2. Digitales Erbe: Was kann ich regeln?
Um den digitalen Nachlass zu regeln, können Sie zunächst überlegen, welche Zugangsdaten Sie überhaupt übertragen möchten. Je nachdem, um welche Daten es sich handelt, gibt es verschiedene Vorgehensweisen.
Social Media
Wie soziale Netzwerke mit dem Tod eines Users umgehen, hängt von der Plattform ab:
- Berufliche Netzwerke sperren oder löschen das Profil direkt.
- Andere versetzen den Account in einen Gedenkzustand (z. B. Facebook). Damit ist das Profil zwar weiterhin online abrufbar, eine Anmeldung ist aber nicht mehr möglich.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Erben unmittelbaren Zugriff auf Ihre Social-Media-Accounts haben, können Sie die Login-Daten im Voraus auflisten und so aufbewahren, dass Erben Zugang haben.
E-Mail & Cloud-Dienste
Auch hier gilt: Möchten Sie, dass Ihre Erben Zugriff auf Ihr E-Mail-Postfach oder die in einer Cloud gespeicherten Daten haben, können Sie Ihnen die entsprechenden Passwörter zur Verfügung stellen.
Laufende Verträge mit E-Mail-Providern und Cloud-Diensten lassen sich in der Regel unproblematisch kündigen, wenn Erben eine Kopie der Sterbeurkunde und ggf. den Erbschein vorlegen. Die Verträge enden dann mit dem Ableben des Nutzers.
Online-Konten
Wer Online-Konten oder Wertpapierdepots besitzt, vererbt diese mit dem Tod ebenfalls als digitalen Nachlass. Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn die Bank im Ausland ist. Eine Erbberechtigung glaubhaft zu machen, ist nicht immer einfach.
Auch die Erbschaft eines Paypal-Kontos kann problematisch sein, denn eine Übertragung an Dritte ist nicht gestattet. Möchten Erben sich noch vorhandenes Guthaben auf ihr Konto auszahlen lassen, müssen sie Paypal nicht nur umfangreiche Dokumente vorlegen, sondern auch eine Bearbeitungsgebühr von 40 US-Dollar zahlen.
Bitcoins & Co.
Besitzen Sie Bitcoins oder andere Kryptowährungen, können bei der Regelung Ihres digitalen Nachlasses Probleme für die Erben entstehen – denn: im Gegensatz zu einer normalen Bank gibt es keine Instanz, bei der Ihre Hinterbliebenen eine Forderung stellen können.
Möchten Sie, dass Ihre Angehörigen Zugriff auf die Kryptowährungen erhalten, können Sie den Zugang (kryptografische Schlüssel – Private Key) auf einem lokalen Speichermedium oder auf Papier sichern.
Herausgabe sensibler Daten
Smartphones, Notebooks und Co. sind Speicherplatz zahlreicher privater Nachrichten, Fotos und Kontaktdaten zu Freunden, Kollegen und Geschäftspartnern.
In der Regel verweigern Online-Dienste eine Herausgabe, da diese gegen das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen bzw. das Fernmeldegeheimnis verstoßen würde.
Es gibt aber Fälle, in denen Gerichte anders entschieden haben:
- Der Bundesgerichtshof entschied in einem Grundsatzurteil, dass auch private Daten und Nachrichten zum digitalen Nachlass zählen. Erben haben demnach Anspruch auf Zugang zum Account des Verstorbenen in sozialen Netzwerken und den digitalen Nachlass (BGH, Az. III ZR 183/17).
- Das Landgericht Münster bejahte das Recht auf Einsicht in einen Cloud-Dienst. Eine Frau hatte gegen Apple geklagt, um Zugang zu den iCloud-Daten ihres verstorbenen Vaters zu erhalten (LG Münster, Az. 014 O 565/18).
3. Wie kann ich den digitalen Nachlass regeln?
Möchten Sie Ihr digitales Erbe regeln, haben Sie verschiedene Optionen:
- Vollmacht erstellen
- Testament für das digitale Erbe verfassen
- Auflistung des gesamten digitalen Nachlasses inklusive Passwörter hinterlegen
Vollmacht erstellen
Mit einer Vollmacht können Sie eine Vertrauensperson benennen, die sich in Ihrem Sinne um den digitalen Nachlass kümmern soll. Dafür können Sie unsere Muster-Vorlage nutzen.
Folgendes können Sie in der Vollmacht festlegen:
- Welche Daten sollen gelöscht werden?
- Welche Verträge sind zu kündigen?
- Was soll mit den Profilen in sozialen Netzwerken passieren?
- Was soll mit öffentlichen Fotos und Videos geschehen?
- Wie soll mit Ihren Geräten und den darauf gespeicherten Daten umgegangen werden?
Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst, mit einem Datum versehen und unterschrieben sein. Unabdingbar ist, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt. Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben.
Testament über digitales Erbe aufsetzen
Sie können Ihren digitalen Nachlass ganz konkret regeln, indem Sie ein Testament schreiben und schriftlich festlegen, was mit Ihren Daten nach dem Tod passieren soll. Natürlich können Sie auch bestimmen, welche Nutzerkonten geheim zu halten sind bzw. auf welche Daten Ihre Angehörigen keinen Zugriff erhalten sollen.
Zusätzlich können Sie eine Vertrauensperson mit der Testamentsvollstreckung und als digitalen Nachlassverwalter beauftragen. Auch für das digitale Erbe gilt, dass Sie ein handschriftliches Testament erstellen müssen, damit es gültig ist.
Auflistung des digitalen Vermögens hinterlegen
Um das digitale Erbe zu regeln, kann es sinnvoll sein, eine Liste über all Ihre Konten bei den unterschiedlichen Online-Diensten zu führen. Sie können unsere Vordruck-Liste zum digitalen Nachlass nutzen. Achten Sie auf Vollständigkeit und Aktualität und vergessen Sie die jeweiligen Passwörter für die Nutzerkonten nicht.
Die Liste können Sie z. B. in einer „digitalen Nachlassmappe“ oder auf einer Festplatte hinterlegen. Wer nicht alles preisgeben möchte, kann sensible Daten in einer separaten verschlüsselten Partition ablegen. Damit Ihre Erben die Checkliste zum digitalen Nachlass im Todesfall schnell finden können. haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Hinterlegung in Ihrer Wohnung oder bei der Person Ihres Vertrauens
- Abgabe zusammen mit dem Testament im Amtsgericht
- Hinterlegung bei einem Anwalt oder Notar
Die letzten 2 Optionen verursachen Kosten.