Lebensversicherung kündigen: Wann lohnt sich das?
Lebensversicherung kündigen: Wann lohnt sich das?
Sophie Suske
Beitrag von Sophie Suske
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Lebensversicherung Lebensversicherung kündigen
Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Was bedeutet es, eine Lebensversicherung zu kündigen?
  3. 2. Wann kann sich eine Kündigung lohnen – und wann eher nicht?
  4. 3. Rückkaufswert verstehen: Was bekomme ich heraus?
  5. 4. Lebensversicherung kündigen: Wann ist eine individuelle Prüfung sinnvoll?
  6. 5. Wie kann ich meine Lebensversicherung kündigen?
  7. 6. Welche Alternativen habe ich zur Kündigung meiner Lebensversicherung?
  8. Beispiel-Fälle zur Orientierung
  9. 7. Kosten, Steuern und Risiken realistisch einschätzen
  10. 8. Häufige Irrtümer aufgeklärt
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Lebensversicherung kündigen: Wann lohnt sich das?

Lebensversicherung kündigen: Wann lohnt sich das?

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Eine Lebensversicherung zu kündigen bedeutet, den Vertrag vorzeitig zu beenden und sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen.

Gilt, wenn …

  • Sie eine kapitalbildende Lebensversicherung oder private Rentenversicherung vorzeitig beenden möchten.
  • Sie laufende Beiträge sparen oder kurzfristig Kapital benötigen.
  • Sie prüfen möchten, ob Kündigung, Beitragsfreistellung, Verkauf, Beleihung oder Widerruf wirtschaftlich sinnvoller ist.

Sonderfall: Wenn Ihr Vertrag alt ist, einen hohen Garantiezins hat, steuerlich begünstigt sein könnte, mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verbunden ist oder eine fehlerhafte Widerrufs- bzw. Widerspruchsbelehrung möglich erscheint, sollten Sie nicht vorschnell kündigen. Eine Kündigung kann Vorteile beenden, die sich später nicht einfach wiederherstellen lassen.

Wichtigste Frist: Eine Lebensversicherung kann bei laufenden Beiträgen grundsätzlich zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden; maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Versicherer. Bei neu abgeschlossenen Lebensversicherungen beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage.

Diese Informationen und Unterlagen helfen:

  • Versicherungsschein und Vertragsbedingungen
  • letzte Standmitteilung
  • aktueller Rückkaufswert
  • Summe der bisher gezahlten Beiträge
  • Garantiezins und garantierte Ablaufleistung
  • Angaben zu Überschussbeteiligung
  • Nachweise zu Zusatzversicherungen, z. B. Berufsunfähigkeit
  • Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrung
  • steuerliche Angaben zum Vertragsbeginn und zu bisherigen Auszahlungen

Häufigster Fehler: Viele Versicherte schauen nur auf den aktuellen Rückkaufswert und übersehen Garantiezins, Steuern, Zusatzschutz und mögliche Alternativen.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Bei einer Kündigung endet der Vertrag.
  • Der Versicherer zahlt grundsätzlich den Rückkaufswert aus.
  • Der Rückkaufswert ist nicht automatisch identisch mit der Summe der eingezahlten Beiträge.
  • Die Standmitteilung enthält wichtige Vergleichswerte, unter anderem die Leistung bei Fortführung, die Leistung bei Beitragsfreistellung und den Auszahlungsbetrag bei Kündigung.

Kommt darauf an:

  • wann der Vertrag abgeschlossen wurde
  • wie hoch Garantiezins und garantierte Ablaufleistung sind
  • ob der Vertrag steuerliche Vorteile hat
  • ob Zusatzversicherungen wegfallen würden
  • ob eine Beitragsfreistellung, Beleihung oder ein Verkauf wirtschaftlich besser ist
  • ob bei Altverträgen ein Widerspruch oder eine Rückabwicklung möglich ist
  • ob ein Rechtsstreit wirtschaftlich sinnvoll und finanzierbar wäre
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Infografik: Kündigung der Lebensversicherung - Vor- & Nachteile.

