Was umfasst das Reiserecht?
Das Reiserecht regelt als Teil des Verbraucherrechts in den §§ 651a bis 651m BGB die vertragliche Beziehung zwischen Reisenden und Reiseunternehmen. Das Reiserecht umfasst z. B. Vorschriften zur Entschädigung bei Flugverspätung, Erstattung bei Reisemängeln einer Pauschalreise und Fahrgastrechte bei Bahn-, Bus und Schiffsreisen.
Ärger im Urlaub: Welche Ansprüche habe ich laut Reiserecht?
Wichtig im Reiserecht ist vor allem § 651 i BGB: Eine Pauschalreise muss frei von Mängeln ermöglicht werden.
Bei Reisemängeln haben Urlauber Anspruch auf:
Reisemängel sind z. B.
- Wegfall gebuchter Leistungen
- Mängel des Hotels
- Mangelhafte Verpflegung
- Gepäckverspätung
- Flugverspätung
Die Entschädigung bei Flugverspätung gilt dank der Fluggastrechte immer, sobald ein Flug mehr als 3 Stunden zu spät ist – egal, ob im Rahmen einer Pauschalreise oder nicht.
Mängel bei der Pauschalreise: Bekomme ich eine Erstattung?
In der Regel ja. Wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden, steht Urlaubern eine Entschädigung zu.
Eine Entschädigung gibt es z. B. für:
- Fehlender Balkon, obwohl gebucht: 5 bis 10 % vom Reisepreis
- Baulärm: 10 bis 25 % vom Reisepreis
- Schäden im Hotelzimmer: 10 bis 50 % vom Reisepreis
- Keine Verpflegung, obwohl gebucht: 50 % vom Reisepreis

Aber: Nicht jeder Mangel bedeutet automatisch einen Anspruch auf Rückerstattung. Das Reiserecht unterscheidet zwischen Mängeln und reinen Unannehmlichkeiten, die hinnehmbar sind.
Keine Entschädigung ist z. B. möglich für:
- Störende Insekten in tropischen Ländern (landestypischer Umstand)
- Lärm durch spielende Kinder
- Fehlende Handtücher
- Lange Wartezeit beim Buffet
Insolvenz des Reiseveranstalters: Was tun?
Ist der Reiseanbieter insolvent, ist wichtig, wie Urlauber gebucht haben. Bei Pauschalreisen sind Verbraucher im Insolvenzfall abgesichert. Sie bekommen den kompletten Reisepreis von der Versicherung des Reiseveranstalters ersetzt.
Bei Individualreisen besteht das Risiko, dass Urlauber nichts oder nur einen Teil der Buchungssumme zurückbekommen.
Reiserecht: Kann ich kostenlos stornieren?
Man kann Pauschalreisen und andere Reisen jederzeit stornieren – dann darf der Reiseveranstalter aber eine Entschädigung (Stornierungskosten) fordern (§ 651h Abs. 1 Satz 2).
Kostenfrei stornieren kann man die Reise nur, wenn für den Reisezeitraum außergewöhnliche Umstände vorliegen – z. B. bei einer offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts
Wie kann ein Anwalt für Reiserecht helfen?
Ein Anwalt für Reiserecht kann Reisende dabei unterstützen, von Reiseveranstaltern, Airlines und anderen Reiseunternehmen für mangelhafte Leistungen eine Entschädigung zu erhalten. Wenn Reiseunternehmen für Mängel nicht zahlen, kann ein Anwalt für Reiserecht mit einem anwaltlichen Schreiben juristische Schritte androhen und den Druck erhöhen.
Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kann der Anwalt ein Mahnverfahren oder Zahlungsklage einleiten und den Anspruch auf Entschädigung vor Gericht beweisen.