Ratgeber Zivilrecht Abmahnung Abmahnung erhalten
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Abmahnung erhalten: Was Sie jetzt tun können

DSGVO, Streaming, Filesharing oder andere Rechtsverletzungen – 2018 war das Jahr der Abmahnwellen. Was viele Menschen nicht wissen: Die Abmahnungen können unberechtigt sein. Haben Sie eine unberechtigte, fehlerhafte oder unverhältnismäßige Abmahnung erhalten, können Sie sich dagegen wehren. So haben Sie die Chance, Unterlassungsverpflichtungen und Schadensersatzzahlungen zu verhindern. Verschiedene juristische Optionen können Ihnen helfen, eine Abmahnung abzuwehren.

Michael Wübbe
Beitrag von
Rechtsanwalt für Zivilrecht
Aktualisiert am
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Abmahnung erhalten: Was Sie jetzt tun können
Auf einen Blick
  • Sie müssen Abmahnungen bzw. Unterlassungserklärungen nicht sofort unterschreiben
  • Sie können eine Fristverlängerung zur genauen Prüfung der Abmahnung beantragen.
  • Ein Anwalt kann prüfen, ob das Schreiben den formalen Vorgaben entspricht.
  • Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, weshalb Sie abgemahnt wurden oder das Schreiben fehlerhaft ist.
  • Sie können Beweise und Zeugen suchen, die Ihre Sicht auf die Dinge bestätigen.

Vom Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten – das können Sie tun:

  • Ggf. den Betriebsrat zur Unterstützung informieren.
  • Eine Gegendarstellung schreiben, um den Abmahnungsgrund zu widerlegen.
  • Eine Entschuldigung formulieren, wenn die Abmahnung berechtigt ist – so können Sie berufliche Konsequenzen mindern.
  • Weigert sich Ihr Arbeitgeber, können Sie Klage erheben, um eine unberechtigte Abmahnung aus Ihrer Personalakte entfernen zu lassen.
  • Ein Anwalt kann Ihren Beseitigungsanspruch durchsetzen.

Wegen Rechtsverletzung eine Abmahnung erhalten – das können Sie tun:

  • Widerspruch gegen den haltlosen Vorwurf erheben.
  • Beweisen, dass die Abmahnung unberechtigt ist.
  • Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, Unterlassungsklage & Zahlungsansprüche abzuwehren.
Abmahnung erhalten? So reagieren Sie jetzt richtig.
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1. Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten: Das sind Ihre Optionen

Hat der Arbeitnehmer aufgrund von Fehlverhalten eine Abmahnung erhalten, muss er darauf reagieren. Bei fortgesetztem Fehlverhalten ist der Arbeitgeber zur fristlosen verhaltensbedingten Kündigung berechtigt – auch wenn die Abmahnung inhaltlich unzutreffend war. Die kann weitreichende Folgen, z. B. eine Sperre für den Bezug von ALG I, haben.

Abmahnung prüfen

Die arbeitsrechtliche Abmahnung unterliegt keinen formalen Vorgaben. Hat der Arbeitnehmer die Abmahnung erhalten, kann es aber sinnvoll sein, sie inhaltlich zu prüfen.

Diese inhaltlichen Anforderungen muss eine Abmahnung erfüllen:

  • Konkrete Beschreibung des abgemahnten Verhaltens
  • Hinweis auf Pflichtverletzung laut Arbeitsvertrag
  • Aufforderung zur Verhaltensänderung
  • Androhung der Kündigung

Erfüllt die Abmahnung diese Kriterien nicht, ist ein Widerspruch in Form einer Gegendarstellung möglich.

Gegendarstellung oder Entschuldigung schreiben

Ist die Abmahnung aus Sicht des Arbeitnehmers nicht gerechtfertigt, führt in größeren Unternehmen der erste Weg zum Betriebsrat. Hier kann der Arbeitnehmer Unterstützung erhalten. Erachtet der Betriebsrat die Beschwerde über die Abmahnung als berechtigt, setzt dieser sich für die Rücknahme oder Änderung des Schreibens ein.

