Zusammenfassung
Wem der Führerschein entzogen wird, der erhält ihn nach einer Sperrfrist nicht zurück, sondern muss ihn neu beantragen. Die Neuerteilung kann an bestimmte Auflagen wie die Teilnahme an einem Aufbauseminar geknüpft sein. Umgehen lässt sich ein Führerscheinentzug nicht – jedoch verkürzen.
Auf einen Blick
Wer sich eines schweren Fehlverhaltens oder einer Straftat im Straßenverkehr schuldig macht, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Ein Führerscheinentzug droht in diesen Fällen:
Beim Führerscheinentzug wird nicht nur das amtliche Dokument des Führerscheins entzogen, sondern die Fahrerlaubnis für eine bestimmte Kraftfahrzeugklasse.
Ordnet ein Gericht bzw. die Führerscheinstelle den Führerscheinentzug an, ist dieser von Dauer. Sobald das Verfahren rechtskräftig ist, ist die Fahrerlaubnis ungültig. Wer sich dennoch hinters Steuer setzt, begeht eine Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Nach einem Führerscheinentzug dürfen Sie keinerlei Fahrzeuge fahren, für die Sie eine Fahrerlaubnis benötigen – abgesehen von Fahrrädern, mobilen Krankenstühlen, Gabelstaplern oder Mofas.
Mofafahren ist nach einem Führerscheinentzug jedoch nur uneingeschränkt erlaubt, wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind bzw. eine gesonderte Bescheinigung besitzen und die Verwaltungsbehörde Ihnen Mofafahren nicht untersagt hat.
Geht vom Verhalten eines Fahrers eine besondere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer aus, darf die Polizei den Führerschein vorläufig einziehen und beschlagnahmen.
Ein vorläufiger Führerscheinentzug ist möglich bei:
Für einen vorläufigen Führerscheinentzug muss ein richterlicher Beschluss vorliegen – die Polizeibeamten dürfen nicht eigenmächtig handeln. Dieser Beschluss ergeht in den Fällen schnell, in denen Verkehrsteilnehmern Gefahr droht.
Die endgültige Entscheidung, ob der Führerschein auf Dauer entzogen wird, trifft hingegen ein Gericht bzw. die Fahrerlaubnisbehörde.
Häufig wird der Begriff des Führerscheinentzugs auch gebraucht, wenn Behörden ein Fahrverbot angeordnet haben.
Zwischen Entzug und Verbot besteht jedoch ein Unterschied: Zu einem Fahrverbot führen nur leichtere Vergehen – z. B. eine rote Ampel zu überfahren.
Einen dauerhaften Führerscheinentzug verhängen Behörden nur bei schweren Vergehen im Straßenverkehr:
Nehmen Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teil, droht bei folgenden Promille-Werten ein Entzug der Fahrerlaubnis:
Während Ersttäter beim Fahren unter Alkoholeinfluss jenseits der erlaubten Promillegrenze möglicherweise noch mit einem Bußgeld und Fahrverbot davonkommen, drohen Wiederholungstätern höhere Strafen. Sie müssen z. B. mit der sofortigen Anordnung einer MPU rechnen – auch wenn der erlaubte Promillewert nur minimal überschritten wurde.
Wen die Polizei nach dem Konsum von Cannabis oder anderen Drogen beim Führen eines Fahrzeugs erwischt, der muss mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.
Welche Strafe z. B. für das Fahren unter Cannabiseinfluss droht, lässt sich nicht pauschal angeben. Gestaffelte Grenzwerte im Blut gibt es bei Cannabis anders als bei Alkohol nicht.
Ob es zum Führerscheinentzug kommt, hängt von mehreren Faktoren ab:
Anders verhält es sich beim Konsum harter Drogen wie Kokain oder Speed. Hier wird der Führerschein entzogen – auch wenn sich nur noch geringe Mengen feststellen lassen und der Konsum bereits mehrere Tage zurückliegt.
