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Ratgeber Versicherungsrecht Leistungserbringung Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Stand 20.07.2021
Lesezeit 11 min

Was zahlt die Rechtsschutz­versicherung – und was nicht?

Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht, wenn Vertragsvoraussetzungen nicht erfüllt oder Versicherungsfälle nicht abgedeckt sind. Mit Widerspruch, Beschwerde und Klage können Sie die Fehlentscheidung nachweisen und die Versicherung zur Zahlung verpflichten.

Markus Gerd Krämer
Juristisch geprüft von Rechtsanwalt
Markus Gerd Krämer

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Was zahlt die Rechtsschutz­versicherung – und was nicht?
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten eines Rechtsstreits.
  • Aber: Bestehen vertragliche Voraussetzungen nicht oder deckt die Police den Fall nicht ab, lehnt die Versicherung die Kostendeckung ab.
  • Rechtsstreitigkeiten im Familien-, Erb- und Baurecht, Geldstrafen oder die Abwehr von Schadensersatzansprüchen sind in der Regel ausgeschlossen.
  • Zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht, können Versicherte Widerspruch einlegen und eine erneute Prüfung fordern.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?
  2. Ihre Optionen, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt
  3. Anspruch rechtssicher prüfen & mit Nachdruck durchsetzen
  4. Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Infografik: Was zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht: Die häufigsten Gründe für einen Rechtsstreit.

1. Wann zahlt die Rechtsschutz­versicherung nicht?

Unter 2 Umständen kann ein Rechtsschutzversicherer bei Rechtsstreitigkeiten eines Versicherungsnehmers die Kostenübernahme verweigern:

  • Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des Versicherungsvertrages sind nicht erfüllt.
  • Das Rechtsgebiet oder der Versicherungsfall ist nicht abgedeckt.

Wollen Versicherte die Leistungen der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, müssen sie unverzüglich eine Deckungsanfrage bei der Versicherung stellen. Die Versicherung prüft den Fall und teilt verbindlich mit, ob und in welcher Höhe sie die Kosten übernimmt.

Achtung
Zahlung nachträglich abgelehnt?

Eine einmal erteilte Deckungszusage kann der Rechtsschutzversicherer nicht mehr widerrufen – es sei denn, Versicherungsnehmer verschweigen relevante Informationen oder machen falsche Angaben.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt

Unter folgenden Voraussetzungen zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht:

  • Die 3-monatige Wartezeit nach Vertragsabschluss – soweit vereinbart – ist noch nicht abgelaufen.
  • Der Versicherungsnehmer hat die monatlichen Versicherungsbeiträge nicht gezahlt.
  • Das Rechtsgebiet fällt unter den Leistungsausschluss der Versicherung.
  • Bei der Deckungsanfrage fehlen wichtige Unterlagen wie Kostenaufstellung über Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Die Deckungsanfrage ist nicht unverzüglich nach dem Schadensfall gestellt worden.
  • Die Selbstbeteiligung übersteigt die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Rechtsberatung
Deckungszusage für jeden Verfahrensschritt

Rechtsschutzversicherungen erteilen die Deckungszusage nur für einzelne Verfahrensschritte. Bei langwierigen Verfahren über mehrere Instanzen genügt es deshalb häufig nicht, nur eine Deckungsanfrage einzuholen.

Versicherte müssen jeden Schritt mit ihrer Versicherung absprechen. Ansonsten kann es passieren, dass die Rechtsschutzversicherung trotz vorheriger Deckungszusage nicht zahlt.

Rechtsgebiet oder Versicherungsfall nicht abgedeckt

Generell zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht, wenn hohe Kosten geringen Erfolgsaussichten gegenüberstehen. Die Liste möglicher Leistungsausschlüsse variiert je nach Art und Umfang der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung.

In diesen Fällen zahlt die Rechtsschutzversicherung häufig nicht:

  • Angelegenheiten im Familien- und Erbrecht (z. B. Anwaltskosten bei Scheidung oder Erbauseinandersetzungen)
  • Baurechtliche Streitigkeiten (z. B. Streit wegen einer Baugenehmigung oder Finanzierungsmaßnahmen)
  • Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer
  • Abwehr von Schadensersatz
  • Bestimmte Verfahrensarten (z. B. Prozess vor dem Verfassungsgericht)
  • Vorsätzliche Straftaten
  • Geldstrafen und Geldbußen
Rechtsberatung
Was gilt bei Strafverfahren?

