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Ratgeber Versicherungsrecht Leistungserbringung Rentenversicherung kündigen
Stand 13.01.2020
Lesezeit 10 min

Rentenversicherung kündigen? Besser widerrufen & Auszahlungen maximieren

Geringe Rendite und hohe Kosten: Die private Rentenversicherung ist als Altersvorsorge unattraktiv geworden. Eine Kündigung der Rentenversicherung kann mit hohen Verlusten einhergehen. Per Widerruf können Versicherungsnehmer den Vertrag ebenfalls vorzeitig beenden, erhalten aber eine deutlich höhere Rückzahlung.

Dustin Pawlitzek
Beitrag von Dustin Pawlitzek
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 13.01.2020

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Rentenversicherung kündigen? Besser widerrufen & Auszahlungen maximieren
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Um die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente auszugleichen, sorgen viele Deutsche mit einer privaten Rentenversicherung vor.
  • Die private Rentenversicherung hat wegen hoher Kosten und niedriger Zinsen an Attraktivität eingebüßt.
  • Viele Versicherungsnehmer möchten vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen.
  • Die private Rentenversicherung zu kündigen, ist prinzipiell möglich, kann aber teuer sein.
  • Wer seine Versicherung widerruft, steigt ebenfalls vorzeitig aus dem Vertrag aus, kann aber eine höhere Rückzahlung erhalten.
  • Besteht kein Anspruch auf Widerruf, gibt es zwei Alternativen zur Kündigung der Rentenversicherung
Inhaltsverzeichnis
  1. Ist es sinnvoll, eine private Rentenversicherung zu kündigen?
  2. Widerruf statt Kündigung der Rentenversicherung – wann ist das möglich?
  3. Was genau bekomme ich beim Widerruf erstattet?
  4. So widerrufen Sie Ihre Rentenversicherung & erhalten die maximale Rückzahlung
  5. Kein Widerruf möglich? 2 Alternativen zur Kündigung Ihrer Rentenversicherung
Infografik: Welche Gründe sprechen dafür, eine private Rentenversicherung zu kündigen?

1. Ist es sinnvoll, eine private Rentenver­sicherung zu kündigen?

Wegen sinkender Zinsen und hohen Kosten hat die private Rentenversicherung als einst interessante Form der Altersvorsorge an Attraktivität eingebüßt.

Für Versicherte kann es deshalb sinnvoll sein, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen und sich auszahlen zu lassen. Sie können das frei gewordene Kapital gewinnbringender anlegen, Investitionen tätigen oder finanzielle Engpässe überbrücken.

Rentenversicherung kündigen: Möglich, aber teuer

Eine private Rentenversicherung zu kündigen, ist zwar prinzipiell möglich, kann allerdings mit hohen finanziellen Einbußen einhergehen. Denn: Bei einer Kündigung zahlt die Rentenversicherung lediglich den sogenannten Rückkaufswert der Police aus.

Wer seine Rentenversicherung kündigt, muss hohe Stornogebühren bezahlen. Der Auszahlungsbetrag kann deshalb geringer als die Summe der bislang eingezahlten Beiträge sein. Zusätzlich fallen bei allen nach 2004 abgeschlossenen Versicherungen Steuern auf den ohnehin reduzierten Auszahlungsbetrag an.

Falls Sie trotz der beschriebenen Nachteile Ihre private Rentenversicherung kündigen möchten, muss dies zwingend in Schriftform erfolgen. Ein formloses Kündigungsschreiben ist ausreichend. Folgende Angaben sind wichtig:

  • Vollständiger Name
  • Anschrift
  • Versicherungsnummer
  • Konkreter Kündigungstermin bzw. die Formulierung „Ich kündige zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Unterschrift

Aus Beweisgründen kann es sinnvoll sein, das Schreiben mit rechtssicherem Zugangsnachweis zuzustellen. Geeignet sind Einwurf-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe in einer Filiale des Versicherers, wenn Sie sich dort den Empfang schriftlich bestätigen lassen.

Besser: Widerrufen statt kündigen

Die besser Alternative zur Kündigung der Rentenversicherung kann sein, sie zu widerrufen. Ein erfolgreicher Widerruf führt zur Rückabwicklung: Versicherungsnehmer verlassen ihren Vertrag ebenfalls vorzeitig, umgehen aber die Abzüge durch den Versicherer und können sich so ein Maximum an Rückzahlung sichern.

