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Ratgeber Versicherungsrecht Leistungserbringung Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
Stand 08.03.2019
Lesezeit 9 min

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: So können Sie zu Ihrem Geld kommen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft meldete allein 2014 mehr als 12.000 Fälle, in denen die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht ausgezahlt wurde. Oftmals ziehen sich Fälle jahrelang hin, weil Versicherungen hoffen, dass Versicherungsnehmer einknicken. Nur drei Viertel der Versicherungen zahlen wie vereinbart. Geschädigte stehen vor der Frage: Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – was tun? Hier finden Sie Antworten.

Sophie Suske
Beitrag von Sophie Suske
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 08.03.2019

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Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: So können Sie zu Ihrem Geld kommen
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) soll einspringen, wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung berufsunfähig sind.
  • Im Vergleich zur Erwerbsminderungsrente kann man bei einer Berufsunfähigkeit in keinem Beruf mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten.
  • Damit Ihnen die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird, muss ein Gutachten Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig einstufen.
  • Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, müssen sich Versicherte direkt mit der Versicherung auseinandersetzen.
  • Wenn Sie Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert durchsetzen wollen, können Sie einen Anwalt kontaktieren.
Inhaltsverzeichnis
  1. Voraussetzungen: Dann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung
  2. Typische Gründe, warum die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – in 7 Schritten zu Ihrem Recht

1. Voraussetzungen: Dann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung

Damit eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird und die Versicherung zahlt, muss der Versicherungsnehmer zu mindestens 50 % berufsunfähig hinsichtlich seiner bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit sein. Hat er zuvor 40 Wochenstunden gearbeitet, kann jetzt aber krankheitsbedingt nur weniger als 20 Stunden arbeiten, ist er berufsunfähig.

Der Grad der Berufsunfähigkeit wird durch einen Arzt oder Gutachter der Krankenkasse festgelegt. Ein Attest des behandelnden Arztes reicht nicht immer aus.

Weitere Voraussetzungen und Bedingungen:

  • Die Einschränkung muss in vielen Fällen für mindestens drei Jahre bestehen – was die Berufsunfähigkeit von einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit unterscheidet.
  • Besonders bei psychischen Erkrankungen kann der Nachweis schwierig sein, Versicherer machen es Betroffenen hier oft schwer.
  • Die Versicherung muss die Angaben zur Erkrankung und deren Auswirkungen zweifelsfrei nachvollziehen können.
  • Ist der Schaden durch den Vertrag nicht abgedeckt, liegt eine Unterversicherung vor – die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann nicht den gesamten Betrag aus.

Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, erhält der Versicherte bis zum Eintritt in die Altersrente eine im Vertrag vereinbarte monatliche Rente.

2. Typische Gründe, warum die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

In vielen Fällen kann die Versicherung die Berufsunfähigkeit anzweifeln und vermeintliche Gründe aufführen, damit sie nicht zahlen muss.

Typische Fälle, in denen Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht ausgezahlt werden:

Fehler im Vertrag

Ein häufiger Grund ist die nachträgliche Suche nach Fehlern im Versicherungsvertrag, wie z. B. nicht angegebene Vorerkrankungen. Vermutet die Versicherung, dass Angaben falsch oder unlogisch sind, versucht sie eine “vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung” nachzuweisen. Damit wäre der Vertrag wegen arglistiger Täuschung beendet.

Die Folgen für Sie können gravierend sein:

  • Bis dato bezahlte Beträge darf die Versicherung behalten.
  • Nach einer einseitigen Kündigung ist es praktisch unmöglich, einen neuen Vertrag bei einer anderen Versicherung zu erhalten.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 12 U 140/12) bejahte in einem Gerichtsurteil, dass Versicherte für falsche oder fehlende Angaben haftbar sind. So muss ein harmloser Heuschnupfen ebenso angegeben werden wie Erkrankungen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen, wenn der Patient deshalb noch Untersuchungen in Anspruch nimmt. Wird dies versäumt, braucht die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu zahlen.

