutzen noch immer nicht die 2014 eingeführte Muster-Widerrufsbelehrung. Auch unzulässige Einschränkungen – z. B. keine unfreie Rücksendung – und eine unleserliche Formatierung (10 O 22/15) sind problematisch. Fehlt die Belehrung gänzlich, nehmen Kunden ihr Widerrufsrecht eventuell nicht wahr – was als unlauterer Wettbewerb zählt.
- Datenschutz: Fehlt die Datenschutzerklärung oder zeigt der Onlineshop sie zu spät an, ist die Informationspflicht verletzt. Häufige Rechtsverletzungen sind außerdem ungenügende Hinweise auf die Auftragsdatenverarbeitung mit Trackingtools wie Google Analytics, die Speicherung des Kaufvertrages oder mangelnde Datenverschlüsselung.
- AGB: Enthalten AGB unverbindliche Lieferzeiten wie Circa-Angaben oder unzulässige Klauseln z. B. über die Lieferung „gleichwertiger Produkte“, kann dies eine Rechtsverletzung begründen. Auch das Weglassen vorgeschriebener Inhalte (z. B. Mängelhaftung) oder fehlende Hinweise auf die AGB zählen dazu.
- Impressum: Viele Impressen sind durch vergessene Pflichtinhalte oder unvollständige Angaben – z. B. durch die Abkürzung des Vornamens – fehlerhaft. Nach aktueller Rechtsprechung ist ein Kontaktformular im Impressum kein Ersatz für die Angabe einer E-Mail-Adresse (5 U 32/12).
- Urheberrecht: Verwenden Onlineshops fremde Produktbeschreibungen oder Bilder ohne Erlaubnis oder Nutzungsvereinbarung, können deren Urheber oder Rechteinhaber dagegen vorgehen.
Auch im Newsletter oder E-Mail-Marketing finden sich Fehlerquellen: Beachten Onlineshops beim Newsletterversand das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren nicht (Kunden müssen hier per zugesandtem Link erst bestätigen, dass sie den Newsletter wünschen), gilt das als unzulässiger Spam.
3. Warum Onlineshop prüfen lassen?
Damit Kunden einem Onlineshop vertrauen, ist Sicherheit ein entscheidender Faktor – 92 % der befragten Onlinekäufer gaben dies 2015 in einer Studie zu den Erfolgsfaktoren im E-Commerce an.
Fehlen gesetzlich vorgeschriebene Inhalte wie Kontaktmöglichkeiten oder die Widerrufsbelehrung, kann dies unseriös wirken. Ein transparenter und sicherer Onlineshop führt dazu, dass Kunden sich wohlfühlen und gerne wiederkommen.
Abmahnungen vermeiden
Ein rechtssicher überprüfter Webshop stellt sicher, dass kostspielige Abmahnungen durch Konkurrenten, Verbraucherverbände oder Abmahnvereine ausbleiben. Nach einer Untersuchung des Händlerbunds haben 20 % aller Onlineshops innerhalb des Jahres 2020 mindestens eine Abmahnung erhalten.
Die Durchschnittskosten einer Abmahnung liegen 2020 laut Trusted Shops bei 1.790 € – besonders für kleine oder mittelständische Onlineshops eine enorme finanzielle Belastung. Wenn Shopbetreiber ihren Onlineshop prüfen lassen, sind Abmahnungen leicht vermeidbar.
Wurden Sie wegen einer Rechtsverletzung abgemahnt, muss der Onlineshop meist für die Zeit der Überarbeitung komplett offline gehen.
4. Onlineshop von einem Anwalt prüfen lassen
2014 die Muster-Widerrufsbelehrung, 2016 die Einführung der OS-Plattform, 2018 das Inkrafttreten der DSGVO, 2019 Änderungen zum Checkout-Prozess – innerhalb der letzten Jahre hat es zahlreiche gesetzliche Neuerungen für Onlineshops gegeben.
Um rechtskonform alle Belehrungs- und Informationspflichten zu erfüllen und Ihren Onlineshop verbraucherfreundlich und abmahnsicher zu gestalten, kann es hilfreich sein, den Onlineshop prüfen zu lassen.
Ein Anwalt kennt den aktuellsten Stand der Rechtsprechung und identifiziert und behebt typische Abmahnfallen. Durch die Überprüfung gewährleistet er, dass Ihr Onlineshop auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen ist und Verbraucher sich gut aufgehoben fühlen.
Folgendes kann ein Anwalt sicherstellen:
- Abmahnsichere Rechtstexte wie AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung
- Platzierung der Rechtstexte an vorgeschriebenen Stellen
- Korrekte Angabe aller Endpreise und Lieferzeiten
- Angemessene Buttonbeschriftung und Positionierung
- Vermeidung wettbewerbswidriger Formulierungen in Produktbeschreibungen
- Erfüllung aller Kennzeichnungspflichten
- Juristisch einwandfreie Gestaltung des Bestellvorgangs
- Einhaltung aller Bestimmungen der DSGVO
Ein Anwalt berücksichtigt bei der Webshop-Prüfung alle rechtlichen Anforderungen, die für Ihre angebotenen Produkte oder Dienstleistungen sowie für Ihr Geschäftsmodell (B2C oder B2B) gelten.
Befindet sich Ihr Onlineshop noch im Aufbau, können Sie den Anwalt auch rechtssicher Ihr Impressum erstellen lassen sowie Ihre AGB erstellen lassen.

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Anwaltskosten
Wenn Sie Ihren Onlineshop prüfen lassen, entstehen Anwaltskosten, die vom Umfang der Prüfung abhängig sind und sich nicht pauschal beziffern lassen.
Einen Onlineshop prüfen zu lassen, kann jedoch günstiger sein, als eine Abmahnung zu erhalten oder Umsatzeinbußen hinzunehmen.
5. Abmahnung bereits erhalten? So gehen Sie vor
Haben Sie bereits eine Abmahnung für Ihren Webshop erhalten, sollten Sie darüber nachdenken, die beigefügte strafbewehrten Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben:
Unterzeichnende verpflichten sich damit zur Zahlung der vollen Abmahnungskosten und zur dauerhaften Unterlassung der Rechtsverletzung – bei erneutem Rechtsverstoß sind meist empfindliche Vertragsstrafen zu zahlen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Abmahnung kann Sie dabei unterstützen, die Forderungen der Gegenseite rechtssicher zu Ihren Gunsten anzupassen.
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Aktualisiert am
Damit Ratsuchende nachhaltige Lösungen für ihr Anliegen finden, legt Fiona Schmidt als Teil der juristischen Redaktion von advocado größten Wert auf die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte. In ihren Beiträgen informiert sie u. a. zu passenden Handlungsoptionen im Marken- oder Internetrecht.



