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EU-Airlines müssen ihren Passagieren eine möglichst reibungslose Reise gewährleisten. Bei Verspätungen, Ausfall oder Annullierung von Flügen ab oder nach Europa sichert die EU-Verordnung von 2004 Passagieren umfassende Fluggastrechte zu.

Hat die Airline Schuld an den Beeinträchtigungen, muss sie z. B. eine Entschädigung zahlen. Das gilt sowohl für Privat- und Geschäftsreisen als auch für Billigflüge oder Erste-Klasse-Buchungen.

Haben Sie eine Frage zum Flugrecht oder eine Auseinandersetzung mit einer Fluggesellschaft, kann Sie ein Anwalt für Flugrecht unterstützen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Flugrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

4,60 von 5 Sternen
Katja S.

Werde jetzt erstmal weiter mit ihn kommunizieren. Bisher sehr freundlich und zuvorkommend! Vielleicht wird die Bewertung ja noch besser!

5,00 von 5 Sternen
Wilfried S.

Nachdem wir schon alle Hoffnung verloren haben und wir die ganze Welt gegen uns glauben, hat uns Herr Wübbe wieder Hoffnung gegeben, meine Frau wieder nach Hause zu holen, wo sie hingehört.

5,00 von 5 Sternen
Jacqueline L.

Herr Wübbe erklärt sehr ausführlich, wie man in der Situation vorgehen kann und nimmt sich Zeit. Sehr freundlich, auf jeden Fall sehr weiterzuempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Carola Giller-Silva S.

Der Anwalt erklärte mir kompetent und verständlich die Möglichkeiten in meinem Fall (Bereich Reise- und Verbraucherrecht). Danke für das aufschlussreiche, sehr nette Gespräch.

5,00 von 5 Sternen
Marvin K.

Ich war mit dem Service äußerst zufrieden und bin fachlich gut und freundlich zu meinen Fragen aufgeklärt worden. Es war meine erste Erfahrung bei advocado und kann den Service sehr empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Ercan A.

Sehr nett wurde mir kurz und sehr informative weitergeholfen wie ich handeln soll ich danke sehr, bei weiteren Fragen soll ich mich melden wenn es zur klage kommen soll!

5,00 von 5 Sternen
Peter H.

Herrn Wübbe kann ich nur weiter empfehlen. Ich hatte ein sehr freundliches Gespräch mit ihm , dass mir sehr geholfen hat. Die Angelegenheit ist zwar noch nicht erledigt , aber ich sehe dem Ausgang nun Gelassen entgegen. Vielen Dank bis dahin.

5,00 von 5 Sternen
Andre W.

Absolut kompetente und ausführliche, somit sehr hilfreiche Beratung. Dieser sehr freundliche Service hat in der heutigen Zeit extremen Seltenheitswert. Vollstens zu empfehlen. Vielen Dank, Herr Wübbe, ich komme sehr gerne bei Bedarf auf Sie zurück!

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Häufig gestellte Fragen

Bei Ärger mit der Fluggesellschaft hilft ein Anwalt für Flugrecht. Er kann bei einer Stornierung oder Verspätung des Flugs eine Entschädigung oder Schadensersatz bei der Fluggesellschaft durchsetzen und bei verlorenem Gepäck einen Ersatz für den Verlust durch die Airline erreichen.

Bei Flugverspätung, Flugüberbuchung oder bei Corona-bedingtem Flugausfall kann ein Anwalt für Flugrecht der richtige Ansprechpartner sein. Er kann nicht nur dabei helfen, die Fluggesellschaft zu einer laut EU-Verordnung garantierten Entschädigung zu verpflichten, sondern auch den Ersatz von verlorenem Gepäck sicherstellen.

Wenn die Fluggesellschaft die vom Gesetz verlangte Entschädigung bei Flugverspätung, bei Flugstornierung oder bei verlorenem Gepäck nicht zahlt und Reisende deswegen einen Anwalt für Flugrecht einschalten müssen, muss die Fluggesellschaft die Anwaltskosten zusätzlich zu einer möglichen Entschädigung übernehmen.

Unsere Top Partner-Anwälte für Flugrecht

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Anwalt für Flugrecht: Was muss ich wissen?

