Beispiel-Fälle zur Orientierung
Fall 1: Altvertrag mit hohem Garantiezins
Ausgangslage: Eine Versicherungsnehmerin hat ihre Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen. Der Vertrag läuft noch mehrere Jahre und enthält einen vergleichsweise hohen Garantiezins.
Vorgehen: Sie vergleicht Rückkaufswert, garantierte Ablaufleistung, Steuerfolgen und beitragsfreie Leistung.
Ergebnis: Eine Kündigung ist nicht automatisch sinnvoll. Die Fortführung kann wirtschaftlich besser sein, wenn Garantiezins und steuerliche Vorteile erhalten bleiben.
Learning: Alte Verträge sollten nicht allein wegen enttäuschender Rendite gekündigt werden.
Fall 2: Beiträge sind dauerhaft zu hoch
Ausgangslage: Ein Versicherungsnehmer kann die laufenden Beiträge nicht mehr zahlen. Der Rückkaufswert liegt deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.
Vorgehen: Er prüft Beitragsfreistellung, Beitragsreduzierung und Policendarlehen, bevor er kündigt.
Ergebnis: Eine Kündigung würde den Verlust sofort realisieren. Eine Beitragsfreistellung kann kurzfristig entlasten, senkt aber die spätere Leistung.
Learning: Wer Beiträge sparen muss, hat oft mehr Optionen als nur Kündigung.
Fall 3: Vertrag aus 1999 mit möglicher Belehrungsproblematik
Ausgangslage: Ein Vertrag wurde 1999 abgeschlossen. Die Kündigung würde nur einen niedrigen Rückkaufswert bringen.
Vorgehen: Vor der Kündigung wird geprüft, ob die damalige Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war und ob eine Rückabwicklung wirtschaftlich sinnvoll sein kann.
Ergebnis: Eine Rückabwicklung kann möglich sein, hängt aber von Belehrung, Vertragsmodell, Berechnung und Prozessrisiko ab.
Learning: Bei Altverträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 sollte ein möglicher Widerspruch vor der Kündigung geprüft werden.
7. Kosten, Steuern und Risiken realistisch einschätzen
Eine Kündigung verursacht nicht immer eine sichtbare Rechnung. Die Kosten entstehen oft dadurch, dass wirtschaftliche Vorteile verloren gehen.
Typische wirtschaftliche Nachteile
- Auszahlung nur des Rückkaufswerts
- Verlust künftiger Garantieleistungen
- Wegfall von Überschusschancen
- Verlust steuerlicher Vorteile
- Ende von Zusatzversicherungen
- schlechtere Bedingungen bei späterem Neuabschluss
- mögliche Versorgungslücke im Alter oder Todesfall
Steuerliche Folgen
Die steuerliche Behandlung hängt vor allem vom Vertragsbeginn, der Laufzeit, dem Alter der steuerpflichtigen Person und der Vertragsart ab. Erträge aus kapitalbildenden Lebensversicherungen fallen grundsätzlich unter § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG.
Bei Verträgen ab 2005 ist insbesondere zu prüfen, ob der volle Ertrag oder nur ein hälftiger Unterschiedsbetrag steuerlich anzusetzen ist. Dabei spielen die Laufzeit von zwölf Jahren und je nach Abschlusszeitpunkt das vollendete 60. oder 62. Lebensjahr eine Rolle. Das Bundesfinanzministerium ordnet diese Fälle im Einkommensteuer-Handbuch näher ein.
Kosten bei rechtlicher Prüfung oder Streit
Wenn Sie eine Rückabwicklung, einen Widerspruch oder Ansprüche gegen den Versicherer prüfen lassen, können zusätzliche Kosten entstehen:
- Kosten für anwaltliche Prüfung
- außergerichtliche Vertretung
- Gerichtskosten
- eigenes Prozesskostenrisiko
- Risiko, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht eintritt
Eine Rückabwicklung kann finanziell attraktiv sein, ist aber kein Selbstläufer. Finanztip weist darauf hin, dass häufig eine Klage nötig sein kann und die Erfolgsaussichten von der konkreten Belehrung und der aktuellen Rechtsprechung abhängen.