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Ratgeber Vertragsrecht Vertrag Multi Invest Vertrag kündigen
Stand 20.07.2020
Lesezeit 14 min

Multi Invest Vertrag kündigen & Zahlung umgehen: So geht’s

Viele Depotverträge mit der Multi Invest Sachwerte GmbH enthalten gravierende Mängel. Betroffene Verträge lassen sich widerrufen, anfechten oder kündigen. Um zusätzlich eine Entschädigung und Zinsen zu erhalten, müssen Anleger nachweisen, dass ihnen aus dem Vertrag ein finanzieller Nachteil entstanden ist.

Hartmut Göddecke
Beitrag von Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt für Vertragsrecht
Aktualisiert am 20.07.2020

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Multi Invest Vertrag kündigen & Zahlung umgehen: So geht’s
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Enthält ein Vertrag mit Multi Invest Formfehler, ist er sittenwidrig oder entstand durch Täuschung oder Falschberatung, können Sie ihn anfechten und Schadensersatz fordern.
  • Um die umfangreichen Beweispflichten zu erfüllen und sämtliche Rechte gegenüber Multi Invest durchzusetzen, empfiehlt sich zur Sicherheit anwaltlicher Beistand.
  • Erhalten Anleger nach Widerruf oder Kündigung eine unberechtigte Zahlungsaufforderung oder einen Mahnbescheid, müssen sie zeitnah mit einem Widerspruch reagieren, um z. B. eine Zwangsvollstreckung zu verhindern.
  • Wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch keinen Erfolg bringt, können Anleger mit einer Schadensersatzklage gegen Multi Invest vorgehen.
  • Bei Klageerfolg muss Multi Invest alle Anwalts- & Gerichtskosten tragen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann lässt sich ein Vertrag mit Multi Invest kündigen?
  2. Welche Rechte habe ich gegenüber Multi Invest?
  3. Wie wahre ich meine Rechte gegenüber Multi Invest?
  4. Tipp: Schadensersatzanspruch juristisch absichern

1. Wann lässt sich ein Vertrag mit Multi Invest kündigen?

Die Multi Invest Sachwerte GmbH und die Multi Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH vertreiben Depotverträge sowie Investment- und Wertsicherungssparpläne wie zum Beispiel Sparpläne für Edelmetalle und Gold.

Wegen unzureichender Anlageberatung, überhöhten Vermittlungsgebühren und unberechtigten Zahlungsaufforderungen häufen sich in Online-Foren zahlreiche negative Kundenerfahrungen zur Multi Invest GmbH.

Betroffene Anleger können in folgenden Fällen ihren Depotvertrag mit Multi Invest kündigen oder weitergehende Rechte geltend machen, mit denen finanzielle Forderungen verbunden sind:

  • Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft
  • Depotvertrag ist nichtig
  • Sittenwidrigkeit
  • Falschberatung durch Multi Invest

I. Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft

Ist die Widerrufsbelehrung Ihres Multi Invest Vertrags fehlerhaft, lässt er sich noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen. Denn: Die 14-tägige Widerrufsfrist Ihres Multi Invest Vertrags beginnt erst nach rechtswirksamer Belehrung. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt zur Hemmung der Widerrufsfrist.

In diesen Fällen profitieren Sie wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung vom Widerrufsjoker:

  • Fristverstoß: Die Widerrufsfrist muss eindeutig benannt sein. Aussagen wie „Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ gelten laut Rechtsprechung als verwirrend für den Verbraucher und sind unzulässig.
  • Unvollständigkeit: Verweist Ihre Widerrufsbelehrung auf eine Aufsichtsbehörde, muss Multi Invest diese Instanz nennen. Ansonsten lässt sich Ihr Vertrag mit Multi Invest kündigen bzw. jederzeit widerrufen.
  • Formverstoß: Sind dem Zeichner des Multi Invest erforderliche Unterlagen nicht gegeben worden (z. B. Vertragsurkunde), so fällt die Lösung aus dem Vertrag leicht.
  • Widerrufsfolgen: Mit der Widerrufsbelehrung muss Sie die Multi Invest Sachwerte GmbH über die Folgen eines Widerrufs aufklären – ansonsten ist die Belehrung unzureichend. Auch muss über weitere Formalien aufgeklärt werden, was bei vielen Multi Invest Verträgen nicht ordnungsgemäß erfolgte.
Hinweis
Verträge sind fehlerhaft:

Laut Verbraucherschützern enthalten die Multi Invest Sparpläne 1 & 2 für Gold der Jahre 2011 bis 2016 formelle Fehler in den Widerrufsbelehrungen.

