Zwischen- und Abschlussprüfungen in Schule, Universität und während der Ausbildung können sich auf die berufliche Zukunft junger Menschen entscheidend auswirken. Jeder Schüler und jeder Studierende hat daher das Recht auf eine neutrale und unbefangene Prüfung. War der Prüfer befangen oder störten Lärmbelästigungen die Prüfung, kann der Prüfling gegen die nicht bestandene Prüfung Widerspruch einlegen oder Klage erheben.
Zwar lässt sich in der Regel nicht auf eine Verbesserung der Note klagen, eine Wiederholung der Prüfung ist aber möglich. Ein Rechtsanwalt für Prüfungsrecht kann die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung beurteilen. Stehen die Erfolgschancen gut, kann er Ihre Rechte gegenüber Schule oder Universität außergerichtlich und ggf. gerichtlich durchsetzen.
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Ein Anwalt für Prüfungsrecht unterstützt Schüler, Auszubildende und Studierende bei zahlreichen prüfungsrechtlichen Fragestellungen und Problemen. Ob eine verweigerte Prüfungszulassung, eine ungerechtfertigte Note oder eine nicht bestandene Abschlussprüfung – ein Rechtsanwalt für Prüfungsrecht kann das Recht auf eine neutrale und unbefangene Prüfung, die Zulassung beim Vorliegen aller wichtigen Voraussetzungen und eine angemessene Bewertung der Prüfung durchsetzen.
Vermuten Sie, dass Ihre Prüfungsleistung ungerecht bewertet wurde, ein Verfahrensfehler vorliegt oder die Prüfungsordnung rechtswidrig ist, kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt für Prüfungsrecht zu kontaktieren. Dies kann besonders bei nicht bestandenen Abschlussprüfungen helfen, die den Erfolg Ihrer Ausbildung und beruflichen Karriere gefährden. Ein Anwalt für Prüfungsrecht kann Sie in der prüfungsrechtlichen Auseinandersetzung vertreten, den Sachverhalt prüfen und die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung einschätzen.
Die Anwaltskosten orientieren sich an den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Grundlage bildet der Streitwert, d. h. die Summe, um die gestritten wird. Im Prüfungsrecht setzen die Gerichte (abhängig von der prüfungsrechtlichen Angelegenheit) Streitwerte zwischen 5.000 und 60.000 Euro an. Alternativ lässt sich ein Festpreis-Honorar mit dem Anwalt vereinbaren.
Zwischen- und Abschlussprüfungen in Schule, Universität und während der Ausbildung können sich auf die berufliche Zukunft junger Menschen entscheidend auswirken. Jeder Schüler und jeder Studierende hat daher das Recht auf eine neutrale und unbefangene Prüfung.
Eine gescheiterte Prüfung muss nicht zwangsläufig das Ende der Ausbildung oder des Studiums bedeuten. War der Prüfer befangen oder störten Lärmbelästigungen die Prüfung, kann der Prüfling gegen die Prüfungsentscheidung Widerspruch einlegen und Klage erheben. Zwar lässt sich in der Regel nicht auf eine Verbesserung der Note klagen, eine Wiederholung der Prüfung ist aber möglich.
Inhaltliche Beschwerden sind nur schwer anfechtbar. Ein Anwalt für Prüfungsrecht kann die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung beurteilen. Stehen die Erfolgschancen gut, kann er Ihre Rechte gegenüber Schule oder Universität außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.