Um nicht vom Urteil und Handeln des Betriebsrats abhängig zu sein, kann der Arbeitnehmer selbst eine schriftliche Gegendarstellung der Sachlage formulieren. Hierfür muss der Abgemahnte Beweise sammeln und Zeugen finden.

So kann er belegen, dass die Abmahnung unbegründet erfolgte. Der Widerspruch wird neben der Abmahnung in die Personalakte aufgenommen.

Damit die Gegendarstellung nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt wird und sich nachteilig für Sie auswirkt, kann ein Anwalt die Abmahnung prüfen und eine rechtssichere Gegendarstellung formulieren. advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Auch wenn der Arbeitnehmer eine Abmahnung zu Recht erhalten hat, muss er diese nicht einfach hinnehmen. Unterlässt er zukünftig das Fehlverhalten und formuliert eine Entschuldigung an den Arbeitgeber, kann er damit die Gefahr einer verhaltensbedingten Kündigung mindern.

Juristische Schritte gegen die Abmahnung

Hat der Arbeitnehmer zu Unrecht eine Abmahnung erhalten, kann er diese aus seiner Personalakte entfernen lassen. Um diesen Beseitigungsanspruch durchzusetzen, kann er jederzeit gegen seinen Arbeitgeber Klage einreichen. Dieser muss vor Gericht beweisen, dass seine Abmahnung berechtigt ist.

Inhalt der Klageschrift:

  • Benennung des zuständigen Arbeitsgerichts
  • Nennung des Klägers & des Arbeitgebers
  • Klagegrund & Forderung an den Arbeitgeber
  • Ort & Datum sowie eine Kopie der Abmahnung
  • Detaillierte Begründung der Klage

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Können Sie allerdings selbst Beweise für Fehler der Abmahnung vorlegen, können Sie den Argumenten Ihres Arbeitgebers aktiv entgegen wirken.

Achtung: Wurde der Arbeitnehmer zu Recht abgemahnt, kann die Klage wenig Erfolgschancen haben. Nur wenn der Abmahnungsgrund im Laufe der Zeit in jeder Hinsicht bedeutungslos für das Arbeitsverhältnis geworden ist, kann der Arbeitnehmer ggf. die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen.

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2. Abmahnung nach Rechtsverletzung erhalten: So reagieren Sie richtig

Wer aufgrund von z. B. Vertragsverletzungen vom Vermieter oder wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Streaming oder Filesharing eine Abmahnung erhalten hat, muss darauf reagieren.

Achtung: Bleibt nicht viel Zeit, Widerspruch zu erheben, kann der Abgemahnte zuerst eine Fristverlängerung beantragen. Ein Anwalt für Zivilrecht kann dies sicherstellen und die Abmahnung prüfen.

Abmahnung & Unterlassungserklärung prüfen

Das ist zu nach Erhalt einer Abmahnung zu prüfen:

  • Absender: Ist der Absender seriös oder eine Fake-Abmahnung wahrscheinlich?
  • IP-Adresse, Datum & Uhrzeit: Hat der Abgemahnte zur genannten Zeit die Rechtsverletzung begangen?
  • Abmahnungsgrund: Hat der Abgemahnte die Rechtsverletzung tatsächlich begangen?
  • Unterlassungserklärung: Entspricht das Schreiben den formalen Vorgaben?
  • Höhe des Schadensersatzes: Ist die Forderung zulässig und angemessen?
  • Frist: Ist die genannte Frist zur Zahlung des Schadensersatzes und Unterzeichnung der Unterlassungserklärung angemessen?
Achtung
Achtung

Liegt die abgemahnte Rechtsverletzung länger als 3 Jahre zurück, müssen Sie keinen Schadensersatz zahlen. Bei einer Filesharing-Abmahnung oder einer Streaming-Abmahnung darf keine Schadensersatzforderung enthalten sein.