Das Verwaltungsgericht Neustadt urteilte in diesem Zusammenhang, dass bereits die einmalige Einnahme einer harten Droge einen dauerhaften Führerscheinentzug begründe (Az.: 1 L 269/16.NW).
Beim Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verpflichtend. Ein Führerschein lässt sich nur beim erfolgreichen Bestehen der Untersuchung nach der Sperrfrist neu beantragen.
Wer im Straßenverkehr andere Personen oder Dinge erheblich gefährdet, dem droht ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis.
Folgende Verkehrsstraftaten können einen Führerscheinentzug nach sich ziehen:
Die Fahrerlaubnis wird zudem entzogen, wenn durch mehrere Vergehen im Straßenverkehr die maximale Punktzahl von 8 Punkten im Fahreignungsregister erreicht ist.
Wer seinen Führerschein auf Probe hat und die Regeln der Straßenverkehrsordnung missachtet, muss mit einem dauerhaften Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Der Führerschein kann entzogen werden, wenn der Fahrer 3 A-Verstöße bzw. 6 B-Verstöße begeht.
Bevor ein Vergehen in der Probezeit einen endgültigen Führerscheinentzug nach sich zieht, verhängt die Behörde zumeist eine Verlängerung der Probezeit beim ersten A-Verstoß bzw. dem zweiten B-Verstoß.
Wer als Fahranfänger seinen Führerschein verliert, muss mit einer Sperrfrist von bis zu 5 Jahren rechnen – erst danach ist eine Neuerteilung möglich. Nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit von Neuem.
Nicht immer entzieht die Strafverfolgungsbehörde den Führerschein dauerhaft. Wer zu schnell fährt oder eine rote Ampel missachtet, kommt in der Regel mit einem temporären Fahrverbot davon.
Wer innerhalb eines Jahres zweimal die zulässige Geschwindigkeit um mindestens 26 km/h überschreitet, muss seinen Führerschein für 1 Monat abgeben.
Auch wenn kein dauerhafter Führerscheinentzug droht, ist ein solches Fahrverbot dennoch ärgerlich – besonders wenn Sie privat oder beruflich auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Können Sie plausible Gründe vorlegen, weshalb ein Verzicht auf Ihren Führerschein unzumutbar ist, können Sie möglicherweise ein solches Fahrverbot umgehen.
Zudem kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar dazu beitragen, dass das Fahrverbot entfällt und Sie stattdessen ein Bußgeld bezahlen.
Wer über eine rote Ampel fährt, dem droht ein Fahrverbot von 1 Monat – jedoch kein Führerscheinentzug. Die Behörde kann ein Fahrverbot verhängen, wenn
Während ein Fahrverbot wegen eines Rotlichtverstoßes sich unter Umständen anfechten und in ein Bußgeld umwandeln lässt, wiegt ein dauerhafter Führerscheinentzug hingegen schwerer – insbesondere wenn er die Folge einer Straftat im Straßenverkehr oder Alkohol am Steuer ist.
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Ein Führerscheinentzug kann mit weiteren Konsequenzen und Kosten verbunden sein – abhängig vom Vergehen und der Behörde, die den Fahrerlaubnisentzug anordnet.
Welche Konsequenzen mit einem Führerscheinentzug einhergehen, hängt davon ab, welche Behörde ihn anordnet.
Sobald die Verfügung rechtswirksam ist, verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit. Sie müssen ihn in der zuständigen Polizeidienststelle abgeben. In dem Bescheid nennt die zuständige Behörde Ihnen dafür eine Frist.
Die Abgabe des Führerscheins zu verschieben, ist nicht möglich – denn einen Führerscheinentzug ordnet die zuständige Behörde zumeist wegen schweren Vergehen bzw. Straftaten im Straßenverkehr an.
In dem Bescheid teilt Ihnen die Behörde die Sperrfrist des Führerscheinentzugs mit. Innerhalb dieser können Sie keinen neuen Führerschein beantragen.
