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Verspätung, Annullierung oder Ausfall von Flügen müssen Passagiere nicht einfach hinnehmen. Das gilt zumindest für Flüge ab oder nach Europa. Seit 2004 spricht eine EU-Verordnung ihnen Fluggastrechte zu – und verpflichtet Luftfahrtunternehmen dazu, für selbst verschuldete Flugverspätungen Entschädigungen zu zahlen.

 

Obwohl Luftfahrtunternehmen ab 3 Stunden Flugverspätung zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind, verweigern sie ggf. die Zahlung. Um die Airline zur Zahlung zu verpflichten, kann die Unterstützung eines Anwalts für Fluggastrecht sinnvoll sein. Er prüft den individuellen Fall und kann einschätzen, ob die Airline zur Zahlung verpflichtet werden kann.

 

advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Fluggastrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

4,80 von 5 Sternen
Sonja B.

Frau Thulke-Rinne hat meine Frage sehr freundlich und verständlich beantwortet und mir Tipps für das weitere Vorgehen mit auf den Weg gegeben. Ein toller Service! Wenn ich eine Chance gehabt hätte dies weiter zu verfolgen hätte ich mich für eine anwaltliche Vertretung durch Frau Thulke-Rinne entschieden.

4,80 von 5 Sternen
Sven S.

Alles super. Sehr netter Anwalt, der meinen Sachverhalt, den er ausführlich erst am Telefon kennen lernte, sofort verstanden hat und mir wertvolle Informationen gegeben hat.

5,00 von 5 Sternen
Eugen L.

Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Er hat meine Annahmen zu weiteren Vorgehen bestätigt so dass ich weitere Schritte im Vorfeld einleiten kann. Falls nötig werde ich mich gerne an ihn wenden.

5,00 von 5 Sternen
Frank R.

Herr Nawaz war sehr nett am Telefon und ohne großes drum herum Gerede wurde alles, soweit ich das sagen kann, professionell erklärt/beschrieben. Ich bin sehr zufrieden und werde, wenn es wieder von Nöten ist, ihn kontaktieren. Vielen Dank nochmal an dieser Stelle.

5,00 von 5 Sternen
Marina N.

Frau Thulke-Rinne hat sich sehr schnell bei mir zurückgemeldet, war sehr freundlich bei der Ersteinschätzung meines Falls.

4,80 von 5 Sternen
Guillermo B.

Die Erstberatung war klar formuliert und einleuchtend. Daß das Ergebnis nicht meinen Wünschen entsprach, liegt in der Sache selbst.

5,00 von 5 Sternen
Wael J.

Sehr freundlich und kompetent, hat sich viel Zeit genommen zu erklären, Fragen zu beantworten und eine Empfehlung auszusprechen. Kann ich nur weiterempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Serap C.

Herr Nawaz war nicht nur sehr freundlich, professionell und transparent, sondern er ist auch sehr geduldig (in anbetracht meiner emotional geladenen Anfrage). Er hat mich dazu ermutigt, meine Rechte als Studentin wahrzunehmen und mich ausführlich über den Prozess und mögliche Chancen aufgeklärt. Vielen Dank!

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Häufig gestellte Fragen

Ein Anwalt für Fluggastrechte kann bei allen Problemen im Rahmen von Flugreisen helfen. Er kann u. a. eine Entschädigung bei Stornierung oder Verspätung von Flügen durchsetzen und für den Ersatz von beschädigtem oder verlorenem Gepäck sorgen.

Bei Flugstornierung, Flugverspätung, Beförderungsverweigerung und bei verlorenem Gepäck kann ein Anwalt für Fluggastrecht die Entschädigungsansprüche prüfen und durchsetzen. Sollte die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht oder verspätet auszahlen, kann der Anwalt die Kommunikation mit der Airline übernehmen und ggf. die Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Die Kosten eines Anwalts für Fluggastrecht hängen von verschiedenen Faktoren ab – z. B. der Komplexität des Sachverhalts und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Anstelle einer Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind auch Stundenhonorar und ein Pauschalpreis möglich.

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Anwalt für Fluggastrecht: Was muss ich wissen?

