1. Ist es sinnvoll, eine private Rentenversicherung zu kündigen?
Wegen sinkender Zinsen und hohen Kosten hat die private Rentenversicherung als einst interessante Form der Altersvorsorge an Attraktivität eingebüßt.
Für Versicherte kann es deshalb sinnvoll sein, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen und sich auszahlen zu lassen. Sie können das frei gewordene Kapital gewinnbringender anlegen, Investitionen tätigen oder finanzielle Engpässe überbrücken.
Rentenversicherung kündigen: Möglich, aber teuer
Eine private Rentenversicherung zu kündigen, ist zwar prinzipiell möglich, kann allerdings mit hohen finanziellen Einbußen einhergehen. Denn: Bei einer Kündigung zahlt die Rentenversicherung lediglich den sogenannten Rückkaufswert der Police aus.
Wer seine Rentenversicherung kündigt, muss hohe Stornogebühren bezahlen. Der Auszahlungsbetrag kann deshalb geringer als die Summe der bislang eingezahlten Beiträge sein. Zusätzlich fallen bei allen nach 2004 abgeschlossenen Versicherungen Steuern auf den ohnehin reduzierten Auszahlungsbetrag an.
Falls Sie trotz der beschriebenen Nachteile Ihre private Rentenversicherung kündigen möchten, muss dies zwingend in Schriftform erfolgen. Ein formloses Kündigungsschreiben ist ausreichend. Folgende Angaben sind wichtig:
- Vollständiger Name
- Anschrift
- Versicherungsnummer
- Konkreter Kündigungstermin bzw. die Formulierung „Ich kündige zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- Unterschrift
Aus Beweisgründen kann es sinnvoll sein, das Schreiben mit rechtssicherem Zugangsnachweis zuzustellen. Geeignet sind Einwurf-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe in einer Filiale des Versicherers, wenn Sie sich dort den Empfang schriftlich bestätigen lassen.
Besser: Widerrufen statt kündigen
Die besser Alternative zur Kündigung der Rentenversicherung kann sein, sie zu widerrufen. Ein erfolgreicher Widerruf führt zur Rückabwicklung: Versicherungsnehmer verlassen ihren Vertrag ebenfalls vorzeitig, umgehen aber die Abzüge durch den Versicherer und können sich so ein Maximum an Rückzahlung sichern.
Anders als bei der Kündigung einer Rentenversicherung müssen bei erfolgreichem Widerruf nämlich alle gezahlten Prämien samt Zinsen erstattet werden. Ein Abzug von Stornokosten bzw Vertriebs- oder Provisionsgebühren ist nicht zulässig.
2. Widerruf statt Kündigung der Rentenversicherung – wann ist das möglich?
Voraussetzung für den Widerruf sind Formfehler oder Versäumnisse in der Widerrufsbelehrung des Versicherungsvertrages. Davon können Rentenversicherungsverträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, betroffen sein.
Statt ihre Rentenversicherung zu kündigen, können Kunden, die bei Vertragsabschluss nicht oder nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert wurden, den Vertrag widerrufen und rückabwickeln – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen bestätigt:
- Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11
- Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14)