Widerruf des Autokredits: So werden Sie Ihr Fahrzeug los & fordern alle Raten zurück
Widerruf des Autokredits: So werden Sie Ihr Fahrzeug los & fordern alle Raten zurück
Handan Kes
Beitrag von
Rechtsanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Aktualisiert am

... Finanzierung Widerruf des Autokredits

Ab Juni 2010 abgeschlossene Autokreditvertrag enthalten möglicherweise Fehler in der Widerrufsbelehrung. Kunden können ihren Kreditvertrag in diesem Fall unbefristet widerrufen. Im Erfolgsfall geben sie das Fahrzeug zurück und können einen Großteil oder sogar alle Zahlungen erstattet bekommen.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Warum ist für einige Autokredite ein ewiger Widerruf möglich?
  3. 2. Wer kann seinen Auto-Kreditvertrag widerrufen?
  4. 3. Autokredit widerrufen: So gehen Sie Schritt-für-Schritt vor
  5. 4. Was bringt der Widerruf – und welche Folgen sind möglich?
  6. 5. Kosten: womit Sie rechnen sollten
  7. 6. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Widerruf des Autokredits: So werden Sie Ihr Fahrzeug los & fordern alle Raten zurück

Widerruf des Autokredits: So werden Sie Ihr Fahrzeug los & fordern alle Raten zurück

Ab Juni 2010 abgeschlossene Autokreditvertrag enthalten möglicherweise Fehler in der Widerrufsbelehrung. Kunden können ihren Kreditvertrag in diesem Fall unbefristet widerrufen. Im Erfolgsfall geben sie das Fahrzeug zurück und können einen Großteil oder sogar alle Zahlungen erstattet bekommen.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Unter dem Widerruf eines Autokredits versteht man die fristgerechte Erklärung, dass Sie den Darlehensvertrag rückgängig machen wollen – mit der Folge, dass die wechselseitigen Leistungen grundsätzlich zurückzugewähren sind.

Das gilt typischerweise, wenn …

  • Sie als Verbraucher:in einen Kredit zur Fahrzeugfinanzierung abgeschlossen haben (nicht für reine Unternehmensfinanzierungen).

  • der Kreditvertrag Pflichtangaben/Widerrufsinformationen enthält, die im Einzelfall angreifbar sein können (z. B. unklare Angaben, fehlende Pflichtinfos).

  • Kaufvertrag und Kreditvertrag rechtlich verbunden sind (häufig, wenn die Finanzierung über den Händler vermittelt wurde).

Achtung: erst prüfen (oder direkt beraten lassen), wenn …

  • es sich um Kilometerleasing ohne Kaufverpflichtung handelt (hier kann ein Widerrufsrecht schon am Vertragstyp scheitern).

  • die Bank nachweislich gesetzliche Muster korrekt verwendet hat (dann kann die Widerrufsinformation als ordnungsgemäß gelten).

  • das Fahrzeug bereits weiterverkauft wurde oder mehrere Verträge/Parteien beteiligt sind (Folgen/Abwicklung werden deutlich komplexer).

Die wichtigste Frist

Regel-Frist: 14 Tage ab dem maßgeblichen Fristbeginn (typisch: Vertragsschluss/Erhalt der Pflichtinformationen).

Wichtig: Ob die Frist wegen Informationsmängeln (noch) offen sein kann, ist seit mehreren EuGH-/BGH-Entscheidungen kein Automatismus, sondern eine Frage der konkreten Pflichtangaben und der Vertragsgestaltung.

