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Eine Kündigung durch den Arbeitgeber scheint für viele Mitarbeiter endgültig. Doch das Arbeitsrecht stärkt Arbeitnehmer durch den Kündigungsschutz vor unberechtigten Entlassungen. Die Regelung wirft bei Arbeitnehmern einige Fragen auf:

Gilt der Kündigungsschutz auch für mich?
Was darf der Arbeitgeber und was nicht?
Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?

Erfahrene Anwälte

Bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz ist ein erfahrener Anwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er kennt die Gesetzeslage und kann rechtssicher einschätzen, welche Handlungsoptionen Sie haben und wie hoch Ihre Erfolgschancen sind. advocado findet für Sie den passenden Anwalt – bundesweit und ortsunabhängig.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Gertrud F.

Klare, verständliche Antwort. Hintergrund und zukünftige Handlungsanweisungen des Anliegens wurden sehr gut erklärt.

4,80 von 5 Sternen
Antonia E.

Ich kann Frau Fey mit bestem Gewissen weiterempfehlen. Sie ist sehr freundlich und super kompetent. Wir haben Ihre Hilfe im Bereich Reiserecht in Anspruch genommen.

5,00 von 5 Sternen
Petra W.

Herzlichen Dank für die kompetente und gleichzeitig humorvolle Beratung :-) Und immer dran denken: keine dicken Kinder auf zu filigrane Fahrräder

5,00 von 5 Sternen
Kristina U.

Habe einen sehr schneller Rückruf bekommen. Herr Neuber hat mich sehr nett aber vor allem verständlich, klipp und klar aufgeklärt.

5,00 von 5 Sternen
Thomas V.

Ich hatte heute ein sehr nettes Telefonat mit Frau Booz zu einer Ersteinschätzung bezüglich einer sozialrechtlichen Frage. Frau Booz hat sich wirklich viel Zeit für mein Anliegen genommen und hat mich ganz ausgezeichnet beraten.

5,00 von 5 Sternen
Ratko L.

Die Frau Sylvia Booz war super freundlich, kompetent hat alles sehr ausführlich erklärt. Ich kann Sie vom Herzen weiterempfehlen

5,00 von 5 Sternen
Magdalena H.

Herr Sen hat nach einem freundlichen und professionellen Beratungsgespräch eine volle Rückerstattung für mich erwirken können. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei von Herrn Sen voll und ganz weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Sabine D.

Super freundlicher Anwalt der mein Anliegen sehr ernst nahm. sehr Kompetent, kann man sehr guten Gewissens weiter empfehlen.

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4,82 Ø / 5
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Häufig gestellte Fragen

Eine Kündigung müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Ein Anwalt kann Ihre Kündigung prüfen und feststellen, ob Ihr Arbeitgeber alle Vorgaben des Kündigungsschutzes beachtet hat. Gegen eine unberechtigte Kündigung kann er für Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Der Anwalt kann Sie vor Gericht gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertreten und eine Wiedereinstellung erreichen. Seine Unterstützung kann auch helfen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine angemessene Abfindung verhandeln – womöglich kann der Anwalt mehr als die Regelabfindung aushandeln.

Die Einreichung und Zustellung der Kündigungsschutzklage kostet nichts. Endet die Klage mit einem Vergleich oder durch eine Klagerücknahme, fallen keine Gebühren an. Gerichtskosten entstehen erst, wenn das Gericht ein Urteil sprechen muss. Wie viel zu zahlen ist, hängt vom Streitwert ab.

Die Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. und sind am Ende des Verfahrens vom Prozessverlierer zu tragen.

Lassen Sie sich im Kündigungsschutzprozess von einem Anwalt vertreten, müssen Sie dessen Vergütung selbst zahlen. Denn für Verfahren im Arbeitsrecht gilt, dass jede Partei für den eigenen Anwalt zahlt – und zwar unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens.

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Anwalt Kündigungs­schutz: Was muss ich wissen?

Der Kündigungsschutz gilt, wenn Sie in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern länger als sechs Monate arbeiten. Nach dem Kündigungsschutzrecht kann Sie Ihr Arbeitgeber nicht ohne Weiteres entlassen – und Sie können sich gegen eine Kündigung wehren.

Mit einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer eine Kündigung anfechten, der Großteil der Klagen endet mit einem Vergleich. Das bedeutet: Die meisten Arbeitnehmer erhalten nach der Kündigungsschutzklage eine Abfindung von ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Die Höhe der Abfindung ist abhängig vom Verhandlungsgeschick – anwaltliche Unterstützung ist deshalb sehr hilfreich.

Stellen Sie über advocado eine Anfrage zur Online-Rechtsberatung, erhalten Sie innerhalb von 2 Stunden Information einen Rückruf von einem advocado Partner-Anwalt. Dieser erklärt Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob Kündigungsschutz besteht, ob sich eine Kündigungsschutzklage für Sie lohnt und welche weiteren Schritte nötig sind. Sie erhalten danach ein Festpreis-Angebot und entscheiden dann, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten.


Habe ich während der Corona-Krise Kündigungsschutz?

Ja. Die Corona-Pandemie ändert nichts an den gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerschutz. Wer länger als 6 Monate in einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern angestellt ist, hat Kündigungsschutz. Eine Kündigung wegen des Coronavirus ist nicht so einfach möglich. Es muss einen triftigen Grund für die Entlassung geben.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist auch während der Corona-Pandemie nur unter strengen Voraussetzungen möglich. So muss die Corona-Krise z. B. massive Umsatzeinbußen verursachen und eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen.

Kann der Arbeitgeber das nicht eindeutig belegen oder spricht Kündigungen aus, ohne in einer Sozialauswahl die Lebensumstände der Mitarbeiter abzuwägen, ist die betriebsbedingte Kündigung angreifbar.

Genauso haben aufgrund ihrer Lebensumstände besonders schützenswerte Mitarbeiter (z. B. Schwangere, Azubis, Schwerbehinderte) weiterhin Sonderkündigungsschutz.

Mitarbeiter in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern sowie weniger als 6 Monaten Beschäftigung haben auch während der Corona-Krise keinen Kündigungsschutz


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Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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