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Das Reiserecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Reisenden, Hotels, Reiseveranstaltern und Unternehmen der Personenbeförderung. Für Auseinandersetzungen können vor allem Reisemängel, Flugverspätungen und damit verbundene Ansprüche auf Schadenersatz sowie Probleme mit der Reiserücktrittsversicherung sorgen.

Erfahrene & qualifizierte Partner-Anwälte

Ein erfahrener Anwalt für Reiserecht kennt die Gesetzeslage und kann rechtsverbindlich einschätzen, ob ein Anspruch und Erfolgschancen bestehen. advocado vermittelt Ihnen den passenden Partner-Anwalt – bundesweit und ortsunabhängig.

Rechtsberatung von Zuhause

Entschädigungs­ansprüche

  • Reisepreisminderung
  • Schadensersatz einfordern
  • Verdienstausfälle geltend machen

Reisemängel

  • Zug- & Flugverspätung
  • Ärger mit Reisebüros
  • Gepäckverspätung & Verlust

Reiserecht für Veranstalter

  • Probleme mit Partnerunternehmen
  • Verträge mit Leistungsträgern
  • Vermietung von Ferienwohnungen

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Qualifizierte Anwälte für Reiserecht

5,00 von 5 Sternen
Christian M.

Ich war sehr zufrieden mit der schnellen Kontaktaufnahme und der sehr kompetenten Beratung mit detaillierten Antworten und hilfreichem Rat! Ich komme in meiner Angelegenheit weiter und habe eine gute Entscheidungshilfe erfahren. Ich möchte mich ausdrücklich bei Frau Dogan bedanken!

Azime Dogan
Für Rechtsanwältin
Azime Dogan
5,00 von 5 Sternen
Hanim E.

Nach meiner Anmeldung für eine Beratung meldete sich Herr Rechtsanwalt Wübbe innerhalb der ersten Stunde zurück, womit ich nicht gerechnet hatte. Ich habe eine sehr freundliche, ausführliche und kompetente Beratung bekommen. Seine Hinweise waren für mich sehr hilfreich. Herzlichen Dank!

Michael Wübbe
Für Rechtsanwalt
Michael Wübbe
5,00 von 5 Sternen
Dominik H.

Herr Hotes konnte mir direkt mit dem Erstgespräch helfen. Er war optimal auf das Telefongespräch vorbereitet und konnte mir meine noch offenen Fragen direkt beantworten. Alles Bestens.

Malte Hotes
Für Rechtsanwalt
Malte Hotes
5,00 von 5 Sternen
Joachim K.

Herr Wübbe ging kurz und prägnant auf alle Rechtsfragen ein und erläuterte das weitere Vorgehen. Aus meiner Sicht ein überzeugender Auftritt.

Michael Wübbe
Für Rechtsanwalt
Michael Wübbe
5,00 von 5 Sternen
Thao V.

Sehr gute Erfahrung. Herr Nawaz hat sich schnell und kompetent um unser Anliegen gekümmert. Wir würden jedem empfehlen, der von einer Behörde (Arbeitsagentur / Ausländerbehörde) zu unrecht hingehalten wird, Herr Nawaz zu engagieren, es wird den Prozess sehr beschleunigen.

Muhammad-Imtyaz Nawaz
Für Rechtsanwalt
Muhammad-Imtyaz Nawaz
4,60 von 5 Sternen
Sieglinde H.

Vielen Dank für Ihren sehr schnellen Rückruf, die gute Beratung und ehrliche Einschätzung meines Falles. Sehr freundlich und fair. 100% Weiterempfehlung. Bleiben Sie gesund

Malte Hotes
Für Rechtsanwalt
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4,80 von 5 Sternen
Guillermo B.

Die Erstberatung war klar formuliert und einleuchtend. Daß das Ergebnis nicht meinen Wünschen entsprach, liegt in der Sache selbst.

Malte Hotes
Für Rechtsanwalt
Malte Hotes
5,00 von 5 Sternen
Thomas G.

Schneller Rückruf, freundliche Aufklärung zur Thematik und Erläuterung der Situation. Hätte nicht besser sein können.

Azime Dogan
Für Rechtsanwältin
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Häufig gestellte Fragen

Das Reiserecht beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten von Reisenden, Personenbeförderungsunternehmen, Hotels und Reiseveranstaltern. Dazu gehören auch das Fluggastrecht, Fahrgastrechte bei Bahn-, Bus- und Schiffsreisen sowie das Pauschalreiserecht.

Der Flug ist verspätet und Sie verpassen Ihren Anschlussflug, das Hotelzimmer ist verschmutzt oder gebuchte Veranstaltungen finden nicht statt – und die Verantwortlichen weigern sich, eine Entschädigung zu zahlen. Ein Anwalt für Reiserecht kann Ihnen dann helfen, Ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft, die Bahn oder den Reiseveranstalter erfolgreich durchzusetzen und den Reisepreis zu mindern.