Benötigte Informationen/Unterlagen

  • Kreditvertrag inkl. Widerrufsinformation und Pflichtangaben (Anhang/ESIS/Produktblatt, falls vorhanden)

  • Kaufvertrag/Bestellung (zur Prüfung „verbundener Vertrag“)

  • Zahlungsübersicht: Anzahlung, Raten, Schlussrate, Versicherungsprämien (falls kreditfinanziert)

  • Kilometerstand, Übergabe-/Rückgabeunterlagen, ggf. Schriftwechsel mit Bank/Händler

Häufigster Fehler

Viele erklären den Widerruf „mit Mustertext“ ohne vorher zu klären, ob der Vertragstyp und die Pflichtangaben überhaupt angreifbar sind – das kostet Zeit, verschlechtert die Verhandlungsposition und kann unnötige Kosten auslösen.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher

  • Es gibt ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen; bei verbundenen Verträgen kann der Widerruf auch den Autokauf erfassen.

  • Gerichte prüfen sehr konkret, ob Pflichtangaben „klar und verständlich“ sind; bei Musterverwendungen kann die Bank im Vorteil sein.

Kommt darauf an

  • ob die Widerrufsfrist noch offen ist (Pflichtangaben, Muster, konkrete Formulierungen).

  • welche Folgen eintreten (Wertersatz/Zinsen/Abzüge) und wie diese berechnet werden – dazu gibt es weiterentwickelte EuGH-Leitlinien.

Wenn Sie die Unterlagen parat haben, können Sie sie über advocado zur juristischen Ersteinschätzung an Partner-Anwält:innen für Bank- und Kapitalmarktrecht weitergeben lassen. Dabei wird typischerweise geprüft, ob ein Widerruf im konkreten Fall sinnvoll erscheint – ohne dass damit ein Ergebnis versprochen ist.

1. Warum ist für einige Autokredite ein ewiger Widerruf möglich?

Eine Finanzierung per Autokredit ist in Deutschland äußerst beliebt. Verbraucher können das Fahrzeug sofort nutzen, zahlen den Kaufpreis aber nach und nach in Raten ab.

Den Darlehensvertrag schließen Käufer entweder über eine dem Autokonzern angeschlossene Autobank (z. B. VW, BMW, Ford) oder ein Kreditinstitut (z. B. ihre Hausbank) ab.

Wie bei allen Verbraucherkrediten gilt auch bei Autokrediten normalerweise das gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige Widerrufsrecht.

Vielen Banken sind aber Fehler in der Widerrufsbelehrung unterlaufen: In den Dokumenten fehlen Pflichtangaben, die das Gesetz vorschreibt bzw. diese sind widersprüchlich oder falsch formuliert.

Ewiges Widerrufsrecht bei Fehlern in der Widerrufsinformation

Haben Banken Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert, hat die übliche 14-tägige Widerrufsfrist nie begonnen zu laufen. Stattdessen gilt ein ewiges Widerrufsrecht.

Erfüllt die Widerrufsinformation nicht den gesetzlichen Standard oder fehlen Pflichtangaben, können Verbraucher ihren Autokredit unbefristet widerrufen – selbst wenn die übliche 14-tägige Widerrufsfrist längst abgelaufen ist. Kunden könne finanziell von der Rückabwicklung profitieren.

Das unbefristete Widerrufsrecht wird auch als „Widerrufsjoker“ bezeichnet. Es gilt für Anteils- oder Vollfinanzierungsverträge, mit denen der Kauf von Neuwagen und gebrauchten Autos, aber auch Motorrädern und Wohnwagen finanziert wurde.

Auch viele ab 2010 abgeschlossene Kfz-Leasingverträge können widerrufen werden. Und: Der Widerrufsjoker gilt ebenfalls bei weiteren Vertragsarten wie z. B. Lebensversicherungen und Immobiliendarlehen.

Warum „ewiger Widerruf“ heute oft missverstanden wird

Der Begriff „Widerrufsjoker“ hat sich verbreitet, weil in vielen Kreditverträgen der letzten Jahre Fehler oder Unklarheiten diskutiert wurden – etwa beim sogenannten „Kaskadenverweis“ oder bei Pflichtangaben rund um Vorfälligkeitsentschädigung, Verzugszinsen oder zuständige Aufsichtsbehörden.

