Wenn der Erblasser nur einen einzigen gesetzlichen Erben hinterlässt oder testamentarisch bestimmt, dass sein Nachlass an eine einzelne Person übergehen soll, ist diese Alleinerbe. Sie wird zum alleinigen Rechtsnachfolger. Das heißt, dass neben dem Eigentum des Erblassers sämtliche Nachlassverbindlichkeiten auf den Alleinerben übergehen. Die Rechte des Alleinerben können durch eine Stellung als Vorerbe oder durch Testamentsvollstreckung eingeschränkt sein.
Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem umfassenden Beitrag zum Alleinerbe.
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