Das Gericht kann die Sperrfrist aufheben, wenn sie mindestens 3 Monate betrug. Um eine Aufhebung zu erreichen, müssen Sie die Teilnahme an Schulungsangeboten wie z. B. einem Aufbauseminar und die Besserung Ihres Verhaltens im Straßenverkehr nachweisen.
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Eine lebenslange Sperrfrist verhängt die Behörde übrigens nur in äußersten Ausnahmefällen – etwa wenn der Fahrer
Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde kann die Neuerteilung mit Auflagen einhergehen.
Die Behörde kann z. B. den Nachweis einer erfolgreich absolvierten MPU von Ihnen fordern, wenn Sie unter Alkoholeinfluss Auto gefahren sind oder der Führerscheinentzug die Folge von Drogen war. Auch eine Nachschulung in der jeweiligen Fahrzeugklasse ist denkbar.
Ob Sie Auflagen erfüllen müssen, hängt davon ab, wer den Führerscheinentzug verhängt hat:
Sie erhalten Ihren Führerschein nur auf Antrag zurück. Dafür müssen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle bestimmte Unterlagen einreichen:
Nach Erhalt prüft die Behörde Ihren Fall. Kommt sie zu dem Schluss, dass Ihnen erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen, um ein Fahrzeug zu führen, kann sie eine erneute Führerscheinprüfung anordnen.
Bei Drogen- oder Alkoholkonsum kann sie neben der Teilnahme an einer MPU einen Abstinenznachweis fordern. Damit weisen Sie nach, dass Sie keinerlei Drogen innerhalb eines festgelegten Zeitraums konsumiert haben.
Wem die Kosten für MPU und Co. zu teuer sind, kann auf Verjährung setzen – denn auch ein Führerscheinentzug verjährt.
Wer innerhalb der Tilgungsfrist hingegen erneut negativ im Straßenverkehr auffällt, muss mit einer Verlängerung des Führerscheinentzugs rechnen.
Die Neuerteilung eines Führerscheins kostet zwischen 35 und 40 Euro. Ob weitere Kosten bei einem Führerscheinentzug auf Sie zukommen, hängt von folgenden Faktoren ab:
Eine Geldstrafe ist abhängig vom Vergehen und der Schwere der Tat. Wer sich unter Alkoholeinfluss hinters Steuer setzt, muss je nach Promillepegel mit 300 bis 5.900 Euro rechnen.
Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ca. 150 bis 400 Euro. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) mit einer verkehrspsychologischen Beratung sowie einer Alkohol- und Drogenberatung inklusive Abstinenznachweisen kann hingegen bis zu 1.800 Euro kosten.
Wer zusätzlich nochmals eine Fahrprüfung absolvieren muss, um den Führerschein zurückzuerhalten, muss mit weiteren Ausgaben rechnen.
Einen einmal verhängten Führerscheinentzug zu umgehen, ist nicht möglich, denn die Behörde erkennt keine Härtefälle an. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich jedoch eine Verkürzung der verhängten Sperrfrist erreichen.
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Der Führerschein wird bei schwerem Fehlverhalten im Straßenverkehr entzogen. Möglich ist der Entzug der Fahrerlaubnis bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, einer Verkehrsstraftat oder 8 Punkten im Fahreignungsregister.
Während ein Fahrverbot nur temporär angeordnet wird und der Führerschein weiterhin seine Gültigkeit behält, ist der Führerscheinentzug dauerhaft und sorgt dafür, dass der Führerschein ungültig wird und neu beantragt werden muss. Im schlechtesten Fall kann der Führerscheinentzug sogar lebenslang angeordnet werden.
Durch den Führerscheinentzug verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Er muss nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden. Sie erhalten den Führerschein also nicht automatisch zurück: Sie müssen einen Antrag auf Neuerteilung durch die zuständige Behörde stellen.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.