Die Anhörung findet oft im Rahmen eines Personalgesprächs statt. Ein Protokoll des Gesprächsverlaufs ist sinnvoll. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, dient die Mitschrift als Beweismittel.
Zusätzlich zur Anhörung des Arbeitnehmers ist eine Anhörung des Betriebsrats zur geplanten Verdachtskündigung notwendig. Der Arbeitgeber muss Situation und Tatverdacht so schildern, dass der Betriebsrat sich ohne Nachforschungen ein eigenes Bild machen kann. Alle belastenden und entlastenden Fakten sind zu benennen. Erst mit Zustimmung der Mitglieder ist die Entlassung möglich.
III. Kündigung schreiben
Besteht der Tatverdacht nach der Anhörung weiterhin, darf der Arbeitgeber die außerordentliche Verdachtskündigung aussprechen. Es ist keine Abmahnung erforderlich.
Da die Anhörung den Verdacht bestätigt hat, ist auch eine Tatkündigung möglich. Die Tatkündigung stützt sich auf neue Beweise, die Ergebnis der Anhörung sind.
Trotzdem besteht das Risiko, dass der Arbeitnehmer den Vorwurf bestreitet und Klage einreicht. Die Beweise für die Tatkündigung müssen vor Gericht standhalten.
Um die Entlassung abzusichern, können Arbeitgeber 4 Kündigungen aussprechen:
- Außerordentliche Tatkündigung
- Außerordentliche Verdachtskündigung
- Ordentliche Tatkündigung
- Ordentliche Verdachtskündigung
Reichen die Beweise für die außerordentliche Tatkündigung vor Gericht nicht, gilt ersatzweise die außerordentliche Verdachtskündigung.
Zusätzlich kann der Arbeitgeber eine ordentliche Tat- und Verdachtskündigung aussprechen. Damit ist die Entlassung auch dann möglich, wenn das Gericht eine außerordentliche Kündigung als ungerechtfertigt beurteilt.
Die 4 Kündigungen kann der Arbeitgeber in einem Kündigungsschreiben zusammenfassen.
Vorgaben für das Kündigungsschreiben:
- Pflichtverstoß benennen & begründen
- Verweis auf die erfolgte Anhörung (mit Angabe des Datums)
- Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden muss
4. Folgen einer Verdachtskündigung
Wie jede Kündigung hat auch eine Verdachtskündigung Konsequenzen. Mit Ende des Arbeitsverhältnisses ist Folgendes zu klären:
- Folgt eine Kündigungsschutzklage?
- Besteht ein Anspruch auf Abfindung und Arbeitslosengeld?
- Hat der Tatverdacht strafrechtliche Folgen?
Kündigungsschutzklage
Bestreitet der Arbeitnehmer die ihm vorgeworfene Tat, kann er Kündigungsschutzklage einreichen und gegen die Verdachtskündigung vorgehen. Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.
Wichtig ist, dass die Beteiligten eindeutige Beweise vorlegen können, die ihre Position stärken. 2-Wochen-Frist der Kündigung, Anhörung und die 3-Wochen-Frist für die Einreichung der Klage geben Zeit, Beweise zu sammeln.
Vor Gericht stehen sich gegensätzliche Interessen und Argumente gegenüber. Ein Anwalt hilft dabei, vor Prozessbeginn Beweise zu beschaffen und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Stichhaltige Argumentation erleichtert dem Gericht die Urteilsfindung. Ein schnelles Ende des Klageverfahrens ist im Sinne aller Beteiligten. Mit anwaltlicher Unterstützung lässt sich der Tatvorwurf anhand der geltenden Rechtslage klären.
Abfindung & Arbeitslosengeld
Mit der Klage hat der Arbeitnehmer die Chance auf eine Abfindung nach der Kündigung. Bestätigt das Gericht, dass die Verdachtskündigung unzulässig ist, besteht ein Anspruch auf Entschädigung für die grundlose Verdächtigung. Dies schließt Angestellte staatlicher Einrichtungen ein, die Anspruch auf eine Abfindung im öffentlichen Dienst besitzen.
Eine Verdachtskündigung z. B. aufgrund eines Diebstahls hat für Arbeitnehmer keine Auswirkungen auf den Arbeitslosengeld-Anspruch.
Nach der außerordentlichen Kündigung ist aber eine Sperre des Arbeitslosengeldes möglich. Bei selbstverschuldeter Kündigung darf die Arbeitsagentur für bis zu 12 Wochen die Zahlung verweigern.
Strafverfahren
Nach Diebstahl, Betrug oder Geheimnisverrat muss der Arbeitgeber einen Strafantrag stellen. Die Ermittlungen im Strafverfahren laufen unabhängig vom Kündigungsprozess.
Ein Anwalt für Strafrecht kann Akteneinsicht im Strafverfahren beantragen und die Verteidigung des Arbeitnehmers vor Gericht übernehmen.
5. So können Arbeitnehmer sich gegen eine Verdachtskündigung wehren
Arbeitgeber dürfen die Verdachtskündigung nicht leichtfertig nutzen, um Mitarbeiter loszuwerden. Die Kündigung ist aufgrund fehlender Beweise riskant.
Für eine gültige Verdachtskündigung ist eine Anhörung des Arbeitnehmers zwingend notwendig. Das Kündigungsschreiben muss formal korrekt und wahrheitsgemäß sein.
Hält Ihr Arbeitgeber sich nicht an die Vorgaben für die Kündigung oder hält trotz fehlender Beweise an der Entlassung, haben Sie gute Aussichten für die Anfechtung der Kündigung.
Warum ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?
Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, mit einer Kündigungsschutzklage gegen die widerrechtliche Kündigung vorzugehen.
Je nach Einzelfall müssen Sie bis zu 4 Kündigungen entkräften. Ein Anwalt setzt die vorhandenen Beweise so ein, dass dem Gericht Sachlage und Fehleinschätzungen des Arbeitgebers ersichtlich sind.
Mit aussagekräftiger Klageschrift und der richtigen Verteidigungsstrategie kann es gelingen, die Weiterbeschäftigung im Unternehmen zu erreichen.
Da das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber durch die grundlose Verdächtigung gestört ist, kann ein Anwalt zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber vermitteln und eine Abfindung erreichen.
Gegen eine angemessene Entschädigung beenden beide Parteien das Arbeitsverhältnis einvernehmlich.