Das AG Frankfurt am Main (03/2015 – 29 C 2036/14 (46)), das AG Saarbrücken und das LG Hagen sowie das LG Krefeld entschieden deshalb, dass betroffenen Anleger ihren Goldsparplan kündigen bzw. nachträglich widerrufen dürfen.

II. Depotvertrag ist nichtig

Weisen Vertragsabschlüsse und Willenserklärungen mit der Multi Invest Sachwerte GmbH oder der Multi Invest Gesellschaft für Vermögensbildung schwere Mängel auf, lässt sich Ihr Depotvertrag mit Multi Invest kündigen, weil der Abschluss unzulässig war.

In diesen Fällen sind Depotvertrag und Sparplan nichtig:

  • Geschäftsunfähigkeit: Schließen geschäftsunfähige Menschen Verträge ab, sind diese nichtig, da ihnen wegen der gesundheitlichen Defizite keine freie Willensbildung möglich ist. Demenz, geistige Behinderungen, Halluzinationen, Alkoholismus oder affektive Störungen führen zur Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB).
  • Fehler bei der Willenserklärung: Missverstehen Unterzeichnende entweder den Vertragspartner oder den -gegenstand (Inhaltsirrtum), haben falsche Vorstellungen (Eigenschaftsirrtum), sich versprochen oder verschrieben
    (Erklärungsirrtum), ist die Willenserklärung fehlerhaft und Ihr Vertrag damit anfechtbar. Hat Ihre Anfechtung Erfolg, ist der Vertrag ausnahmslos nichtig.
  • Täuschung & Drohung: Erzwingen die Anlageberater der Multi Invest Sachwerte GmbH unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Bedrohung einen Vertragsabschluss, lässt sich Ihr Depotvertrag anfechten. Bei erfolgreichem Vorgehen bestätigt sich die Nichtigkeit des Vertrages.

III. Sittenwidrigkeit

Wenn zwischen Vertragsleistung und Gegenleistung ein Missverhältnis besteht oder die Vertragsregelungen gegen ethische Maßstäbe verstoßen, lässt sich Ihr Vertrag mit Multi Invest kündigen, weil Sie als Anleger im Nachteil sind. In Bezug auf die Multi Invest Sachwerte GmbH vor allem der Verdacht auf Wuchergeschäfte:

  • Überzogene Provision: Nach einem Urteil des LG Wuppertal (9 S 138/16) ist Ihr Goldsparplan von Multi Invest sittenwidrig, wenn die Vermittlungsgebühren (z. T. mehr als 20.000 €) in keinem Verhältnis zur Vertragsleistung stehen.
  • Wucherzinssatz: Übersteigt der vertraglich vereinbarte Zinssatz mit Multi Invest den üblichen Effektivzinssatz um mehr als 50 Prozent, handelt es sich um ein sittenwidriges Wuchergeschäft und Ihr Vertrag ist anfechtbar. Mit erfolgreicher Anfechtung wird Ihr Depotvertrag als nichtig erklärt.

IV. Falschberatung durch Multi Invest

Wenn ein Anlagevermittler ein Beratungsgespräch führt, besteht Aufklärungspflicht. Das bedeutet, der Finanzberater muss Sie als Anleger vollständig, eindeutig und wahrheitsgemäß hinsichtlich Kosten, Risiken, Rendite und Provisionen aufklären.

In diesen Beispielfällen dürfen Sie aufgrund der Falschberatung des freien Anlageberaters bzw. Vermittlers Ihren Depotvertrag mit Multi Invest kündigen:

  • Verstoß gegen Belehrungspflicht: Das Kreditinstitut bietet trotz besseren Wissens eine Sparanlage an, mit welcher sich der Anleger finanziell schadet
    (LG Frankfurt a. Main 03/2000 – 2-22 O 118/99).
  • Unzureichende Risikobeschreibung: Eine Bank empfiehlt eine Investment und klärt ihre Anleger lediglich mithilfe eines Prospekts auf, das das Risiko nur unzureichend beschreibt (OLG Oldenburg 09/2008 – 3 U 54/07).
  • Sittenwidrige Schädigung: Laut Urteil des OLG Nürnberg 2011 (2 U 417/10) handelt es sich um eine sittenwidrige Schädigung, wenn eine Bankberaterin vorschlägt, fehlendes Eigenkapital durch weitere Investitionen zu kompensieren.