1. Was bedeutet es, eine Lebensversicherung zu kündigen?

Wer eine Lebensversicherung kündigt, beendet den Vertrag vorzeitig. Danach zahlt der Versicherer nicht die ursprünglich vereinbarte Ablaufleistung, sondern den Rückkaufswert. Dieser wird nach versicherungsmathematischen Regeln berechnet und kann deutlich unter den bisher gezahlten Beiträgen liegen.

Wichtig ist daher die Unterscheidung:

  • Ablaufleistung: Betrag, der bei regulärem Vertragsende gezahlt werden kann.
  • Rückkaufswert: Betrag, der bei vorzeitiger Kündigung ausgezahlt wird.
  • Beitragsfreie Leistung: reduzierte Leistung, wenn der Vertrag ohne weitere Beiträge weiterläuft.
  • Rückabwicklung: mögliche Lösung bei bestimmten fehlerhaften Belehrungen, vor allem bei Altverträgen.

Eine Kündigung ist deshalb keine reine Formalität. Sie ist eine wirtschaftliche Entscheidung, die Altersvorsorge, Steuern und Versicherungsschutz betreffen kann.

2. Wann kann sich eine Kündigung lohnen – und wann eher nicht?

Eine Kündigung kann sinnvoll sein, wenn der Vertrag dauerhaft nicht mehr zu Ihrer Lebenssituation passt, Sie die Beiträge nicht mehr tragen können oder der Vertrag wirtschaftlich schwach ist. Sie sollte aber erst nach einem Vergleich mit den Alternativen erfolgen.

Eine Kündigung kann eher sinnvoll sein, wenn …

  • Sie das Kapital kurzfristig benötigen.
  • die Beiträge dauerhaft nicht mehr tragbar sind.
  • der Vertrag keinen wichtigen Zusatzschutz enthält.
  • der Rückkaufswert im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen akzeptabel ist.
  • Beitragsfreistellung, Beitragsreduzierung, Verkauf oder Beleihung keine passende Lösung sind.
  • der Vertrag keine erkennbaren steuerlichen oder garantierten Vorteile mehr bietet.

Eine Kündigung ist häufig nachteilig, wenn …

  • der Rückkaufswert deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt.
  • der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde.
  • ein hoher Garantiezins vereinbart ist.
  • eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder ein anderer Zusatzschutz enthalten ist.
  • steuerliche Vorteile bei Fortführung erhalten bleiben könnten.
  • eine Rückabwicklung oder ein Verkauf noch nicht geprüft wurde.

Gerade bei älteren, gut verzinsten Policen raten Verbraucherzentralen dazu, nicht vorschnell zu kündigen. Der garantierte Zins gilt zwar meist nur für den Sparanteil, kann aber im Vergleich zu sicheren Alternativen trotzdem wertvoll sein.

3. Rückkaufswert verstehen: Was bekomme ich heraus?

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer bei Kündigung auszahlt. Er steht in der Standmitteilung oder kann beim Versicherer aktuell angefragt werden. Die Standmitteilung ist deshalb eine der wichtigsten Unterlagen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Warum ist der Rückkaufswert oft niedriger als erwartet?

Ein Teil der Beiträge fließt nicht in den Sparanteil, sondern in:

  • Abschlusskosten
  • Vertriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Risikoabsicherung, etwa Todesfallschutz
  • kalkulatorische Kosten des Versicherers

Bei einer Kündigung in den ersten Vertragsjahren kann der Rückkaufswert deshalb besonders niedrig sein. Der gesetzliche Rückkaufswert wird auf Grundlage des Deckungskapitals berechnet; bei Kündigung gelten Mindestvorgaben zur Verteilung bestimmter Abschluss- und Vertriebskosten.

Diese Werte sollten Sie vergleichen

Vor einer Kündigung sollten Sie mindestens diese Zahlen nebeneinanderlegen:

  • bisher gezahlte Beiträge
  • aktueller Rückkaufswert
  • garantierte Ablaufleistung bei Fortführung
  • beitragsfreie Leistung
  • mögliche Verkaufsangebote
  • steuerpflichtiger Ertrag
  • Wert von Zusatzversicherungen
  • möglicher Rückabwicklungsanspruch bei Altverträgen

Erst dieser Vergleich zeigt, ob die Kündigung nur kurzfristig entlastet oder auch langfristig vertretbar ist.