EU-Airlines müssen ihren Passagieren eine möglichst reibungslose Reise gewährleisten – kommt es zu Verspätung, Ausfall oder Annullierung von Flügen ab oder nach Europa, sichert die EU-Verordnung von 2004 Passagieren umfassende Flugrechte zu.

Trägt die Airline Schuld an den Beeinträchtigungen, ist sie z. B. zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet – dies gilt sowohl für Privat- und Geschäftsreisen als auch für Billigflüge oder Erste-Klasse-Buchungen.

Haben Sie eine Frage zum Flugrecht oder eine Auseinandersetzung mit einer Fluggesellschaft, kann ein erfahrener Anwalt für Flugrecht Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Flugrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.

Fluggastrechte innerhalb der EU

Bei Flugausfall, Annullierung und Verspätung eines EU-Fluges müssen Airlines ihre Passagiere entschädigen – sofern die Fluggesellschaft z. B. aufgrund technischer Probleme für die Unannehmlichkeiten verantwortlich ist.

Bei außergewöhnlichen Umständen – etwa Unwetter, politischen Krisen oder einem Fluglotsen-Streik – besteht allerdings keine Haftungspflicht der Airlines.

Nach 2 Stunden Verspätung haben Passagiere Anspruch auf Versorgungsleistungen am Flughafen – selbst bei außergewöhnlichen Umständen. Die Fluggesellschaft muss ihre Passagiere mit Essen und Getränken versorgen und kostenfrei Telefonate ermöglichen.

Bei einer Verspätung von 3 Stunden ist das Luftfahrtunternehmen zu finanzieller Entschädigung verpflichtet. Diese kann zwischen 250 bis 600 € liegen. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft die Übernachtungskosten sowie den Transfer zum Flughafen bezahlen.

Bei Verspätungen von mehr als 5 Stunden können Passagiere von der Fluggesellschaft einen frühestmöglichen, kostenfreien Flug zum Zielort verlangen. Ist die Verbindung nicht akzeptabel, ist die Airline zur vollständigen Erstattung des Ticketpreises verpflichtet.

 

Entschädigung bei Flugverspätung

Die Entschädigungssumme für Flugverspätungen ist laut EU-Verordnung nach Länge der Flugstrecke gestaffelt:

Ab einer Strecke von 3.500 Kilometern stehen Reisenden 600 € zu. Für Flugdistanzen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sind 400 € vorgesehen. Bei weniger als 1.500 Kilometern erhalten Passagiere 250 €.

Damit der Anspruch nicht verjährt, sollten Fluggäste ihr Geld innerhalb von 3 Jahren zurückfordern. Trotz rechtmäßigen Anspruchs verweigern viele Airlines jedoch die Zahlung. In diesem Fall kann die Unterstützung eines Anwalts für Flugrecht sinnvoll sein. Er kann Ihr individuelles Anliegen prüfen und Sie mit einem beweiskräftigen Begründungsschreiben bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Fluggesellschaft unterstützen.

 

Was erhalten Fluggäste bei Nichtbeförderung/Annullierung?

Bei Nichtbeförderung (z. B. wegen Überbuchung) oder Annullierung eines Fluges können Passagiere laut EU-Fluggastrechteverordnung ebenfalls Entschädigung verlangen. Verursacht ein verpasster Flug z. B. Verdienstausfälle oder finanzielle Nachteile wegen verpasster dienstlicher Termine, ist die Fluggesellschaft zur Erstattung des Schadens verpflichtet.

 

Flugänderung im Pauschalreiserecht

Flugänderungen von ca. 4 Stunden müssen Pauschalreisende laut Rechtsprechung zwar hinnehmen – anders sieht es jedoch bei erheblichen Änderungen aus: Verschieben sich Ab- oder Rückflug um mehr als einen Tag oder geht der Flieger nun plötzlich mitten in der Nacht, liegt laut Reiserecht ein Reisemangel vor.

Pauschalreisende müssen dies nicht akzeptieren und können Preisminderung oder auch Schadensersatz verlangen. Ein Partner-Anwalt für Flugrecht aus unserem Netzwerk prüft Ihren individuellen Fall und schätzt Ihre Erfolgschancen ein, Ansprüche gegen das Reiseunternehmen geltend zu machen.

 

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