
Erbe ausschlagen: Welche Dokumente brauche ich?
Jeder hat die Möglichkeit, ein Erbe entweder anzunehmen oder auszuschlagen. Wichtig ist hierfür immer das Nachlassgericht am eigenen Wohnsitz oder beim letzten Wohnsitz des Erblassers. Um eine Erbausschlagung zu beantragen, müssen Sie persönlich erscheinen und einige wichtige Dokumente wie Ihren Personalausweis vorweisen. Telefonisch oder per Email können Sie ein Erbe nicht ausschlagen.
- Jeder hat das Recht, ein Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.
- Für die Ausschlagung müssen Sie persönlich beim Nachlassgericht erscheinen.
- Sie benötigen Ihre Ausweisdokumente und ein ausgefülltes Formular zur Erbausschlagung.
- Wenn es ein Testament gibt, erhalten Sie zudem ein Anschreiben vom Nachlassgericht.
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1. Wann kann man ein Erbe ausschlagen?
Grundsätzlich muss kein Angehöriger ein Erbe annehmen. Jeder Erbe darf also frei entscheiden. Um ein Erbe ausschlagen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Angehörige muss über den Erbfall informiert sein.
- Der Angehörige muss wissen, dass er zum Kreis der Erben gehört. Achtung: Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, werden die Erben nicht vom Nachlassgericht benachrichtigt. Sie müssen sich in diesem Fall selbst erkundigen, ob sie zu den Erben gehören.
Wichtig: Wenn Sie ein Erbe ausschlagen wollen oder sich noch nicht sicher sind, ob Sie das Erbe wirklich annehmen wollen, dürfen Sie auf keinen Fall einen Erbschein beantragen. Wer einen Erbschein beantragt, hat das Erbe automatisch angenommen. Ein bereits angenommenes Erbe kann nur schwer wieder ausgeschlagen werden.
2. Welche Dokumente benötige ich zum Erbe ausschlagen beim Nachlassgericht?
Wer ein Erbe ausschlagen möchte, muss persönlich beim Nachlassgericht erscheinen und folgende Dokumente mitbringen:
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass
- das ausgefüllte Formular zur Erbausschlagung: Dieses Formular können Sie in der Regel auf der Webseite des jeweiligen Nachlassgerichts herunterladen. Bringen Sie es ausgedruckt und ausgefüllt mit.
- gegebenenfalls das Schreiben des Nachlassgerichts: Wenn der Erblasser ein Testament verfasst und beim Gericht hinterlegt hat, wird das Nachlassgericht ein Schreiben an die Erben schicken. In diesem Fall müssen Sie auch das Schreiben des Nachlassgerichts vorweisen. Wenn es kein Testament gibt, schickt das Nachlassgericht auch keine Post.
Wichtig: Grundsätzlich benötigen Sie immer Ihre Ausweisdokumente und das ausgefüllte Formular des Nachlassgerichts. Allerdings verfährt jedes Bundesland nach eigenen Regeln. Daher sollten Sie sich immer auf der Webseite Ihres Bundeslandes erkunden, ob eventuell auch andere Dokumente notwendig sind.
Wo muss ich das Erbe ausschlagen?
Sie können ein Erbe nur persönlich beim Nachlassgericht ausschlagen. Es ist nicht möglich, eine Erbausschlagung per Brief, Telefon oder Email zu beantragen.
Das Nachlassgericht ist immer das Amtsgericht des Bezirks, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Es ist auch möglich, die Erbausschlagung beim Amtsgericht in Ihrem eigenen Wohnbezirk zu beantragen.
Sie können auch einen Rechtsanwalt mit der Ausschlagung des Erbes beauftragen, der dann alle notwendigen Dokumente an das zuständige Nachlassgericht übergibt.
3. Erbe ausschlagen: Welche Fristen gelten?
Nach Kenntnisnahme des Erbfalls haben Sie sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Sie müssen also innerhalb von sechs Wochen, nachdem Sie von Ihrer Erbschaft erfahren haben, bei dem Nachlassgericht erscheinen und Ihre Dokumente vorweisen. Wie bereits gesagt: Ein Brief, ein Anruf oder eine Email reichen für eine Erbausschlagung nicht aus.
4. Fazit
Jeder hat das Recht, ein Erbe entweder anzunehmen oder auszuschlagen. Für eine Erbausschlagung müssen Sie persönlich beim Nachlassgericht erscheinen. Um das Erbe auszuschlagen, müssen Sie Ihren Personalausweis und das ausgefüllte Formular zur Erbausschlagung, das Ihnen das jeweilige Nachlassgericht zur Verfügung stellt. Wenn es ein Testament gibt, wird Ihnen das Nachlassgericht außerdem ein Schreiben zuschicken, das Sie über den Erbfall informiert. Bringen Sie auch dieses Schreiben unbedingt mit.
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, das Erbe auszuschlagen, müssen Sie innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls beim Nachlassgericht erscheinen und die Erbausschlagung beantragen.
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