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Ratgeber Strafrecht Beleidigung Anzeige wegen Beleidigung
Stand 20.04.2021
Lesezeit 13 min

Anzeige wegen Beleidigung – das können Sie tun

Eine Beleidigung ist eine ehrverletzende und abwertende Meinungsäußerung über jemanden und nach § 185 StGB strafbar. Kritische und negative Meinungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt – geht es aber um die Herabwürdigung und Verunglimpfung des Anderen, ist eine Grenze überschritten. Eine Beleidigung wird mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.

Fiona Schmidt
Beitrag von Fiona Schmidt
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 20.04.2021

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Anzeige wegen Beleidigung – das können Sie tun
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Beleidigungen verletzen andere in ihrer persönlichen Ehre und sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
  • Zur Strafverfolgung ist neben der Anzeige wegen Beleidigung ein Strafantrag notwendig.
  • Opfer von Beleidigungen können einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben.
  • Mögliche Strafen bei einer Verurteilung sind u. a. von der Schwere der Beleidigung, dem Kontext und den Vorstrafen des Täters abhängig.
Inhaltsverzeichnis
  1. Dann ist eine Anzeige wegen Beleidigung möglich
  2. Wann eine Anzeige aussichtslos ist
  3. Das passiert nach einer Anzeige wegen Beleidigung
  4. Schmerzensgeld möglich?
  5. Anzeige wegen Beleidigung erstatten
  6. So können Sie sich bei einer Anzeige wegen Beleidigung wehren
  7. FAQ zur Anzeige wegen Beleidung

1. Dann ist eine Anzeige wegen Beleidigung möglich

Beispiel: Sagt Person A zu Person X: „Sie sind ein Idiot!“, ist das keine sachgerechte Kritik, sondern eine Beleidigung, die das Persönlichkeitsrecht von X verletzt.

Eine Beleidigung ist auf verschiedene Arten möglich. Folgende Beleidigungsdelikte berechtigen zur Anzeige:

  • Mündlich: vulgäre Begriffe sowie Beschimpfungen wie „Idiot“, „blöde Kuh“, „Holzkopf“ oder „Wichtelmann“
  • Schriftlich: z. B. Beschimpfungen per E-Mail, WhatsApp, in sozialen Netzwerken
  • Gestisch: Mittelfinger oder Vogel zeigen, Zunge herausstrecken, Scheibenwischergeste (mit der Hand vor dem Gesicht wedeln)
  • Bildhaft: z. B. ehrverletzende Bilder, Aufkleber, Schilder, Karikaturen
  • Tätlich: anspucken, ohrfeigen, schubsen, unsittliches Berühren

Auch indirekte Verunglimpfungen – z. B. „Am liebsten würde ich jetzt A*loch zu Ihnen sagen!“ – erfüllen den Tatbestand der Beleidigung und berechtigen zur Anzeige.

Eine Beleidigung muss nicht immer direkt an die betroffene Person gerichtet sein. Der Täter kann eine Person auch ohne deren Beisein gegenüber Dritten beleidigen. Auch dann ist eine Anzeige wegen Beleidigung möglich.

2. Wann eine Anzeige aussichtslos ist

Generell behandelt die Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Beleidigung im Vergleich zu anderen Straftaten als leichtes Vergehen. Meist stellt sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder geringem öffentlichen Interesse ein und verweist auf die Möglichkeit der Privatklage.

Der Anzeigenerstatter übernimmt dann im Gegensatz zu einer „normalen” Klage selbst die Strafverfolgung vor Gericht und muss die Beleidigung und die Notwendigkeit einer Verurteilung nachweisen.

Zudem erfüllt nicht jede unhöfliche oder herabwürdigende Äußerung den Tatbestand der Beleidigung.