Ein Anwalt für Reiserecht vertritt vor allem Reisende, wenn es vor, während oder nach einer Reise zu Auseinandersetzungen mit Airlines, Reiseveranstaltern, Hotels oder Versicherungen gekommen ist. Der Anwalt kann seine Mandanten u. a. bei der Durchsetzungen von Entschädigungsansprüchen bei Reisemängeln unterstützen, Reiseverträge auf ihre Gültigkeit prüfen und zu Stornierungsrechten beraten.

Was ein Anwalt für Reiserecht kostet, hängt vor allem vom sogenannten Gegenstandswert Ihres Anliegens ab: Streiten Sie z. B. um eine Reisepreisminderung von 500 Euro, fallen für die anwaltliche Tätigkeit Kosten von etwa 84 Euro an – sofern der Anwalt Ihre Ansprüche außergerichtlich durchsetzen kann. Ist ein Gerichtsverfahren zur Klärung notwendig, fallen die Anwaltskosten höher aus.

Im Reiserecht gilt: Wer vor Gericht verliert, muss die Prozesskosten zahlen. Setzen Sie also Ihre Ansprüche erfolgreich durch, muss die Gegenseite die Gerichtskosten sowie Ihre Anwaltskosten tragen.

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Im Gespräch mit Partner-Anwalt für Reiserecht Nikolai Kröger

„In unserer digitalisierten Welt sind schnelle, effektive und verständliche Lösungen gefordert.“

Bei Flugannullierung sowie Nichtbeförderung haben Sie mit juristischer Unterstützung und der richtigen Strategie höhere Erfolgsaussichten, Ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Als Anwalt für Reiserecht vertritt und berät Nikolai Kröger Mandanten bundesweit in allen reiserechtlichen Fragen. Im Gespräch zeigt er, worauf es im Reiserecht ankommt.

Nikolai Kröger

„In unserer digitalisierten Welt sind schnelle, effektive und verständliche Lösungen gefordert.“

Bei Flugannullierung sowie Nichtbeförderung haben Sie mit juristischer Unterstützung und der richtigen Strategie höhere Erfolgsaussichten, Ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Als Anwalt für Reiserecht vertritt und berät Nikolai Kröger Mandanten bundesweit in allen reiserechtlichen Fragen. Im Gespräch zeigt er, worauf es im Reiserecht ankommt.

1. Guten Tag, Herr Kröger. Sie sind Anwalt für Reiserecht. Welche Anliegen haben Ihre Mandanten?

Die Anliegen meiner Mandanten sind vielfältig, häufig geht es jedoch darum, eine Entschädigung zu erwirken. Egal ob Kreuzfahrt oder Flugreise, Familienurlaub oder Geschäftsreise: Vor und nach Reiseantritt kann es eigentlich immer zu Komplikationen kommen.

Verspätungen, Gepäckverlust oder mangelhafte Unterkünfte zehren nicht nur an den Nerven, sondern kosten häufig auch viel Geld – wenn z. B. umgebucht oder ein Ersatz für verloren gegangene Gegenstände besorgt werden muss. Auch Probleme mit Reisebüros oder der Reiserücktrittsversicherung kommen vor.

Als Rechtsanwalt unterstütze ich meine Mandanten dabei, effektiv gegen Reisemängel vorzugehen, um beispielsweise Mängelbeseitigungsansprüche durchzusetzen, Reisepreisminderungen zu erzielen oder Entschädigungszahlungen zu erwirken.

2. Wieso haben Sie Ihren Fokus auf dieses Rechtsgebiet gelegt?

Zum einen fasziniert mich das Thema. Ich verreise selber gerne, interessiere mich für die Luftfahrt genauso wie für die Schifffahrt und da liegt es eigentlich auf der Hand, sich der Themen im Reiserecht zu widmen. Nicht zuletzt spielen neben den rechtlichen Fragestellungen immer auch faktische und technische Fragestellungen eine Rolle. Wer als Rechtsanwalt dazu einen Zugang hat, ist klar im Vorteil!

Zum anderen gibt es einen sehr hohen Bedarf an Rechtsberatung im Reiserecht: 2018 gingen allein die Deutschen auf etwa 158 Millionen Urlaubsreisen – Geschäftsreisen sind dabei nicht mitgerechnet. Bei einer derart hohen Zahl an Reisen ist es nicht verwunderlich, dass es immer wieder zu Auseinandersetzungen aufgrund nicht oder schlecht erfüllter Verträger, aber auch schlichtweg aufgrund von Fehlern des Reiseveranstalters, der Unterkunft oder der Fluggesellschaft kommt.

