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Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber scheint für viele Mitarbeiter endgültig. Doch das Arbeitsrecht stärkt Arbeitnehmer durch den Kündigungsschutz vor unberechtigten Entlassungen. Die Regelung wirft bei Arbeitnehmern einige Fragen auf:

Gilt der Kündigungsschutz auch für mich?
Was darf der Arbeitgeber und was nicht?
Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?

Erfahrene Anwälte

Bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz ist ein erfahrener Anwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er kennt die Gesetzeslage und kann rechtssicher einschätzen, welche Handlungsoptionen Sie haben und wie hoch Ihre Erfolgschancen sind. advocado findet für Sie den passenden Anwalt – bundesweit und ortsunabhängig.

Rechtsberatung von Zuhause

Kündigung prüfen

  • Corona-Krise als Kündigungsgrund
  • Kündigungsfristen
  • Formalia

Verhandlung

  • Abfindung bei Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Widerspruch gegen die Kündigung

Vertretung vor Gericht

  • Unzulässige Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Wiedereinstellung

Ihr Thema ist nicht dabei?

Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.

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So geht’s nach der kostenlosen Ersteinschätzung weiter

Es fallen keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an. Sie haben jederzeit die Kontrolle.

Schritt 1

Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung über die Erfolgsaussichten und Risiken Ihres Falls. Wir schicken niemanden in einen aussichtslosen Rechtsstreit.

Schritt 2

Sie erhalten von Ihrem advocado Partner-Anwalt ein Festpreis-Angebot inklusive aller Kosten & Leistungen, das Sie in aller Ruhe prüfen können. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmert sich der Anwalt um alle Formalitäten der Abrechnung.

Schritt 3

Nur wenn Sie es wünschen, verfolgt Ihr advocado Partner-Anwalt den Fall für Sie weiter. Erst ab dann fallen Kosten an, die ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt.

Qualifizierte Anwälte für Kündigungsschutz

4,80 von 5 Sternen
Barbara S.

Die telefonische Erstberatung war fachlich so fundiert, dass ich Herrn Rechtsanwalt Bürgler das Mandat erteilen werde, falls mein Mahnschreiben ohne Erfolg bleiben sollte. Ein Verkaufsseminar wurde abgesagt und soll erst 2022 stattfinden. Damit bin ich nicht einverstanden und verlange meine Seminargebühr zurück.

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Uta M.

Sehr geehrter Herr Neuber, für Ihre sehr hilfreiche, ausführliche Ersteinschätzung meines Anliegens danke ich Ihnen sehr, da ich nun weiß, was im schlimmsten Fall auf mich zukommen kann. Es ist tatsächlich eine Erleichterung, dies zu WISSEN, statt unruhig alles Mögliche zu befürchten. Noch einmal ganz herzlichen Dank und Ihnen alles Gute

Andreas Neuber
Für Rechtsanwalt
Andreas Neuber
5,00 von 5 Sternen
Gottfried K.

Der Anwalt war bestens informiert und beruhigte mich: Die Gegenseite hat kein Recht, Geld mit Mahngebühren von mir einzutreiben. Ich solle es einfach aussitzen.

Andreas Neuber
Für Rechtsanwalt
Andreas Neuber
5,00 von 5 Sternen
Olaf G.

Schneller Rückruf. Man hatte sofort den Eindruck, dass mein Anliegen ernst genommen wird. Ich habe diesen Service das erste Mal genutzt und kann ihn nur weiterempfehlen.

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Wissem G.

Herr Bürgler hat mir genau erklärt, ob es sich lohnt mein Anliegen gerichtlich zu verfolgen, dafür bin ich dankbar und empfehle ihn weiter gerne!

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Silke H.

Herr Bürgler hat mich sehr kompetent und sehr freundlich beraten. Er hat mir sehr geholfen. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen. Vielen Dank!

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Georg D.

Bei der Prüfung eines Vertrages wurde ich von Herrn Bürgler kompetent unterstützt. Alle meine Fragen konnten mir einfach erklärt werden. Besonders beeindruckt war ich von der schnellen Reaktionszeit. Ich bin sehr zufrieden und komme gerne wieder!

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Jasmin F.