Wahrscheinlich wird die Staatsanwaltschaft eine Verfolgung in folgenden Fällen ablehnen:

  • Unbequeme Tatsachen: Konfrontiert z. B. eine Person einen Kollegen damit, dass dieser unangenehme Manieren beim Essen hat, mag das den Kollegen zwar verletzen – sachlich geäußert, ist dies aber keine Beleidigung.
  • Unhöflichkeiten: Ist eine Person kein angenehmer Zeitgenosse und grüßt z. B. nicht zurück oder äußert sich ruppig wie „Dann mach doch deinen Kram alleine“, ist das kein Beleidigungsdelikt.
  • Beleidigungen innerhalb der Familie: Laut Oberlandesgericht ist die enge Familie „beleidigungsfreie Zone” – derbere Worte sind innerhalb der Familie zulässig, um im engsten Kreis emotionale und ungehemmte Aussprachen zu ermöglichen (OLG Frankfurt, Urteil v. 17.1.2019, 16 W 54/18).
  • Privatgespräch: Beleidigt eine Person in Gesprächen mit engsten Vertrauten (z. B im engen Familienkreis) eine unliebsame Person – z. B. einen Kollegen –, ist das nicht strafbar, weil die Beleidigung nicht für Dritte gedacht war. Zudem sind derartige Gespräche durch die Intimsphäre geschützt.
  • Selbstgespräch: Hört jemand zufällig während eines Selbstgesprächs geäußerte Beleidigungen mit, ist eine Anzeige wegen Beleidigung nicht gerechtfertigt. Das liegt daran, dass die Wahrnehmung durch den anderen nicht beabsichtigt war.
  • Kollektivbeleidigung: Eine Beleidigung gegen eine große, nicht abgegrenzte Gruppe – z. B. „Alle Polizisten sind Trottel“ – ist in der Regel keine Straftat. Die Äußerung ist so allgemein, dass keine einzelne Person konkret von der Ehrverletzung betroffen ist (1 BvR 2150/14). Fällt die Beleidigung aber demonstrativ in Gegenwart dieser Gruppe, ist eine persönliche Ehrverletzung unter Umständen gegeben und eine Anzeige wegen Beleidigung denkbar (1 Ss 329/08).
Achtung
Einzelfall ist entscheidend:

Ist die beleidigte Gruppe überschaubar groß, ist eine Anzeige wegen Beleidigung möglich. Denn: Je kleiner die beleidigte Gruppe ist, umso stärker können sich einzelne Personen von der Herabwürdigung angesprochen fühlen. Es macht also einen Unterschied, ob eine Person z. B. alle Politiker oder nur die Politiker eines bestimmten Kabinetts beleidigt.

  • Verleumdung: Verbreitet eine Person rufschädigende und bewusst falsche Tatsachen über jemanden, ist das Verleumdung. Lügt A beispielsweise gegenüber Dritten, er habe B beim Stehlen gesehen, ist statt einer Anzeige wegen Beleidigung eine Anzeige wegen Verleumdung möglich.
  • Üble Nachrede: Eine Person verbreitet rufschädigende Tatsachen über jemanden gegenüber Dritten – allerdings ohne zu wissen, ob die Tatsachen stimmen oder nicht. A weiß z. B. nicht genau, ob B stiehlt, behauptet aber anderen gegenüber „B bereichert sich an der Kasse“. Auch die Weitergabe von rufschädigenden Gerüchten zählt dazu. Eine Anzeige wegen übler Nachrede ist möglich.
Achtung
Einzelfall ist entscheidend:

Ehrverletzende und falsche Tatsachenbehauptungen können juristisch aber auch als Beleidigung gelten, wenn sie direkt an den Betroffenen gerichtet sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn A jemandem „Du stiehlst aus der Kasse!“ vorwirft und weiß, dass das nicht stimmt.

3. Das passiert nach einer Anzeige wegen Beleidigung

Infografik: So geht es nach einer Anzeige wegen Beleidigung weiter.

Die Polizei leitet die Ermittlungen bei einer Anzeige wegen Beleidigung nur dann ein, wenn Geschädigte zusätzlich einen Strafantrag stellen. Denn: Beleidigung ist nach § 194 StGB ein sogenanntes Antragsdelikt und wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Geschädigten verfolgt.