Bei Fahrlässigkeit wie z. B. Trunkenheit am Steuer oder fahrlässiger Körperverletzung erteilen die Versicherungen aufgrund der Unschuldsvermutung zunächst eine Deckungszusage. Kommt es zur Verurteilung, fordert die Rechtsschutzversicherung die entstandenen Kosten allerdings zurück.

Einige Versicherungen bieten mit einem Privatrechtsschutz einen speziellen Tarif im Strafrecht an. Dieser zahlt auch bei einer Verurteilung.

Wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, muss sie ihre Ablehnung ausführlich begründen. Eine unzureichende Argumentation der Versicherung bietet einen Ansatzpunkt, um der Ablehnung erfolgreich zu widersprechen.

Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann einschätzen, ob ein Widerspruch gegen die Ablehnung Ihrer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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2. Ihre Optionen, wenn die Rechtsschutz­versicherung nicht zahlt

Wenn die Versicherung nicht zahlt, können Versicherungsnehmer die Ablehnung anwaltlich überprüfen lassen – denn es kann sein, dass der Rechtsschutzversicherer keine ausreichende Begründung angeführt hat.

Anführungszeichen

Lassen Sie sich von einer Deckungsablehnung nicht abschrecken. Oftmals zeigt sich, dass die Ablehnung fehlerhaft erfolgt ist. Es empfiehlt sich, die Deckungsanfrage durch Ihren Anwalt stellen zu lassen. Dieser weiß, worauf es der Versicherung ankommt.

Markus Gerd Krämer
Fachanwalt für Versicherungsrecht

So können Sie vorgehen, wenn die Rechtsschutzversicherer die Deckungsanfrage ablehnt:

Ablehnungsgrund prüfen

Will die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen, können Sie durch einen Anwalt zuerst den Ablehnungsgrund überprüfen lassen. Für die Ablehnung einer Deckungszusage brauchen Versicherer einen triftigen Grund.

Viele Rechtsschutzversicherer wollen die Zahlung umgehen und lehnen Deckungsanfragen häufig nicht ausreichend begründet ab.

In einer kostenlosen Ersteinschätzung prüft ein advocado Partner-Anwalt den Ablehnungsgrund der Versicherung. Er weiß, was die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt und berät Sie über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs.

Widerspruch einlegen

Begründet die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme unzureichend, können Versicherungsnehmer Widerspruch einlegen. Belegen Sie im Schreiben an den Versicherer, dass eine Finanzierung in Ihrem Fall erfolgen muss.

Um eine einwandfreie Begründung Ihres Widerspruchs sicherzustellen, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu beauftragen. Er erstellt ein rechtssicheres Schreiben, das alle Ablehnungsgründe berücksichtigt und konkrete Beweise vorlegt. So erreichen Sie, dass die Versicherung die Entscheidung erneut prüft – und ggf. zurücknimmt.

Gutachten durch Anwalt einholen

Verweigert die Versicherung ihnen weiterhin den Rechtsschutz, können Versicherte einen Anwalt als objektiven Gutachter einschalten. Dieser klärt, ob die Ablehnung des Rechtsschutzversicherers gerechtfertigt ist.

In diesem Zusammenhang sieht das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) entweder einen Stichentscheid oder ein Schiedsgutachten vor.

In beiden Fällen prüft ein Anwalt die Ablehnung mit einem zweiten Gutachten, um die Erfolgsaussichten einer Kostenübernahme neu zu bewerten. Das Ergebnis ist für die Rechtsschutzversicherung bindend. Die Kosten des Stichentscheids muss die Rechtsschutzversicherung übernehmen.

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Beschwerde an Ombudsmann

Eine weitere außergerichtliche Möglichkeit, sich gegen die Entscheidung des Rechtsschutzversicherers zu wehren, ist die Schlichtung durch einen Ombudsmann.

Er ist die Schlichtungsstelle der Versicherungsgesellschaft, bei der sich Versicherungsnehmer beschweren können.