Sehr netter Erstkontakt! Ist auf alle Fragen eingegangen und konnte verständlich und kompetent weiterhelfen. Wirklich weiter zu empfehlen!

Andreas Neuber
Für Rechtsanwalt
Andreas Neuber

So geht Rechtsbe­ratung heute – einfach, sicher, ortsunabhängig

Digital & persönlich für Sie da
Digital & persönlich
für Sie da

advocado funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.

Keine unvorhergesehenen Kosten
Keine unvorher-
gesehenen Kosten

Noch bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet Ihr Rechtsanwalt die Kosten über Ihre Rechtsschutzversiche­rung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.

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Häufig gestellte Fragen

Eine Kündigung müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Ein Anwalt kann Ihre Kündigung prüfen und feststellen, ob Ihr Arbeitgeber alle Vorgaben des Kündigungsschutzes beachtet hat. Gegen eine unberechtigte Kündigung kann er für Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Der Anwalt kann Sie vor Gericht gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertreten und eine Wiedereinstellung erreichen. Seine Unterstützung kann auch helfen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine angemessene Abfindung verhandeln – womöglich kann der Anwalt mehr als die Regelabfindung aushandeln.

Die Einreichung und Zustellung der Kündigungsschutzklage kostet nichts. Endet die Klage mit einem Vergleich oder durch eine Klagerücknahme, fallen keine Gebühren an. Gerichtskosten entstehen erst, wenn das Gericht ein Urteil sprechen muss. Wie viel zu zahlen ist, hängt vom Streitwert ab.

Die Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. und sind am Ende des Verfahrens vom Prozessverlierer zu tragen.

Lassen Sie sich im Kündigungsschutzprozess von einem Anwalt vertreten, müssen Sie dessen Vergütung selbst zahlen. Denn für Verfahren im Arbeitsrecht gilt, dass jede Partei für den eigenen Anwalt zahlt – und zwar unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens.

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Anwalt Kündigungs­schutz: Was muss ich wissen?

Der Kündigungsschutz gilt, wenn Sie in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern länger als sechs Monate arbeiten. Nach dem Kündigungsschutzrecht kann Sie Ihr Arbeitgeber nicht ohne Weiteres entlassen – und Sie können sich gegen eine Kündigung wehren.

Mit einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer eine Kündigung anfechten, der Großteil der Klagen endet mit einem Vergleich. Das bedeutet: Die meisten Arbeitnehmer erhalten nach der Kündigungsschutzklage eine Abfindung von ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Die Höhe der Abfindung ist abhängig vom Verhandlungsgeschick – anwaltliche Unterstützung ist deshalb sehr hilfreich.

Stellen Sie über advocado eine Anfrage zur Online-Rechtsberatung, erhalten Sie innerhalb von 2 Stunden* einen Rückruf von einem advocado Partner-Anwalt. Dieser erklärt Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob Kündigungsschutz besteht, ob sich eine Kündigungsschutzklage für Sie lohnt und welche weiteren Schritte nötig sind. Sie erhalten danach ein Festpreis-Angebot und entscheiden dann, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten.


Habe ich während der Corona-Krise Kündigungsschutz?

Ja. Die Corona-Pandemie ändert nichts an den gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerschutz. Wer länger als 6 Monate in einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern angestellt ist, hat Kündigungsschutz. Eine Kündigung wegen des Coronavirus ist nicht so einfach möglich. Es muss einen triftigen Grund für die Entlassung geben.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist auch während der Corona-Pandemie nur unter strengen Voraussetzungen möglich. So muss die Corona-Krise z. B. massive Umsatzeinbußen verursachen und eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen.

Kann der Arbeitgeber das nicht eindeutig belegen oder spricht Kündigungen aus, ohne in einer Sozialauswahl die Lebensumstände der Mitarbeiter abzuwägen, ist die betriebsbedingte Kündigung angreifbar.

Genauso haben aufgrund ihrer Lebensumstände besonders schützenswerte Mitarbeiter (z. B. Schwangere, Azubis, Schwerbehinderte) weiterhin Sonderkündigungsschutz.

Mitarbeiter in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern sowie weniger als 6 Monaten Beschäftigung haben auch während der Corona-Krise keinen Kündigungsschutz


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