Die Polizei fordert nach Anzeige und Strafantrag den Beschuldigten auf, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern. Sind Zeugen angegeben, befragt die Polizei auch diese. Die Ergebnisse der Ermittlungen legt die Polizei der Staatsanwaltschaft vor.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet anhand der Ermittlungsakte über Folgendes:

  • Einstellung des Verfahrens: Wenn die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht sieht, stellt sie das Verfahren ein – etwa wenn so wenig Beweise vorliegen, dass eine Verurteilung durch das Gericht unwahrscheinlich ist. Auch bei Ersttätern und nur leichten Beleidigungsdelikten kann sie das Verfahren einstellen und Geschädigte auf die Privatklage verweisen.
  • Einstellung des Verfahrens unter Auflagen: Sie kann das Verfahren ebenso unter bestimmten Auflagen einstellen, etwa wenn der Täter eine Summe an eine gemeinnützige Organisation zahlt oder gemeinnützige Arbeit leistet – der Beschuldigte muss dem jedoch zustimmen.
  • Einreichung der Klageschrift: Besteht hinreichender Tatverdacht, ein Interesse an einer Strafverfolgung und ist eine Verurteilung durch das Gericht wahrscheinlich, erhebt die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage.

Reicht die Staatsanwaltschaft eine Klageschrift bei Gericht ein, wird der Beschuldigte informiert und kann Einwände gegen die Anklage vorbringen. Das Gericht entscheidet dann über Folgendes:

  • Strafbefehl: Bei einem Strafbefehl entscheidet das Gericht nur auf Aktenlage und ohne mündliche Hauptverhandlung über das Strafmaß – dies kann eine Geldstrafe oder z. B. auch ein Fahrverbot wegen Beleidigung im Straßenverkehr sein.
  • Hauptverhandlung: Beide Seiten können sich während der Gerichtsverhandlung zu den Vorwürfen äußern. Der Richter entscheidet anschließend über einen Freispruch oder das Strafmaß.
Rechtsberatung
Hauptverhandlung nur bei Widerspruch:

Nur in seltenen Fällen (z. B. bei mehrfach wegen Beleidigung vorbestraften Wiederholungstätern) kann es direkt zu einer Anklage kommen. Ansonsten kommt es in der Regel nur zur Hauptverhandlung, wenn der Beschuldigte einem Strafbefehl widerspricht.

Diese Strafen sind möglich

Nach § 185 StGB ist bei einer Anzeige wegen Beleidigung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr möglich – bei tätlichen Beleidigungen wie dem Anspucken des Opfers sind bis zu 2 Jahre möglich. Ersttäter erhalten überwiegend Geldstrafen.

Es gibt keinen festgelegten Bußgeldkatalog wie im Straßenverkehr – das Gericht entscheidet für jeden Einzelfall anhand der Schwere und des Kontexts der Beleidigung sowie den Vorstrafen des Täters über das Strafmaß. Die Geldstrafe bemisst sich in Tagessätzen und ist vom monatlichen Einkommen abhängig.

 

Rechtsberatung
Strafmaß berechnen:

Zur Berechnung eines Tagessatzes teilt das Gericht das monatliche Nettoeinkommen durch 30. Verhängt das Gericht z. B. 10 Tagessätze bei einem Nettoeinkommen von 1.500 €, sind 500 € fällig.

Beamtenbeleidigung – besonders strafbar?

Beamtenbeleidigung ist kein eigener Straftatbestand – das Strafmaß ist bei einer Anzeige wegen Beleidigung genauso hoch wie bei einer Privatperson. Beleidigungsdelikte gegen Amtsträger können aber häufiger zur Anzeige führen, da auch deren Arbeitgeber die Strafverfolgung beantragen dürfen.

Die Staatsanwaltschaft sieht ein größeres öffentliches Interesse an der Strafverfolgung von Beleidigung von Staatsdienern als bei Privatpersonen, da Staatsdiener beruflich für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung eintreten.

Rechtsberatung
Urteile zum Begriff „Bullen“:

Nach verschiedenen Gerichtsurteilen ist die Bezeichnung eines Polizisten als „Bullen“ keine Beleidigung, da es mittlerweile als umgangssprachliches Synonym für „Polizist“ gilt (z. B. Az - 3 Ns 134 Js 97458/04). In Kombination mit abfälligen Gesten oder Zusätzen wie „Schwein“ oder „dämlich“ ist aber eine Anzeige wegen Beleidigung möglich.

