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Kunden bewerten unsere Partner-Anwälte mit ∅ 4,82 von 5 Sternen.

Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

Um den Corona-Virus möglichst effektiv einzudämmen, treffen Behörden zahlreiche Vorkehrungen. Die außergewöhnlichen Umstände führen zu einer Umstellung des gewohnten Alltags und zu vielen rechtlichen Unklarheiten:

Darf ich der Arbeit fernbleiben, wenn ich keine Kinderbetreuung finde? Kann mein Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen? Bekomme ich die Kosten für eine stornierte Urlaubsreise erstattet? Werde ich für ausgefallene Veranstaltungen entschädigt?

Erfahrene Anwälte

Bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Corona ist ein erfahrener Partner-Anwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er kennt die Gesetzeslage und kann rechtssicher einschätzen, welche Rechte sowie Ansprüche Sie haben und wie hoch Ihre Erfolgschancen sind. advocado findet für Sie die passende juristische Beratung – bundesweit und ortsunabhängig.

Rechtsberatung von Zuhause

Reisen

  • Reiserücktritt
  • Erstattung bei Flugausfall
  • Schadensersatz einfordern

Beruf

  • Homeoffice
  • Kurzarbeit
  • Lohnfortzahlung

Alltag

  • Kinderbetreuung
  • Ticketpreis zurückerhalten
  • Staatliche Quarantäne

Ihr Thema ist nicht dabei?

Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.

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So geht’s nach der kostenlosen Ersteinschätzung weiter

Es fallen keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an. Sie haben jederzeit die Kontrolle.

Schritt 1

Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung über die Erfolgsaussichten und Risiken Ihres Falls. Wir schicken niemanden in einen aussichtslosen Rechtsstreit.

Schritt 2

Sie erhalten von Ihrem advocado Partner-Anwalt ein Festpreis-Angebot inklusive aller Kosten & Leistungen, das Sie in aller Ruhe prüfen können. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmert sich der Anwalt um alle Formalitäten der Abrechnung.

Schritt 3

Nur wenn Sie es wünschen, verfolgt Ihr advocado Partner-Anwalt den Fall für Sie weiter. Erst ab dann fallen Kosten an, die ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt.

Qualifizierte Anwälte für Corona

4,80 von 5 Sternen
Barbara S.

Die telefonische Erstberatung war fachlich so fundiert, dass ich Herrn Rechtsanwalt Bürgler das Mandat erteilen werde, falls mein Mahnschreiben ohne Erfolg bleiben sollte. Ein Verkaufsseminar wurde abgesagt und soll erst 2022 stattfinden. Damit bin ich nicht einverstanden und verlange meine Seminargebühr zurück.

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Uta M.

Sehr geehrter Herr Neuber, für Ihre sehr hilfreiche, ausführliche Ersteinschätzung meines Anliegens danke ich Ihnen sehr, da ich nun weiß, was im schlimmsten Fall auf mich zukommen kann. Es ist tatsächlich eine Erleichterung, dies zu WISSEN, statt unruhig alles Mögliche zu befürchten. Noch einmal ganz herzlichen Dank und Ihnen alles Gute

Andreas Neuber
Für Rechtsanwalt
Andreas Neuber
5,00 von 5 Sternen
Gottfried K.

Der Anwalt war bestens informiert und beruhigte mich: Die Gegenseite hat kein Recht, Geld mit Mahngebühren von mir einzutreiben. Ich solle es einfach aussitzen.

Andreas Neuber
Für Rechtsanwalt
Andreas Neuber
5,00 von 5 Sternen
Olaf G.

Schneller Rückruf. Man hatte sofort den Eindruck, dass mein Anliegen ernst genommen wird. Ich habe diesen Service das erste Mal genutzt und kann ihn nur weiterempfehlen.

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Wissem G.

Herr Bürgler hat mir genau erklärt, ob es sich lohnt mein Anliegen gerichtlich zu verfolgen, dafür bin ich dankbar und empfehle ihn weiter gerne!

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Silke H.

