Erbe ausschlagen: Welche Dokumente brauche ich?
Erbe ausschlagen: Welche Dokumente brauche ich?
Sebastian Weiß
Beitrag von Sebastian Weiß
Redakteur für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Erbe ausschlagen Dokumente für Erbe ausschlagen
Inhalt
  1. 1. Wann kann man ein Erbe ausschlagen?
  2. 2. Welche Dokumente benötige ich zum Erbe ausschlagen beim Nachlassgericht?
  3. 3. Erbe ausschlagen: Welche Fristen gelten?
  4. 4. Fazit
Hilfe erhalten

Erbe ausschlagen: Welche Dokumente brauche ich?

Erbe ausschlagen: Welche Dokumente brauche ich?

Jeder hat die Möglichkeit, ein Erbe entweder anzunehmen oder auszuschlagen. Wichtig ist hierfür immer das Nachlassgericht am eigenen Wohnsitz oder beim letzten Wohnsitz des Erblassers. Um eine Erbausschlagung zu beantragen, müssen Sie persönlich erscheinen und einige wichtige Dokumente wie Ihren Personalausweis vorweisen. Telefonisch oder per Email können Sie ein Erbe nicht ausschlagen.

Sollten Sie bei Ihrem erbrechtlichen Anliegen Unterstützung benötigen, steht Ihnen die deutschlandweit renommierte Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt:

  • Fall schildern – Beschreiben Sie Ihr Anliegen unkompliziert über unser Online-Formular und laden Sie – falls vorhanden – relevante Unterlagen hoch.
  • Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und erstellt Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  • Entscheidung mit Kostensicherheit – Erst nachdem Sie eine rechtliche Einschätzung und ein transparentes Kostenangebot erhalten haben, entscheiden Sie, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Hier Fall schildern & kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt erhalten
Das Wichtigste in Kürze:
  • Jeder hat das Recht, ein Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.
  • Für die Ausschlagung müssen Sie persönlich beim Nachlassgericht erscheinen.
  • Sie benötigen Ihre Ausweisdokumente und ein ausgefülltes Formular zur Erbausschlagung.
  • Wenn es ein Testament gibt, erhalten Sie zudem ein Anschreiben vom Nachlassgericht.

1. Wann kann man ein Erbe ausschlagen?

Grundsätzlich muss kein Angehöriger ein Erbe annehmen. Jeder Erbe darf also frei entscheiden. Um ein Erbe ausschlagen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Angehörige muss über den Erbfall informiert sein.
  • Der Angehörige muss wissen, dass er zum Kreis der Erben gehört. Achtung: Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, werden die Erben nicht vom Nachlassgericht benachrichtigt. Sie müssen sich in diesem Fall selbst erkundigen, ob sie zu den Erben gehören.

Wichtig: Wenn Sie ein Erbe ausschlagen wollen oder sich noch nicht sicher sind, ob Sie das Erbe wirklich annehmen wollen, dürfen Sie auf keinen Fall einen Erbschein beantragen. Wer einen Erbschein beantragt, hat das Erbe automatisch angenommen. Ein bereits angenommenes Erbe kann nur schwer wieder ausgeschlagen werden.

2. Welche Dokumente benötige ich zum Erbe ausschlagen beim Nachlassgericht?

Wer ein Erbe ausschlagen möchte, muss persönlich beim Nachlassgericht erscheinen und folgende Dokumente mitbringen:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass
  • das ausgefüllte Formular zur Erbausschlagung: Dieses Formular können Sie in der Regel auf der Webseite des jeweiligen Nachlassgerichts herunterladen. Bringen Sie es ausgedruckt und ausgefüllt mit.
  • gegebenenfalls das Schreiben des Nachlassgerichts: Wenn der Erblasser ein Testament verfasst und beim Gericht hinterlegt hat, wird das Nachlassgericht ein Schreiben an die Erben schicken. In diesem Fall müssen Sie auch das Schreiben des Nachlassgerichts vorweisen. Wenn es kein Testament gibt, schickt das Nachlassgericht auch keine Post.

Wichtig: Grundsätzlich benötigen Sie immer Ihre Ausweisdokumente und das ausgefüllte Formular des Nachlassgerichts. Allerdings verfährt jedes Bundesland nach eigenen Regeln. Daher sollten Sie sich immer auf der Webseite Ihres Bundeslandes erkunden, ob eventuell auch andere Dokumente notwendig sind.

Wo muss ich das Erbe ausschlagen?

Sie können ein Erbe nur persönlich beim Nachlassgericht ausschlagen. Es ist nicht möglich, eine Erbausschlagung per Brief, Telefon oder Email zu beantragen.

Das Nachlassgericht ist immer das Amtsgericht des Bezirks, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Es ist auch möglich, die Erbausschlagung beim Amtsgericht in Ihrem eigenen Wohnbezirk zu beantragen.

Sie können auch einen Rechtsanwalt mit der Ausschlagung des Erbes beauftragen, der dann alle notwendigen Dokumente an das zuständige Nachlassgericht übergibt.

3. Erbe ausschlagen: Welche Fristen gelten?

Nach Kenntnisnahme des Erbfalls haben Sie sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Sie müssen also innerhalb von sechs Wochen, nachdem Sie von Ihrer Erbschaft erfahren haben, bei dem Nachlassgericht erscheinen und Ihre Dokumente vorweisen. Wie bereits gesagt: Ein Brief, ein Anruf oder eine Email reichen für eine Erbausschlagung nicht aus.

4. Fazit

Jeder hat das Recht, ein Erbe entweder anzunehmen oder auszuschlagen. Für eine Erbausschlagung müssen Sie persönlich beim Nachlassgericht erscheinen. Um das Erbe auszuschlagen, müssen Sie Ihren Personalausweis und das ausgefüllte Formular zur Erbausschlagung, das Ihnen das jeweilige Nachlassgericht zur Verfügung stellt. Wenn es ein Testament gibt, wird Ihnen das Nachlassgericht außerdem ein Schreiben zuschicken, das Sie über den Erbfall informiert. Bringen Sie auch dieses Schreiben unbedingt mit.

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, das Erbe auszuschlagen, müssen Sie innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls beim Nachlassgericht erscheinen und die Erbausschlagung beantragen.

Erbrechtliches Anliegen?
Kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt erhalten!

Mit der bundesweit renommierten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt für Erbrecht – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

So funktioniert’s:

  • Fall online schildern

    Fall online schildern

    Nutzen Sie unser Kontaktformular „Kostenlose Ersteinschätzung“ / „Hilfe erhalten“, um Ihr Anliegen schnell und einfach online zu übermitteln.

  • Kostenlose Ersteinschätzung erhalten

    Kostenlose Ersteinschätzung erhalten

    Wir verbinden Sie kostenfrei mit einem erfahrenen advocado Partner-Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist. Dieser prüft Ihr Anliegen und bespricht telefonisch mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten – unkompliziert und bequem von überall in Deutschland.

  • In Ruhe entscheiden

    In Ruhe entscheiden

    Auf Grundlage der Ersteinschätzung entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten im Fall einer Beauftragung entstehen können und wer diese übernimmt – transparent und planbar.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
1.894 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.

Sebastian Weiß
Sebastian Weiß
Redakteur für Rechtsthemen
Aktualisiert am
4.86 Ø / 5
Kunden bewerten "Anwalt Erbrecht" mit 4.86 von 5 Sternen.
Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Banner