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2. Welche Rechte habe ich gegenüber Multi Invest?

Als Verbraucher haben Sie zahlreiche Rechte, wenn der Depotvertrag mit der Multi Invest Sachwerte GmbH oder der Multi Invest von formellen Fehlern, Falschberatung oder Sittenwidrigkeiten betroffen ist:

I. Widerrufsrecht

Nach rechtswirksamer Widerrufsbelehrung durch Multi Invest haben Sie als Anleger ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Enthält Ihr Depotvertrag – was in der Praxis oft der Fall ist – eine unzureichende Widerrufsbelehrung dürfen Sie Ihren Vertrag oder Sparplan jederzeit widerrufen.

II. Rücktritts- & Anfechtungsrecht

Wenn eine Bank oder ein Anlageberater Sie durch Täuschung, Bedrohung oder Falschberatung zum Vertragsabschluss bewegt, dürfen Sie jederzeit vom Depotvertrag mit Multi Invest zurücktreten, wenn ein Festhalten am Vertrag für Sie nicht zumutbar ist. Ihr Rücktrittsrecht verjährt nicht.

Ist das Rücktrittsrecht vertraglich ausgeschlossen, besteht die Möglichkeit, Ihren Vertrag anzufechten. Dafür brauchen Sie einen triftigen Grund – Täuschung, Bedrohung, Irrtum, Geschäftsunfähigkeit einer Vertragspartei – den Sie in einer schriftlichen Anfechtungserklärung glaubhaft darlegen müssen.

III. Recht auf Entschädigung

Wenn Sie von einer Falschberatung betroffen sind, besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Für die finanziellen Nachteile aus einem erzwungenen Vertragsabschluss u. a. dürfen Sie vom Verantwortlichen Schadensersatz sowie Zinsen und Ihre Anwaltskosten einfordern.

Bei erfolgreicher Rückabwicklung Ihres Depotvertrags muss Ihnen die Multi Invest Sachwerte GmbH oder der Anlagevermittler alle bereits geleisteten Monatsbeiträge seit Vertragsabschluss erstatten.

IV. Widerspruchsrecht

Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen und rückabwickeln lassen, besteht Multi Invest zum Teil weiterhin auf Zahlung der Abschlusskosten und Vermittlungsgebühren.

Wenn Sie bereits eine unberechtigte Zahlungsaufforderung, einen Mahnbescheid oder sogar eine Vollstreckungsankündigung von Multi Invest oder der kooperierenden Max Heinrich Sutor Bank erhalten haben, sollten Sie diese anwaltlich prüfen lassen und Widerspruch einlegen.

V. Recht auf juristische Unterstützung

Damit Sie Ihre zahlreichen Verbraucherrechte vollständig nutzen und keinen Handlungsspielraum vergeben, empfiehlt es sich, so früh wie möglich einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren. Ein Jurist kennt die komplexe Rechtslage und gewährleistet ein rechtssicheres Vorgehen:

  • Prüfung Ihres Depotvertrages auf Unzulässigkeiten
  • Identifizierung relevanter Beweise für einen Rechtsverstoß durch Multi Invest.
  • Absicherung Ihres Entschädigungsanspruch durch ein rechtssicheres Widerspruchsschreiben.
  • Durchsetzung einer Entschädigung.
  • Verhandlungen mit der Gegenseite zur schnellen Rückabwicklung Ihres Depotvertrages.
Rechtsberatung
Chancengleichheit mit einem Anwalt:

Die Multi Invest GmbH lässt sich erfahrungsgemäß durch ein Anwaltsteam vertreten. Mit Ihrem Recht auf juristische Unterstützung erhalten Sie Chancengleichheit. Ihr Anwalt erbringt den Nachweis eines Rechtsverstoßes durch Multi Invest und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie, um Sie während der Verhandlungen vor taktischen Manövern der Gegenseite zu schützen und Ihre Rechte zeitnah geltend zu machen.

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3. Wie wahre ich meine Rechte gegenüber Multi Invest?

Wenn Sie als Anleger von Sittenwidrigkeiten, Formfehlern, unberechtigten Zahlungsaufforderungen der Multi Invest Sachwerte GmbH oder Multi Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH betroffen sind, haben Sie mehrere Optionen. In den meisten Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen Multi Invest:

Infografik: Wann lohnt es sich, gegen Verträge von Multi Invest vorzugehen?

