DSGVO, Streaming, Filesharing oder andere Rechtsverletzungen – 2018 war das Jahr der Abmahnwellen. Was viele Menschen nicht wissen: Die Abmahnungen können unberechtigt sein. Haben Sie eine unberechtigte, fehlerhafte oder unverhältnismäßige Abmahnung erhalten, können Sie sich dagegen wehren. So haben Sie die Chance, Unterlassungsverpflichtungen und Schadensersatzzahlungen zu verhindern. Verschiedene juristische Optionen können Ihnen helfen, eine Abmahnung abzuwehren.
Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
Eine Abmahnung ist ein Schreiben, mit dem ein bestimmtes Verhalten beanstandet wird – und Sie aufgefordert werden, es künftig zu unterlassen bzw. Pflichten einzuhalten (je nach Kontext im Arbeitsverhältnis oder bei einer Rechtsverletzung wie Urheberrecht, Wettbewerb, Datenschutz, Vertrag/Miete).
Gilt, wenn …
- Sie ein Schreiben erhalten haben, das einen konkreten Vorwurf nennt (Datum, Handlung, Pflichtverletzung).
- eine Reaktion verlangt wird (z. B. Verhaltensänderung, Unterschrift, Zahlung, Fristsetzung).
- bei Nichtreaktion Folgen angedroht werden (z. B. Kündigung, Klage, einstweilige Verfügung, Vertragsstrafe).
Sonderfall: Liegt bereits ein gerichtliches Schreiben vor (z. B. Klage, Mahnbescheid, einstweilige Verfügung, Versäumnisurteil), reichen allgemeine Tipps oft nicht mehr aus – dann sollten Sie die gesetzten Fristen sofort prüfen (ggf. anwaltlich).
Wichtigste Frist: Maßgeblich ist die im Schreiben gesetzte Frist – sie läuft ab Zugang des Schreibens (der Tag, an dem es Ihnen tatsächlich zugeht). In vielen Abmahnungen ist das nur wenige Tage bis etwa 1–2 Wochen. Bei einer zugestellten Klage läuft häufig zunächst eine gerichtliche Frist von 14 Tagen, um dem Gericht mitzuteilen, dass Sie sich verteidigen (Verteidigungsanzeige).
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
- das Abmahnschreiben mit allen Anlagen (Unterlassungserklärung, Vollmacht, Belege, Screenshots, Rechnungen)
- der konkrete Vorwurf: wann/wo/wie soll etwas passiert sein?
- eigene Nachweise: E-Mails, Verträge, Chatverläufe, Zeugen, Arbeitszeiten, Router-/WLAN-Infos, Accounts, Screenshots, Logs
- bei Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, ggf. Betriebsvereinbarungen, Schriftverkehr mit Vorgesetzten
Häufigster Fehler: Die beigefügte Erklärung vorschnell unterschreiben (oder sofort zahlen/telefonieren), bevor klar ist, was Sie rechtlich binden würde – und ob der Vorwurf überhaupt trägt.
So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
- Absender ist Ihr Arbeitgeber?
→ Dann geht es um eine arbeitsrechtliche Abmahnung (Personalakte, Warnfunktion, ggf. Kündigungsrisiko).
- Absender ist eine Kanzlei, ein Unternehmen, ein Verband oder eine Behörde?
→ Dann geht es meist um eine Abmahnung wegen Rechtsverletzung (z. B. Urheberrecht/Filesharing, Wettbewerb, Marke, Datenschutz, Vertrag/Miete).
- Wirkt das Schreiben unplausibel oder „druckvoll“ (nur E-Mail, falsche Daten, dubiose Zahlung, keine konkreten Angaben)?
→ Dann kommt eine Fake- oder missbräuchliche Abmahnung in Betracht – prüfen, bevor Sie reagieren.
Wenn Sie nach dieser Einordnung unsicher sind, können Sie über advocado eine kostenlose Ersteinschätzung durch eine:n Partner-Anwält:in anfragen. Das hilft, Fristen richtig einzuordnen und typische Fehler zu vermeiden.
Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
Sicher ist:
- Abmahnungen sollten Sie ernst nehmen, aber nicht in Panik reagieren.
