Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: So können Sie zu Ihrem Geld kommen
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: So können Sie zu Ihrem Geld kommen
Sophie Suske
Beitrag von Sophie Suske
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Leistungserbringung Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

Eine plötzliche Berufsunfähigkeit bedeutet für viele Betroffene einen tiefen Einschnitt – sowohl emotional als auch finanziell. Umso belastender ist es, wenn die Versicherung in dieser Situation die Zahlung verweigert.

Sollten Sie von einem abgelehnten Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente betroffen sein oder anderweitig rechtliche Unterstützung benötigen, steht Ihnen über die bundesweit tätige Anwaltsplattform advocado ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

So funktioniert's:  

  1. Fall schildern
    Über das advocado Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  3. In Ruhe entscheiden
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
Inhalt
  1. 1. Voraussetzungen: Dann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung
  2. 2. Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht?
  3. 3. Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt? So wehren Sie sich!
  4. 4. Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht Statistik
  5. 5. FAQ: Versicherung zahlt nicht
Hilfe erhalten

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: So können Sie zu Ihrem Geld kommen

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: So können Sie zu Ihrem Geld kommen

Eine plötzliche Berufsunfähigkeit bedeutet für viele Betroffene einen tiefen Einschnitt – sowohl emotional als auch finanziell. Umso belastender ist es, wenn die Versicherung in dieser Situation die Zahlung verweigert.

Sollten Sie von einem abgelehnten Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente betroffen sein oder anderweitig rechtliche Unterstützung benötigen, steht Ihnen über die bundesweit tätige Anwaltsplattform advocado ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

So funktioniert's:  

  1. Fall schildern
    Über das advocado Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  3. In Ruhe entscheiden
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Das Wichtigste in Kürze:
  • Wird ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, dann häufig mit dem Argument, die erforderliche Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % liege nicht vor.
  • Weitere Ablehnungsgründe sind vermeintliche Falschangaben bei Vertragsschluss (Anzeigepflichtverletzung), fehlende oder unvollständige Unterlagen sowie vertragliche Ausschlüsse oder Verweisungsklauseln.
  • Betroffene sollten sich hiervon nicht entmutigen lassen.
  • Je nach Einzelfall können Ablehnungen durch ergänzende medizinische Nachweise oder eine fundierte rechtliche Argumentation entkräftet werden.
  • Dabei ist es sinnvoll, auf erfahrene Anwälte im Versicherungsrecht zurückzugreifen.
  • Über advocado erhalten Betroffene schnell Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht – inklusive kostenloser Ersteinschätzung zu Erfolgsaussichten, möglichen Kosten im Falle einer Beauftragung und den nächsten Schritten.
Rechtsanwalt Timo Gansel
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

1. Voraussetzungen: Dann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung

Damit eine Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Vor allem muss der Versicherungsnehmer der Versicherung im Antrag nachweisen, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt und dieser Fall vom Versicherungsvertrag gedeckt ist.

Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn es dem Versicherten aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr möglich ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeübt wird, fortzuführen.  

Beispiel: Ein gelernter Tischler, der nach einem schweren Unfall nichtmehr handwerklich arbeiten kann, gilt als berufsunfähig.  

Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % bestehen. Damit unterscheidet sich die Berufsunfähigkeit von einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.

Beispiel: Ein gelernter Tischler, der nach einem schweren Unfall nur noch eine Stunde am Tag in gewohnter Weise handwerklich arbeiten kann, gilt als berufsunfähig – auch, wenn er diese eine Stunde noch gewohnt arbeiten könnte.  

Nachweis der Berufsunfähigkeit

Die Versicherung zahlt nur, wenn der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit durch Auskünfte und Nachweise belegen kann.

Dies erfolgt unter anderem durch eine  

  • Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit,  
  • ausführliche Gutachten der behandelnden Ärzte und eine
  • Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufes samt Einkommen.

In vielen Fällen beauftragt der Versicherer eigene ärztliche Gutachten.

Besonders bei psychischen Erkrankungen gestaltet sich der medizinische Nachweis häufig schwierig, da Versicherungen die Existenz, Schwere oder Dauer der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit anzweifeln.

Deckung durch den Versicherungsvertrag

Auch wenn eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen ist, muss der Versicherungsfall durch den Vertrag abgedeckt sein.  