4. Lebensversicherung kündigen: Wann ist eine individuelle Prüfung sinnvoll?

Eine individuelle Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Der Vertrag wurde vor 2005 abgeschlossen.
  • Der Vertrag stammt aus dem Zeitraum Mitte 1994 bis Ende 2007.
  • Der Garantiezins ist hoch.
  • Zusatzversicherungen sind enthalten.
  • Der Rückkaufswert ist deutlich niedriger als die gezahlten Beiträge.
  • Sie haben bereits gekündigt und prüfen nachträglich Ansprüche.
  • Der Versicherer lehnt Widerruf, Widerspruch oder Rückabwicklung ab.
  • Der Vertrag ist beliehen, abgetreten oder zur Kreditsicherung verwendet.
  • Es handelt sich um Riester-, Rürup- oder betriebliche Altersversorgung.
  • ein Anbieter hohe Rückabwicklungsgewinne verspricht.

In solchen Fällen kann dieselbe Entscheidung je nach Vertrag völlig unterschiedlich ausfallen. Eine Kündigung kann richtig sein, wenn der Vertrag wirtschaftlich schwach ist. Sie kann aber teuer sein, wenn dadurch Garantiezins, Steuervorteile oder Zusatzschutz verloren gehen.

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5. Wie kann ich meine Lebensversicherung kündigen?

Wenn Sie nach der Prüfung kündigen möchten, sollte das Schreiben eindeutig und nachweisbar beim Versicherer eingehen.

In das Kündigungsschreiben gehören:

  • vollständiger Name und Anschrift
  • Versicherungsnummer
  • eindeutige Kündigungserklärung
  • Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem konkreten Termin
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
  • Bitte um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts
  • Bankverbindung
  • optional: Kopie des Versicherungsscheins

Sinnvolle Reihenfolge

  1. Standmitteilung und Rückkaufswert prüfen.
  2. Garantierte Ablaufleistung und beitragsfreie Leistung vergleichen.
  3. Steuerliche Folgen einschätzen.
  4. Zusatzversicherungen prüfen.
  5. Alternativen vergleichen.
  6. Kündigung erst danach absenden.

Für die Kündigung und Beitragsfreistellung kann je nach Vertrag Schrift- oder Textform vereinbart sein. Prüfen Sie deshalb die Versicherungsbedingungen, bevor Sie das Schreiben versenden.

6. Welche Alternativen habe ich zur Kündigung meiner Lebensversicherung?

Eine Kündigung ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Je nach Ziel kann eine Alternative besser passen.

Vertrag fortführen

Die Fortführung kann sinnvoll sein, wenn der Vertrag einen hohen Garantiezins, steuerliche Vorteile oder wertvollen Zusatzschutz enthält. Das gilt besonders bei älteren Verträgen.

Geeignet, wenn …

  • die Beiträge weiter tragbar sind.
  • die garantierte Ablaufleistung attraktiv ist.
  • Sie den Versicherungsschutz behalten möchten.
  • der Vertrag steuerlich günstig behandelt wird.

Beitragsfreistellung

Bei der Beitragsfreistellung zahlen Sie keine weiteren Beiträge. Der Vertrag bleibt bestehen, die spätere Leistung sinkt aber. Gesetzlich kann die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung verlangt werden, wenn die vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht ist.

Geeignet, wenn …

  • Sie Beiträge sparen möchten.
  • Sie den Vertrag nicht sofort beenden wollen.
  • Sie Zeit für eine genauere Prüfung brauchen.

Achtung: Zusatzversicherungen können entfallen oder sich verschlechtern. Das sollte vorher geprüft werden.

Beiträge reduzieren

Manche Verträge erlauben eine dauerhafte oder zeitweise Beitragsreduzierung. Dadurch sinken aber regelmäßig auch Versicherungsleistung und Ablaufleistung.

Geeignet, wenn …

  • die bisherige Prämie zu hoch ist.
  • Sie den Vertrag grundsätzlich behalten möchten.
  • eine vollständige Beitragsfreistellung zu stark wäre.