Der Reisende wähnt sich besonders Großunternehmen gegenüber oft in der schwächeren Position. Dabei schützt der Gesetzgeber Reisende durch zahlreiche Widerrufsrechte und Entschädigungsansprüche. Doch oftmals werden Reisende mit ihren Problemen im Regen stehen gelassen. Als Rechtsanwalt stehe ich wiederum meinen Mandanten jederzeit unterstützend zur Seite – wenn sich Fluggesellschaften auf außergewöhnliche Umstände berufen, die keine sind, wenn die lang ersehnte Kreuzfahrt zum Horrortrip wird oder aber wenn der Jahresurlaub im Fiasko endet.

3. Nehmen wir an, ein Fluggast erleidet eine Flugverspätung. Was kann er tun?

Hat sich der Flug um mehr als 3 Stunden verspätet – maßgeblich ist übrigens die tatsächliche Ankunftszeit gegenüber der geplanten Ankunftszeit –, kann der Fluggast unter Umständen bis zu 600 € Entschädigung als Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft verlangen.

Um diese Forderung geltend zu machen, kann der Fluggast zunächst eigenständig ein Schreiben aufsetzen und dieses dann der Fluggesellschaft zusenden. Wichtig dabei ist, dass der geforderte Betrag und eine Frist zur Zahlung angegeben werden. Auch sollte der Fluggast über einen Zugangsnachweis für dieses Schreiben verfügen.

Eine Garantie auf Erhalt der geforderten Entschädigung gibt es beim selbstständigen Vorgehen aber nicht. Oftmals reagiert die Fluggesellschaft gar nicht oder lehnt die Zahlung ohne oder mit einer für Laien unverständlichen Begründung ab. Hier kann ein Anwalt für Reiserecht helfen und sich für seinen Mandanten mit einem anwaltlichen Aufforderungsschreiben an die Fluggesellschaft wenden. In vielen Fällen reicht das auch schon aus. Wenn z. B. durch die bereits erwähnte Fristsetzung Verzug eingetreten ist, hat die Fluggesellschaft ggf. auch die Rechtsanwaltskosten zu tragen.

Aber selbst wenn der Mandant die Rechtsanwaltskosten, die in Deutschland übrigens im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind, selbst zu zahlen hat, betragen diese oftmals einen Bruchteil der Gebühren, die von entsprechenden Dienstleistern im Internet gefordert werden. Diese nehmen entweder erfolgsbasierte Provisionen von bis zu 40 % der Entschädigung oder aber lassen sich den Forderungskauf mit Gebühren von bis zu 65 % der Entschädigung bezahlen. Wer diesen Weg wählt, dem bleibt von einer Ausgleichszahlung durch die Fluggesellschaft i. H. v. 600 € schlimmstenfalls weniger als ein Drittel.

„Oftmals reagiert die Fluggesellschaft gar nicht oder lehnt die Zahlung ohne oder mit einer für Laien unverständlichen Begründung ab. Hier kann ein Anwalt für Reiserecht helfen.“

4. Unter welchen Umständen und wie ist eine Reisepreisminderung bei einer Pauschalreise durchsetzbar?

Eine Reisepreisminderung ist denkbar, wenn der Mandant konkrete Mängel benennen und vor allem auch beweisen kann – z. B. Gepäckverlust, verschmutzte Hotelanlagen, Schimmelbefall in der Unterkunft oder Baulärm. Fotos, Audio- und Videoaufnahmen sowie Lärmprotokolle bieten sich für die Dokumentation der Vorfälle an. Eine Reisepreisminderung ist aber auch denkbar, wenn eine vertragliche Zusicherung nicht erfüllt wird – z. B. die Unterbringung in einem anderen Hotel oder in einem Zimmer ohne Meerblick, keine Verpflegung bei „All-Inclusive“ usw.

Oftmals lassen sich Mängel so auch schon noch während der Reise abstellen. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, das Gespräch zu suchen! Mängel sollten vor Ort bei dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung reklamiert werden – am besten schriftlich und unter Fristsetzung. Wird diese vom Reisenden gesetzte Frist nicht eingehalten, um die Mängel zu beseitigen, kann der Reisende eine Reisepreisminderung verlangen und zwar für die Dauer der Mängel. Um welchen Betrag der Reisepreis gemindert werden kann, hängt davon ab, wie gravierend die Mängel waren. In einigen Fällen kann sogar der gesamte Reisepreis zurückgefordert werden.

Der Reisende hat grundsätzlich 2 Jahre Zeit, um den Reisemangel geltend zu machen. Die Reisemängel müssen aufgelistet und ausführlich beschrieben werden. Außerdem muss ein konkreter Prozentsatz für die geforderte Reisepreisminderung benannt werden. Bei der richtigen Einordnung des Mangels kann ein Blick in die Frankfurter Tabelle oder die Kemptener Tabelle als Orientierungshilfe dienen.

