Beispiel:
Sie haben eine kapitalbildende Lebensversicherung mit einer monatlichen Einzahlung von 200 Euro und einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Nach 13 Jahren möchten Sie den Vertrag wegen geringer Rendite auflösen.
Bei vorzeitiger Kündigung erhalten Sie lediglich den Rückkaufswert erstattet, der sich auf etwa 15.000 Euro belaufen kann. Der Verlust beträgt also rund die Hälfte des eingezahlten Kapitals.
Machen Sie hingegen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und lassen den Vertrag rückabwickeln, muss der Versicherer Ihnen sämtliche eingezahlten Beiträge (rund 31.000 Euro) plus Zinsen zurückzahlen.
4. Wie widerrufe ich meine Lebensversicherung?
In der Theorie können Betroffene ihre Lebensversicherung auf eigene Faust widerrufen. Im Internet finden sich Online-Rechner und Vorlagen für Musterschreiben, mit denen Versicherte ihre Ansprüche beim Versicherer anzeigen können.
Die Praxis zeigt allerdings, dass viele Versicherer die Rückabwicklung von Verträgen pauschal zurückweisen oder aber einen deutlich zu geringen Betrag auszahlen, der sich im Bereich des Rückkaufswerts bewegt.
Wer seinem noch laufenden, bereits gekündigten oder schon ausgezahlten Versicherungsvertrag widersprechen und Ansprüche effektiv und in voller Höhe durchsetzen möchte, setzt daher am besten auf professionelle Unterstützung.
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- ob Ihr Vertrag von Formfehlern betroffen ist,
- ob für Sie Widerrufsrecht besteht,
- in welcher Höhe Sie Rückzahlung verlangen können und ob eine Rückabwicklung in Ihrem Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll ist.
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Der Verlierer zahlt
Setzen Sie Ihre Rückabwicklungsansprüche mithilfe eines Anwalts außergerichtlich oder in einem Gerichtsprozess gegen Ihren Lebensversicherer durch, muss die Gegenseite alle Ihnen entstandenen Kosten tragen.
Optionen zur Kostenübernahme
Es gibt zwei Möglichkeiten, das Anwaltshonorar und mögliche Gerichtskosten auszulagern. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellt ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrem Anbieter.