Haben Immobilienbesitzer Schulden, die sie nicht begleichen können, kann ihr Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht die Zwangsversteigerung der Immobilie beantragen. Gibt das Gericht dem Antrag statt, kommt die Immobilie unter den Hammer und wird meistbietend versteigert. Viele Immobilien wechseln so im Jahr den Besitzer – oftmals mit enormen Verlusten, weil nur ein Bruchteil des Marktwertes erzielt wird.
Zwangsversteigerungen sind nicht immer notwendig. So können Schuldner und Gläubiger in einem Gespräch eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung erreichen, um eine Zwangsversteigerung zu verhindern. Ist eine solche außergerichtliche Lösung nicht möglich, kann die Unterstützung eines Anwalts für Zwangsversteigerungsrecht sehr hilfreich sein.
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Die Zwangsversteigerung einer Immobilie ist ein langwieriger Gerichtsprozess. Ein Rechtsanwalt für Zwangsversteigerungsrecht kennt die gesetzlichen Regelungen und kann Ihre Interessen vor Gericht vertreten – unabhängig davon, ob Sie als Schuldner, Gläubiger oder Bieter im Verfahren auftreten. Er kann dafür sorgen, dass die Versteigerung korrekt und reibungslos verläuft sowie die Interessen aller Parteien gewahrt werden.
Möchten Sie als Gläubiger Ihre Forderungen mithilfe einer Zwangsversteigerung durchsetzen, kann ein Anwalt für Zwangsversteigerungsrecht bei der Vorbereitung und Einreichung der notwendigen Anträge bei Gericht unterstützen. Sind Sie hingegen Schuldner, kann er prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die Zwangsversteigerung doch noch abzuwenden bzw. zu verzögern. So ist auf Antrag zumindest eine vorläufige Einstellung des Verfahrens möglich.
Die Kosten eines Anwalts für Zwangsversteigerungsrecht richten sich nach dem Streitwert. Ist der Gegenstand der Zwangsversteigerung z. B. eine Immobilie, orientiert sich der Streitwert an deren Verkehrswert. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt die Höhe der Anwaltskosten gemessen am Streitwert fest. Alternativ ist ein Festpreis-Honorar für den Anwalt möglich.
Haben Immobilienbesitzer Schulden, die sie nicht begleichen können, kann ihr Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht die Zwangsversteigerung der Immobilie beantragen. Gibt das Gericht dem Antrag statt, kommt die Immobilie unter den Hammer und wird meistbietend versteigert. 40.000 Immobilien wechseln so im Jahr den Besitzer – oftmals mit enormen Verlusten, weil nur ein Bruchteil des Marktwertes erzielt wird.
Nicht immer sind Zwangsversteigerungen notwendig. So können Schuldner und Gläubiger in einem Gespräch eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung erreichen, um eine Zwangsversteigerung zu verhindern. Ist eine solche außergerichtliche Lösung nicht möglich, kann die Unterstützung eines Anwalts sehr hilfreich sein.
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