Was sich in der Praxis geändert hat: Höchstgerichte haben die pauschale Idee eines automatisch „ewigen“ Widerrufs in mehreren Punkten eingehegt. So kann eine Widerrufsinformation, die sich exakt an ein gesetzliches Muster hält, als ordnungsgemäß gelten – dann läuft die Frist und ein späterer Widerruf scheitert eher.

Gleichzeitig zeigt die EuGH-Rechtsprechung: Bestimmte Pflichtangaben sind nicht bloße Förmelei. Fehlen sie oder sind sie unklar, kann das Folgen für Frist und Widerrufsfolgen haben – aber eben abhängig vom konkreten Mangel und Vertragstyp.

Merksatz: Nicht „Widerrufsjoker ja/nein“ ist die richtige Frage, sondern: Welche Pflichtangabe ist betroffen – und wie ordnen Gerichte sie aktuell ein?

2. Wer kann seinen Auto-Kreditvertrag widerrufen?

Gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf kann es bei Autokrediten geben, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. An diesem Tag trat ein Gesetz in Kraft, das exakte Vorgaben für Widerrufs- und Rücktrittsbelehrungen macht.

Aufklärungsfehler im Vertrag könnten nahezu allen Autobanken unterlaufen sein. Auch viele Darlehensverträge, die der Autohändler zwischen seinem Kunden und einem Kreditinstitut vermittelt hat, könnten Fehler aufweisen.

Verbraucher:in + Verbraucherdarlehen

Ein Widerruf setzt in der Regel voraus, dass Sie als Verbraucher:in einen Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen haben. Wer den Kredit überwiegend für eine selbstständige/unternehmerische Tätigkeit aufgenommen hat, fällt oft nicht darunter.

Verbundener Vertrag: wann Autokauf und Kredit „zusammenhängen“

Für viele ist entscheidend, ob der Widerruf nicht nur den Kredit betrifft, sondern auch die Rückabwicklung des Autokaufs ermöglicht. Das ist typischerweise bei verbundenen Verträgen der Fall – häufig dann, wenn die Finanzierung über den Händler zustande kam.

Praktisch heißt das: Kreditvertrag und Kaufvertrag werden rechtlich als Paket betrachtet. Das macht die Abwicklung zwar mächtiger – aber auch anspruchsvoller, weil mehr Parteien/Leistungen zusammenhängen.

Achtung bei Leasing

Bei Leasing muss man sehr genau hinschauen: Für bestimmte Leasingmodelle ohne Kaufverpflichtung kann ein Widerrufsrecht schon dem Grunde nach ausgeschlossen sein.
Das ist einer der häufigsten Stolpersteine, weil „Leasing“ umgangssprachlich oft wie „Finanzierung“ behandelt wird, rechtlich aber nicht identisch ist.

Wann ist der Widerruf des Autokredits möglich?

3. Autokredit widerrufen: So gehen Sie Schritt-für-Schritt vor

Ein Widerruf ist eine rechtliche Erklärung – aber der Erfolg hängt in der Praxis davon ab, ob Sie sauber vorbereiten, richtig adressieren und die Folgen realistisch einplanen.

Schritt 1: Unterlagen bündeln und den Vertragstyp klären

Bevor Sie irgendetwas schreiben, klären Sie:

  • Handelt es sich um Kredit oder Leasing – und wenn Leasing, mit oder ohne Kaufverpflichtung?

  • Ist es ein verbundener Vertrag (häufig Händlervermittlung)?

  • Liegen die Pflichtangaben/Widerrufsinformationen vollständig vor?

Schritt 2: Prüfen, worauf sich ein Widerruf stützen würde

Seriös ist nur eine Prüfung, die konkret benennt:

  • welche Pflichtangabe fehlt/unklar ist,

  • ob die Bank ein Muster verwendet hat,

  • welche aktuelle höchstrichterliche Einordnung dazu passt.

