3. Wie handle ich im Behandlungsfall?
Damit Ihre Zahnzusatzversicherung die Zahlung der Behandlung übernimmt und Sie keine Nachteile erleiden, sollten Sie sich an das folgende Vorgehen halten:
Ruhe bewahren
Auch wenn der Besuch beim Zahnarzt Sie schon genug stressen mag, versuchen Sie einen kühlen Kopf zu bewahren.
Versicherungspolice lesen
Ermitteln sie die Versicherungspolice ihrer Zahnzusatzversicherung und lesen Sie diese gründlich. Alles was Sie zur Anzeige ihres Versicherungsfalles wissen müssen, entnehmen Sie diesem Dokument.
Befunde dokumentieren lassen
Teilen sie dem Arzt bzw. den Ärzten mit, dass sie eine Zahnzusatzversicherung haben und lassen Sie sich den Befund dokumentieren. Wurde die Behandlung bereits durchgeführt, sammeln Sie sämtliche Befunde, Rechnungen und weitere Unterlagen. Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, lassen Sie sich einen Behandlungsplan und eine Kostenrechnung geben.
Schadenminderungspflicht
Unterlassen Sie nach Möglichkeit jegliche Handlungen, die ihrer Genesung im Weg stehen.
Beispiel: Erteilt der Zahnarzt ihnen einen Sportverbot, betreiben Sie kein Sport.
Befund und Rechnung bzw. Behandlungsplan an Versicherung melden
Befund und Rechnung bzw. der ärztliche Behandlungsplan sind der Versicherung unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen, bestenfalls postalisch und aus Beweisgründen auch per E-Mail.
Achtung: Orientieren Sie sich streng an dem Verfahren, dass in Ihrer Versicherungspolice beschrieben ist.
Im weiteren Verfahren: Kooperation mit Versicherung
Die Versicherung wird Sie gegebenenfalls um weitere Informationen und Nachweise bitten und den möglichen Versicherungsfall mithilfe von sachverständigen Ärzten genau untersuchen. Arbeiten Sie dabei kooperativ mit der Versicherung zusammen und nehmen Sie sämtliche Untersuchungstermine gewissenhaft wahr.
Schriftverkehr sorgfältig aufbewahren
Alle Unterlagen wie Schreiben, E-Mails, Notizen, Rechnungen, Befunde und sonstige Nachweise sollten Sie ablegen. Sie dokumentieren, dass Sie Ihren Pflichten fristgerecht und vollständig nachgekommen sind.