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  • Plagiatsvorwürfe
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Michael M.

Sehr schnelle und kompetente Rückmeldung der Rechtsanwältin. Ich wurde erstaunlich ausführlich beraten und werde mit Frau Blunk auch in zukünftigen Belangen zusammenarbeiten.

5,00 von 5 Sternen
Jürgen P.

Es erfolgte eine sehr schnelle telefonische Kontaktaufnahme durch Herrn Nawaz, der durch seine ruhige und sachliche Art sofort Vertrauen geschaffen hat und eine verständliche und kompetente Auskunft geben konnte. Wir werden in Zukunft bei Bedarf jederzeit gerne wieder auf Herrn Nawaz zurückgreifen und können ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Steffen L.

Tolle Ersteinschätzung. Wenn es soweit ist, werde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Zusammenarbeit mit Herrn Nawaz zurückgreifen. Unser Gespräch war fachlich fundiert, sehr freundlich und von hohem Selbstbewusstsein von Herrn Nawaz geprägt, so das ich ein genaueres Bild unseres Themas erhielt und mir eine Beauftragung im Fall der Fälle sehr gut vorstellen kann. Danke, Herr Nawaz.

5,00 von 5 Sternen
Robert P.

Sehr höflich spricht langsam und deutlich so das man wirklich alles versteht kann ihn wirklich von Herzen weiterempfehlen wir werden ihn auf jedenfalls für unser Problem als Anwalt nehmen und hoffen das es ein gutes Ende für uns hat bin aber sehr zuversichtlich

5,00 von 5 Sternen
Christian B.

Für ein kostenloses Erstgespräch eine extrem ausführliche und kompetente Beratung zum Migrationsrecht. Nicht nur allgemeines "Um den heißen Brei reden", sondern definitiv auf den vorliegenden Fall bezogen.

4,80 von 5 Sternen
David Garcia C.

Herr Nawaz ist sehr sachlich und direkt auf das gegebene Briefing eingegangen. Neben der Ersteinschätzung hat er alternative Vorgehensweisen angeboten, sodass wir wenigstens weitere Schritte einleiten können. Die Schnelligkeit, mit der man sich bei uns gemeldet hat ist beachtlich und sehr positiv!

5,00 von 5 Sternen
Katrin H.

Ich möchte mich herzlich bei Herrn Nawaz für die sehr freundliche und kompetente Erstberatung bedanken! Herr Nawaz hat sich viel Zeit genommen, und man hatte von Anfang an ein vertrautes und gutes Gefühl. Ich fühlte mich auch menschlich sehr gut wahrgenommen und möchte Herrn Nawaz gern weiterempfehlen! Ich habe advocado das erste Mal in Anspruch genommen und bin sehr zufrieden!

5,00 von 5 Sternen
Shazia Q.

Herr Nawaz ist ein sehr hilfsbereiter und kompetenter Anwalt, der mich ausführlich und umfangreich beraten hat. Herr Nawaz ist auf jeden Fall ein Anwalt den man weiterempfehlen muss. Mit freundlichen Grüßen

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Häufig gestellte Fragen

Ein Anwalt für Prüfungsrecht unterstützt Schüler, Auszubildende und Studierende bei zahlreichen prüfungsrechtlichen Fragestellungen und Problemen. Ob eine verweigerte Prüfungszulassung, eine ungerechtfertigte Note oder eine nicht bestandene Abschlussprüfung – ein Rechtsanwalt für Prüfungsrecht kann das Recht auf eine neutrale und unbefangene Prüfung, die Zulassung beim Vorliegen aller wichtigen Voraussetzungen und eine angemessene Bewertung der Prüfung durchsetzen.

Vermuten Sie, dass Ihre Prüfungsleistung ungerecht bewertet wurde, ein Verfahrensfehler vorliegt oder die Prüfungsordnung rechtswidrig ist, kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt für Prüfungsrecht zu kontaktieren. Dies kann besonders bei nicht bestandenen Abschlussprüfungen helfen, die den Erfolg Ihrer Ausbildung und beruflichen Karriere gefährden. Ein Anwalt für Prüfungsrecht kann Sie in der prüfungsrechtlichen Auseinandersetzung vertreten, den Sachverhalt prüfen und die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung einschätzen.