4. Schmerzensgeld möglich?

Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts können Geschädigte bei längerfristigen psychischen Schäden auch ein Schmerzensgeld zugesprochen bekommen.

Dazu muss ein psychologisches Gutachten einen erheblichen Leidensdruck und Folgeschäden durch die Beleidigung nachweisen. Das Gericht berücksichtigt auch, wie nachhaltig die Rufschädigung ist und vor wie vielen Personen die Beleidigung stattfand.

Praxisbeispiel: Während einer Dienstberatung stellte ein Vorgesetzter seine Arbeitnehmerin mit der Scheibenwischergeste vor dem Kollegium bloß. In der Folgezeit bekam die Arbeitnehmerin psychische Probleme und ging in Frühpension. Sie bekam ein Schmerzensgeld von 1.000 € zugesprochen (OLG Koblenz, Az. 1 U 1161/04).

5. Anzeige wegen Beleidigung erstatten

Damit eine Anzeige wegen Beleidigung strafrechtliche Konsequenzen für den Beleidigenden hat, müssen Geschädigte nach § 194 StGB zusätzlich zur Anzeige einen Strafantrag stellen – erst dann leiten die Behörden die Strafverfolgung ein.

Die Anzeige wegen Beleidigung und den erforderlichen Strafantrag können Sie erstatten bei:

  • der örtlichen Polizeibehörde
  • der Staatsanwaltschaft
  • dem zuständigen Amtsgericht

Die Behörden halten die entsprechenden Formulare bereit. Der Strafantrag und die Anzeige wegen Beleidigung verursachen keine Kosten.

Hinweis
Anzeige auch gegen Unbekannt

Kennen Sie den Täter nicht – z. B. bei einer Anzeige wegen Beleidigung im Internet – ist die Anzeige auch gegen Unbekannt möglich. Die Behörden versuchen dann, den Täter über die IP-Adresse ausfindig zu machen und leiten die Ermittlungen ein.

Beweispflicht

Die Beweispflicht liegt bei Ihnen, d. h. Sie müssen bei einer Anzeige die Beleidigung beweisen können. Sie können z. B. den exakten Wortlaut der Herabwürdigung notieren und beleidigende WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails aufheben.

Außerdem kann eine Anzeige wegen Beleidigung mit Zeugen, die Ihre Aussage stützen, sinnvoll sein. Bei einer Anzeige wegen Beleidigung ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage – die Erfolgsaussichten können dadurch geringer sein.

Frist

Der Strafantrag ist bei Anzeige wegen Beleidigung mit einer Frist von 3 Monaten zu stellen. Die Frist beginnt, sobald Sie von der Beleidigung oder dem Täter erfahren.

Beispiel: A hat vor 2 Jahren regelmäßig beleidigende Briefe erhalten. Erst jetzt erfährt A, dass B dafür verantwortlich ist. Obwohl die Briefe schon länger zurückliegen, kann A nun noch 3 Monate lang einen Strafantrag stellen.

6. So können Sie sich bei einer Anzeige wegen Beleidigung wehren

Läuft eine Anzeige wegen Beleidigung mit Strafantrag gegen Sie, können Sie Ihr Schweigerecht nutzen – dann müssen Sie sich nicht zu den Vorwürfen äußern.

Alles, was Sie bei der Polizei angeben, können die Behörden später gegen Sie verwenden – auch Kleinigkeiten können ausschlaggebend für die weitere Strafverfolgung und eine Verurteilung sein.

Um sich effektiv gegen den Vorwurf der Beleidigung zu verteidigen, können Sie sich von einem Anwalt für Strafrecht vertreten lassen. Dieser kann sicherstellen, dass Sie keine Fehler machen, die den Ausgang der Ermittlungen negativ beeinflussen könnten.

Außerdem kann er dafür sorgen, dass Sie denselben Kenntnisstand haben wie die Ermittlungsbehörden – denn nur, wenn Sie wissen, was Ihnen Staatsanwaltschaft und Ermittler genau vorwerfen, können Sie die Vorwürfe mit Beweisen und Zeugen entkräften.

Außergerichtliche Einigung

Da Geschädigte ihren Strafantrag zurückziehen dürfen, können Sie z. B. mit einer Entschuldigung versuchen, sich mit dem Geschädigten außergerichtlich zu einigen.