Anders als bei der Kündigung einer Rentenversicherung müssen bei erfolgreichem Widerruf nämlich alle gezahlten Prämien samt Zinsen erstattet werden. Ein Abzug von Stornokosten bzw Vertriebs- oder Provisionsgebühren ist nicht zulässig.

2. Widerruf statt Kündigung der Rentenversicherung – wann ist das möglich?

Voraussetzung für den Widerruf sind Formfehler oder Versäumnisse in der Widerrufsbelehrung des Versicherungsvertrages. Davon können Rentenversicherungsverträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, betroffen sein.

Statt ihre Rentenversicherung zu kündigen, können Kunden, die bei Vertragsabschluss nicht oder nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert wurden, den Vertrag widerrufen und rückabwickeln – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen bestätigt:

  • Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11
  • Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14)
Hinweis
Ewiger Widerruf möglich:

Das Widerrufsrecht für Rentenversicherungen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gilt unbefristet. Also auch dann, wenn die 14-tägige Widerrufsfrist längst abgelaufen ist – und sogar rückwirkend: Selbst Kunden, die ihre Rentenversicherung bereits gekündigt haben und ausgezahlt wurden, können ihr Widerrufsrecht nachträglich in Anspruch nehmen und die Nachzahlung der Differenz einfordern.

Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, gilt das ewige Widerrufsrecht – auch Widerrufsjoker genannt – für folgende Formen der privaten Vorsorge:

  • Fondsgebundene Rentenversicherungen
  • Riester-Rentenversicherungen (Förderrenten)
  • Rürup-Rentenversicherungen (Basisrentenversicherungen)

Haben Sie Ihre private Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen, können Aussichten für einen Widerruf bestehen. Ob das auch in Ihrem Fall so ist, kann ein Anwalt für Versicherungsrecht prüfen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Übrigens lassen sich wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in vielen Fällen auch Lebensversicherungen widerrufen. Ein Widerruf von Immobiliendarlehen ist oftmals mit derselben Begründung möglich.

Kein Widerrufsrecht hingegen haben Riester-Fondssparpläne und Riester-Banksparpläne, weil diese über eine Bank und nicht über eine Versicherung abgeschlossen wurden. Sparpläne können lediglich gekündigt werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse verpflichtend und kann weder gekündigt noch widerrufen werden.

Es kann sich allerdings lohnen, seinen Rentenbescheid prüfen zu lassen – die Bescheide können fehlerhaft und zu Ungunsten des Versicherungsnehmers berechnet worden sein.

3. Was genau bekomme ich beim Widerruf erstattet?

Anders als bei der Kündigung Ihrer Rentenversicherung wird die Police bei erfolgreichem Widerruf nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes rückabgewickelt: Das Versicherungsunternehmen muss alle empfangenen Leistungen erstatten.

Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf

  • alle bislang gezahlten Prämien (vollständig und ohne Abzüge)
  • den Zinsertrag der Einlagen
  • ggf. zusätzlich eine Nutzungsentschädigung für den Gewinn, den die Versicherung mit den Einzahlungen erwirtschaftet hat

Die Erstattung bei Rückabwicklung nach Widerruf ist vermutlich deutlich höher als der Rückkaufswert, den Versicherungsnehmer erhalten, wenn sie ihre Rentenversicherung kündigen.

Berechnungsbeispiel

Abschluss des Versicherungsvertrags: 1. März 2001

Monatliche Einzahlung: 100 Euro

Jährliche Dynamik: 5 %

Infografik: So viel Erstattung ist bei Widerruf einer Rentenversicherung möglich.

Ein erfahrener advocado Partner-Anwalt für Widerrufsrecht kann Ihre Aussichten in einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen. Er kann rechtsverbindlich einschätzen, ob Sie Anspruch auf Widerruf haben und welchen Betrag die Rentenversicherung Ihnen erstatten muss. Anschließend kann er Ihren Anspruch durchsetzen.

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4. So widerrufen Sie Ihre Rentenver­sicherung & erhalten die maximale Rückzahlung

Genau wie Versicherte eigenständig Ihre private Rentenversicherung kündigen könnten, ist dies theoretisch auch bei einem Widerruf möglich. Im Internet finden sich spezielle Online-Rechner und Vorlagen für Musterschreiben, mit denen sich ein Anspruch beim Versicherer anzeigen lässt.