Die Anwaltskosten orientieren sich an den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Grundlage bildet der Streitwert, d. h. die Summe, um die gestritten wird. Im Prüfungsrecht setzen die Gerichte (abhängig von der prüfungsrechtlichen Angelegenheit) Streitwerte zwischen 5.000 und 60.000 Euro an. Alternativ lässt sich ein Festpreis-Honorar mit dem Anwalt vereinbaren.

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Wie kann mir ein Anwalt für Prüfungsrecht helfen?

Zwischen- und Abschlussprüfungen in Schule, Universität und während der Ausbildung können sich auf die berufliche Zukunft junger Menschen entscheidend auswirken. Jeder Schüler und jeder Studierende hat daher das Recht auf eine neutrale und unbefangene Prüfung.

Ist eine Prüfung nicht wie erwartet gelaufen, können Sie zunächst zum Prüfer gehen und sich die Arbeit ansehen. Fühlen Sie sich dann ungerecht benotet, kann ein Anwalt für Prüfungsrecht helfen.

War der Prüfer befangen oder störten Lärmbelästigungen die Prüfung, kann man gegen die Prüfungsentscheidung Widerspruch einlegen und Klage erheben. Der Anwalt kann Ihren Fall prüfen, Unstimmigkeiten feststellen und Sie über das mögliche Vorgehen für eine Prüfungsanfechtung informieren.

Auch wenn in der Regel keine Verbesserung der bestehenden Note möglich ist, kann man mit Widerspruch und Klage eine Wiederholung der Prüfung erreichen. Der Anwalt für Prüfungsrecht kann Ihre Rechte gegenüber Schule oder Universität außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Mit dem Prüfungsergebnis nicht einverstanden: Was kann ich tun?

Wenn man sich ungerecht benotet fühlt, kann man zunächst eine Beschwerde bei der Hochschule einreichen (sogenannte Remonstration). Dieser Einspruch muss schriftlich begründet werden – dass man mit der Note unzufrieden ist, ist kein ausreichender Grund zur Beschwerde.

Ein Anwalt für Prüfungsrecht kann Ihnen helfen, die kritischen Punkte in der Bewertung zu finden und eine stichhaltige Argumentation für das Gespräch mit dem Prüfer entwickeln.

Bleibt das erfolglos, kann ein Anwalt für Prüfungsrecht Widerspruch gegen die Bewertung einlegen. Ist keine Einigung auf Wiederholung der Prüfung möglich, ist eine Klage die letzte Option.

Widerspruch und Klage gegen Prüfungen

Die Bewertung einer Prüfungsleistung ist rechtlich gesehen ein Verwaltungsakt einer Behörde. Gegen einen Verwaltungsakt kann man in Deutschland Widerspruch einlegen.

Wichtig ist: Sobald Sie das Prüfungsergebnis erhalten haben, müssen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn Sie sich benachteiligt fühlen. Danach ist die Bewertung gültig. Je nach Bundesland müssen Sie auch direkt Klage einreichen.

Der Widerspruch muss schriftlich, fristgerecht und mit einer Begründung bei der Hochschule eingereicht werden. Ein Anwalt für Prüfungsrecht kann durch Einsicht in die Akte erkennen, ob die Prüfungskommission korrekt besetzt war, das Zweiprüferprinzip eingehalten wurde und andere Bewertungsfehler finden. Er kann nachweisen, inwiefern der Prüfer seinen Bewertungsspielraum überschritten hat.

Ist der Widerspruch bzw. die Klage erfolgreich, bekommen Studierende einen neuen Prüfungsversuch oder die Prüfung wird neu bewertet.

Durch die mündliche Prüfung gefallen – kann ich mich wehren?