Widerspruch erheben

Gibt es Gründe, der Abmahnung zu widersprechen, kann ein Widerspruchsschreiben wie folgt aussehen:

  • Kontaktdaten
  • Widerspruch gegen die Abmahnung & Aktenzeichen des Falls
  • Ggf. Ausschluss der Störerhaftung & Ablehnung der Unterlassungserklärung
  • Eindeutige Beweise dafür, dass der Widerspruch berechtigt & ein Dritter Schuld ist
  • Aufforderung zur erneuten Prüfung des Sachverhalts
  • Fristsetzung für die erneute Stellungnahme der Abmahnkanzlei
  • Hinweis darauf, dass bei Untätigkeit oder Ablehnung des Widerspruchs Klage erhoben wird

War der Widerspruch erfolglos, kann der Abgemahnte gegen die Abmahnung Klage erheben. Er muss dann beweisen, dass die Abmahnung unberechtigt ist.

Achtung: Will der Abgemahnte sich gegen die Unterlassungsklage verteidigen, muss er dies innerhalb von 2 Wochen dem Gericht mitteilen. Andernfalls folgt ein Versäumnisurteil.

Anwalt beauftragen

Damit Sie sich erfolgreich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren, kann die Expertise eines erfahrenen Anwalts hilfreich sein. Er kann den Fall prüfen und kennt die rechtlichen Voraussetzungen sowie die strategischen Tricks, den Vorwurf der Rechtsverletzung zu widerlegen.

Schon vorab kann ein Anwalt die Abmahnung und Ihren individuellen Fall prüfen und Sie über Ihre juristischen Optionen und Erfolgsaussichten informieren. advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.

3. Kosten & Kostenübernahme

Die Kosten eines Vorgehens gegen die Abmahnung variieren von Fall zu Fall. Entscheidend ist der individuelle Streitwert (z. B. der geforderte Schadensersatz) des Verfahrens. Hieran bemessen sich die Gerichts- und Anwaltskosten. Letztere sind zudem abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Für ein Vorgehen gegen eine unberechtigte Abmahnung ist mit Kosten zwischen ca. 400,00 bis ca. 900,00 € zu rechnen.

Kosten
Kostentipp

Sie können die Anwaltskosten als Investition sehen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Abmahnung abzuwehren und für die Reduzierung der Schadensersatzforderung sorgen. Wehren Sie sich vor Gericht gegen eine Abmahnung und sind erfolgreich, muss die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.

Kostenübernahme

  • Gegenseite trägt die Kosten: Der Abmahnende muss die Verfahrenskosten tragen, wenn das Gericht die Abmahnung als gegenstandslos ansieht.
  • Prozesskostenhilfe: Prozesskostenhilfe durch das Gericht ist möglich, wenn für das Klageverfahren gegen die Abmahnung Erfolgschancen bestehen, der Abgemahnte dieses aber nicht finanzieren kann.
  • Kostendeckung durch Rechtsschutzversicherung: Die Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Verfahrenskosten. Welche Kosten konkret übernommen werden, hängt von der gewählten Police ab.
Kosten
Kosten

Sind Sie unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, kann ein advocado Partner-Anwalt für Sie gerne eine kostenlose Deckungsanfrage stellen.

4. Was Sie jetzt tun können: Abmahnung mit einem Anwalt abwehren

Haben Sie eine fehlerhafte oder unberechtigte Abmahnung erhalten, können Sie sich wehren.

Dazu können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Beweise sammeln, die die Mängel der Abmahnung & Ihre Sicht der Dinge belegen.
  2. Einen Anwalt kontaktieren. Dieser kann Sie beim Verfassen der notwendigen Schreiben an den Abmahnenden unterstützen & Ihre Rechte durchsetzen.
  3. Widerspruch gegen die behauptete Rechtsverletzung erheben.
  4. Mithilfe eines Anwalts Klage einreichen, um die Abmahnung endgültig gegenstandslos werden zu lassen.
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