- Unterschriften unter Unterlassungserklärungen können Sie jahrelang binden (oft inklusive Vertragsstrafe).
- Ob eine Forderung berechtigt ist, hängt stark davon ab, ob der Vorwurf konkret belegbar ist.
Kommt auf den Einzelfall an:
- ob Sie überhaupt haften (Täter, Mitverursachung, Organisations-/Sicherungspflichten, Beweisbarkeit)
- ob die Forderung inhaltlich und der Höhe nach gerechtfertigt ist (Schadensersatz, Kosten, Vertragsstrafe)
- welche Reaktion strategisch sinnvoll ist (Schweigen, Zurückweisung, modifizierte Erklärung, Vergleich, Klageabwehr)
Abmahnung erhalten? Diese Sofortmaßnahmen helfen
Sie haben eine Abmahnung vom Arbeitgeber oder wegen einer Rechtsverletzung (z. B. Filesharing) erhalten? Dann gilt: Ruhe bewahren. Diese Maßnahmen können Ihnen jetzt helfen:
- Nichts vorschnell unterschreiben (insbesondere keine Unterlassungserklärung) und nichts übereilt bezahlen.
- Frist notieren (Zugangstag + Fristende) und einen realistischen Zeitplan machen: Was müssen Sie bis wann klären?
- Beweise sichern: Screenshots, Router-/WLAN-Infos, E-Mails, Zeugen, Arbeitsdokumente – je nachdem, worum es geht.
- Keine „klärenden“ Telefonate mit der Gegenseite, solange unklar ist, was genau vorgeworfen wird. Schriftlich bleiben – und nur, wenn die Richtung stimmt.
- Wenn Sie mehr Zeit benötigen, kann eine Fristverlängerung sinnvoll sein – sie ist nicht immer garantiert, aber häufig verhandelbar.
1. Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten: Das sind Ihre Optionen
Hat der Arbeitnehmer aufgrund von Fehlverhalten eine Abmahnung erhalten, muss er darauf reagieren. Bei fortgesetztem Fehlverhalten ist der Arbeitgeber zur fristlosen verhaltensbedingten Kündigung berechtigt – auch wenn die Abmahnung inhaltlich unzutreffend war. Die kann weitreichende Folgen, z. B. eine Sperre für den Bezug von ALG I, haben.
Abmahnung prüfen
Die arbeitsrechtliche Abmahnung unterliegt keinen formalen Vorgaben. Hat der Arbeitnehmer die Abmahnung erhalten, kann es aber sinnvoll sein, sie inhaltlich zu prüfen.
Diese inhaltlichen Anforderungen muss eine Abmahnung erfüllen:
- Konkrete Beschreibung des abgemahnten Verhaltens
- Hinweis auf Pflichtverletzung laut Arbeitsvertrag
- Aufforderung zur Verhaltensänderung
- Androhung der Kündigung
Erfüllt die Abmahnung diese Kriterien nicht, ist ein Widerspruch in Form einer Gegendarstellung möglich.
Gegendarstellung oder Entschuldigung schreiben
Ist die Abmahnung aus Sicht des Arbeitnehmers nicht gerechtfertigt, führt in größeren Unternehmen der erste Weg zum Betriebsrat. Hier kann der Arbeitnehmer Unterstützung erhalten. Erachtet der Betriebsrat die Beschwerde über die Abmahnung als berechtigt, setzt dieser sich für die Rücknahme oder Änderung des Schreibens ein.
Um nicht vom Urteil und Handeln des Betriebsrats abhängig zu sein, kann der Arbeitnehmer selbst eine schriftliche Gegendarstellung der Sachlage formulieren. Hierfür muss der Abgemahnte Beweise sammeln und Zeugen finden.
So kann er belegen, dass die Abmahnung unbegründet erfolgte. Der Widerspruch wird neben der Abmahnung in die Personalakte aufgenommen.
Damit die Gegendarstellung nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt wird und sich nachteilig für Sie auswirkt, kann ein Anwalt die Abmahnung prüfen und eine rechtssichere Gegendarstellung formulieren. advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Auch wenn der Arbeitnehmer eine Abmahnung zu Recht erhalten hat, muss er diese nicht einfach hinnehmen. Unterlässt er zukünftig das Fehlverhalten und formuliert eine Entschuldigung an den Arbeitgeber, kann er damit die Gefahr einer verhaltensbedingten Kündigung mindern.
