Zahnzusatzversicherung zahlt nicht – Ihre Rechte & Möglichkeiten
Zahnzusatzversicherung zahlt nicht – Ihre Rechte & Möglichkeiten
Arne Baron Boonstra
Juristisch geprüft von
Rechtsanwalt
Aktualisiert am

... Leistungserbringung Zahnzusatzversicherung zahlt nicht

In Deutschland entstehen jedes Jahr hohe Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur teilweise übernommen werden. Eine Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte dient dazu, diese Versorgungslücken zu schließen und Versicherungsnehmer vor hohen Kosten zu schützen. Verweigert die Zahnzusatzversicherung jedoch die Kostenübernahme sind Versicherte häufig mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert.

Sollte Ihre Zahnzusatzversicherung die Übernahme einer Behandlung ganz oder teilweise abgelehnt haben, steht Ihnen über die bundesweit tätige Anwaltsplattform advocado ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

So funktioniert's: 

  1. Fall schildern
    Über das advocado Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  3. In Ruhe entscheiden
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
Inhalt
  1. 1. Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung?
  2. 2. Zahnzusatzversicherung Leistungen
  3. 3. Wie handle ich im Behandlungsfall?  
  4. 4. Zahnzusatzversicherung Leistungsantrag abgelehnt? So wehren Sie sich!
  5. 5. FAQ: Versicherung zahlt nicht
Hilfe erhalten

Zahnzusatzversicherung zahlt nicht – Ihre Rechte & Möglichkeiten

Zahnzusatzversicherung zahlt nicht – Ihre Rechte & Möglichkeiten

In Deutschland entstehen jedes Jahr hohe Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur teilweise übernommen werden. Eine Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte dient dazu, diese Versorgungslücken zu schließen und Versicherungsnehmer vor hohen Kosten zu schützen. Verweigert die Zahnzusatzversicherung jedoch die Kostenübernahme sind Versicherte häufig mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert.

Sollte Ihre Zahnzusatzversicherung die Übernahme einer Behandlung ganz oder teilweise abgelehnt haben, steht Ihnen über die bundesweit tätige Anwaltsplattform advocado ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

So funktioniert's: 

  1. Fall schildern
    Über das advocado Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  3. In Ruhe entscheiden
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Das Wichtigste in Kürze:
  • Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für zahnärztliche Behandlungen nur, wenn die Leistung vom Vertrag umfasst ist und keine Ausschlussgründe vorliegen.
  • Häufige Gründe für eine Leistungsverweigerung sind etwa Wartezeiten, vorvertragliche Erkrankungen oder angeblich fehlende medizinische Notwendigkeit.
  • Der Leistungsumfang richtet sich allein nach Ihrem konkreten Tarif. Einheitliche oder branchenweit verbindliche Regelungen gibt es bei Zahnzusatzversicherungen nicht.
  • Wer Behandlungspläne, Befunde und Rechnungen sorgfältig dokumentiert und fristgerecht bei der Versicherung einreicht, verbessert seine Chancen auf eine Kostenerstattung deutlich.
  • Im Falle einer Leistungsablehnung sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Es empfiehlt sich, die Entscheidung der Versicherung von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.
  • Über advocado erhalten Betroffene schnell Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht – inklusive kostenloser Ersteinschätzung zu Erfolgsaussichten, möglichen Kosten im Falle einer Beauftragung und den nächsten Schritten.
Rechtsanwalt Arne Baron Boonstra
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

1. Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung?

Ob Ergo, Debeka, Barmenia, Allianz, DKV, Hallesche, CSS oder HanseMerkur – die meisten großen Versicherer bieten mittlerweile eine Zahnzusatzversicherung an. Diese Zusatzversicherungen sollen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ergänzen und für Behandlungen oder Behandlungskosten aufkommen, die diese nicht übernimmt.

Der Umfang des Versicherungsschutzes einer Zahnzusatzversicherung ist vertraglich ausgestaltet und kann daher nicht allgemein, sondern nur anhand des jeweiligen Versicherungsvertrags bestimmt werden.

Anders als z. B. bei der Gebäudeversicherung und der privaten Unfallversicherung existiert auch kein branchenweit anerkanntes Musterregelwerk, an dem Versicherungen ihre eigenen Vertragsbedingungen für Zahnzusatzversicherungsverträge ausrichten können. Dies macht es schwierig, allgemeingültige Aussagen über die Reichweite des Versicherungsschutzes zu treffen.  

Tipp: Vielfach kann es sinnvoll sein, schon vor Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der den Vertrag sorgfältig prüft.