Police beleihen

Bei einem Policendarlehen nutzen Sie die Lebensversicherung als Sicherheit. Sie erhalten Liquidität, ohne den Vertrag sofort zu beenden. Verbraucherzentralen nennen die Beleihung als mögliche Alternative, wenn nur vorübergehend Geld benötigt wird.

Geeignet, wenn …

  • Sie nur kurzfristig Kapital benötigen.
  • Sie den Vertrag behalten möchten.
  • Rückzahlung realistisch möglich ist.

Lebensversicherung verkaufen

Beim Verkauf auf dem Zweitmarkt kann der Erlös höher sein als der Rückkaufswert. Dafür geben Sie den Vertrag dauerhaft ab.

Geeignet, wenn …

  • Sie den Vertrag nicht fortführen möchten.
  • ein seriöses Kaufangebot vorliegt.
  • der Verkaufserlös besser ist als der Rückkaufswert.

Zu prüfen: Käufer, Vertragsbedingungen, Auszahlungszeitpunkt, steuerliche Folgen und Vergleich mit Kündigung.

Widerruf, Widerspruch oder Rückabwicklung prüfen

Bei bestimmten Altverträgen kann eine Rückabwicklung möglich sein, wenn der Versicherer nicht korrekt über Rechte informiert hat. Besonders relevant sind Verträge aus dem Zeitraum Mitte 1994 bis Ende 2007. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass Rückabwicklungsansprüche auch nach Kündigung noch geprüft werden können.

Geeignet, wenn …

  • der Vertrag zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurde.
  • die Belehrung fehlerhaft oder unvollständig sein könnte.
  • der Rückkaufswert deutlich niedriger ist als die gezahlten Beiträge.
  • ein mögliches Kosten- und Prozessrisiko geklärt ist.
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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Altvertrag mit hohem Garantiezins

Ausgangslage: Eine Versicherungsnehmerin hat ihre Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen. Der Vertrag läuft noch mehrere Jahre und enthält einen vergleichsweise hohen Garantiezins.

Vorgehen: Sie vergleicht Rückkaufswert, garantierte Ablaufleistung, Steuerfolgen und beitragsfreie Leistung.

Ergebnis: Eine Kündigung ist nicht automatisch sinnvoll. Die Fortführung kann wirtschaftlich besser sein, wenn Garantiezins und steuerliche Vorteile erhalten bleiben.

Learning: Alte Verträge sollten nicht allein wegen enttäuschender Rendite gekündigt werden.

Fall 2: Beiträge sind dauerhaft zu hoch

Ausgangslage: Ein Versicherungsnehmer kann die laufenden Beiträge nicht mehr zahlen. Der Rückkaufswert liegt deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.

Vorgehen: Er prüft Beitragsfreistellung, Beitragsreduzierung und Policendarlehen, bevor er kündigt.

Ergebnis: Eine Kündigung würde den Verlust sofort realisieren. Eine Beitragsfreistellung kann kurzfristig entlasten, senkt aber die spätere Leistung.

Learning: Wer Beiträge sparen muss, hat oft mehr Optionen als nur Kündigung.

Fall 3: Vertrag aus 1999 mit möglicher Belehrungsproblematik

Ausgangslage: Ein Vertrag wurde 1999 abgeschlossen. Die Kündigung würde nur einen niedrigen Rückkaufswert bringen.

Vorgehen: Vor der Kündigung wird geprüft, ob die damalige Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war und ob eine Rückabwicklung wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

Ergebnis: Eine Rückabwicklung kann möglich sein, hängt aber von Belehrung, Vertragsmodell, Berechnung und Prozessrisiko ab.

Learning: Bei Altverträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 sollte ein möglicher Widerspruch vor der Kündigung geprüft werden.

7. Kosten, Steuern und Risiken realistisch einschätzen

Eine Kündigung verursacht nicht immer eine sichtbare Rechnung. Die Kosten entstehen oft dadurch, dass wirtschaftliche Vorteile verloren gehen.