Herr Bürgler hat mich sehr kompetent und sehr freundlich beraten. Er hat mir sehr geholfen. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen. Vielen Dank!

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Georg D.

Bei der Prüfung eines Vertrages wurde ich von Herrn Bürgler kompetent unterstützt. Alle meine Fragen konnten mir einfach erklärt werden. Besonders beeindruckt war ich von der schnellen Reaktionszeit. Ich bin sehr zufrieden und komme gerne wieder!

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Jasmin F.

Sehr netter Erstkontakt! Ist auf alle Fragen eingegangen und konnte verständlich und kompetent weiterhelfen. Wirklich weiter zu empfehlen!

Andreas Neuber
Für Rechtsanwalt
Andreas Neuber

So geht Rechtsbe­ratung heute – einfach, sicher, ortsunabhängig

Digital & persönlich für Sie da
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advocado funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.

Keine unvorhergesehenen Kosten
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Noch bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet Ihr Rechtsanwalt die Kosten über Ihre Rechtsschutzversiche­rung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.

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Häufig gestellte Fragen

Die Corona-Pandemie betrifft sämtliche Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Lockdown, Einreiseregelungen und Quarantäneverordnungen bedeuten berufliche und private Herausforderungen. Ob Erstattung für eine Pauschalreise oder eine abgesagte Veranstaltung, Kündigung wegen Corona-bedingten Einsparungen, eine drohende Insolvenz oder ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Corona-Maßnahmen: Ein Anwalt mit Schwerpunkt Corona kann Sie über Handlungsoptionen informieren und Ihre Rechte für Sie durchsetzen.

Die Anwaltskosten richten sich nach Ihrem individuellen Anliegen und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Wie viel im Einzelfall zu zahlen ist, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie können aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt schließen.

Mit advocado können Sie sich die Anwaltssuche sparen: Sie schicken uns einfach Ihre Rechtsfrage. Unser digitales Matching-System findet den passenden Anwalt zum Thema Corona aus unserem bundesweiten Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser meldet sich im Anschluss für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bei Ihnen.

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Ein Gespräch mit Partner-Anwalt Dr. Dominik Herzog zum Thema Corona

Rechtsanwalt Dr. Dominik Herzog

Wird der gesamte Betrieb staatlich unter Quarantäne gestellt, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten weiterhin den Lohn zahlen.

Rechtsanwalt Dr. Dominik Herzog
Corona-Anwalt
Rechtsanwalt Dr. Dominik Herzog
Corona-Anwalt

Wird der gesamte Betrieb staatlich unter Quarantäne gestellt, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten weiterhin den Lohn zahlen.

Die aktuellen Vorsorgemaßnahmen zu Corona lassen viele rechtliche Fragen entstehen. Dr. Dominik Herzog berät Betroffene deutschlandweit und gibt im Gespräch Auskunft, was bei Reiseausfällen, Quarantäne und Homeoffice durch Corona zu beachten ist.

1. Dürfen Angestellte aus Angst vor einer Ansteckung der Arbeit fernbleiben?

Wenn Arbeitnehmer aus Angst vor einer Corona-Ansteckung nicht zur Arbeit gehen, kann das rechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.

Erst wenn eine Corona-Infektion innerhalb des Betriebs bestätigt ist und eine erhebliche Gesundheitsgefahr vorliegt, können Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben – allerdings nur so lange, bis der Arbeitgeber erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen hat.

2. Was sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einer staatlich angeordneten Quarantäne wissen?

Wer als Arbeitnehmer staatlich angeordnet in Quarantäne muss, hat das seinem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Arbeitnehmer erhalten dann von ihrem Arbeitgeber den Lohn für maximal 6 Wochen weiter gezahlt. Diesen kann sich der Arbeitgeber auf Antrag vom Staat zurückholen.

„Nach diesen 6 Wochen erhalten Angestellte dann Krankengeld von ihrer Krankenkasse anstelle des Lohns ausbezahlt.“

3. Müssen Mitarbeiter in Quarantäne von zuhause aus arbeiten?

Sind Arbeitnehmer während der staatlich verordneten Quarantäne arbeitsfähig und ist laut Arbeitsvertrag Homeoffice möglich, dürfen Arbeitgeber die Arbeit von zuhause aus anordnen.