In jedem Fall kann es sinnvoll sein, zur Durchsetzung Ihrer Rechte einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren. Er prüft Ihren Depotvertrag und sichert die folgenden juristischen Schritte ab.

I. Widerruf & Rückabwicklung

Ist die 14-tägige Widerspruchsfrist bereits verstrichen, lässt sich Ihr Vertrag mit Multi Invest nur widerrufen, wenn Sie Formfehler oder andere Unzulässigkeiten in der Widerrufsbelehrung nachweisen. Weil eine Begründung nicht zwingend erforderlich ist, können Sie ein Muster-Widerrufsformular aus dem Internet als Vorlage für Ihren Widerruf nutzen und dieses individualisieren.

Um sicherzustellen, dass Ihr Widerruf auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält, kann es helfen, Ihr Schreiben durch einen Anwalt abzusichern. Er prüft Ihren Vertrag auf Formfehler bzw. Sittenwidrigkeiten. Damit stellt er sicher, dass der Widerruf berechtigt ist und Ihr Schreiben den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Im Ergebnis haben Sie neben dem Service, den Ihnen ein Anwaltsbüro bietet (Schreiben korrekt abfassen, Gerichtstermin wahrnehmen, Zeitersparnis), und der damit verbundenen Sicherheit auch finanziell den größten Nutzen, wenn ein Anwalt Sie von Anfang an begleitet.

II. Anfechtung des Multi Invest Vertrages

Für eine Vertragsanfechtung brauchen Sie einen triftigen Anfechtungsgrund (überzogene Vermittlungsgebühren, Fehler bei der Willenserklärung etc.), den Sie gegenüber der Multi Invest Sachwerte GmbH nachweisen müssen.

Ob Ihre Beweise ausreichen oder Sie zusätzlich ein Gutachten beauftragen sollten, schätzt ein Anwalt rechtssicher ein. Er gewährleistet eine fehlerfreie Anfechtungserklärung, die fristgerecht bei der Multi Invest Sachwerte Gmbh oder der Multi Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH eingeht und allen Anforderungen gerecht wird:

  • Ihr Schreiben muss innerhalb einer 10-Jahres-Frist nach Vertragsabschluss bei Multi Invest eingehen, ansonsten ist Ihr Anfechtungsrecht verjährt.
  • Sie müssen Multi Invest als Ihren Anfechtungsgegner nennen und einen triftigen, zulässigen Anfechtungsgrund nachvollziehbar erläutern.
  • Sie brauchen einen Zugangsnachweis wie ein Einschreiben mit Rückschein.
Achtung
Achtung:

Stellt sich nach Auszahlung Ihrer Multi Invest Sparanlage heraus, dass Ihre Investition nur eine minimale Rendite bringt, liegt trotzdem kein legitimer Anfechtungsgrund vor (LG Coburg 05/2002 – 12 O 644/01).

III. Falschberatung anzeigen

Wenn Sie von einem Anlageberater falsch beraten wurden, müssen Sie die Falschberatung eindeutig nachweisen. Ansonsten könnte der Anlagevermittler das Gegenteil behaupten und Sie erhalten keine Entschädigung. Ein Anwalt kann identifiziert relevante Beweise, führt die Verhandlungen mit Multi Invest und unterstützt Sie bei den einzelnen Verfahrensschritten:

  • Beschwerde einreichen: Oft sind sich Vermittler und Banken keiner Schuld bewusst, weshalb Sie sich schriftlich beschweren sollten. Beschreiben Sie Ihre Situation, erläutern Sie die Falschberatung und setzen Sie eine angemessene Frist, innerhalb der das Problem zu beheben ist.
  • Klage einreichen: Zeigen sich die Verantwortlichen uneinsichtig, dürfen Sie Ihr Recht mit einer Klageerhebung Dafür müssen Sie Ihren Entschädigungsanspruch nachweisen und die Klageschrift fristgerecht einreichen. Das Verfahren beginnt nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses. Auch für diesen gelten zeitliche Fristen.

Um das Risiko von verpassten Fristen auszuschließen, kann ein Anwalt helfen. Schließlich lässt sich so vermeiden, wenn alleine aufgrund eines formalen Patzers Ihnen das zustehende Geld nicht auch durch ein Urteil zugesprochen wird.

Rechtsberatung
Anwaltszwang möglich:

Auch wenn vor einem Amtsgericht theoretisch kein Anwaltszwang besteht, sollten Sie als Laie keinesfalls eigenständig gegen die professionelle besetzte Rechtsabteilung von Multi Invest vorgehen.