Im Rahmen der Zahnzusatzversicherung besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme nur dann, wenn

  • die konkrete zahnärztliche Behandlung vom Versicherungsvertrag erfasst ist und
  •  keine vertraglichen Ausschlussgründe entgegenstehen.

Versicherter Leistungsumfang Zahnzusatzversicherung

Ein Versicherungsfall in der Zahnzusatzversicherung liegt vor, wenn bei dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person eine medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlung durchgeführt wird bzw. durchgeführt werden muss, die unter den versicherten Leistungsumfang des jeweiligen Tarifs fällt.

Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und kann – je nach Tarif – insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Prothesen
  • Implantate
  • Erweiterte zahnärztliche Prophylaxe, beispielsweise professionelle Zahnreinigungen
  • Begleitende Maßnahmen, etwa zahntechnische Labor- und Materialkosten

Ausschlussgründe - wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?

Darüber hinaus dürfen keine vertraglich vorgesehenen Ausschlussgründe vorliegen. Zu den häufigsten Fällen, in denen die Zahnzusatzversicherung eine Leistung ganz oder teilweise verweigert, zählen insbesondere:

  • Überschreitung der vereinbarten Leistungshöhe
    Übersteigen die Behandlungskosten die im Vertrag festgelegte Erstattungsgrenze, übernimmt die Versicherung die Kosten lediglich bis zur vereinbarten Leistungshöhe.

  • Noch nicht abgelaufene Wartezeit
    Viele Zahnzusatzversicherungen sehen eine Wartezeit vor. Das bedeutet, dass Versicherte erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums nach Vertragsbeginn Leistungen in Anspruch nehmen können.

  • Unzutreffende oder unvollständige Angaben bei Vertragsabschluss
    Werden der Zahnzustand oder bestehende Vorerkrankungen bei Abschluss der Versicherung falsch oder unvollständig angegeben, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
    Tipp: Klären Sie bereits vor Vertragsabschluss gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt, ob Behandlungsbedarf besteht. Idealerweise füllen Sie den Antrag zusammen aus, um fehlerhafte Angaben und damit das Risiko einer Leistungsverweigerung zu vermeiden.

  • Bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Zahn- oder Kiefererkrankungen
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erkrankungen dem Versicherten bekannt waren oder bereits zahnärztlich angeraten wurden.

  • Fehlende medizinische Notwendigkeit  
    Leistungen werden nur übernommen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Rein kosmetische Maßnahmen sind regelmäßig nicht versichert.
Infografik: In diesen Fällen zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht.

2. Zahnzusatzversicherung Leistungen

Der Umfang der Leistungen einer Zahnzusatzversicherung richtet sich stets nach dem individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag. In der Regel besteht die Leistung der Zahnzusatzversicherung in der vollständigen oder anteiligen Übernahme der Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die vom jeweiligen Tarif umfasst sind.

Rechtsanwalt Arne Baron Boonstra
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

3. Wie handle ich im Behandlungsfall?  

Damit Ihre Zahnzusatzversicherung die Zahlung der Behandlung übernimmt und Sie keine Nachteile erleiden, sollten Sie sich an das folgende Vorgehen halten:

Ruhe bewahren  

Auch wenn der Besuch beim Zahnarzt Sie schon genug stressen mag, versuchen Sie einen kühlen Kopf zu bewahren.  

Versicherungspolice lesen  

Ermitteln sie die Versicherungspolice ihrer Zahnzusatzversicherung und lesen Sie diese gründlich. Alles was Sie zur Anzeige ihres Versicherungsfalles wissen müssen, entnehmen Sie diesem Dokument.  

Befunde dokumentieren lassen

Teilen sie dem Arzt bzw. den Ärzten mit, dass sie eine Zahnzusatzversicherung haben und lassen Sie sich den Befund dokumentieren. Wurde die Behandlung bereits durchgeführt, sammeln Sie sämtliche Befunde, Rechnungen und weitere Unterlagen. Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, lassen Sie sich einen Behandlungsplan und eine Kostenrechnung geben.  

Schadenminderungspflicht  

Unterlassen Sie nach Möglichkeit jegliche Handlungen, die ihrer Genesung im Weg stehen.  

Beispiel: Erteilt der Zahnarzt ihnen einen Sportverbot, betreiben Sie kein Sport.

Befund und Rechnung bzw. Behandlungsplan an Versicherung melden

Befund und Rechnung bzw. der ärztliche Behandlungsplan sind der Versicherung unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen, bestenfalls postalisch und aus Beweisgründen auch per E-Mail.  

Achtung: Orientieren Sie sich streng an dem Verfahren, dass in Ihrer Versicherungspolice beschrieben ist.