Schritt 3: Widerruf erklären – klar, nachweisbar, ohne Nebelkerzen

Wenn (und nur wenn) die Prüfung einen tragfähigen Ansatz ergibt:

  • Widerruf schriftlich erklären,

  • Zugang nachweisbar machen (z. B. Einwurf-Einschreiben),

  • keine widersprüchlichen Nebenforderungen („sofort alles zurück, garantiert“) stellen.

Schritt 4: Abwicklung planen (Fahrzeug, Zahlungen, Kommunikation)

Klären Sie vorab, wie Sie reagieren, wenn:

  • die Bank den Widerruf zurückweist,

  • sie Wertersatz geltend macht,

  • es ein Vergleichsangebot gibt,

  • das Fahrzeug bereits verkauft/finanziert umgeschuldet wurde.

4. Was bringt der Widerruf – und welche Folgen sind möglich?

Wenn ein Widerruf wirksam ist, läuft es im Grundsatz auf eine Rückabwicklung hinaus: Leistungen sollen zurückgewährt werden, sodass wirtschaftlich möglichst der Zustand vor Vertragsschluss hergestellt wird.

Typische Bausteine der Rückabwicklung

  • Rückgabe des Fahrzeugs (bei verbundenen Verträgen)

  • Rückzahlung geleisteter Beträge (z. B. Raten/Zinsen; im Einzelfall auch mit Abzügen)

  • Klärung, ob und in welcher Höhe Wertersatz (Nutzung/Wertverlust) zu berücksichtigen ist

  • Klärung von Zinsen/Verzugszinsen und Nebenleistungen (z. B. Restschuldversicherung, wenn sie mitfinanziert wurde)

Wertersatz/Nutzung: der Punkt, an dem Fälle kippen

In vielen Fällen entscheidet nicht das „Ob“, sondern das „Wie viel“:
Wie hoch darf Wertersatz ausfallen? Welche Nutzungsvorteile werden angesetzt? Welche Rolle spielen gefahrene Kilometer, Wertverlust oder eine Weiterveräußerung?

Hier gibt es neue Leitplanken aus Luxemburg: Der EuGH hat betont, dass Wertersatz bei verbundenen Kfz-Finanzierungen verhältnismäßig sein muss und hat sich zu Zins-/Folgefragen positioniert.

Was das für Leser:innen bedeutet: Selbst wenn ein Widerruf möglich erscheint, ist die wirtschaftliche Bilanz ohne saubere Berechnung schnell missverständlich. Genau deshalb sollte die „Vorteilsrechnung“ nie nur aus einem Online-Rechner bestehen, sondern die individuellen Abzüge und Zahlungsflüsse abbilden.

Sie möchten Ihren Autokredit widerrufen?
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Infografik mit Profitberechnung zum Widerruf des Autokredits.
Hinweis
Anspruch auf Zinsen prüfen:

Bei Verträgen, die vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, haben Kunden zusätzlich Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz. Diese fallen an, weil die Bank ohne rechtliche Grundlage mit den geleisteten Zahlungen wirtschaften konnte.

Darf die Bank eine Nutzungsentschädigung erheben?

Die Nutzungsentschädigung ist eine besondere Form des Wertersatzes, die bei Rücktritt oder Widerruf von Kaufverträgen anfallen kann.

Denn bei der Rücknahme einer gebrauchten Sache – insbesondere bei Autos und anderen technischen Produkten – entsteht dem Verkäufer immer ein Wertverlust. Der Wertersatz soll als Entschädigung dienen.

Ob die Bank bei Widerruf des Autokredits für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung vom Kunden verlangen darf, hängt vom Datum des Vertragsschlusses ab.

Ausschlaggebend ist ein Stichtag im Juni 2014, an dem eine EU-Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/83/EU) mit Auswirkungen auf das Widerrufsrecht in Kraft trat.

Anspruch auf Nutzungsentschädigung für Vertragsabschlüsse vor dem 13. Juni 2014:

Die Bank hat Anspruch auf Wertersatz für die gefahrenen Kilometer.
Auch wenn eine Nutzungsentschädigung fällig wird, kann der Widerruf des Autokredits eine höhere Rückzahlung bringen als der Verkauf des Fahrzeugs.