Arbeitnehmer müssen dazu mit den notwendigen Arbeitsmaterialien – z. B. Laptop, Telefon oder Akten – ausgestattet sein. Was davon der Arbeitgeber und was der Arbeitnehmer sicherzustellen hat, wird je Unternehmen individuell geregelt.

4. Wird der Lohn bei Betriebsschließung fortgezahlt?

Wird der gesamte Betrieb staatlich unter Quarantäne gestellt, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten weiterhin den Lohn zahlen. Können Mitarbeiter nicht von zuhause aus arbeiten, müssen sie die ausgefallenen Arbeitszeiten nicht nacharbeiten.

5. Können Arbeitgeber Kurzarbeit vereinbaren?

Ja – wenn die übliche Arbeitszeit bei mehr als 10 % der Beschäftigten wesentlich durch die Auswirkungen des Corona-Virus’ eingeschränkt ist (z. B. ausbleibenden Lieferungen in der Produktion). Der Staat übernimmt dann bis zu 2 Drittel der Lohnkosten.

Die Möglichkeit zur Kurzarbeit muss im Arbeitsvertrag explizit aufgeführt sein oder mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmer vereinbart werden.

6. Wie müssen sich arbeitende Eltern verhalten, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind?

In diesem Fall müssen Eltern sich um eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder bemühen. Finden sie kurzfristig keine Betreuung, dürfen Eltern ca. 5 Tage zuhause bleiben und erhalten auch weiterhin ihren Lohn – dies ist aber nur als kurzfristige Lösung zulässig.

Eine längerfristige Lösung müssen Eltern mit ihrem Arbeitgeber besprechen – z. B. ob bezahlter Urlaub, eine unbezahlte Freistellung oder Arbeit im Homeoffice möglich ist.

7. Wer zahlt, wenn Reisende wegen Corona eine Reise nicht antreten können?

Fällt Ihre Pauschalreise aus, sind Veranstalter nach deutschem Reiserecht dazu verpflichtet, eine Umbuchung anzubieten oder den gesamten Reisepreis zu erstatten. Da eine solche Epidemie als außergewöhnlicher Umstand gilt, den der Reiseveranstalter nicht zu verantworten hat, können Reisende bei einem Reiseausfall durch Corona keinen Schadensersatz einfordern.

In einigen Fällen ist allerdings Schadensersatz möglich. Das wäre z. B. der Fall, wenn ein Reiseveranstalter eine Pauschalreise absagt, obwohl es keine Reisewarnung oder Einreisebeschränkungen gibt.

Haben Sie allerdings als Individualtourist einen Mietwagen oder eine Unterkunft gebucht, gelten die nationalen Gesetze des jeweiligen Reiselandes. Hier müssen Reisende auf Kulanz der Anbieter hoffen oder versuchen, sich mit dem Anbieter darauf zu einigen, dass die Reise statt teuer storniert nur verschoben wird.

8. Bekomme ich Erstattung, wenn mein Flug wegen Corona ausfällt?

Wird Ihr Flug gestrichen, erhalten Sie Ihr Geld vollständig zurück. Möchten Sie allerdings aus Sorge vor Corona ihren Flug selbst stornieren, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nur, wenn eine Reisewarnung oder ein Einreisestopp für das Reiseziel besteht.

9. Was gilt, wenn Events oder Sportveranstaltungen abgesagt werden?

Werden z. B. Konzerte, Partys, Messen oder Sportveranstaltungen abgesagt, erhalten Ticketinhaber ihr Geld zurück. Wird die Veranstaltung verschoben, müssen Sie den Alternativtermin nicht annehmen – sie können ebenfalls Erstattung verlangen.

Bleiben Sie aber aus Angst vor Corona der Veranstaltung vorsorglich fern, obwohl sie stattfindet, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung.


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