Im weiteren Verfahren: Kooperation mit Versicherung

Die Versicherung wird Sie gegebenenfalls um weitere Informationen und Nachweise bitten und den möglichen Versicherungsfall mithilfe von sachverständigen Ärzten genau untersuchen. Arbeiten Sie dabei kooperativ mit der Versicherung zusammen und nehmen Sie sämtliche Untersuchungstermine gewissenhaft wahr.

Schriftverkehr sorgfältig aufbewahren

Alle Unterlagen wie Schreiben, E-Mails, Notizen, Rechnungen, Befunde und sonstige Nachweise sollten Sie ablegen. Sie dokumentieren, dass Sie Ihren Pflichten fristgerecht und vollständig nachgekommen sind.

4. Zahnzusatzversicherung Leistungsantrag abgelehnt? So wehren Sie sich!

Wenn Ihre Zahnzusatzversicherung Ihren Antrag abgelehnt hat, können Sie wie folgt vorgehen. In jeder dieser Phasen kann eine anwaltliche Beratung und Unterstützung sinnvoll sein.

Leistungsablehnung prüfen

Lehnt die Versicherung Ihren Antrag ab, sollten Sie die Begründung zunächst sorgfältig prüfen und die Ablehnungsgründe identifizieren.  

Lassen Sie diese Ablehnung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht prüfen. Ist die Ablehnung nicht haltbar, können Sie dagegen vorgehen.

Ablehnungsgründe gezielt entkräftigen  

Sie haben das Recht, sich gegen die Ablehnung Ihres Antrags zu wehren. Wichtig ist, die Ablehnungsgründe gezielt zu entkräften – zum Beispiel durch das Einholen eines weiteren ärztlichen Gutachtens.

Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, Ihren Anspruch rechtssicher zu formulieren, nachzuweisen und somit durchzusetzen.

Geduld und Ausdauer zeigen  

Manche Versicherungen versuchen, Verfahren in die Länge zu ziehen. Sie fordern zahlreiche Unterlagen oder veranlassen mehrere eigene Gutachten. Stellen Sie sich darauf ein und lassen sich davon nicht entmutigen.  

Ein Anwalt kann die Verhandlung für Sie führen, d. h. den Schriftverkehr übernehmen, Fristen überwachen und Druck auf die Versicherung ausüben.

Anwalt für Versicherungsrecht einschalten

Spätestens wenn die Versicherung weiterhin nicht zahlt, sollten Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen. Er kann einen letzten Versuch der außergerichtlichen Einigung unternehmen und die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen.  

Klage gegen die Zahnzusatzversicherung    

Wenn alle außergerichtlichen Mittel ausgeschöpft sind, bleibt oft nur die Klage gegen die Versicherung. Spätestens hier sollten Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen.  

Rechtsanwalt Arne Baron Boonstra
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

5. FAQ: Versicherung zahlt nicht

Die Zahnzusatzversicherung zahlt nur, wenn die Behandlung vom Vertrag umfasst ist und keine Ausschlussgründevorliegen. Häufige Gründe sind Wartezeiten, Leistungshöchstgrenzen, fehlende medizinische Notwendigkeit oder unzutreffende Angaben beim Vertragsabschluss. Im Fall einer Ablehnung kann eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll sein.

Auch nach Vertragsabschluss kann die Leistung verweigert werden, z. B. bei noch laufender Wartezeit, Überschreiten der Erstattungsgrenze oder vertraglich ausgeschlossenen Behandlungen. Ob die Ablehnung berechtigt ist, lässt sich im Zweifel durch eine anwaltliche Überprüfung klären.

Bereits vor Versicherungsbeginn bestehende oder angeratene Zahn- oder Kiefererkrankungen sind häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Maßgeblich sind die individuellen Vertragsbedingungen.
Eine anwaltliche Prüfung kann klären, ob der Ausschluss im Einzelfall greift.

Eine Kürzung oder Ablehnung erfolgt oft wegen Leistungsbegrenzungen, nicht versicherter Kostenpositionen oder fehlender medizinischer Notwendigkeit.
Bei Unklarheiten kann eine rechtliche Überprüfung der Entscheidung sinnvoll sein.

Prüfen Sie zunächst die Ablehnungsbegründung und Ihren Versicherungsvertrag. Wichtig sind vollständige Behandlungspläne, Befunde und Rechnungen. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, die Entscheidung rechtlich überprüfen zu lassen.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
5.104 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.

Arne Baron Boonstra
Juristisch geprüft von
Rechtsanwalt
Aktualisiert am
4,87 Ø / 5
Kunden bewerten unsere Partneranwälte für Versicherungsrecht mit 4,87 von 5 Sternen.
Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Versicherungsrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Banner