Verspätung, Annullierung oder Ausfall von Flügen müssen Passagiere nicht einfach hinnehmen. Das gilt zumindest für Flüge ab oder nach Europa. Seit 2004 spricht eine EU-Verordnung ihnen Fluggastrechte zu – und verpflichtet Luftfahrtunternehmen dazu, für selbst verschuldete Flugverspätungen Entschädigungen zu zahlen. Verweigert die Airline die Zahlung, kann ein Anwalt helfen, Ihr Fluggastrecht bei der Fluggesellschaft durchzusetzen.

advocado findet für Sie schnell einen im Umgang mit dem Fluggastrecht erfahrenen Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.

 

Fluggastrechte bei Verspätung eines EU-Fluges

Bei Flugausfall, Annullierung und Verspätung eines EU-Fluges steht Passagieren Entschädigung zu. Die Bedingung: Die Airline hat Schuld an der Flugverspätung.

Bei außergewöhnlichen Umständen muss das Luftfahrtunternehmen keine finanzielle Entschädigung zahlen. Zu diesen Umständen, die auch als „höhere Gewalt“ bezeichnet werden, gelten z. B. Unwetter, politisch instabile Lagen oder eine Notlandung aufgrund eines medizinischen Notfalls.

Ab 2 Stunden Verspätung stehen Reisenden am Flughafen Versorgungsleistungen zu – auch bei außergewöhnlichen Umständen. Die Airline muss Essen und Trinken bereitstellen und jedem Passagier Telefonate ermöglichen. Startet der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline Hotelübernachtung und den Transport vom und zum Flughafen finanzieren.

Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden muss das Luftfahrtunternehmen eine finanzielle Entschädigung leisten. Wie viel Entschädigung betroffenen Reisenden zusteht, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Möglich sind 250 bis 600 Euro.

Ab 5 Stunden Verspätung dürfen Passagiere vom Flug zurücktreten. Dann muss die Airline eine Alternative für die Beförderung zum Zielort anbieten. Ist diese nicht akzeptabel, muss das Luftfahrtunternehmen den Ticketpreis vollständig erstatten.

 

Entschädigung vom Luftfahrtunternehmen

Wie viel die Airline betroffenen Passagieren wegen der Flugverspätung zahlen muss, hängt von der Flugdistanz ab.

Bei einer Flugstrecke bis 1.500 km steht Reisenden eine Entschädigung von 250 Euro zu. Bis zu einer Strecke von 3.500 km sind 400 Euro möglich. Bei längeren Strecken muss die Airline 600 Euro für die Flugverspätung zahlen.

 

Was steht Passagieren bei Nichtbeförderung oder Annullierung zu?

Auch bei Nichtbeförderung gegen den eigenen Willen (z. B. aufgrund von Überbuchung) und Annullierung eines Fluges steht Passagieren die Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung zu.

Wer seinen Anschlussflug nicht erreicht und dadurch dienstliche Termine verpasst, hat zusätzlich zur Entschädigung einen Anspruch auf Schadensersatz. Der von der Airline zu zahlende Schadensersatz soll finanzielle Einbußen aufgrund der verpassten Termine ausgleichen.

Auch Urlaubern steht gegebenenfalls mehr als die Entschädigung durch die Airline zu. Haben sie eine Pauschalreise gebucht, steht ihnen die Reiseleistung gesetzlich zu. Eine Flugverspätung ist ein Reisemangel, für den Urlauber Schadensersatz fordern können. Ab einer Verspätung von 4 Stunden ist eine Reisepreisminderung von 5 % möglich.

 

Entschädigung verweigert: So hilft ein Anwalt für Reiserecht

Obwohl Luftfahrtunternehmen ab 3 Stunden Flugverspätung zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind, verweigern sie häufig die Zahlung. Um die Airline zur Zahlung zu verpflichten, kann die Unterstützung durch einen Anwalt für Fluggastrecht beziehungsweise Reiserecht sinnvoll sein.

Ein erfahrener Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk kennt die Fluggastrechte und weiß, in welchen Fällen Reisenden eine Entschädigung zusteht. Er prüft Ihren individuellen Fall und kann einschätzen, ob Sie die Airline zur Zahlung verpflichten können.

Die Einforderung einer Entschädigung ist nur innerhalb bestimmter Verjährungsfristen möglich. In Deutschland bleiben beispielsweise 3 Jahre Zeit, um Geld zurückzufordern. Der Anwalt wahrt die Fristen und übernimmt die Kommunikation mit der Airline. Mit den notwendigen Beweisen und einem anwaltlichen Schreiben hilft er bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte. Ein anwaltliches Schreiben kann Ihrer Forderung den oftmals notwendigen Nachdruck verleihen, um die Entschädigung zeitnah zu erhalten.

 

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