Bei einem Streitwert bis 10.000 Euro ist die Entscheidung des Ombudsmannes bindend. Er kann Ihren Rechtsschutzversicherer dazu verpflichten, die Kosten Ihres Rechtsfalles zu übernehmen.

Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, eine zulässige Beschwerde mit Kopien relevanter Unterlagen zu übersenden. In einem Beschwerdebrief stellt er die ungerechtfertigte Ablehnung deutlich heraus und überzeugt somit den Ombudsmann von der Notwendigkeit der Kostenübernahme.

Häufig lässt sich durch diesen Schritt ein kostenintensives und langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden.

Deckungsklage

Sind alle außergerichtlichen Versuche gescheitert, können Sie innerhalb von 6 Monaten Klage einreichen. Im Verfahren überprüft das Gericht, ob und in welchem Umfang Ihr Rechtsschutzversicherer dazu verpflichtet ist, die entstandenen Kosten zu übernehmen.

Rechtsberatung
Klage als letztes Mittel

Ein Anwalt schöpft alle außergerichtlichen Optionen aus. Nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt und die Erfolgsaussichten gut stehen, rät er Ihnen zur Klage. Damit verhindert er ein unnötiges Kostenrisiko.

Anwalts- und Gerichtskosten müssen Sie tragen, sollte die Klage keinen Erfolg haben. Gewinnen Sie das Verfahren, muss die Gegenseite – also die Rechtsschutzversicherung, die nicht zahlen wollte – alle entstandenen Kosten übernehmen.

3. Anspruch rechtssicher prüfen & mit Nachdruck durchsetzen

Wer im Falle eines Rechtsstreits Probleme mit dem Versicherer hat, steht vor der Frage: Was zahlt die Rechtsschutzversicherung – was nicht?

Bei Ablehnung der Kostenübernahme kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Ein Anwalt klärt den Leistungsanspruch und die Handlungsoptionen zum Vorgehen gegen die Versicherung. Durch die rechtssichere Formulierung der Deckungsanfrage erhöht ein Anwalt die Erfolgsaussichten zur Kostenübernahme. Bestehen Erfolgschancen, legt er Widerspruch gegen die Ablehnung beim Rechtsschutzversicherer ein.

Mit einwandfreier Beweisführung und einem objektiven Gutachten auf Basis Ihrer Versicherungspolice beweist der Anwalt, dass eine Kostenübernahme erfolgen muss. Ob außergerichtlich oder im Klageprozess: Der Anwalt vermittelt zwischen den Parteien, wehrt Gegenargumente Ihres Versicherers ab und setzt die Kostenübernahme rechtzeitig für Sie durch.

Darüber hinaus übernimmt ein Anwalt folgende Aufgaben:

  • Sichtung der Versicherungspolice
  • Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen & Leistungsausschlüsse
  • Verfassen einer rechtssicheren Deckungsanfrage
  • Prüfung der Ablehnungsgründe des Versicherers
  • Formulierung und Einreichung eines Widerspruchs
  • Erstellung eines neuen Gutachtens
  • Unterstützung bei der Beschwerde vor dem Ombudsmann
  • Erstellung und Einreichung der Klageschrift
  • Vertretung vor Gericht
  • Durchsetzung der Kostenübernahme

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4. Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutz­versicherung?

Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei einem Rechtsstreit die Gerichts- und Anwaltskosten. Entscheidend für die Kostenübernahme ist der Vertrag, den Sie mit der Versicherung abschließen.

Dabei stellen Versicherungsnehmer ihren Rechtsschutz nach dem Baukastenprinzip selbst zusammen, indem sie passende Leistungsbereiche für ihr individuelles Risiko abdecken lassen. Was die Rechtsschutzversicherung zahlt, verrät ein Blick in die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB).

Typische Leistung einer Rechtsschutzversicherung ist die Deckung von:

  • Anwaltskosten (nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
  • Gerichtskosten
  • Kosten für gerichtliche Zeugen und Sachverständige
  • Erstattungspflichtigen Kosten der Gegenseite bei Niederlage vor Gericht
  • Kautionsstellung bei Straftaten
  • Kosten für Streitigkeiten im Ausland (regelmäßig bei Aufenthalt unter 6 Wochen)

Welche Rechtsgebiete umfasst die Rechtsschutz­versicherung?

