Wie kann mir ein Anwalt für Prüfungsrecht helfen?
Zwischen- und Abschlussprüfungen in Schule, Universität und während der Ausbildung können sich auf die berufliche Zukunft junger Menschen entscheidend auswirken. Jeder Schüler und jeder Studierende hat daher das Recht auf eine neutrale und unbefangene Prüfung.
Ist eine Prüfung nicht wie erwartet gelaufen, können Sie zunächst zum Prüfer gehen und sich die Arbeit ansehen. Fühlen Sie sich dann ungerecht benotet, kann ein Anwalt für Prüfungsrecht helfen.
War der Prüfer befangen oder störten Lärmbelästigungen die Prüfung, kann man gegen die Prüfungsentscheidung Widerspruch einlegen und Klage erheben. Der Anwalt kann Ihren Fall prüfen, Unstimmigkeiten feststellen und Sie über das mögliche Vorgehen für eine Prüfungsanfechtung informieren.
Auch wenn in der Regel keine Verbesserung der bestehenden Note möglich ist, kann man mit Widerspruch und Klage eine Wiederholung der Prüfung erreichen. Der Anwalt für Prüfungsrecht kann Ihre Rechte gegenüber Schule oder Universität außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
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Mit dem Prüfungsergebnis nicht einverstanden: Was kann ich tun?
Wenn man sich ungerecht benotet fühlt, kann man zunächst eine Beschwerde bei der Hochschule einreichen (sogenannte Remonstration). Dieser Einspruch muss schriftlich begründet werden – dass man mit der Note unzufrieden ist, ist kein ausreichender Grund zur Beschwerde.
Ein Anwalt für Prüfungsrecht kann Ihnen helfen, die kritischen Punkte in der Bewertung zu finden und eine stichhaltige Argumentation für das Gespräch mit dem Prüfer entwickeln.
Bleibt das erfolglos, kann ein Anwalt für Prüfungsrecht Widerspruch gegen die Bewertung einlegen. Ist keine Einigung auf Wiederholung der Prüfung möglich, ist eine Klage die letzte Option.
Widerspruch und Klage gegen Prüfungen
Die Bewertung einer Prüfungsleistung ist rechtlich gesehen ein Verwaltungsakt einer Behörde. Gegen einen Verwaltungsakt kann man in Deutschland Widerspruch einlegen.
Wichtig ist: Sobald Sie das Prüfungsergebnis erhalten haben, müssen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn Sie sich benachteiligt fühlen. Danach ist die Bewertung gültig. Je nach Bundesland müssen Sie auch direkt Klage einreichen.
Der Widerspruch muss schriftlich, fristgerecht und mit einer Begründung bei der Hochschule eingereicht werden. Ein Anwalt für Prüfungsrecht kann durch Einsicht in die Akte erkennen, ob die Prüfungskommission korrekt besetzt war, das Zweiprüferprinzip eingehalten wurde und andere Bewertungsfehler finden. Er kann nachweisen, inwiefern der Prüfer seinen Bewertungsspielraum überschritten hat.
Ist der Widerspruch bzw. die Klage erfolgreich, bekommen Studierende einen neuen Prüfungsversuch oder die Prüfung wird neu bewertet.
Durch die mündliche Prüfung gefallen – kann ich mich wehren?
Ja. Im Vergleich zu schriftlichen Prüfungen können mündliche Prüfungen im Studium eine noch größere Bedeutung haben. Denn zum Ende des Studiums entscheiden häufiger mündliche Prüfungen darüber, ob man das Studium abschließt oder nicht. Dann geht es beim Bestehen mündlicher Prüfungen auch um das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG).
Prüfungsprotokoll entscheidend
Auch bei einer mündlichen Prüfung gilt: Prüfer müssen ihre Bewertung begründen – gerade weil die mündliche Prüfung einen individuellen Verlauf nehmen kann – z. B. aufgrund der Spezialisierung des Prüfers. Studierende müssen anhand des Prüfungsprotokolls nachvollziehen können, ob ihre Leistungen zutreffend bewertet wurden. Eine wortwörtliche Protokollierung ist nicht notwendig. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt aber auch für mündlichen Prüfungen ausreichende Maßnahmen, damit das Prüfungsgeschehen nachvollzogen werden kann (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 – 6 C 18/93).
Letzten Versuch nicht bestanden: Wie kann ich einen Härtefall geltend machen?
Wer eine Prüfung im letzten regulären Versuch nicht bestanden hat, kann mit einem Härtefallantrag noch versuchen, einen letzten Versuch zu bekommen.
Typische Gründe für einen Härtefall sind z. B.:
- Familiärer Notfall
- Prüfung war technisch nicht möglich
Die Voraussetzungen für einen Härtefallantrag sind in der Prüfungsordnung geregelt. Weil die Prüfungsausschüsse in der Regel streng mit der Genehmigung sind, kann die Unterstützung eines Anwalts für Prüfungsrecht sinnvoll sein, um den Härtefallantrag gut zu begründen und einen weiteren Prüfungsversuch zu erreichen.
Beim Täuschungsversuch erwischt: Wie hilft ein Anwalt für Prüfungsrecht?
Ob Spickzettel, Ghostwriter für die Hausarbeit oder Plagiat: Bei Täuschungsversuchen sind die Prüfer rigoros. Betrifft die Täuschung den letzten Prüfungsversuch, droht sogar die Exmatrikulation.
Soll es eine Anhörung vor dem Prüfungsausschuss geben, kann der Rat eines Anwalts für Prüfungsrecht sinnvoll sein, um die eigene Argumentation abzusichern.
Steht im Raum, dass Studierende aufgrund eines schweren Täuschungsversuchs keine Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung erhalten sollen, kann ein Anwalt einschätzen, ob ein Klageverfahren aufgrund des Rechts auf Berufsfreiheit erfolgversprechend ist.
Was kann ich bei einem Plagiatsvorwurf tun?
Plagiatsvorwürfe können die akademische, berufliche Laufbahn beenden. Weil die Rechtslage schwierig ist und die richtige Reaktion über die berufliche Zukunft entscheidet, kann die Unterstützung eines Anwalts für Prüfungsrecht bei einem Plagiatsvorwurf besonders wichtig sein.
Der Anwalt für Prüfungsrecht kann den Einzelfall und die aktuelle Rechtsprechung prüfen und Sie bei der Formulierung der Stellungnahme gegenüber dem Prüfungsausschuss unterstützen. Er kann die Argumentation rechtlich absichern und Sie bei allen weiteren Verfahrensschritten im Rahmen der Plagiatsvorwürfe beraten.
Was kostet eine Prüfungsanfechtung?
Die Kosten für einen Widerspruch zur Prüfungsanfechtung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Möglich sind 50 bis 150 Euro.
Für die Unterstützung eines Anwalts für Prüfungsrecht werden Sie in der Regel eine individuelle Vergütungsvereinbarung über die Anwaltskosten schließen.
Ist eine Klage zur Prüfungsanfechtung notwendig, hängen die Kosten vom Streitwert im individuellen Fall ab. In der Regel setzen die Gerichte für eine Prüfungsanfechtung einen Streitwert von mindestens 5.000 Euro an. Das bedeutet Gerichtskosten von ca. 1.000 Euro.