Beträgt der Streitwert mehr als 5.000 Euro, wird Ihr Fall vor einem Landgericht verhandelt. Hier besteht Anwaltszwang, Sie müssen sich durch einen Anwalt vertreten lassen.

Ein Anwalt weist die Falschberatung rechtssicher nach und definiert eine angemessene Entschädigung. Anschließend übernimmt er die Verhandlungen mit der Gegenseite, nimmt die Verantwortlichen in Haftung und setzt Ihre Entschädigung zeitnah durch.

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IV. Zahlungsaufforderung widersprechen

Haben Sie eine Zahlungsaufforderung von Multi Invest oder der Sutor Bank erhalten oder haben diese beispielsweise wegen nicht gezahlter Vermittlungsgebühren bereits einen Mahnbescheid beantragt, müssen Sie reagieren.

Andernfalls drohen Ihnen rechtliche Schritte – Einleitung eines Mahnverfahrens, Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Eintrag bei der Schufa – auch, wenn die Zahlungsaufforderung unberechtigt ist.

Deshalb kann sich folgendes Vorgehen empfehlen:

  • Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist und Sie zahlungspflichtig sind, weil Sie z. B. eine Überweisung vergessen haben. Vereinbaren Sie ggf. eine Ratenzahlung oder Stundung. Sind Sie nicht zahlungsfähig, müssen Sie Privatinsolvenz anmelden, um eine Insolvenzverschleppung zu verhindern.
  • Reagieren Sie unbedingt innerhalb der 2-wöchigen Widerspruchsfrist, indem Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid von Multi Invest einlegen.
  • Verhandeln Sie zunächst außergerichtlich und versuchen Sie, die Gegenseite dazu zu bewegen, die unberechtigte Zahlungsaufforderung zurückzuziehen. Bei Beauftragung eines Anwalts übernimmt dieser die Verhandlungsführung und erhöht den Druck auf Multi Invest.

4. Tipp: Schadensersatzanspruch juristisch absichern

Egal ob Falschberatung, Sittenwidrigkeit, Geschäftsunfähigkeit oder formale Fehler im Multi Invest Vertrag – wegen unzulässiger Benachteiligung haben Sie gegenüber Multi Invest bzw. Ihrem Anlageberater einen Schadensersatzanspruch.

Auch wenn Sie Ihren Anspruch rechtssicher nachweisen, wird Multi Invest erfahrungsgemäß nicht ohne Weiteres auf Ihre Schadensersatzforderung eingehen und vermutlich die Forderungshöhe oder Ihre Beweise anzweifeln.

Ein Anwalt verschafft hier Abhilfe: Er unterstützt Sie bei folgenden Aufgaben:

  • Nachweis: Der Jurist erbringt den rechtssicheren Nachweis für die Falschberatung, Formfehler, Sittenwidrigkeiten oder die unberechtigte Zahlungsaufforderung. Nach der Beweissicherung prüft er, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht und definiert einen angemessene Forderung.
  • Verhandlung: Nach Zustellung der Forderung an die Gegenseite übernimmt er die Verhandlungen mit der Multi Invest Sachwerte GmbH. Mit seiner individuellen Verteidigungsstrategie entschärft er die taktischen Manöver der Gegenseite und verhandelt in Ihrem Interesse über den Schadensersatz.
  • Klage: Bleibt Multi Invest uneinsichtig, wägt er Dauer, Risiken, Kosten und Erfolgschancen einer Schadensersatzklage ab. Entscheiden Sie sich zu klagen, stellt er eine frist- sowie formgerechte Klageeinreichung sicher, damit Sie schnellstmöglich eine Entschädigung erhalten.

Dass Multi Invest von ihren eigenen Fehlern weiß und sich scheut, den Bundesgerichtshof (BGH) einzuschalten, spricht für ein erfolgreiches Vorgehen. Denn in mehreren Verfahren, in denen die Richter des BGH hätten über die Verträge von Multi Invest entscheiden sollen, hat das Unternehmen lieber die Anleger ausgezahlt, als seine Verträge einer genauen Prüfung zu unterziehen.

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Kosten
Der Verlierer zahlt:

Machen Sie Ihren Entschädigungsanspruch erfolgreich geltend, trägt die Gegenseite Ihre anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Bei Klageerfolg erhalten Sie alle Monatsbeiträge plus Zinsen zurück.

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Hartmut Göddecke
Beitrag von Hartmut Göddecke
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