Ja. Im Vergleich zu schriftlichen Prüfungen können mündliche Prüfungen im Studium eine noch größere Bedeutung haben. Denn zum Ende des Studiums entscheiden häufiger mündliche Prüfungen darüber, ob man das Studium abschließt oder nicht. Dann geht es beim Bestehen mündlicher Prüfungen auch um das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG).

Prüfungsprotokoll entscheidend

Auch bei einer mündlichen Prüfung gilt: Prüfer müssen ihre Bewertung begründen – gerade weil die mündliche Prüfung einen individuellen Verlauf nehmen kann – z. B. aufgrund der Spezialisierung des Prüfers. Studierende müssen anhand des Prüfungsprotokolls nachvollziehen können, ob ihre Leistungen zutreffend bewertet wurden. Eine wortwörtliche Protokollierung ist nicht notwendig. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt aber auch für mündlichen Prüfungen ausreichende Maßnahmen, damit das Prüfungsgeschehen nachvollzogen werden kann (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 – 6 C 18/93).

Letzten Versuch nicht bestanden: Wie kann ich einen Härtefall geltend machen?

Wer eine Prüfung im letzten regulären Versuch nicht bestanden hat, kann mit einem Härtefallantrag noch versuchen, einen letzten Versuch zu bekommen.

Typische Gründe für einen Härtefall sind z. B.:

  • Familiärer Notfall
  • Prüfung war technisch nicht möglich

Die Voraussetzungen für einen Härtefallantrag sind in der Prüfungsordnung geregelt. Weil die Prüfungsausschüsse in der Regel streng mit der Genehmigung sind, kann die Unterstützung eines Anwalts für Prüfungsrecht sinnvoll sein, um den Härtefallantrag gut zu begründen und einen weiteren Prüfungsversuch zu erreichen.

Beim Täuschungsversuch erwischt: Wie hilft ein Anwalt für Prüfungsrecht?

Ob Spickzettel, Ghostwriter für die Hausarbeit oder Plagiat: Bei Täuschungsversuchen sind die Prüfer rigoros. Betrifft die Täuschung den letzten Prüfungsversuch, droht sogar die Exmatrikulation.

Soll es eine Anhörung vor dem Prüfungsausschuss geben, kann der Rat eines Anwalts für Prüfungsrecht sinnvoll sein, um die eigene Argumentation abzusichern.

Steht im Raum, dass Studierende aufgrund eines schweren Täuschungsversuchs keine Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung erhalten sollen, kann ein Anwalt einschätzen, ob ein Klageverfahren aufgrund des Rechts auf Berufsfreiheit erfolgversprechend ist.

Was kann ich bei einem Plagiatsvorwurf tun?

Plagiatsvorwürfe können die akademische, berufliche Laufbahn beenden. Weil die Rechtslage schwierig ist und die richtige Reaktion über die berufliche Zukunft entscheidet, kann die Unterstützung eines Anwalts für Prüfungsrecht bei einem Plagiatsvorwurf besonders wichtig sein.

Der Anwalt für Prüfungsrecht kann den Einzelfall und die aktuelle Rechtsprechung prüfen und Sie bei der Formulierung der Stellungnahme gegenüber dem Prüfungsausschuss unterstützen. Er kann die Argumentation rechtlich absichern und Sie bei allen weiteren Verfahrensschritten im Rahmen der Plagiatsvorwürfe beraten.

Was kostet eine Prüfungsanfechtung?

Die Kosten für einen Widerspruch zur Prüfungsanfechtung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Möglich sind 50 bis 150 Euro.

Für die Unterstützung eines Anwalts für Prüfungsrecht werden Sie in der Regel eine individuelle Vergütungsvereinbarung über die Anwaltskosten schließen.

Ist eine Klage zur Prüfungsanfechtung notwendig, hängen die Kosten vom Streitwert im individuellen Fall ab. In der Regel setzen die Gerichte für eine Prüfungsanfechtung einen Streitwert von mindestens 5.000 Euro an. Das bedeutet Gerichtskosten von ca. 1.000 Euro.

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