Anwalt für Flugrecht: Was muss ich wissen?
EU-Airlines müssen ihren Passagieren eine möglichst reibungslose Reise gewährleisten – kommt es zu Verspätung, Ausfall oder Annullierung von Flügen ab oder nach Europa, sichert die EU-Verordnung von 2004 Passagieren umfassende Flugrechte zu.
Trägt die Airline Schuld an den Beeinträchtigungen, ist sie z. B. zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet – dies gilt sowohl für Privat- und Geschäftsreisen als auch für Billigflüge oder Erste-Klasse-Buchungen.
Haben Sie eine Frage zum Flugrecht oder eine Auseinandersetzung mit einer Fluggesellschaft, kann ein erfahrener Anwalt für Flugrecht Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
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Fluggastrechte innerhalb der EU
Bei Flugausfall, Annullierung und Verspätung eines EU-Fluges müssen Airlines ihre Passagiere entschädigen – sofern die Fluggesellschaft z. B. aufgrund technischer Probleme für die Unannehmlichkeiten verantwortlich ist.
Bei außergewöhnlichen Umständen – etwa Unwetter, politischen Krisen oder einem Fluglotsen-Streik – besteht allerdings keine Haftungspflicht der Airlines.
Nach 2 Stunden Verspätung haben Passagiere Anspruch auf Versorgungsleistungen am Flughafen – selbst bei außergewöhnlichen Umständen. Die Fluggesellschaft muss ihre Passagiere mit Essen und Getränken versorgen und kostenfrei Telefonate ermöglichen.
Bei einer Verspätung von 3 Stunden ist das Luftfahrtunternehmen zu finanzieller Entschädigung verpflichtet. Diese kann zwischen 250 bis 600 € liegen. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft die Übernachtungskosten sowie den Transfer zum Flughafen bezahlen.
Bei Verspätungen von mehr als 5 Stunden können Passagiere von der Fluggesellschaft einen frühestmöglichen, kostenfreien Flug zum Zielort verlangen. Ist die Verbindung nicht akzeptabel, ist die Airline zur vollständigen Erstattung des Ticketpreises verpflichtet.
Entschädigung bei Flugverspätung
Die Entschädigungssumme für Flugverspätungen ist laut EU-Verordnung nach Länge der Flugstrecke gestaffelt:
Ab einer Strecke von 3.500 Kilometern stehen Reisenden 600 € zu. Für Flugdistanzen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sind 400 € vorgesehen. Bei weniger als 1.500 Kilometern erhalten Passagiere 250 €.
Damit der Anspruch nicht verjährt, sollten Fluggäste ihr Geld innerhalb von 3 Jahren zurückfordern. Trotz rechtmäßigen Anspruchs verweigern viele Airlines jedoch die Zahlung. In diesem Fall kann die Unterstützung eines Anwalts für Flugrecht sinnvoll sein. Er kann Ihr individuelles Anliegen prüfen und Sie mit einem beweiskräftigen Begründungsschreiben bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Fluggesellschaft unterstützen.
Was erhalten Fluggäste bei Nichtbeförderung/Annullierung?
Bei Nichtbeförderung (z. B. wegen Überbuchung) oder Annullierung eines Fluges können Passagiere laut EU-Fluggastrechteverordnung ebenfalls Entschädigung verlangen. Verursacht ein verpasster Flug z. B. Verdienstausfälle oder finanzielle Nachteile wegen verpasster dienstlicher Termine, ist die Fluggesellschaft zur Erstattung des Schadens verpflichtet.
Flugänderung im Pauschalreiserecht
Flugänderungen von ca. 4 Stunden müssen Pauschalreisende laut Rechtsprechung zwar hinnehmen – anders sieht es jedoch bei erheblichen Änderungen aus: Verschieben sich Ab- oder Rückflug um mehr als einen Tag oder geht der Flieger nun plötzlich mitten in der Nacht, liegt laut Reiserecht ein Reisemangel vor.
Pauschalreisende müssen dies nicht akzeptieren und können Preisminderung oder auch Schadensersatz verlangen. Ein Partner-Anwalt für Flugrecht aus unserem Netzwerk prüft Ihren individuellen Fall und schätzt Ihre Erfolgschancen ein, Ansprüche gegen das Reiseunternehmen geltend zu machen.
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