Die Nutzungsentschädigung berechnet sich durch die folgende Formel:
Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer / erwartbare Gesamtlaufleistung in Kilometern

Keine Nutzungsentschädigung bei Vertragsabschluss nach dem 13. Juni 2014:

Laut der Urteile mehrerer Landgerichte haben Banken für Darlehensverträge, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, keinen Anspruch auf Wertersatz (LG Ravensburg Urteil vom 7. August 2018, Az. 2 O 259/17; LG Berlin, 15.02.2019, Az: 4 O 20/18; LG Heilbronn Urteil vom 25. März 2019, Az. Bi 6 O 3/19).

Kunden zahlen bei erfolgreichem Widerruf ihres Autokredits lediglich den verbrauchten Kraftstoff, die Versicherung und mögliche Reparaturkosten, jedoch keinen Wertersatz.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Händlerfinanzierung, Widerruf wird zurückgewiesen

Ausgangslage: Kredit zur Fahrzeugfinanzierung über Händler vermittelt; Widerruf Jahre später erklärt.
Vorgehen: Prüfung der Pflichtangaben; Widerrufsschreiben; Bank verweist auf Muster und lehnt ab.
Ergebnis: Außergerichtlich keine Einigung; rechtliche Optionen werden anhand Kosten/Risiko abgewogen.
Learning: Wenn ein Muster greift, braucht es eine sehr konkrete, tragfähige Angriffsfläche – „Widerrufsjoker“ als Schlagwort reicht nicht.

Fall 2: Unklare Pflichtangaben, Streit um Wertersatz

Ausgangslage: Verbundener Vertrag; Widerruf wird diskutiert; Kernfrage ist nicht nur Frist, sondern die Abwicklung.
Vorgehen: Berechnung der Zahlungsströme und möglicher Abzüge; Verhandlung über Vergleich.
Ergebnis: Einigung möglich, weil beide Seiten wirtschaftliche Risiken (inkl. Wertersatz) realistisch bewerten.
Learning: Wertersatz/Zinsen sind oft der Hebel – und der Grund, warum „alles zurück“ selten die richtige Erwartung ist.

Fall 3: Leasing ohne Kaufverpflichtung

Ausgangslage: Kilometerleasing; Verbraucher geht von „14 Tagen + Widerrufsjoker“ aus.
Vorgehen: Zuerst Vertragstyp geprüft.
Ergebnis: Widerruf scheitert bereits am Modell (kein Widerrufsrecht in der Konstellation).
Learning: Ohne saubere Einordnung von Kredit vs. Leasing wird schnell an der falschen Stelle argumentiert.

5. Kosten: womit Sie rechnen sollten

Ein guter Ratgebertext muss hier klar sein: Ein Widerruf kann Kosten auslösen – und zwar auch dann, wenn er am Ende nicht durchgeht. Deshalb ist Kostensteuerung Teil der Strategie.

Welche Kostenarten kommen typischerweise vor?

1) Anwaltskosten

  • entstehen je nach Modell als Erstberatung/Prüfung (teils pauschal) und ggf. als außergerichtliche Vertretung.

  • bei gerichtlichen Verfahren kommen weitere Gebühren hinzu (häufig abhängig vom Streitwert).

2) Gerichtskosten

  • entstehen, wenn geklagt wird (oder wenn die Gegenseite klagt), und richten sich ebenfalls nach dem Streitwert.

3) Gegenseite/Kostenerstattung

  • Im Zivilprozess gilt häufig: Wer unterliegt, trägt die Kosten (mit Ausnahmen, z. B. bei Vergleich/Teilerfolg). Das ist ein Risiko, aber auch eine Chance, wenn Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden.