Vorerkrankungen  

Manche Versicherungspolicen schließen bestimmte Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz aus, so etwa:

  • Herzinfarkt
  • Rheuma
  • Bösartige Tumore
  • Multiple Sklerose
  • Diabetes Typ 1

Ausschluss bestimmter Tätigkeiten und Hobbys  

Darüber hinaus können bestimmte berufliche Tätigkeiten oder auch etwa das Ausüben bestimmter Hobbys, die als besonders risikoreich gelten, den Schutz ausschließen.

Beispiel: Ein gelernter Tischler, der nach einem schweren Unfall beim Klippenspringen nicht mehr handwerklich arbeiten kann und auch keine andere Tätigkeit ausüben kann, die seiner Qualifikation und Lebensstellung entspricht, erhält unter Umständen keine Berufsunfähigkeitsrente durch seine Versicherung, wenn Verletzungen aus Extremsportarten im Vertrag ausgeschlossen sind oder er dieses Hobby bei Vertragsschluss verschwiegen hat.  

Tritt die Berufsunfähigkeit aufgrund solcher Tätigkeiten ein, besteht kein Anspruch auf Leistungen.

Verweisungsklausel  

In manchen Policen findet sich eine Verweisungsklausel im Sinne von § 172 Abs. 3 VVG.  Das bedeutet dann, der Versicherungsnehmer muss außerstande sein, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der er aufgrund seiner Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage wäre und die seiner bisherigen Lebensstellung in angemessener Weise entspricht.  

Sie erlaubt der Versicherung, den Versicherten auf eine andere theoretisch zumutbare Tätigkeit zu verweisen. In diesem Fall muss die Versicherung keine Rente zahlen, auch wenn der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Beispiel: Ein Bäckermeister, der nach einem schweren Unfall nichtmehr als solcher arbeiten kann, kann – selbst wenn körperlich möglich – nicht auf eine Tätigkeit als einfacher Verkäufer verwiesen werden. Ein Verweis auf eine Tätigkeit als Filialleiter wäre jedoch unter Umständen möglich. Die Rechtsprechung zur Verweisung ist unübersichtlich, einzelfallbezogen und erfordert in jedem Fall anwaltliche Unterstützung.

Rechtsanwalt Timo Gansel
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

2. Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht?

In der anwaltlichen Praxis treten einige häufige Gründe immer wieder auf, warum Versicherungen Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente ablehnen

Falsche oder unvollständige Angaben bei Vertragsabschluss

Die Versicherung prüft, ob Vorerkrankungen korrekt angegeben wurden. Bei Verdacht auf fehlende oder falsche Angaben spricht man von einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.  

Die Versicherung könnte z. B. die Vermutung aufstellen, dass ihre Berufsunfähigkeit schon bei Vertragsschluss vorlag und verschwiegen wurde, um die Versicherung zu täuschen.

Abgelehnte oder unzureichende Auskünfte und Nachweise

Sie müssen der Versicherung beweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Fehlen Auskünfte und Nachweise oder sind diese nicht aussagekräftig, kann der Antrag darauf gestützt abgelehnt werden.

Tipp: Hier kommt es einerseits auf eine gute Organisation der Nachweise als auch eine freundliche, aber auch bestimmte Kommunikation und Kooperation mit der Versicherung an.

Zweifel an dem Erreichen des Schwellenwertes von 50 %

Ein Leistungsanspruch besteht nach den meisten Versicherungspolicen nur, wenn die Berufsunfähigkeit mindestens 50 % beträgt. Es gibt jedoch auch Versicherungspolicen die eine gestaffelte Leistungsplicht (25 % oder 75 %) vorsehen.

Verzögerungstaktik der Versicherung

Manchmal setzen Versicherungen auf eine Zermürbungstaktik. Dabei werden Anträge absichtlich verzögert, indem Unterlagen oder Gutachten mehrfach angefordert werden. Ziel ist häufig, den Antrag abzulehnen oder die Versicherungsnehmerin bzw. den Versicherungsnehmer so lange warten zu lassen, dass eine Klage notwendig wird.

Ein Mittel, das Versicherungen dabei gelegentlich einsetzen, ist das befristete Anerkenntnis: Die Leistung wird nur vorübergehend anerkannt, wodurch die Versicherung Zeit gewinnt, sich auf eventuelle Streitigkeiten vorzubereiten oder die Zahlung einzuschränken.

Rechtsanwalt Timo Gansel
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

3. Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt? So wehren Sie sich!

Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Antrag abgelehnt hat, können Sie wie folgt vorgehen. In jeder dieser Phasen kann eine anwaltliche Beratung und Unterstützung sinnvoll sein.  

Leistungsablehnung prüfen

Lehnt die Versicherung Ihren Antrag ab, sollten Sie die Begründung zunächst sorgfältig prüfen und die Ablehnungsgründe identifizieren. Häufig wird behauptet, Sie seien nicht zu mindestens 50 % berufsunfähig oder hätten bei Antragstellung falsche Angaben gemacht.  

Lassen Sie diese Ablehnung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht prüfen. Ist die Ablehnung nicht haltbar, können Sie dagegen vorgehen.

Ablehnungsgründe gezielt entkräften  

Sie haben das Recht, sich gegen die Ablehnung Ihres Antrags zu wehren. Wichtig ist, die Ablehnungsgründe gezielt zu entkräften – zum Beispiel durch aktuelle, ggf. ergänzende medizinische Gutachten.  

Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, ihren Anspruch rechtssicher zu formulieren, nachzuweisen und somit durchzusetzen.

Geduld und Ausdauer zeigen  

Manche Versicherungen versuchen, Verfahren in die Länge zu ziehen. Sie fordern zahlreiche Unterlagen oder veranlassen eigene Gutachten. Stellen Sie sich darauf ein und lassen sich davon nicht entmutigen.  

Ein Anwalt kann die Verhandlung für sie führen, d.h. den Schriftverkehr übernehmen, Fristen überwachen und Druck auf die Versicherung ausüben.

Beschwerde beim Versicherungsombudsmann einreichen

Bleibt die Versicherung trotz Widerspruchs untätig, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Diese Schlichtungsstelle prüft Ihre Beschwerde kostenfrei. Beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitungszeit mehrere Monate dauern kann.

Anwalt für Versicherungsrecht einschalten

Spätestens wenn der Ombudsmann keine Lösung erzielt oder die Versicherung weiterhin nicht zahlt, sollten Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen. Er kann einen letzten Versuch der außergerichtlichen Einigung unternehmen und die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen.  

Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, bleibt häufig nur die Klage gegen die Versicherung. Spätestens an diesem Punkt sollten Sie sich unbedingt von einem erfahrenen Anwalt vertreten lassen.

Rechtsanwalt Timo Gansel
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

4. Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht Statistik

Laut einer Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen wird jeder fünfte Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente – rund 20 % – abgelehnt.

  • In 44 % dieser Fälle begründen die Versicherer ihre Ablehnung damit, dass die versicherte Person angeblich noch zu mindestens 50 % arbeitsfähig sei.  
  • 10 % der Ablehnungen erfolgen wegen unvollständiger oder falscher Angaben im Antrag („Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“).  
  • Weitere 25 % der Verfahren werden eingestellt, weil sich Versicherte im Laufe des Prüfungsverfahrens nicht mehr zurückmelden – über die Gründe lässt sich nur spekulieren: teils, weil sich der Gesundheitszustand verbessert hat, teils aber auch aus Frustration oder Überforderung mit den umfangreichen Nachweispflichten der Versicherer.

Auch die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind eindeutig:  

  • 37 % aller Fälle im Jahr 2023 gingen auf psychische Erkrankungen wie Burn-out oder Depressionen zurück – Tendenz steigend.  
  • 20 % der Fälle beruhten auf Erkrankungen des Bewegungsapparats (z. B. Rückenleiden, Arthrose, Gelenkprobleme),  
  • 16 % auf Krebserkrankungen und  
  • 7 % auf schweren Unfällen.  

Im Durchschnitt tritt die Berufsunfähigkeit mit 48 Jahren ein – also in einer Lebensphase, in der eine ausbleibende Leistung der Versicherung schwerwiegende finanzielle Folgen haben kann.

5. FAQ: Versicherung zahlt nicht

Lehnt die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Antrag ab oder verzögert sie die Entscheidung, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Da es meist um erhebliche finanzielle Ansprüche geht, ist es sinnvoll, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten.

Ein Rechtsanwalt prüft die Erfolgsaussichten, wahrt Fristen und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich – und wenn nötig auch gerichtlich – effektiv durch.