Die Kostenübernahme ist von den abgeschlossenen Versicherungspaketen abhängig. Dabei bestimmen Versicherte selbst, welche Rechtsgebiete sie absichern möchten. So sichern sich z. B. viele Pendler aufgrund des hohen Unfallrisikos durch einen Verkehrsrechtsschutz ab.

Aufgrund des hohen Kostenrisikos für den Versicherer sind nicht alle Rechtsgebiete abgedeckt – d. h. die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei jedem Rechtsstreit.

Je nach Vertragsart variiert der Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung. Der Schutz hängt von den ausgewählten Rechtsgebieten bei Vertragsschluss ab. Folgende Rechtsgebiete lassen sich durch einen Rechtsschutz abdecken:

Rechtsgebiet

Rechtsschutz möglich bei

Arbeitsrecht (mit Privatrechtsschutz)

  • Abmahnungen
  • Kündigungen & Abfindungen
  • Ausbleibenden Gehältern
  • Vergütung von Überstunden
  • Streit um das Arbeitszeugnis,
  • Jugend- & Mutterschutz

Schadensersatzrecht

Schadensersatzanspruch bei Sach- & Personenschaden

Immobilien- & Mietrecht

  • Mieterhöhung bzw. Mietminderung
  • Kündigung des Mietvertrags
  • Kündigung wegen Eigenbedarfs
  • Nebenkostenabrechnung
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Instandsetzung der Wohnung

Familien- & Erbrecht

Anwaltskosten für Erstberatung

Vertragsrecht

Streitigkeiten bei Kauf-, Verkauf-, Leasingverträgen

Steuerrecht

Streit mit dem Finanzamt, Einspruch gegen Steuerbescheide

Sozialrecht

  • Kostenübernahme der Krankenkassen
  • Streitigkeiten beim Arbeitslosengeld
  • Streit bei abgelehnten Reha-Anträgen
  • Berechnung von Rentenzahlungen
  • Beantragung des Pflegegrads bzw. Schwerbehindertenausweises

Strafrecht (mit Privatrechtsschutz)

  • Fahrlässige Vergehen
  • Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsrecht

  • Schadenersatzansprüche bei Verkehrsunfällen
  • Zweifel an Kfz-Steuerbescheid

Was zahlt die Rechtsschutz­versicherung nach einem Rechtsstreit?

Haben Versicherte eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung erhalten, können sie mit der Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten rechnen.

Für viele Versicherungsnehmer stellt sich jedoch die Frage: Was zahlt die Rechtsschutzversicherung,

  • … wenn ich gewinne? Gewinnen Sie einen Rechtsstreit, muss die Gegenseite, bis auf wenige Ausnahmen, sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung muss also nicht zahlen bzw. erhält die vorgestreckten Kosten zurück.
  • … bei einem Vergleich? Mit einem Vergleich einigen sich die Parteien, ohne dass ein Gericht ein Urteil fällt. Dabei verhandeln sie, wer bei einem Vergleich welche Kosten trägt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Ihre Gerichts- und Anwaltskosten. Strafzahlungen sind nicht inbegriffen.
    Wichtig: Informieren Sie die Rechtsschutzversicherung über den geplanten Vergleich und lassen Sie sich diesen inklusive der beabsichtigten Kostenverteilung zwischen den Parteien vor Vergleichsschluss freigeben. Ansonsten kann es passieren, dass die Rechtsschutzversicherung die Übernahme der durch den Vergleichsschluss entstandenen Anwaltskosten verweigert.
  • … wenn ich verliere? Unterliegen Sie in einem Rechtsstreit, übernimmt der Rechtsschutz die eigenen und gegnerischen Gerichts- und Anwaltskosten. Strafzahlungen sind nicht inbegriffen.
  • … bei Klagerücknahme? Hat Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für einen Rechtsstreit erteilt, muss sie bei einer Klagerücknahme alle bis dahin entstandenen Kosten übernehmen. Wichtig: Stimmen Sie auch eine Klagerücknahme vorab mit der Rechtsschutzversicherung ab
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Maximilian Bahr
Über den Autor
Maximilian Bahr

Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado kämpft Maximilian Bahr täglich dafür, dass jeder Leser zu seinem Recht kommt. In den Bereichen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht gibt er lösungsorientierte Antworten auf komplexe Rechtsfragen.

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