Führerscheinentzug: So können Sie sich wehren
Führerscheinentzug: So können Sie sich wehren
Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Führerschein Führerscheinentzug
Inhalt
  1. 1. Was bedeutet der Führerschein­entzug?
  2. 2. Führerscheinentzug: Was kann ich tun? | 3 Optionen
  3. 3. Wie geht es weiter nach dem Führerscheinentzug?
  4. 4. FAQ zum Führerscheinentzug
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Führerscheinentzug: So können Sie sich wehren

Führerscheinentzug: So können Sie sich wehren

Der Führerscheinentzug bedeutet: Der Führerschein ist weg. Aber: Sie können die Sperrfrist verkürzen oder Widerspruch gegen den Entzug der Fahrerlaubnis einlegen.

Wie Sie am besten reagieren, kann ein Anwalt mit Blick auf Ihre individuelle Situation einschätzen.

Sollten Sie von einem Führerscheinentzug oder einem anderen verkehrsrechtlichen Problem betroffen sein, erhalten Sie über die deutschlandweite Anwaltsplattform advocado eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Führerscheinentzug heißt: Sie bekommen Ihre Fahrerlaubnis nicht wieder zurück. Sie müssen eine neue beantragen.
  • Gründe: mehr als 8 Punkte in Flensburg, Fahren mit mehr als 1,1 Promille, Verstöße in der Probezeit, Straftaten im Straßenverkehr,
  • Aber: Sie können Widerspruch gegen den Führerscheinentzug einlegen.
  • Plus: Die Sperrfrist ohne Führerschein lässt sich verkürzen.
  • Ein Anwalt kann prüfen, welche Chancen Sie gegen den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis haben.

1. Was bedeutet der Führerschein­entzug?

Der Führerscheinentzug bedeutet: Ihr Führerschein ist ungültig. Die Scheckkarte ist weg, vor allem aber verlieren Sie die Fahrerlaubnis für eine Kraftfahrzeugklasse. Sie dürfen in der Regel für 6 Monate oder länger nicht mehr ans Steuer.

Nach dieser sogenannten Sperrfrist müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Die Führerscheinbehörde kann Ihnen dafür Auflagen geben – z. B. eine MPU oder Nachschulung nach Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss.

Führerscheinentzug vs. Fahrverbot

Infografik zum Vergleich von Führerscheinentzug & Fahrverbot

Der Begriff Führerscheinentzug wird oft auch gebraucht, wenn Behörden ein Fahrverbot angeordnet haben. Entzug und Verbot bedeuten aber unterschiedliche Konsequenzen:

  • Fahrverbot = die Fahrerlaubnis ist vorübergehend weg (1 bis 3 Monate), bleibt aber gültig
  • Führerscheinentzug = die Fahrerlaubnis ist 6 Monate oder länger weg und ungültig – der Führerschein muss neu beantragt werden

2. Führerscheinentzug: Was kann ich tun? | 3 Optionen

Der Führerscheinentzug scheint endgültig. Aber: Sie können sich wehren.

Das können Sie tun:

  • Entzug durch Führerscheinbehörde: Widerspruch einlegen
  • Entzug nach Gerichtsurteil: Beschwerde einlegen
  • Sperrfrist verkürzen lassen

Weil die Rechtsmittel bei Führerscheinentzug begrenzt sind und mit einem Verlust der Fahrerlaubnis viel auf dem Spiel steht, kann die Unterstützung von einem Anwalt für Verkehrsrecht sinnvoll sein.

Der Anwalt kann Ihren individuellen Fall prüfen und weiß dann, was möglich ist, um die Folgen eines Führerscheinentzugs gering zu halten. Er kann Widerspruch und Beschwerde für Sie formulieren und fristgerecht einreichen. Zusätzlich kann er die Optionen zur Verkürzung der Sperrfrist prüfen, damit Sie die Fahrerlaubnis schneller wieder erhalten.

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Widerspruch bzw. Beschwerde einlegen

Je nachdem, ob die Führerscheinbehörde oder ein Gericht den Führerscheinentzug entschieden hat, müssen Sie Widerspruch oder Beschwerde einlegen, um den Verlust Ihrer Fahrerlaubnis vielleicht noch abzuwenden.

  • Führerscheinentzug nach Straftat im Straßenverkehr (z. B. Alkohol bzw. Drogen am Steuer, Gefährdung anderer, Nötigung, Fahrerflucht): Beschwerde bei Gericht
  • 8 Punkte in Flensburg oder mehrere B-Verstöße in der Probezeit (Handy am Steuer, Parkverstöße oder abgefahrene Reifen): Widerspruch bei der Behörde
Achtung
Führerscheinentzug: Einspruch vs. Widerspruch & Beschwerde

Ein Einspruch ist bei Führerscheinentzug rechtlich nicht möglich. Denn gegen ein Gerichtsurteil können Sie nur Beschwerde einlegen. Gegen eine behördliche Entscheidung ist nur ein Widerspruch möglich.

Sperrfrist verkürzen

Bleiben Widerspruch bzw. Beschwerde erfolglos, könnten Sie zumindest die Sperrfrist ohne Führerschein noch verkürzen.

Denn: Nach 3 Monaten Führerscheinentzug kann die Sperrfrist vom Gericht aufgehoben werden. Voraussetzung:  Sie können die Teilnahme an Schulungsangeboten wie z. B. einem Aufbauseminar und die Besserung Ihres Verhaltens im Straßenverkehr nachweisen.