Juristische Schritte gegen die Abmahnung
Hat der Arbeitnehmer zu Unrecht eine Abmahnung erhalten, kann er diese aus seiner Personalakte entfernen lassen. Um diesen Beseitigungsanspruch durchzusetzen, kann er jederzeit gegen seinen Arbeitgeber Klage einreichen. Dieser muss vor Gericht beweisen, dass seine Abmahnung berechtigt ist.
Inhalt der Klageschrift:
- Benennung des zuständigen Arbeitsgerichts
- Nennung des Klägers & des Arbeitgebers
- Klagegrund & Forderung an den Arbeitgeber
- Ort & Datum sowie eine Kopie der Abmahnung
- Detaillierte Begründung der Klage
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Können Sie allerdings selbst Beweise für Fehler der Abmahnung vorlegen, können Sie den Argumenten Ihres Arbeitgebers aktiv entgegen wirken.
Achtung: Wurde der Arbeitnehmer zu Recht abgemahnt, kann die Klage wenig Erfolgschancen haben. Nur wenn der Abmahnungsgrund im Laufe der Zeit in jeder Hinsicht bedeutungslos für das Arbeitsverhältnis geworden ist, kann der Arbeitnehmer ggf. die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen.
2. Abmahnung nach Rechtsverletzung erhalten: So reagieren Sie richtig
Wer aufgrund von z. B. Vertragsverletzungen vom Vermieter oder wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Streaming oder Filesharing eine Abmahnung erhalten hat, muss darauf reagieren.
Achtung: Bleibt nicht viel Zeit, Widerspruch zu erheben, kann der Abgemahnte zuerst eine Fristverlängerung beantragen. Ein Anwalt für Zivilrecht kann dies sicherstellen und die Abmahnung prüfen.
Abmahnung & Unterlassungserklärung prüfen
Das ist zu nach Erhalt einer Abmahnung zu prüfen:
- Absender: Ist der Absender seriös oder eine Fake-Abmahnung wahrscheinlich?
- IP-Adresse, Datum & Uhrzeit: Hat der Abgemahnte zur genannten Zeit die Rechtsverletzung begangen?
- Abmahnungsgrund: Hat der Abgemahnte die Rechtsverletzung tatsächlich begangen?
- Unterlassungserklärung: Entspricht das Schreiben den formalen Vorgaben?
- Höhe des Schadensersatzes: Ist die Forderung zulässig und angemessen?
- Frist: Ist die genannte Frist zur Zahlung des Schadensersatzes und Unterzeichnung der Unterlassungserklärung angemessen?
Widerspruch erheben
Gibt es Gründe, der Abmahnung zu widersprechen, kann ein Widerspruchsschreiben wie folgt aussehen:
- Kontaktdaten
- Widerspruch gegen die Abmahnung & Aktenzeichen des Falls
- Ggf. Ausschluss der Störerhaftung & Ablehnung der Unterlassungserklärung
- Eindeutige Beweise dafür, dass der Widerspruch berechtigt & ein Dritter Schuld ist
- Aufforderung zur erneuten Prüfung des Sachverhalts
- Fristsetzung für die erneute Stellungnahme der Abmahnkanzlei
- Hinweis darauf, dass bei Untätigkeit oder Ablehnung des Widerspruchs Klage erhoben wird
War der Widerspruch erfolglos, kann der Abgemahnte gegen die Abmahnung Klage erheben. Er muss dann beweisen, dass die Abmahnung unberechtigt ist.
Achtung: Will der Abgemahnte sich gegen die Unterlassungsklage verteidigen, muss er dies innerhalb von 2 Wochen dem Gericht mitteilen. Andernfalls folgt ein Versäumnisurteil.
Anwalt beauftragen
Damit Sie sich erfolgreich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren, kann die Expertise eines erfahrenen Anwalts hilfreich sein. Er kann den Fall prüfen und kennt die rechtlichen Voraussetzungen sowie die strategischen Tricks, den Vorwurf der Rechtsverletzung zu widerlegen.