Wer nicht genau weiß, wie er die Mängel am besten dokumentiert und begründet, sollte einen Anwalt für Reiserecht kontaktieren. Er kann die Sach- und Rechtslage bewerten und weiß aufgrund seiner Erfahrung und von Präzedenzfällen um die Einordnung des Reisemangels. Indem er ein Aufforderungsschreiben aufsetzt und die Argumentation juristisch absichert, kann er oftmals schon im außergerichtlichen Verfahren eine angemessene Reisepreisminderung erzielen. Bestreitet der Reiseveranstalter die Mängel, sind weitere rechtliche Schritte denkbar – bis hin zur Klage.

5. Was kann der Mandant tun, wenn der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet?

Die Insolvenz eines Reiseveranstalters ist leider keine Seltenheit. Die Thomas-Cook-Pleite hat mal wieder öffentlichkeitswirksam gezeigt, was im Falle einer Insolvenz auf die Reisenden zukommen kann: Hotelgäste wurden aufgefordert, ihre Zimmer vor Ort zu bezahlen, ihnen wurde am Buffet das „All-Inclusive“-Bändchen vom Handgelenk geschnitten, ihre Zimmer fanden sie verschlossen vor, ihre Habseligkeiten wurden als „Pfand“ verwahrt. Fluggesellschaften verwehrten Fluggästen die Flüge und so sind tausende Reisende im Ausland gestrandet. Hunderttausende hatten bereits eine Reise zumindest angezahlt, die für sie ins Wasser fällt.

Grundsätzlich ist der Reisende rechtlich geschützt: Die Pflichtversicherung des Reiseveranstalters muss für Reisekosten, alternative Unterkünfte und Rückflüge bis zu 110 Mio. € aufkommen. Dafür muss sich der Reisende direkt an die Insolvenzversicherung wenden und alle entstandenen Kosten aufschlüsseln. Im Fall von Thomas Cook hat die Versicherung bereits ein Schadenregulierungsunternehmen benannt, bei dem die Forderungen geltend gemacht werden können.

In der Praxis ist die Durchsetzung aller Ansprüche schwierig. Sofern die Gesamtschadenssumme höher ist als die Versicherungssumme, wird die Forderung nur zum Teil ausgezahlt werden können. Das ist ärgerlich und mitunter mit immensen Einbußen verbunden! Die Differenz kann jedenfalls zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

6. Wo liegen Ihrer Meinung nach die Vorteile der Online-Rechtsberatung für Ihre Mandanten?

In unserer digitalisierten Welt sind schnelle, effektive und verständliche Lösungen gefordert. Ist der Reisende z. B. von einer Flugverspätung betroffen oder in einer mangelhaften Unterkunft angekommen, braucht er mitunter schnelle und effektive Hilfe, um Mängelbeseitigung oder Entschädigungen durchzusetzen oder um einfach nur Unterstützung zu erfahren.

Der „traditionelle Anwalt vor Ort“ kann dies oftmals nicht gewährleisten. Entfernungen, starre Geschäftszeiten und Abwesenheiten erschweren den Kontakt zwischen Anwalt und Mandant und verzögern so den Zugang zum Recht. Die Online-Rechtsberatung über advocado hingegen macht es dem Reisenden möglich, seine Probleme jederzeit zu schildern – egal wo auf der Welt er sich gerade befindet und in welcher Zeitzone. Dies beschleunigt die Kontaktaufnahme und somit die Problemlösung mitunter enorm.

Nicht zu vernachlässigen ist zudem die Spezialisierung des jeweiligen Anwalts auf das Reiserecht. Die Online-Rechtsberatung macht die aufwendige Suche nach dem passenden Juristen überflüssig. Sie stellt innerhalb kürzester Zeit den Kontakt zwischen Mandant und einem Anwalt her, dessen Kompetenzen im Reiserecht liegen.

7. Was möchten Sie ratsuchenden Reisenden abschließend mit auf den Weg geben?

Läuft auf Ihrer Reise nicht alles glatt, ist es Ihr gutes Recht, z. B. Reiseveranstalter oder Airlines zur Verantwortung zu ziehen. Grobe Mängel und zeitraubende Verspätungen müssen Sie nicht hinnehmen: Der Gesetzgeber hat ein verbraucherfreundliches Reiserecht etabliert.

Wenn Sie etwaige Mängel dokumentieren, Ihre Forderungen richtig geltend machen und Ihre Ansprüche juristisch gut begründen, haben Sie vermutlich auch gute Chancen auf eine finanzielle Entschädigung.

Macht die Gegenseite Probleme, verweigert Ihnen die geforderte Zahlung oder reagiert einfach nicht auf Ihre Forderung, finden Sie über advocado schnelle und unkomplizierte Hilfe. Schon in einem Erstgespräch lässt sich klären, ob und wie Sie weiter vorgehen können!


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