Allerdings: Gibt man bei Vertragsunterzeichnung Vorerkrankungen an, die der Versicherungsvertreter nicht aufnimmt, und kann das beweisen, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen, entschied das Oberlandesgericht Bamberg in einem Gerichtsurteil (Az. 1 U 181/06).

Achtung
Hinweis:

Anfechtungen wegen arglistiger Täuschung sind innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach Vertragsabschluss möglich. Die Beweislast für die Täuschung liegt bei den Versicherungen – sie müssen Ihnen nachweisen, dass Sie im Antrag böswillig gelogen haben. Das kann in komplizierten Fällen zu jahrelangen Prozessen führen.

Im Vorfeld ausgeschlossene Erkrankung ist Grund für BU

Bestimmte Krankheiten führen in der Regel zu einer automatischen Ablehnung des Antrags auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu gehören u. a. Asthma, Rheuma, Herzinfarkt, Morbus Crohn, bösartige Tumore, Neurodermitis, Multiple Sklerose sowie Diabetes Typ 1.

Andere Krankheiten werden in der Versicherungspolice explizit ausgeschlossen. Ist eine von der Versicherung ausgeschlossene Erkrankung der Grund für die Berufsunfähigkeit, erhalten Betroffene keine Bezüge.

In diesen beiden Beispielfällen müsste die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen:

  • Beispiel 1: Ein Kunde hatte bei Vertragsabschluss bereits einen Bandscheibenvorfall und wird aufgrund eines weiteren Bandscheibenvorfalls berufsunfähig.
  • Beispiel 2: Ein Versicherungsnehmer wird aufgrund der Ausübung einer gefährlichen Sportart berufsunfähig.

Versicherungen glauben ihren Kunden zunächst. Erst im Versicherungsfall hinterfragen sie die Informationen. Versicherungsnehmer sind verpflichtet, sie dabei zu unterstützen und Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Dieser Akteneinsicht hat man bereits bei Vertragsabschluss zugestimmt.

Schleppende Regulierung

Gemeint ist die “Zermürbungstaktik” von Versicherungen. Versicherer können versuchen, die Bearbeitung des Antrags so zu verzögern, dass Sie als Geschädigte oder Geschädigter aufgeben. Es können z. B. Unterlagen und Gutachten gefordert, Gegengutachten erstellt und die Bearbeitung verschleppt werden.

Oftmals könnte der Antrag abgelehnt werden und Versicherungen es auf eine Klage ankommen lassen. Die Versicherungen haben die rechtlichen und finanziellen Mittel für einen langwierigen Rechtsstreit, während der Geschädigte meist wenig finanziellen Spielraum hat.

Versicherungen bezweifeln die Berufsunfähigkeit von 50 %

Ob man berufsunfähig ist, stellt ein Gutachter fest. In vielen Fällen kann es schwierig sein, die Berufsunfähigkeit zweifelsfrei festzustellen.

Besonders Menschen mit psychischen Leiden sind davon betroffen. Psychische Erkrankungen sind mittlerweile die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit, deshalb schauen Versicherer in diesen Fällen besonders genau hin.

Selbst wenn der Bescheid einer Erwerbsminderungs- bzw. -unfähigkeitsrente vorliegt, können sich Versicherungen weigern, zu zahlen. Grund dafür ist, dass unterschiedlich ausgelegt werden kann, ab wann genau ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten kann. Auch der Grad der Behinderung ist unterschiedlich definiert: Ein Büroangestellter kann seinen Job im Rollstuhl sitzend eher ausüben als ein Dachdecker.

Die Versicherung kann regelmäßig ein Nachprüfungsverfahren durchführen, mit dem sie prüft, ob die Berufsunfähigkeit noch vorliegt.

Klausel „abstrakte Verweisung“

Ein häufiger Streitpunkt ist die Klausel der „abstrakten Verweisung“, die man vor allem in älteren BU-Verträgen findet. Durch sie kann die Versicherung den Versicherungsnehmer auf eine andere “zumutbare” Tätigkeit verweisen. In einem Gerichtsurteil entschied der BGH, dass die Versicherung dann nicht zahlen muss (BGH Az. IV ZR 232/03).

