
1. Soll ich meine Lebensversicherung kündigen oder nicht?
Die Lebensversicherung war lange Zeit eine beliebte Möglichkeit, um sich und Angehörige im Falle von Schicksalsschlägen abzusichern. Im Laufe der Zeit kann Kapital angespart werden, das zwar sicher, aber mit Zinsbindung angelegt ist.
Die Lebensversicherung dient folgenden Zwecken:
- Absicherung im Alter
- Hinterbliebenenschutz bzw. Todesfallschutz
- Wirtschaftliche Erleichterung
Früher wurde der Versicherungsschutz der Risiko- oder Kapitallebensversicherung gerne durch Zusatzversicherungen erweitert. Da die Beiträge relativ niedrig angesetzt werden konnten, eignete sich diese Art der Vorsorge auch für Geringverdiener.
Heute kann die Rendite jedoch deutlich unter den Prognosen der Versicherer liegen. Grund dafür sind der niedrige Garantiezins sowie ausbleibende Überschussbeteiligungen in Kombination mit teuren Abschlussprovisionen und hohen Verwaltungsgebühren.
Viele Verträge sind heute weniger wert als die Summe der bis dato eingezahlten Prämien – ein Verlustgeschäft für Versicherungsnehmer. Um die Verluste zu minimieren und das gebundene Kapital in alternative Anlageformen zu investieren, möchten viele Versicherte ihre Verträge kündigen.
Überlegen auch Sie, Ihre Lebensversicherung zu kündigen? Achtung: In der Regel ist die
Kündigung die teuerste Möglichkeit, vorzeitig aus der Versicherung auszusteigen.
Ein advocado Partner-Anwalt kann in einer kostenlosen Ersteinschätzung beurteilen, ob die Kündigung in Ihrem Fall sinnvoll ist und Ihnen mögliche Alternativen aufzeigen.
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Lebensversicherung kündigen: Was bekomme ich raus?
Ob Sie Ihre Lebensversicherung kündigen sollten oder nicht, hängt maßgeblich vom Rückkaufswert Ihres Policendarlehens ab. Diesen finden Sie in der letzten Standmitteilung (dem jährlichen Kontoauszug Ihrer persönlichen Lebensversicherung). Sollte Ihnen diese nicht vorliegen, können Sie kostenlos eine Kopie bei Ihrem Versicherer anfordern.
Für das Verständnis des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung ist es wichtig, zu wissen, wie die Versicherung überhaupt funktioniert:
- Sie vereinbaren eine Kapitalleistung, die in einem bestimmten Fall an Sie oder Ihre Angehörigen ausgezahlt wird.
- Während der zuvor bestimmten Vertragsdauer zahlen Sie regelmäßig Beiträge ein, die zu einem garantierten und einem variablen Zinssatz verzinst werden.
- Während der Versicherungsdauer bekommen Sie jährlich einen Bescheid über den angesparten Betrag – den Rückkaufwert.
- Er zeigt Ihnen an, wie viel Ihre Police derzeit wert ist, bzw. wie viel Geld Sie im Kündigungsfall ausgezahlt bekommen würden.
Warum ist der Rückkaufswert so gering?
Wenn Sie sich ausrechnen, wie viel Sie jährlich in die Lebensversicherung einzahlen, fällt Ihnen womöglich auf, dass der Rückkaufswert geringer als das eingezahlte Vermögen ist. Das liegt daran, dass in den ersten Jahren zunächst laufende Gebühren gedeckt werden müssen, z. B.:
- Verwaltungskosten zur Erstellung und Pflege des Vertrags (vergleichsweise gering)
- Provision des Versicherungsmaklers (abhängig von der verkauften Versicherungssumme)
- Risikoabsicherung der Versicherungsgesellschaft
Die Idee hinter der Risikoabsicherung: Versicherungen müssen dem Anbieter einen Gewinn bringen, ansonsten lohnen sie sich nicht. Im Falle einer Lebensversicherung macht der Versicherer nur einen Gewinn, wenn der Schadensfall nicht eintritt – sonst verliert die Versicherungsgesellschaft Geld.
