Laut dem Aktionsbündnis Patientensicherheit wurden 2018 rund 14.000 Vorwürfe wegen einer fehlerhaften Behandlung verzeichnet – ein Viertel davon offiziell bestätigt. Zu bekannten und immer wiederkehrenden Behandlungsfehlern gehören eine mangelhafte Planung, nicht ausreichende Aufklärung oder Komplikationen bei der Einbringung von Zahnkronen oder Teil- und Vollprothesen.
Patienten stehen in der Beweispflicht, wenn sie einen etwaigen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen wollen. Anhand ihrer Patientenakte und seinen juristischen und medizinischen Fachkenntnissen kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Zahnmedizin rechtssicher nachweisen, ob und in welchem Umfang ein Behandlungs- oder Kunstfehler vorliegt. Mit einer eindeutigen Beweisführung versucht er, Betroffenen den Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Zahnarzt zu sichern – notfalls auch vor Gericht.
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