4) „Wirtschaftliche Kosten“

  • Wertersatz/Nutzung, Zinsfragen, Abzüge – das sind nicht „Prozesskosten“, wirken aber direkt auf die Ergebnisbilanz.

Wie lässt sich das Kostenrisiko praktisch reduzieren?

  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Viele Policen decken Vertragsrecht/Bankrecht, aber nicht jede Konstellation; entscheidend sind ARB und Ausschlüsse.

  • Vorher klare Kostentransparenz vereinbaren: z. B. Festpreis für die Vertragsprüfung oder klar definierte nächste Schritte.

  • Keine Schnellschüsse: Ein unvorbereiteter Widerruf führt häufiger zu unnötiger Eskalation (und damit Kosten), als dass er Verhandlungsdruck erzeugt.

Wenn Sie über advocado eine Anwältin/einen Anwalt anfragen, kann im Rahmen der Ersteinschätzung üblicherweise auch geklärt werden, welche Kostenmodelle in Frage kommen und ob eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist (ohne Garantie für Deckung oder Ausgang).

6. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Ein später Widerruf ist kein Automatismus. Bei Mustern/ordnungsgemäßen Informationen läuft die Frist – und Gerichte haben die pauschale „ewig“-Logik begrenzt.

Was ist zu prüfen: Pflichtangaben konkret, Musterverwendung, Vertragstyp, verbundener Vertrag.

Richtig ist: Bestimmte Leasingverträge ohne Kaufverpflichtung können kein Widerrufsrecht auslösen.

Was ist zu prüfen: Leasingmodell (Kaufoption/Kaufpflicht?), rechtliche Einordnung, Informationspflichten.

Richtig ist: Die Folgen sind regelmäßig eine Rückabwicklung, aber Wertersatz/Zinsen/Abzüge können eine große Rolle spielen; der EuGH verlangt u. a. Verhältnismäßigkeit.

Was ist zu prüfen: Zahlungsfluss, Nutzung/Wertverlust, Nebenleistungen (Versicherungen), Verkauf/Weitergabe.

Richtig ist: Ein Widerruf ist schnell erklärt, aber ohne belastbaren Ansatz wird er häufig zurückgewiesen – und kann unnötige Kosten auslösen.

Was ist zu prüfen: tragfähige Begründung, Beweislage, Kosten-/Risikoabwägung.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 18.03.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • Gesetzliche Grundlagen zum Widerruf/Verbraucherdarlehen (BGB/EU-Vorgaben; umgesetzt in nationalem Recht) – systematischer Überblick.

  • BGH, Pressemitteilung und Urteil zum verbundenen Kfz-Verbraucherdarlehen, Muster-/Gesetzlichkeitsfiktion (XI ZR 258/22, 27.02.2024).

  • BGH, Urteil zur Widerrufsinformation/Pflichtangaben (XI ZR 113/21, 04.06.2024, Entscheidungsdokument).

  • EuGH, Urteil zu Folgen des Widerrufs bei Pkw-Finanzierung (C-143/23, 30.10.2025, CURIA).

  • EuGH, Entscheidung zu Kilometerleasing ohne Kaufverpflichtung (21.12.2023).

Letzte Aktualisierung

18.03.2026

  • Einstieg und Grundlogik vereinfacht: schneller klar, wann Widerruf überhaupt relevant ist.

  • Aussagen zum „späten Widerruf“ präzisiert: kein Automatismus, abhängig vom Vertrag und aktueller Rechtsprechung.

  • Klarer gemacht, was allgemein gilt vs. was vom Einzelfall abhängt (z. B. Händlerfinanzierung/Leasing/Vertragsmuster).

  • Konkrete Warnhinweise ergänzt, wann man erst prüfen sollte (z. B. Leasing ohne Kaufpflicht, Auto schon verkauft).

  • Neues Kosten-Kapitel: typische Kostenarten und wie man Risiken steuert.

  • Praxisanteil erhöht: kurze Beispiele + typische Missverständnisse verständlich aufgelöst.

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