haben über advocado einen passenden Anwalt für ihren Fall gefunden.
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Laut dem Aktionsbündnis Patientensicherheit wurden 2018 rund 14.000 Vorwürfe wegen einer fehlerhaften Behandlung verzeichnet – ein Viertel davon offiziell bestätigt. Zu bekannten und immer wiederkehrenden Behandlungsfehlern gehören eine mangelhafte Planung, nicht ausreichende Aufklärung oder Komplikationen bei der Einbringung von Zahnkronen oder Teil- und Vollprothesen.
Patienten stehen in der Beweispflicht, wenn sie einen etwaigen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen wollen. Anhand ihrer Patientenakte und seinen juristischen und medizinischen Fachkenntnissen kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Zahnmedizin rechtssicher nachweisen, ob und in welchem Umfang ein Behandlungs- oder Kunstfehler vorliegt. Mit einer eindeutigen Beweisführung versucht er, Betroffenen den Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Zahnarzt zu sichern – notfalls auch vor Gericht.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt mit Schwerpunkt Zahnmedizin aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.
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Es fallen keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an. Sie haben jederzeit die Kontrolle.
Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung über die Erfolgsaussichten und Risiken Ihres Falls. Wir schicken niemanden in einen aussichtslosen Rechtsstreit.
Sie erhalten von Ihrem advocado Partner-Anwalt ein Festpreis-Angebot inklusive aller Kosten & Leistungen, das Sie in aller Ruhe prüfen können. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmert sich der Anwalt um alle Formalitäten der Abrechnung.
Nur wenn Sie es wünschen, verfolgt Ihr advocado Partner-Anwalt den Fall für Sie weiter. Erst ab dann fallen Kosten an, die ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt.
advocado funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.
Noch bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet Ihr Rechtsanwalt die Kosten über Ihre Rechtsschutzversicherung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.
Ein Zahnimplantat sitzt nicht richtig, Ihr Gebiss wurde nicht korrekt angepasst oder nach einer Zahn-OP plagen Sie anhaltende Folgeschmerzen? Grundsätzlich ist Ihr behandelnder Zahnarzt zur Nacherfüllung verpflichtet. Verweigert er die Nachbesserung oder ist der Zahnersatz völlig unbrauchbar, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Zahnmedizin kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Zahnarzt durchzusetzen.
Bei Pfusch in der Zahnmedizin kann es sinnvoll sein, sich zunächst an die eigene Krankenkasse zu wenden. Diese kann durch ein internes Gutachten die Arbeit des Zahnarztes prüfen. Erhärtet sich durch das Gutachten der Verdacht eines Behandlungsfehlers und lässt sich auch durch eine Nachbehandlung keine Verbesserung erzielen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt mit Schwerpunkt Zahnmedizin einzuschalten. Dieser kann Sie über einen möglichen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld beraten und die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Durchsetzung einschätzen.
Die Kosten für einen Anwalt mit Schwerpunkt Zahnmedizin sind zunächst von Ihnen selbst zu tragen. Setzen Sie vor Gericht Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz gegen den behandelnden Zahnmediziner erfolgreich durch, muss dieser für sämtliche Prozesskosten aufkommen – d. h. auch für einen Zahnmedizin-Rechtsanwalt.
Laut dem Aktionsbündnis Patientensicherheit wurden 2018 rund 14.000 Vorwürfe wegen einer fehlerhaften Behandlung verzeichnet – ein Viertel davon offiziell bestätigt. Zu bekannten und immer wiederkehrenden Behandlungsfehlern gehören eine mangelhafte Planung, nicht ausreichende Aufklärung oder Komplikationen bei der Einbringung von Zahnkronen oder Teil- und Vollprothesen.
Patienten stehen in der Beweispflicht, wenn sie ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen wollen. Anhand ihrer Patientenakte und seinen juristischen und medizinischen Fachkenntnissen kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Zahnmedizin rechtssicher nachweisen, ob und in welchem Umfang ein Behandlungs- oder Kunstfehler vorliegt. Mit einer eindeutigen Beweisführung versucht er, Betroffenen den Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Zahnarzt zu sichern – notfalls auch vor Gericht.
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