Aber: Der Widerruf kann komplizierter als die Kündigung der Rentenversicherung sein. Wer seinen noch laufenden, bereits gekündigten oder schon ausgezahlten Versicherungsvertrag erfolgreich widerrufen und so den Auszahlungsbetrag maximieren möchte, kann dafür professionelle Unterstützung in Erwägung ziehen.

Die 2 wichtigsten Gründe, die für einen Anwalt sprechen:

  1. Schon Nuancen wie eine zu kleine Schriftgröße oder eine unvollständige Pflichtangabe können dazu führen, dass eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Für juristische Laien können Formfehler schwer zu erkennen und ein Widerruf deshalb schwer zu begründen sein.
  2. Es kann sein, dass Versicherer sich selbst bei berechtigtem Anspruch über die aktuelle Rechtsprechung des BGH hinwegsetzen: Möglicherweise lehnen sie die Rückabwicklung von Verträgen pauschal ab oder zahlen nicht anwaltlich vertretenen Versicherten einen zu geringen Betrag aus, der sich im Bereich des Rückkaufswerts bewegt.

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Sie erfahren, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, Sie deshalb, statt Ihre Rentenversicherung zu kündigen, ein Widerrufsrecht haben und welche Auszahlungssumme Ihnen zusteht.

Sie erhalten anschließend ein transparentes Festpreisangebot. Darin listet der Anwalt alle Kosten und Leistungen auf, die anfallen, um Ihre Forderungen schnell und vollständig durchzusetzen. Dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Anwalt beauftragen möchten.

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Kosten
Der Verlierer zahlt:

Der Verlierer zahlt: Können Sie Ihre Rückabwicklungsansprüche mithilfe eines Anwalts außergerichtlich oder in einem Gerichtsprozess gegen Ihren Rentenversicherer durchsetzen, muss die Gegenseite alle Ihnen entstandenen Kosten tragen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kann ein advocado Partner-Anwalt für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrem Anbieter stellen. Bitte stellen Sie dazu hier Ihre Anfrage.

5. Kein Widerruf möglich? 2 Alternativen zur Kündigung Ihrer Rentenversicherung

Ist Ihre Widerrufserklärung fehlerfrei, sind Sie nicht zum Widerruf Ihrer Rentenversicherung berechtigt. Es gibts aber 2 Alternativen, die für Sie günstiger sein können, als Ihre Rentenversicherung zu kündigen.

I. Verkauf statt Kündigung der Rentenversicherung

Bestimmte Versicherungsunternehmen haben sich auf den Kauf von privaten Rentenversicherungen spezialisiert. Ihr Vorteil: Der Kaufpreis liegt möglicherweise über dem Rückkaufswert, den Sie erhalten, wenn Sie Ihre private Rentenversicherung kündigen würden.

Nach der Übernahme führt der Policenhändler die regelmäßigen Beitragszahlungen fort und erhält bei Eintritt ins Rentenalter an Ihrer Stelle die Versicherungsleistung.

Sie können die Angebote am Markt vergleichen, um den besten Ankaufspreis zu erhalten.

II. Rentenversicherung beitragsfrei stellen

Anstatt die private Rentenversicherung zu kündigen, ist es bei vielen Anbietern möglich, den Vertrag stilllegen zu lassen. Sie müssen dann keine weiteren Beitragszahlungen leisten.

Ihr Vorteil: Sie erhalten bei Eintritt ins Rentenalter die Versicherungsleistung gemäß Ihrer bereits geleisteten Zahlungen und machen – anders als bei der Kündigung Ihrer privaten Rentenversicherung – keinen finanziellen Verlust. Haben Sie eine geförderte Riester-Rente, bleibt Ihnen zudem auch der staatliche Zuschuss erhalten.

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Dustin Pawlitzek
Dustin Pawlitzek
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 13.01.2020

Nach einem Journalismus-Studium und fünf Jahren in der Unternehmenskommunikation eines Technologiekonzerns schreibt Dustin Pawlitzek als Teil der juristischen Redaktion von advocado zu den Gebieten Arbeits- und Zivilrecht. Ziel ist, komplexe juristische Themen verständlich aufzubereiten, damit Leser passende Lösungen erhalten.

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