Der Erbfall tritt mit dem Tod einer natürlichen Person ein. Dabei geht das gesamte Vermögen auf einen oder mehrere Erben über. Die Erbverteilung bestimmt sich entweder nach der gesetzlichen Erbfolge oder nach dem letzten Willen des Erblassers. Der letzte Wille kann in einem Testament oder in einem Erbvertrag hinterlegt worden sein.
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