Eine Anzeige wegen Beleidigung muss nicht in eine Gerichtsverhandlung münden: Ein Strafrechtler kann durch geschickte Vermittlung mit einem Vergleichsvorschlag die Chancen auf eine Einigung mit der Gegenseite erhöhen.

Stellungnahme zur Beleidigung

Ein Anwalt weiß, worauf es bei der Beschuldigtenvernehmung ankommt. Indem er Akteneinsicht im Strafverfahren beantragt – die nur einem Anwalt in vollem Umfang gewährt wird –, kann er Kenntnis über den aktuellen Ermittlungsstand und die exakten Tatvorwürfe erlangen.

Er kann den Inhalt der Ermittlungsakten sachgerecht interpretieren und durch eine darauf zugeschnittene Argumentation Zweifel an Tatvorwurf, Beweisen oder Zeugen wecken. Bei mangelndem Tatverdacht stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren frühzeitig ein.

Strafbefehl akzeptieren oder anfechten

Sind Sie unschuldig oder z. B. mit der Höhe der Geldbuße nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 2 Wochen einen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen – es kommt dann zur gerichtlichen Hauptverhandlung.

Ein Einspruch ist sorgfältig abzuwägen, da das Gericht auch eine höhere Strafe verhängen darf, als ursprünglich vorgesehen war. Ein Strafverteidiger kann Sie auf Basis Ihrer Ermittlungsakte umfassend zu Ihren Erfolgschancen beraten. Möchten Sie Einspruch einlegen, kann ein Anwalt die zielführende Strafverteidigung vor Gericht übernehmen.

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Was kostet ein Anwalt?

Die Arbeit eines Strafrechtlers löst Anwaltskosten aus, die vom Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit abhängen. Auch die Suche nach Belastungszeugen, Zeugenbefragungen oder die Einsicht in die Akten haben Einfluss auf die Höhe des Anwaltshonorars.

Die Kosten sind eine Investition in eine effektive Verteidigung gegen den Vorwurf der Beleidigung – und womöglich geringer als die Kosten, die bei einer Verurteilung vor Gericht entstehen würden. Um das Prozesskostenrisiko für Ihren individuellen Fall vorher zu ermitteln, können Sie beispielsweise auf einen Prozesskostenrechner zurückgreifen.

Spricht Sie ein Gericht vom Vorwurf der Beleidigung frei, übernimmt die Staatskasse oder der Privatkläger sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

7. FAQ zur Anzeige wegen Beleidigung

Wann liegt eine Beleidigung vor?

Kommt es zu einer ehrverletzenden und abwertenden Meinungsäußerung, liegt eine Beleidigung vor. Diese ist gemäß § 185 StGB strafbar. Eine Beleidigung kann auch ohne Beisein der betreffenden Person vorliegen (Beleidung gegenüber Dritten).

Welche Strafen sind bei einer Anzeige wegen Beleidigung möglich?

Wird jemand aufgrund einer Anzeige wegen Beleidigung rechtmäßig verurteilt, muss er mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr rechnen – bei tätlichen Beleidigungen (z. B. Anspucken) sind bis zu 2 Jahre möglich. Ersttäter erhalten meist eine Geldstrafe, die sich in Tagessätzen bemisst und vom monatlichen Einkommen abhängig ist.

Wie kann ich jemanden anzeigen?

Möchten Sie jemanden anzeigen, weil er sie beleidigt hat, müssen Sie zusätzlich zur Anzeige einen Strafantrag stellen, damit die Strafverfolgungsbehörde tätig wird. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der Polizei. Sie haben 3 Monate Zeit, um den Strafantrag zu stellen. Die Frist beginnt, sobald Sie von der Beleidigung oder dem Täter erfahren.

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Fiona Schmidt
Fiona Schmidt
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 20.04.2021

Damit Ratsuchende nachhaltige Lösungen für ihr Anliegen finden, legt Fiona Schmidt als Teil der juristischen Redaktion von advocado größten Wert auf die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte. In ihren Beiträgen informiert sie u. a. zu passenden Handlungsoptionen im Marken- oder Internetrecht.

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