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Eine Kündigung durch den Arbeitgeber scheint für viele Mitarbeiter endgültig. Doch das Arbeitsrecht stärkt Arbeitnehmer durch den Kündigungsschutz vor unberechtigten Entlassungen. Die Regelung wirft bei Arbeitnehmern einige Fragen auf:

Gilt der Kündigungsschutz auch für mich?
Was darf der Arbeitgeber und was nicht?
Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?

Erfahrene Anwälte

Bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz ist ein erfahrener Anwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er kennt die Gesetzeslage und kann rechtssicher einschätzen, welche Handlungsoptionen Sie haben und wie hoch Ihre Erfolgschancen sind. advocado findet für Sie den passenden Anwalt – bundesweit und ortsunabhängig.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Dewi K.

Frau Ehmer hat mich kompetent, umfassend und sehr verständlich während des Erstgesprächs beraten. Die Kommunikation ist professionell und sehr freundlich. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Zeynep Özbek .

Herr RA Wübbe hat mich nach meiner Anfrage telefonisch kontaktiert. Ich erhielt einen sehr kompetenten, sympathischen und freundlich arrangierten Eindruck von seiner Person. Seine kompetente, prägnante und verständlich kommunizierte Erst-Einschätzung hat mir ein gutes Gefühl gegeben und meinem Problem Abhilfe verschaffen. Vielen Dank Herr Wübbe

5,00 von 5 Sternen
Anna K.

Schnelle Rückmeldung zu meiner Anfrage im Bereich Reiserecht erhalten & sehr hilfreiches Erstgespräch geführt. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Maurice B.

Das telefonische Erstgespräch war sehr gut, das Angebot das ich daraufhin erhalten habe, war auch absolut in Ordnung, und das erzielte Ergebnis war besser als ich erwartet habe. Ich bin rundum mit dem gesamten Ablauf zufrieden, und kann hier nur meine Empfehlung aussprechen.

5,00 von 5 Sternen
Magdalena H.

Herr Sen hat nach einem freundlichen und professionellen Beratungsgespräch eine volle Rückerstattung für mich erwirken können. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei von Herrn Sen voll und ganz weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Katja Winkhöfer .

Super engagiert, freundlich und kompetent. Die Beratung war sehr verständlich und beinhaltete alles, was ich wissen wollte. Absolut empfehlenswert.

5,00 von 5 Sternen
Lothar R.

Frau Rechtsanwältin Fey arbeitete unseren Fall sehr zügig ab. Sie gab unmittelbar zu jedem Arbeitsschritt Feedback und hat die Gegenseite schnell zur Zahlung bewegt.

5,00 von 5 Sternen
Albin E.

Ich war überrascht über die schnelle Reaktion auf meine Anfrage sowie über die freundliche Auskunft. Hat heute Seltenheitswert.

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Bewertung
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Häufig gestellte Fragen

Eine Kündigung müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Ein Anwalt kann Ihre Kündigung prüfen und feststellen, ob Ihr Arbeitgeber alle Vorgaben des Kündigungsschutzes beachtet hat. Gegen eine unberechtigte Kündigung kann er für Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Der Anwalt kann Sie vor Gericht gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertreten und eine Wiedereinstellung erreichen. Seine Unterstützung kann auch helfen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine angemessene Abfindung verhandeln – womöglich kann der Anwalt mehr als die Regelabfindung aushandeln.

Die Einreichung und Zustellung der Kündigungsschutzklage kostet nichts. Endet die Klage mit einem Vergleich oder durch eine Klagerücknahme, fallen keine Gebühren an. Gerichtskosten entstehen erst, wenn das Gericht ein Urteil sprechen muss. Wie viel zu zahlen ist, hängt vom Streitwert ab.

Die Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. und sind am Ende des Verfahrens vom Prozessverlierer zu tragen.

Lassen Sie sich im Kündigungsschutzprozess von einem Anwalt vertreten, müssen Sie dessen Vergütung selbst zahlen. Denn für Verfahren im Arbeitsrecht gilt, dass jede Partei für den eigenen Anwalt zahlt – und zwar unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens.

Unsere Top Partner-Anwälte für Kündigungsschutz

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Anwalt Kündigungs­schutz: Was muss ich wissen?

Der Kündigungsschutz gilt, wenn Sie in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern länger als sechs Monate arbeiten. Nach dem Kündigungsschutzrecht kann Sie Ihr Arbeitgeber nicht ohne Weiteres entlassen – und Sie können sich gegen eine Kündigung wehren.

Mit einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer eine Kündigung anfechten, der Großteil der Klagen endet mit einem Vergleich. Das bedeutet: Die meisten Arbeitnehmer erhalten nach der Kündigungsschutzklage eine Abfindung von ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Die Höhe der Abfindung ist abhängig vom Verhandlungsgeschick – anwaltliche Unterstützung ist deshalb sehr hilfreich.

Stellen Sie über advocado eine Anfrage zur Online-Rechtsberatung, erhalten Sie innerhalb von 2 Stunden* einen Rückruf von einem advocado Partner-Anwalt. Dieser erklärt Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob Kündigungsschutz besteht, ob sich eine Kündigungsschutzklage für Sie lohnt und welche weiteren Schritte nötig sind. Sie erhalten danach ein Festpreis-Angebot und entscheiden dann, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten.


Habe ich während der Corona-Krise Kündigungsschutz?

Ja. Die Corona-Pandemie ändert nichts an den gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerschutz. Wer länger als 6 Monate in einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern angestellt ist, hat Kündigungsschutz. Eine Kündigung wegen des Coronavirus ist nicht so einfach möglich. Es muss einen triftigen Grund für die Entlassung geben.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist auch während der Corona-Pandemie nur unter strengen Voraussetzungen möglich. So muss die Corona-Krise z. B. massive Umsatzeinbußen verursachen und eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen.

Kann der Arbeitgeber das nicht eindeutig belegen oder spricht Kündigungen aus, ohne in einer Sozialauswahl die Lebensumstände der Mitarbeiter abzuwägen, ist die betriebsbedingte Kündigung angreifbar.

Genauso haben aufgrund ihrer Lebensumstände besonders schützenswerte Mitarbeiter (z. B. Schwangere, Azubis, Schwerbehinderte) weiterhin Sonderkündigungsschutz.

Mitarbeiter in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern sowie weniger als 6 Monaten Beschäftigung haben auch während der Corona-Krise keinen Kündigungsschutz


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