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Hinweis
Infos zur Sperrfrist
  • Wird individuell festgelegt & per Bescheid mitgeteilt
  • Beträgt mindestens 6 Monate – maximal 5 Jahre
  • Nach der Sperrfrist müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Den Antrag auf Neu-Erteilung dürfen Sie wegen der Bearbeitungsdauer bei der Führerscheinstelle bereits nach 3 Monaten Sperrfrist stellen

3. Wie geht es weiter nach dem Führerscheinentzug?

So geht es weiter, wenn der Führerschein weg ist:

1. Auflagen erfüllen: Die Führerscheinbehörde kann z. B. den Nachweis einer erfolgreich absolvierten MPU von Ihnen fordern, wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto gefahren sind. Auch eine Nachschulung in der jeweiligen Fahrzeugklasse ist möglich.

2. Sperrfrist abwarten: Während der Sperrzeit dürfen Sie nicht ans Steuer – sonst machen Sie sich für Fahren ohne Führerschein strafbar. Frühestens nach einer Frist von 3 Monaten können Sie den Führerschein neu beantragen.

3. Antrag auf Neu-Erteilung der Fahrerlaubnis stellen: Dazu müssen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle Unterlagen einreichen:

  • Aktuellen Sehtest
  • Biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Strafbefehl oder das Gerichtsurteil
  • Ärztliche Untersuchungsbescheinigung oder Bestätigung der MPU-Teilnahme
  • Abstinenznachweis bei Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss
Hinweis
Wie bekomme ich meinen Führerschein ohne Auflagen zurück?

Sie können auf Verjährung setzen – denn auch ein Führerscheinentzug verjährt.

Verstoßen Sie in den 5 Jahren nach dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht gegen die Straßenverkehrsordnung, beginnt die 10-jährige Verjährungsfrist. Das heißt: Nach 15 Jahren wird der Führerscheinentzug von der Behörde gelöscht. Dann können Sie Ihre Fahrerlaubnis neu beantragen.

4. FAQ zum Führerscheinentzug

Bei folgenden Promille-Werten ist der Führerschein weg:

  • Ab 0,3 Promille: Ein Führerscheinentzug droht, wenn der Fahrer andere Personen durch sein Verhalten gefährdet.
  • Ab 0,5 Promille: Es droht ein Fahrverbot von maximal 3 Monaten, in der Regel wird der Führerschein jedoch nicht entzogen.
  • Ab 1,1 Promille: Es liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor – die Polizei entzieht den Führerschein mit sofortiger Wirkung.

Beim Konsum harter Drogen wie Kokain oder Speed wird der Führerschein entzogen – auch wenn sich nur noch geringe Mengen feststellen lassen und der Konsum bereits mehrere Tage zurückliegt.

Bei Cannabiskonsum am Steuer kommt es auf den Einzelfall an, ob der Führerschein weg ist. Einen einmaligen oder gelegentlichen Cannabiskonsum bestrafen Behörden womöglich milder; trotzdem gilt: Mit mehr als 1 Nanogramm/ml im Blut kann der Führerschein riskiert man den Führerscheinentzug.

Folgende Verkehrsstraftaten können einen Führerscheinentzug bedeuten:

  • Fahrerflucht: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit einem Führerscheinentzug rechnen. Das gilt insbesondere bei Fahrerflucht mit Personen- bzw. erheblichem Sachschaden.
  • Nötigung im Straßenverkehr: Bei schwerer Nötigung – etwa weil der Fahrer gewalttätig ist – kann der Führerschein entzogen werden.
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Wer andere Personen verletzt, muss mit einem Führerscheinentzug rechnen.

Ab wie vielen Punkten tatsächlich der Führerscheinentzug droht, hängt davon ab, ob das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zuvor eine Ermahnung (bei 5 Punkten) bzw. eine Verwarnung (bei 7 Punkten) ausgesprochen hat.

Erhalten Sie keine Ermahnung bzw. Verwarnung, muss die Behörde Ihren Punktestand um jeweils 1 Punkt reduzieren. In diesem Fall darf Ihnen der Führerschein nicht entzogen werden.

Der Führerschein kann entzogen werden, wenn man während der Probezeit 3 A-Verstöße bzw. 6 B-Verstöße begeht.

  • A-Verstoß: Straftaten wie Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr oder Alkohol am Steuer
  • B-Verstoß: Vergehen wie Handy am Steuer, Parkverstöße oder abgefahrene Reifen

Vor dem Führerscheinentzug verlängert die Behörde die Probezeit beim ersten A-Verstoß bzw. dem zweiten B-Verstoß.

Wer als Fahranfänger seinen Führerschein verliert, muss mit einer Sperrfrist von bis zu 5 Jahren rechnen. Nach der Neu-Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit von vorne.

  • Die Neu-Erteilung eines Führerscheins kostet zwischen 35 und 40 Euro.
  • Ein Aufbauseminar kostet ca. 150 bis 400 Euro.
  • Eine MPU mit Alkohol- und Drogenberatung und Abstinenznachweis kann bis zu 1.800 Euro kosten.
  • Eine Geldstrafe ist abhängig vom Vergehen und der Schwere der Tat. Wer sich unter Alkoholeinfluss hinters Steuer setzt, muss je nach Promillepegel mit 300 bis 5.900 Euro rechnen.
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