2019 waren rund 2,9 Mio. Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben und 720.000 Mitarbeiter beschäftigt. Das Hochschulrecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Forschung und Lehre an einer Hochschule.
Es beinhaltet alle rechtlichen Fragestellungen zur Zulassung, Immatrikulation bzw. Exmatrikulation, zu Prüfungen, Studienordnung und Abschlüssen. Es umfasst darüber hinaus auch die Regelungen zum Hochschuldienstrecht, z. B. die Befristung von Hochschuldienstverträgen und das Fördermittelrecht.
Bei hochschulrechtlichen Anliegen steht Ihnen ein erfahrener Partner-Anwalt aus unserem deutschlandweiten Netzwerk als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
Wunschstudium durch Studienplatzklage?
Das Recht auf freie Berufswahl ist im Grundgesetz verankert – nicht selten können aber Studienanfänger ihr Wunschstudium nicht aufnehmen, weil die Anzahl der Studieninteressenten die Zahl der freien Studienplätze übersteigt. Insbesondere begehrte Studiengänge wie Psychologie, Pharmazie oder Medizin sind durch einen Numerus Clausus zulassungsbeschränkt.
Haben Sie eine Absage von Ihrer Wunschhochschule erhalten, können Sie sich ggf. mit einer Studienplatzklage noch in den gewünschten Studiengang einklagen, denn: Viele Hochschulen bieten weniger Studienplätze an, als tatsächlich Kapazitäten vorhanden wären.
Ein erfahrener Partner-Anwalt für Hochschulrecht kann die außerkapazitäre Zulassung bei der Hochschule beantragen. Lehnt die Hochschule den Antrag ab, überprüft das zuständige Verwaltungsgericht, ob die Zahl der freien Studienplätze ausgeschöpft ist – oder ob die Hochschule Ihnen Ihren Wunschstudienplatz zuteilen muss.
Prüfungsanfechtung
Prüfungsergebnisse beeinflussen nicht nur die Abschlussnote, sondern können auch darüber entscheiden, ob das Studium weitergeführt werden darf. Wurden Studierende, Doktoranden oder Examenskandidaten ungerecht bewertet oder gab es Benachteiligungen im Prüfungsablauf – z. B. durch einen befangenen Prüfer oder Lärmbelästigung –, ist die Prüfung gemäß Prüfungsrecht anfechtbar.
Prüflinge können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und eine Neubewertung oder Wiederholung der Prüfung fordern. Um die Erfolgschancen zu erhöhen, sollte der Widerspruch ausführlich und nachvollziehbar begründet werden.
Ein erfahrener Partner-Anwalt für Hochschulrecht kann Ihre Erfolgschancen für eine Prüfungsanfechtung vorab einschätzen und unterstützt Sie beim Verfassen einer stichhaltigen Begründung.
Promotionsrecht
Das Promotionsrecht ist Teil des Prüfungsrechts und regelt, wie Doktoranden den höchsten akademischen Grad – den Doktorgrad – erlangen. Kommt es bei der Betreuung durch Doktormutter oder -vater zu Unstimmigkeiten, beispielsweise bezüglich Procedere oder Inhalt der Dissertation, versucht ein erfahrener Anwalt für Hochschulrecht zwischen beiden Parteien zu vermitteln.
Ein Rechtsanwalt unterstützt Promovenden ebenfalls, wenn der Verdacht auf Plagiat aufkommt. Da es keine einheitlichen bundesweiten Zitierregeln gibt, können Plagiate versehentlich entstehen. Ein Plagiatsverdacht kann aber zur Aberkennung des akademischen Titels führen und auch ein Strafverfahren nach sich ziehen. Ein Anwalt tritt für Sie in die Verhandlungen mit der Hochschule und verfolgt eine deeskalierende Verteidigungsstrategie.
Hochschuldienstrecht
Ein Anwalt für Hochschulrecht steht auch allen Beschäftigten an Hochschulen wie Doktoranden, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Professoren bei sämtlichen hochschulrechtlichen Fragen zur Seite – etwa zur Befristung von Mitarbeiterverträgen oder zur Besoldung.
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