Um diesen möglichen Schaden zu begrenzen, wird bei jedem abgeschlossenen Vertrag zu Anfang ein bestimmter Anteil zur allgemeinen Schadensbegrenzung abgezogen. Insgesamt können die laufenden Kosten bis zu 30 % der Einzahlungen ausmachen.
In den ersten Jahren der Laufzeit nutzt die Versicherung Ihre eingezahlten Beträge, um die laufenden Gebühren auszugleichen. Bei vorzeitiger Kündigung haben Ihre Beiträge die Kosten noch nicht gedeckt. Wenn Sie die Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie weniger Geld zurück, als Sie eingezahlt haben – denn von der Auszahlung gehen noch Gebühren für die Verwaltung und Stornierung ab.
2. Wann lohnt sich die Kündigung einer Lebensversicherung – und wann nicht?
Wenn sich Ihre finanzielle Situation maßgeblich verändert hat oder die vereinbarten Zinsen zu niedrig sind, kann sich eine Kündigung der Lebensversicherung lohnen – doch neben den Vorteilen gibt es auch Nachteile, die zu berücksichtigen sind.
Warum sollte ich meine Lebensversicherung kündigen?
Die Kündigung Ihrer Lebensversicherung kann folgende Vorteile mit sich bringen:
- Beiträge sparen: Bei Lebensversicherungen werden lange Laufzeiten mit festen Beiträgen vereinbart, die sich in der Regel nicht Ihrer persönlichen Lebenssituation anpassen und daher zu hoch sein können. Dieses Geld können Sie im Kündigungsfall einsparen.
- Alternative Kapitalanlage: Es kann sich lohnen, ein größeres Kapital auf einmal zur Verfügung zu haben und dieses woanders gewinnbringend anzulegen. Möchten Sie eine neue Lebensversicherung abschließen, ist zu bedenken, dass neue Verträge eventuell keinen guten Zinssatz haben.
Wann lohnt sich eine Kündigung nicht?
Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass die eingezahlten Beiträge in eine Lebensversicherung komplett genutzt werden, um Kapital für einen Schadensfall anzuhäufen. Die laufenden Kosten für Verwaltung, Provision und Risikoabsicherung stehen nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung – sondern verpuffen in der Lebensversicherung.
Eine Kündigung würde sich deshalb nicht lohnen, wenn der Rückkaufwert die eingezahlten Beiträge nicht übersteigt bzw. nicht gleich hoch ist. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung müssen Sie mit einem Verlust rechnen. Im besten Fall erhalten Sie die eingezahlte Summe – aber ohne Gewinne.
Erst wenn die Versicherung die laufenden Kosten ausgeglichen hat, beginnt die Kapitalbildung und der Rückkaufswert geht in Richtung „Positivbetrag“ – vorher kann eine Kündigung der Lebensversicherung nachteilig sein.
3. Wie kann ich meine Lebensversicherung kündigen?
Die Kündigung einer Lebensversicherung ist in den meisten Fällen der ungünstigste Weg, um finanziell das Beste aus Ihren bereits gezahlten Beiträgen herauszuholen. Stattdessen kann sich eine Alternative zur Kündigung lohnen.
Möchten Sie die Versicherung dennoch kündigen, sind bestimmte Punkte zu beachten.
Worauf sollte ich achten?
Um eine Lebensversicherung zu kündigen, müssen Sie bestimmte Vorschriften beachten:
- Schriftliche Kündigung: Eine Kündigung ist regelmäßig nur schriftlich und mit Unterschrift möglich. Es reicht nicht aus, sich telefonisch bei der Versicherungsgesellschaft zu melden oder eine E-Mail zu schicken.
