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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Christian B.

Sehr professionell und kompetent - Herr Wiegand hat sich wirklich die Zeit genommen, unseren Sachverhalt in einer Ersteinschätzung zu klären.

5,00 von 5 Sternen
Peter W.

Ich habe mich mit meinem Anliegen vom ersten Augenblick bei Herrn Grübnau-Rieken gut aufgehoben gefühlt. Herr Grübnau-Rieken während des gesamten Verfahrens sehr schnell, kompetent, verständlich und nachvollziehbar agiert.

5,00 von 5 Sternen
Julia B.

Herr Grübnau-Rieken war sehr effektiv, freundlich und kompetent. Ich kann ihn gerne empfehlen! Besten Dank für die Hilfe und das Engagement! Vielen Dank auch an advocado!

5,00 von 5 Sternen
Georg S.

Hat alles gepasst, Anwalt war sehr kompetent und hat auch offen gesagt, dass gewisse Schritte keinen Sinn machen ohne Honorar zu Verlangen. Super, jederzeit wieder ! Gerade für spezielle Anliegen oder Rechtsgebiete sehr zu empfehlen !

5,00 von 5 Sternen
Undine R.

Ich bedanke mich für diese kompetente und außerordentlich ausführliche und freundliche Beratung. Sehr gerne wieder im Bedarfsfall.

5,00 von 5 Sternen
Bernd K.

Es fand ein sehr angenehmes, zielorientiertes Erstgespräch statt. Herr Wiegand hatte sich bereits differenziert in die Problemlage eingedacht.

4,80 von 5 Sternen
Vladyslav L.

Hörte sich sehr kompetent an, war sehr gut verständlich, die Ersteinschätzung war auch solch eine, mit allen wichtigen Sachen drin für 5 Minuten. Folgender Verlauf bei Zusammenarbeit wurde jedoch nur sehr kurz erklärt ( in Bezug auf die Online Akteneinsicht, was genau das ist und wofür). Sonst perfekt.

5,00 von 5 Sternen
Torsten K.

Vielen Dank noch einmal an Herrn Wiegend. Er hat sich gut in das Thema eingearbeitet und zur Einschätzung der Situation wichtige Fragen gestellt. Herr Wiegand wirkt außerordentlich kompetent und gibt ein nachvollziehbar realistische Einschätzung der Situation. Würde die Erfolgswahrscheinlichkeit nicht so extrem gering sein, würde ich mich sehr gern durch Herrn Wiegand vertreten lassen.

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Häufig gestellte Fragen

Die Rente beginnt in der Regel, sobald 6 Monate Erwerbsminderung bestand. Dafür muss die Rente aber innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung der Erwerbsminderung beantragt werden.

Die Rente ist im Regelfall auf 3 Jahre befristet – kann aber verlängert werden. Eine unbefristete Rente ist nur möglich, wenn der Gesundheitszustand sich auch langfristig nicht verbessern wird.

Ein Rechtsanwalt für Rentenrecht kann vor allem bei Konflikten mit der Rentenversicherung helfen: Er kann Ihren Rentenbescheid prüfen und Fehler bei der Berechnung Ihres Rentenanspruchs feststellen. Er kann Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, Fehler eindeutig beweisen und die Versicherung zur Zahlung verpflichten.

Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, weil die Rentenversicherung Ihnen zu wenig Rente zahlt – und haben mit Ihrem Widerspruch Erfolg – muss die Rentenversicherung Ihnen einen Teil der Anwaltskosten erstatten.

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Anwalt Rentenrecht: Was muss ich wissen?

Das Rentenrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Rentenversicherung und -empfänger. Ob die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge, die Riester- oder Rürup-Renten – wenn die Versicherung nicht zahlt, kann ein Anwalt für Rentenrecht Ihnen weiterhelfen.

Der Anwalt kann Ihren Rentenbescheid prüfen, Fehler nachweisen und die Versicherung per Widerspruch zur Zahlung verpflichten.

Versicherungspflicht & Altersrente

In Deutschland besteht Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer, deren Jahresentgelt weniger als 62.550 € (seit 2020) beträgt. Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, um Verstöße zu vermeiden und Versicherte bei Renteneintritt oder durch Kostenübernahme notwendiger Rehabilitationsleistungen finanziell abzusichern.

Witwen-, Erwerbsminderungs- & Schwerbehindertenrente

Nach dem Tod des Ehepartners besteht für Hinterbliebene ein Anspruch auf Hinterbliebenen- bzw. Witwenrente, die sich auf 25 bis 55 % der Rentenbezüge des Verstorbenen beläuft. Haben Arbeitnehmer hingegen einen Arbeitsunfall erlitten oder eine Berufskrankheit entwickelt, steht ihnen auch vor Erreichen des Rentenalters die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu.

Schwerbehinderte haben bereits nach 35 Versicherungsjahren einen Anspruch auf Zahlung einer Schwerbehindertenrente, denn wegen ihres Handicaps ist es ihnen nur selten möglich, bis zum regulären Renteneintritt zu arbeiten. Allerdings sind bei frühzeitigem Renteneintritt Kürzungen hinzunehmen.

Ärger mit der Rentenversicherung: Ein Anwalt kann helfen

Obwohl gegenüber Privatversicherungen ein vertraglich gesicherter Anspruch beziehungsweise gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ein staatlich gesicherter Leistungsanspruch besteht, kommt es häufig zu Problemen, wenn Versicherte ihre Rente beanspruchen möchten:

  • Im Rentenbescheid fehlen Versicherungszeiten oder diese sind falsch berechnet, woraus sich eine geringere Altersrente ergibt.
  • Ein Rentenberater hat durch Falschberatung den Abschluss einer privaten Riester- oder Rürup-Rente erwirkt.
  • Die Rentenversicherung verweigert Leistungen und Zahlungen, obwohl ein berechtigter Anspruch besteht.
  • Die Auszahlung der privaten Rentenversicherung fällt aufgrund hoher Provisionen und Gebühren geringer aus als erwartet.

Rentenzahlung mit juristischer Unterstützung durchsetzen

Ein Anwalt für Rentenrecht kennt die Vorgehensweise der Versicherung und kann Sie vor taktischen Manövern schützen, damit Sie schnellstmöglich Leistungen bzw. Zahlungen erhalten. Der Anwalt kann Ihren Rentenbescheid auf fehlende Beitragszeiten, Zahlendreher oder Berechnungsfehler prüfen und sich im Widerspruchsverfahren für eine Korrektur des Rentenbescheids einsetzen.

Erfolgt keine Anpassung durch den Versicherer oder setzt dieser auf Zermürbung durch schleppende Regulierung, können Sie Klage einreichen. Ein Verfahren vor dem Sozialgericht ist kostenlos und kann mit juristischer Unterstützung zeitnah zur Zahlung der Rente führen. Denn ein Anwalt für Rentenrecht kann vor Gericht die komplizierte Beweis- und Verhandlungsführung übernehmen, die Falschberatung durch den Rentenberater aufdecken und so die Rückabwicklung Ihres Versicherungsvertrages durchsetzen.

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