Das Problem der “abstrakten Verweisung”:

  • Der erlernte Beruf und Berufserfahrung spielen eine untergeordnete Rolle.
  • Es wird nicht berücksichtigt, ob der Geschädigte in dem anderen Beruf überhaupt eine Anstellung finden würde.

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied in einem Gerichtsurteil, dass einem Lokführer, der einen Alternativjob als Buchführungshelfer annimmt, nicht die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert werden kann.

Das gilt auch, wenn der neue Job zwar dem vorherigen Lohn, nicht aber der Erfahrung und dem Berufsstand entspricht (OLG Frankfurt Az. 14 U 225/05).

Betroffene können spezielle Fälle wie diese anwaltlich prüfen lassen, um sicherzustellen, ob sie einen Anspruch auf die Auszahlung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben.

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3. Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – in 7 Schritten zu Ihrem Recht

Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, können Sie wie folgt dagegen vorgehen:

  1. Begründung der Versicherung prüfen: Führt Ihre Versicherung Gründe wie angebliche Fehler im Vertrag an oder bezweifelt, ob Sie wirklich berufsunfähig sind, können Sie die Begründung anwaltlich prüfen lassen. Ist diese nicht stichhaltig, können Sie in Absprache mit einem Anwalt dagegen vorgehen.
  2. Widerspruch einlegen: Sie können der Ablehnung widersprechen und dabei auf die Ablehnungsbegründung eingehen. Führen Sie medizinische Gründe und alle Auswirkungen Ihrer Erkrankung an. Hilfreich kann auch sein, die bisherigen Gutachten und Atteste noch einmal einzureichen, damit die gesamte Krankengeschichte deutlich wird.
  3. Geduldig sein: Sie können damit rechnen, dass Sie eine Flut von Formularen erhalten und Ihrer Versicherung sämtliche Dokumente, Nachweise und Gutachten vorlegen müssen. Versicherungen versuchen oftmals alles, um keine Leistungen erbringen zu müssen. Sie können sich darauf einstellen, dass Sie sehr viel Ausdauer und Geduld brauchen, bis Sie Ihr Geld erhalten.
  4. Eigenen Gutachter beauftragen: Lassen Sie sich nicht für ein Gutachten von einem Arzt der Versicherung untersuchen, um Kosten zu sparen. Der Arzt könnte im Sinne der Versicherung entscheiden. Besonders bei psychischen Krankheiten könnten Gutachter versuchen, die Angaben der Versicherungsnehmer als unglaubwürdig darzustellen.
  5. Beschwerde an Ombudsmann: Zahlt Ihre Versicherung nach einer längeren Frist immer noch nicht, können Sie einen Ombudsmann kontaktieren. Das ist die Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft, bei der Sie Beschwerde einreichen können. Auch hier können Sie geduldig sein. Die Schlichtungsstelle ist mit Anfragen überschüttet und die Bearbeitungszeit der Anfragen kann bei mehreren Monaten liegen.
  6. Anwalt hinzuziehen: Zahlt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nach der Beschwerde beim Ombudsmann immer noch nicht, können Sie spätestens jetzt einen Anwalt kontaktieren.
  7. Gerichtliche Schritte: Ist keine Lösung mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung in Sicht, kann nur noch eine Klage gegen die Versicherung bleiben. Vor Gericht müssen Sie sich dann von einem Anwalt vertreten lassen.

Bevor Sie Klage einreichen, können Sie daher unbedingt die Erfolgschancen eines Rechtsstreits von einem Anwalt einschätzen lassen. Sind die Aussichten auf den Erfolg einer Klage hoch, kann ein Anwalt helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und mit der Versicherung auf Augenhöhe zu agieren. Zudem kennt er sich mit den Versicherungsgesellschaften aus und kann darauf aufbauend eine juristische Strategie entwickeln, um gegen Ihre Versicherung vorzugehen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Sophie Suske
Sophie Suske
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 08.03.2019

Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.

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