3. Wie hoch kann der Regress der Kfz-Haftpflicht sein?
Der Regress der Kfz-Haftpflicht ist nur begrenzt zulässig. Ein Verkehrsunfall kann hohe Sachschäden zur Folge haben. Die Versicherung kann aber nicht unendlich hohe Schadenssummen von Ihnen zurückverlangen. Das soll Versicherte davor schützen, durch hohe Forderungen ihre Existenzgrundlage zu verlieren.
Der Regress der Kfz-Haftpflicht ist auf maximal 5.000 € von der Schadenssumme begrenzt.
Aber Achtung: Wenn Sie mehrere Pflichten gegenüber der Versicherung verletzt haben, kann der Regress höher sein.
Beispiel: Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht und anschließend Fahrerflucht begeht, verletzt 2 Obliegenheitspflichten. Die Kfz-Haftpflicht kann für die beiden Pflichtverletzungen einen Regress in Höhe von zweimal 5.000 €, also 10.000 € verlangen.
Bei der Berechnung des Regressanspruchs können der Versicherung aber Fehler passieren. Denn wie hoch die Regress-Forderung sein darf, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann Ihren Fall prüfen und einschätzen, ob die Forderung der Versicherung korrekt ist.
4. Regress der Kfz-Haftpflicht bei Alkohol am Steuer: Rechtslage
Sinn einer Kfz-Haftpflicht ist es, Schäden zu bezahlen, die durch Fehler der Versicherten entstehen. Grundsätzlich muss die Versicherung also erstmal zahlen, wenn ein Unfall mit Alkohol am Steuer passiert ist.
Dann gilt: Die Kfz-Versicherung kann höchstens Regress bis zu 5.000 € für eine Pflichtverletzung vom Versicherten fordern (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV). Dafür muss der Versicherte aber grob fahrlässig gehandelt haben. Ob der Versicherte fahruntüchtig war und grob fahrlässig gegen die Trunkenheitsklausel im Versicherungsvertrag verstoßen hat, muss die Versicherung nachweisen.
Das bedeutet: Nicht jede Fahrt mit Alkohol am Steuer berechtigt den Regress der Kfz-Haftpflicht nach einem Unfall.
Wenn die Versicherung nicht zahlt und einfach die Leistung verweigert, kann es sich also lohnen, den Fall von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Der Anwalt kann z. B. Folgendes prüfen:
- Rechtfertigen die gemessenen Promille einen Regress der Kfz-Haftpflicht?
- Liegt grobe Fahrlässigkeit des Versicherten vor?
- War der Alkohol am Steuer tatsächlich Ursache für den Verkehrsunfall?
- Welche Schuld trägt die Gegenseite am Unfall?
Plus: Ist der Regress berechtigt, kann die Berechnung der Regress-Forderung zu hoch sein. Ein Anwalt kann die Forderung prüfen und mit der Kfz-Haftplficht über die Höhe des Regresses verhandeln. Auch eine Ratenzahlung ist möglich.
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