Schon vorab kann ein Anwalt die Abmahnung und Ihren individuellen Fall prüfen und Sie über Ihre juristischen Optionen und Erfolgsaussichten informieren. advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
3. Kosten & Kostenübernahme
Die Kosten eines Vorgehens gegen die Abmahnung variieren von Fall zu Fall. Entscheidend ist der individuelle Streitwert (z. B. der geforderte Schadensersatz) des Verfahrens. Hieran bemessen sich die Gerichts- und Anwaltskosten. Letztere sind zudem abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.
Für ein Vorgehen gegen eine unberechtigte Abmahnung ist mit Kosten zwischen ca. 400,00 bis ca. 900,00 € zu rechnen.
4. Was Sie jetzt tun können: Abmahnung mit einem Anwalt abwehren
Haben Sie eine fehlerhafte oder unberechtigte Abmahnung erhalten, können Sie sich wehren.
Dazu können Sie wie folgt vorgehen:
- Beweise sammeln, die die Mängel der Abmahnung & Ihre Sicht der Dinge belegen.
- Einen Anwalt kontaktieren. Dieser kann Sie beim Verfassen der notwendigen Schreiben an den Abmahnenden unterstützen & Ihre Rechte durchsetzen.
- Widerspruch gegen die behauptete Rechtsverletzung erheben.
- Mithilfe eines Anwalts Klage einreichen, um die Abmahnung endgültig gegenstandslos werden zu lassen.
Beispiel-Fälle zur Orientierung
Fall 1: Abmahnung im Job wegen angeblich unpünktlicher Arbeitsaufnahme
Ausgangslage: Arbeitgeber wirft wiederholtes Zuspätkommen vor; Arbeitnehmer bestreitet einzelne Tage (ÖPNV-Ausfall, vorherige Absprache).
Vorgehen: Abmahnung auf Konkretheit prüfen, eigene Nachweise sichern (Dienstplan, Nachrichten, Zeugen), sachliche Gegendarstellung zur Personalakte.
Ergebnis: Sachverhalt wird dokumentiert; Risiko einer späteren Kündigungsbegründung wird reduziert, weil Widersprüche und Belege früh festgehalten sind.
Fall 2: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Foto auf Website)
Ausgangslage: Kleine Website nutzt ein Bild; Abmahner fordert Unterlassung und Kosten.
Vorgehen: Prüfen, ob Nutzungsrechte bestehen (Quelle/Lizenz), Belege sammeln, Reichweite der Unterlassungserklärung prüfen; ggf. angepasste Erklärung und Verhandlung über Kosten.
Ergebnis: Unterlassungsrisiko wird eingegrenzt; Forderung wird – je nach Belegen – ganz oder teilweise abgewehrt bzw. reduziert.
Fall 3: Verdacht auf Fake-Abmahnung per E-Mail
Ausgangslage: E-Mail behauptet Markenverstoß, enthält Link „zur Beweisdatei“, fordert Sofortzahlung.
Vorgehen: Keine Links öffnen, Absenderdaten/Impressum prüfen, Plausibilität der Vorwürfe checken, im Zweifel kurze anwaltliche Prüfung.
Ergebnis: Keine vorschnelle Zahlung/Unterschrift; Betrugsrisiko wird vermieden.
Transparenz-Hinweis
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 20.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 195, 199 (Verjährung)
- Urheberrechtsgesetz (UrhG): §§ 97, 97a (Unterlassung/Schadensersatz, Abmahnung)
- Zivilprozessordnung (ZPO): § 276 (Fristen im schriftlichen Vorverfahren)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): § 83 (Erklärungen zur Personalakte)
Letzte Aktualisierung
20.05.2026
- Oben steht jetzt sofort, welcher Abmahn-Typ vorliegt und was als Erstes wichtig ist.
- Die heiklen Stellen (Frist, Verjährung, Schadensersatz) sind so formuliert, dass sie nicht mehr pauschal sind.
- Es gibt jetzt Beispiele, typische Irrtümer und klare „Stopp“-Hinweise, wann man nicht allein weitermachen sollte.
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