Typische wirtschaftliche Nachteile

  • Auszahlung nur des Rückkaufswerts
  • Verlust künftiger Garantieleistungen
  • Wegfall von Überschusschancen
  • Verlust steuerlicher Vorteile
  • Ende von Zusatzversicherungen
  • schlechtere Bedingungen bei späterem Neuabschluss
  • mögliche Versorgungslücke im Alter oder Todesfall

Steuerliche Folgen

Die steuerliche Behandlung hängt vor allem vom Vertragsbeginn, der Laufzeit, dem Alter der steuerpflichtigen Person und der Vertragsart ab. Erträge aus kapitalbildenden Lebensversicherungen fallen grundsätzlich unter § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG.

Bei Verträgen ab 2005 ist insbesondere zu prüfen, ob der volle Ertrag oder nur ein hälftiger Unterschiedsbetrag steuerlich anzusetzen ist. Dabei spielen die Laufzeit von zwölf Jahren und je nach Abschlusszeitpunkt das vollendete 60. oder 62. Lebensjahr eine Rolle. Das Bundesfinanzministerium ordnet diese Fälle im Einkommensteuer-Handbuch näher ein.

Kosten bei rechtlicher Prüfung oder Streit

Wenn Sie eine Rückabwicklung, einen Widerspruch oder Ansprüche gegen den Versicherer prüfen lassen, können zusätzliche Kosten entstehen:

  • Kosten für anwaltliche Prüfung
  • außergerichtliche Vertretung
  • Gerichtskosten
  • eigenes Prozesskostenrisiko
  • Risiko, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht eintritt

Eine Rückabwicklung kann finanziell attraktiv sein, ist aber kein Selbstläufer. Finanztip weist darauf hin, dass häufig eine Klage nötig sein kann und die Erfolgsaussichten von der konkreten Belehrung und der aktuellen Rechtsprechung abhängen.

8. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Bei Kündigung wird grundsätzlich der Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser kann niedriger sein als die Summe der Beiträge.

Was ist zu prüfen: Rückkaufswert, Beitragsstand, Ablaufleistung, Kosten, Steuern und Alternativen.

Richtig ist: Gerade ältere Verträge können trotz niedrigem aktuellen Rückkaufswert wertvoll sein, wenn Garantiezins oder Steuervorteile bestehen.

Was ist zu prüfen: Garantiezins, Restlaufzeit, steuerliche Behandlung und Wiederanlagemöglichkeiten.

Richtig ist: Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt kommen nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Außerdem kann ein Rechtsstreit nötig werden.

Was ist zu prüfen: Abschlusszeitpunkt, Belehrung, Vertragsmodell, erhaltene Leistungen, Rechtsschutz und Prozessrisiko.

Richtig ist: Die spätere Leistung sinkt. Zusatzversicherungen können entfallen oder sich verschlechtern.

Was ist zu prüfen: beitragsfreie Versicherungssumme, Ablaufleistung, Zusatzschutz und Versorgungslücke.

Richtig ist: Der Verkauf kann mehr bringen als der Rückkaufswert, hängt aber vom Angebot, Vertrag, Käufer und Steuerfolgen ab.

Was ist zu prüfen: Kaufpreis, Auszahlungssicherheit, Vertragsbedingungen, Steuerfolgen und Vergleich mit Fortführung.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 18.06.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • Versicherungsvertragsgesetz: §§ 152, 155, 165, 168, 169 VVG zu Widerruf, Standmitteilung, Beitragsfreistellung, Kündigung und Rückkaufswert.
  • Einkommensteuergesetz: § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG zur steuerlichen Einordnung von Erträgen aus Lebensversicherungen.

Letzte Aktualisierung

18.06.2026

  • Der Anfang erklärt jetzt schneller, wann eine Kündigung überhaupt in Betracht kommt.
  • Der Text warnt klarer vor vorschnellen Kündigungen alter oder gut verzinster Verträge.
  • Die Alternativen zur Kündigung werden verständlicher verglichen.
  • Steuer, Kosten und mögliche Nachteile werden transparenter erklärt.
  • Typische Denkfehler werden direkt aufgegriffen.
  • Beispiele zeigen, wie unterschiedlich Fälle ausgehen können.
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Sophie Suske
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