Typische Gründe, aus denen Berufsunfähigkeitsversicherer Leistungen ganz oder teilweise verweigern, sind:

  • Schwellenwert nicht erreicht: Der Versicherer behauptet, die Berufsunfähigkeit liege nicht bei mindestens 50 % oder sei nur vorübergehend.
  • Falsche oder unvollständige Angaben beim Vertragsschluss: Etwa zu Vorerkrankungen oder Risikofaktoren (Anzeigepflichtverletzung).
  • Fehlende oder unzureichende Nachweise: Es liegen aus Sicht der Versicherung nicht genug aussagekräftige ärztliche Unterlagen oder Berufsbeschreibungen vor.
  • Vertragliche Ausschlüsse: Bestimmte Vorerkrankungen, Tätigkeiten oder Hobbys (z. B. Extremsport) sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
  • Verweisungsklausel: Der Versicherer verweist Sie auf eine andere Tätigkeit, die Ihrer Ausbildung und Lebensstellung noch entsprechen soll.

Wichtig: Dass der Versicherer einen dieser Gründe anführt, heißt nicht automatisch, dass die Ablehnung rechtmäßig ist. Je nach Sachverhalt können die vorgebrachten Argumente anhand medizinischer Gutachten und rechtlicher Prüfung überprüft und entkräftet werden.

Dienstunfähigkeitsversicherungen verweigern Leistungen häufig aus ähnlichen Gründen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung – hinzu kommen jedoch spezielle Fallstricke, die aus dem Beamtenrecht und den Versicherungsbedingungen resultieren. Typische Ablehnungsgründe sind:

  • Unklare oder „unechte“ Dienstunfähigkeitsklausel
  • Zweifel an der Dienstunfähigkeit
  • Angebliche Falschangaben beim Vertragsabschluss
  • Formfehler im Antrag auf Dienstunfähigkeitsrente
  • Zu kurze Laufzeit oder vertragliche Ausschlüsse

Nehmen Sie eine Ablehnung nicht einfach hin. Ein Rechtsanwalt kann die Vertragsbedingungen prüfen, medizinische und behördliche Unterlagen auswerten und die Einwände des Versicherers rechtlich entkräften.

Ja. Sie müssen eine Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente nicht akzeptieren und können sich dagegen wehren.

Empfohlenes Vorgehen:

  1. Ablehnung und Begründung anfordern bzw. prüfen: Lassen Sie sich die Ablehnungsgründe schriftlich und nachvollziehbar geben.
  2. Medizinische Unterlagen ergänzen: Holen Sie ggf. aktuelle oder zusätzliche Facharztberichte und Gutachten ein.
  3. Schriftlich widersprechen: Gehen Sie im Widerspruch gezielt auf die Argumente der Versicherung ein (z. B. Grad der Berufsunfähigkeit, angebliche Falschangaben).

Ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht kann Ihren Fall bewerten, den Widerspruch rechtlich sauber formulieren und – falls nötig – weitere Schritte bis hin zur Klage vorbereiten.  

Eine pauschale Pflicht, jede Reha-Maßnahme oder Umschulung zu akzeptieren, gibt es so nicht – entscheidend sind immer die konkreten Versicherungsbedingungen und Ihr Einzelfall.

Grundsätzlich gilt:

  • Sie müssen der Versicherung helfen, den Gesundheitszustand zu klären, und zumutbare Mitwirkungspflichten erfüllen.
  • Reha-Maßnahmen oder Umschulungen, die realistische Chancen auf eine Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit bieten und für Sie zumutbar sind, sollten Sie nicht leichtfertig ablehnen – der Versicherer könnte sonst argumentieren, dass keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt.
  • Sie sind aber nicht verpflichtet, jede beliebige Tätigkeit anzunehmen. Auch bei Verweisung oder Umschulung muss die neue Tätigkeit Ihrer Ausbildung und Lebensstellung in angemessener Weise entsprechen.

Wenn das Gutachten des Versicherers die Schadenshöhe unrealistisch niedrig ansetzt, sollten Sie ein eigenes Sachverständigengutachten einholen. Viele Verträge ermöglichen zudem ein Sachverständigenverfahren, bei dem beide Seiten einen Gutachter benennen und ein neutraler Ombudsmann entscheidet. Sollte der Versicherer weiterhin nicht korrekt regulieren, kann ein Anwalt Ihre Ansprüche durchsetzen und die fehlerhafte Bewertung anfechten.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
6.384 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.

Sophie Suske
Sophie Suske
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am
4,87 Ø / 5
Kunden bewerten unsere Partneranwälte für Versicherungsrecht mit 4,87 von 5 Sternen.
Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Versicherungsrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Banner