- Kündigungsfrist: Achten Sie auf die Kündigungsfrist Ihrer (Risiko)-Lebensversicherung. Sie muss nicht zwingend auf Jahresanfang oder -ende fallen. Relevant ist das Datum des Vertragsbeginns. Sie finden die geltende Frist in Ihren Vertragsunterlagen.
- Rechtzeitige Zustellung: Es ist wichtig, dass die Kündigung pünktlich bei der Versicherung ist. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Relevant ist der Eingang bei der Versicherung – nicht das Versanddatum der Kündigung.
Welche Unterlagen benötige ich?
Die Kündigung einer Lebensversicherung ist jederzeit möglich. Eine schriftliche Mitteilung reicht in der Regel aus. Sie können dem Schreiben zur Sicherheit eine Kopie Ihres Versicherungsscheins beilegen.
Wichtig für das Kündigungsschreiben sind folgende Angaben:
- Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift
- Ihre Versicherungsnummer
- Den gewünschten Kündigungstermin „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, wenn Sie diesen nicht kennen
- Bitte um eine Kündigungsbestätigung
- Ihre Bankverbindung, damit der Rückkaufswert Ihrer Police auf Ihr Konto überwiesen werden kann
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Sie können das Schreiben per Einschreiben schicken, um einen Nachweis über den pünktlichen Versand zu haben.
Wie lange dauert die Kündigung einer Lebensversicherung?
Geht die Kündigung fristgerecht ein, dauert es in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen, bis die Versicherung den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung auszahlt.
Was passiert nach der Kündigung?
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen möchten, kann das Auswirkungen auf die Steuer haben, wenn der Vertrag weniger als 12 Jahre besteht oder Sie noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben. In diesen Fällen sind Gewinne aus der Lebensversicherung zu versteuern.
Bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, ist im Kündigungsfall Einkommensteuer auf den halben oder Abgeltungssteuer auf den vollen Gewinn zu zahlen – abhängig von der Vertragslaufzeit und dem Alter des Versicherungsnehmers.
4. Welche Alternativen habe ich zur Kündigung meiner Lebensversicherung?
Eine Lebensversicherung zu kündigen, lohnt sich in den seltensten Fällen. Es kann sinnvoll sein, vor der Kündigung mögliche Alternativen in Erwägung zu ziehen:
- Verkauf der Lebensversicherung
- Rückabwicklung durch Widerruf
Verkauf der Lebensversicherung
Eine Alternative ist der Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt. Dadurch bekommen Sie in der Regel nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch einen Gewinn durch den Verkauf.
Alternativ können Sie die Versicherung beleihen: Dann erhalten Sie einen Kredit von der Lebensversicherung, ohne sie zu verkaufen. Der Kredit darf so hoch wie der Rückkaufswert sein.
Es kann bei der Entscheidung helfen, sich juristisch beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen sagen, ob es sich finanziell eher lohnt, die Lebensversicherung zu kündigen oder zu verkaufen.
Rückabwicklung
Wer sein Widerrufsrecht nutzt, um eine verlustreiche Lebensversicherung rückabzuwickeln, erhält deutlich höhere Beträge von seinem Versicherer erstattet als bei einer vorzeitigen Kündigung.
Sie können Ihre Lebensversicherung widerrufen, wenn:
- Der Versicherungsvertrag Formfehler wie z. B. eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält.
- Ihr Versicherungsvertrag im Zeitraum Juli 1994 bis Ende 2007 abgeschlossen wurde.
Im Gegensatz zu einer vorzeitigen Kündigung ist eine Rückabwicklung regelmäßig ohne finanzielle Verluste möglich: Bei erfolgreichem Widerruf erhalten Sie nicht nur alle bislang eingezahlten Beiträge abzüglich des Risikoanteils zurück, sondern auch die vom Versicherer gezogenen Nutzungen aus dem Vertrag wie z. B. die Zinsen auf bislang eingezahlte Beiträge.
Kontaktieren Sie für den Widerruf von Lebensversicherungsverträgen unbedingt einen Rechtsanwalt: