Erbfall tritt ein: was nun? Wichtiges zum Erbfall mit & ohne Testament
Erbfall tritt ein: was nun? Wichtiges zum Erbfall mit & ohne Testament
Johanna Metzger
Beitrag von Johanna Metzger
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Erbschaft Erbfall

Mit dem Erbfall sind verschiedene Aufgaben und Pflichten verbunden. Neben der Ausrichtung der Bestattung müssen Versicherungen und Banken informiert, Nachlassverhältnisse geregelt und Mietverhältnisse geklärt werden. Gleichzeitig müssen verschiedene gesetzliche Regelungen beachtet werden. Welche das genau sind, was in einem Erbfall mit und ohne Testament zu tun ist, welche Rechte und Pflichten eine Erbengemeinschaft hat und welche Kosten mit einem Erbfall verbunden sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Was bedeutet Erbfall?
  3. 2. Was ist unmittelbar nach dem Todesfall zu tun?
  4. 3. Erbfall ohne Testament: gesetzliche Erbfolge
  5. 4. Erbfall mit Testament oder Erbvertrag
  6. 5. Erbengemeinschaft: Rechte, Pflichten und typische Konflikte
  7. 6. Erbe annehmen oder ausschlagen?
  8. 7. Erbfallschulden und Erblasserschulden
  9. 8. Mietvertrag, Wohnung und laufende Kosten
  10. 9. Kosten und Steuern beim Erbfall
  11. 10. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Erbfall tritt ein: was nun? Wichtiges zum Erbfall mit & ohne Testament

Erbfall tritt ein: was nun? Wichtiges zum Erbfall mit & ohne Testament

Mit dem Erbfall sind verschiedene Aufgaben und Pflichten verbunden. Neben der Ausrichtung der Bestattung müssen Versicherungen und Banken informiert, Nachlassverhältnisse geregelt und Mietverhältnisse geklärt werden. Gleichzeitig müssen verschiedene gesetzliche Regelungen beachtet werden. Welche das genau sind, was in einem Erbfall mit und ohne Testament zu tun ist, welche Rechte und Pflichten eine Erbengemeinschaft hat und welche Kosten mit einem Erbfall verbunden sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Ein Erbfall liegt vor, wenn eine Person stirbt und ihr Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere Erben übergeht.

Gilt, wenn …

  • eine Person verstorben ist und Vermögen, Schulden, Verträge oder persönliche Unterlagen hinterlässt,
  • Sie als Angehöriger, testamentarisch bedachte Person oder gesetzlicher Erbe in Betracht kommen,
  • ein Testament, Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge zu prüfen ist.

Sonderfall: Wenn der Nachlass möglicherweise überschuldet ist, mehrere Erben uneinig sind, ein Testament unklar ist, Auslandsvermögen vorhanden ist oder Minderjährige betroffen sind, sollten Sie keine vorschnellen Erklärungen abgeben und nicht über Nachlassgegenstände verfügen.

Wichtigste Fristen:

  • Sterbefallanzeige: Der Tod muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
  • Erbausschlagung: Die Ausschlagung ist in der Regel nur innerhalb von 6 Wochen möglich. Die Frist beginnt grundsätzlich, wenn der Erbe vom Erbfall und vom Grund seiner Erbenstellung erfährt.
  • Finanzamt: Eine erbschaftsteuerliche Anzeige ist grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis vom Vermögensanfall erforderlich; es gibt aber Ausnahmen.

Diese Informationen und Unterlagen helfen sofort weiter:

  • Sterbeurkunde, Totenschein bzw. Todesbescheinigung
  • Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Testament, Erbvertrag oder Hinweise auf amtliche Verwahrung
  • Bankunterlagen, Vollmachten, Versicherungsverträge
  • Mietvertrag, laufende Rechnungen, Daueraufträge und Abonnements
  • Übersicht über Vermögen, Immobilien, Fahrzeuge, Wertgegenstände, Schulden und offene Forderungen

Häufigster Fehler: Viele Erben handeln zu schnell und nehmen die Erbschaft faktisch an, bevor sie Schulden, Verträge und Nachlasswerte ausreichend geprüft haben.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Mit dem Erbfall geht der Nachlass als Ganzes auf den oder die Erben über.
  • Wer ein Testament findet oder verwahrt, muss es beim Nachlassgericht abliefern.
  • Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft; der Nachlass gehört ihnen gemeinschaftlich.
  • Erben haften grundsätzlich für Nachlassverbindlichkeiten.
  • Eine Erbausschlagung ist formgebunden und muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.

Kommt darauf an:

  • wer tatsächlich Erbe wird,
  • ob ein Testament wirksam und eindeutig ist,
  • ob Pflichtteilsansprüche bestehen,
  • ob der Nachlass überschuldet ist,
  • ob Vollmachten nach dem Tod weiter genutzt werden dürfen oder widerrufen werden sollten,
  • ob eine Erbschaftsteuererklärung oder Anzeige beim Finanzamt erforderlich ist,
  • ob bei Mietverträgen, Immobilien oder Auslandsvermögen Sonderregeln greifen.

1. Was bedeutet Erbfall?

Ein Erbfall tritt mit dem Tod einer Person ein. Rechtlich geht der Nachlass nicht erst nach einer gerichtlichen Entscheidung auf die Erben über, sondern unmittelbar mit dem Tod.

Zum Nachlass können gehören:

  • Bankguthaben und Bargeld,
  • Immobilien und Grundstücke,
  • Fahrzeuge, Schmuck, Kunst oder andere Wertgegenstände,
  • Forderungen gegen Dritte,
  • Versicherungsansprüche,
  • Unternehmensanteile,
  • private Unterlagen und digitale Zugänge.

Zum Nachlass gehören aber nicht nur Vermögenswerte. Auch Schulden, Verträge und sonstige Verpflichtungen können auf die Erben übergehen.

Wichtig: Erbe zu sein bedeutet nicht automatisch, dass am Ende Vermögen übrig bleibt. Deshalb sollte der Nachlass früh geordnet und auf mögliche Verbindlichkeiten geprüft werden.

2. Was ist unmittelbar nach dem Todesfall zu tun?

Nach dem Todesfall stehen zunächst organisatorische und rechtliche Grundschritte im Vordergrund. Die endgültige Verteilung des Erbes kommt erst danach.

Schritt 1: Sterbefall anzeigen und Sterbeurkunde beantragen

Der Todesfall ist beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. In vielen Fällen übernimmt das Bestattungsunternehmen die Anzeige, trotzdem sollten Angehörige klären, dass sie rechtzeitig erfolgt.

Die Sterbeurkunde wird häufig benötigt für:

  • Nachlassgericht,
  • Banken,
  • Versicherungen,
  • Rentenversicherung,
  • Krankenkasse,
  • Vermieter,
  • Grundbuchamt,
  • Finanzamt.

Es ist sinnvoll, mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde zu beantragen.

Schritt 2: Testament suchen und beim Nachlassgericht abgeben

Prüfen Sie, ob ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Häufige Fundorte sind:

  • private Dokumentenordner,
  • Schreibtisch, Safe oder Bankschließfach,
  • Familienstammbuch,
  • Unterlagen bei Notar oder Gericht,
  • Hinweise auf amtliche Verwahrung.

Wer ein Testament findet oder besitzt, darf nicht selbst entscheiden, ob es gültig ist. Das Testament muss beim Nachlassgericht abgegeben werden.

Schritt 3: Versicherungen und laufende Verträge informieren

Bestimmte Versicherungen sollten besonders schnell geprüft werden, weil Versicherungsbedingungen kurze Meldefristen enthalten können.

Relevant sind vor allem:

  • Lebensversicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Sterbegeldversicherung,
  • Krankenversicherung,
  • Rentenversicherung,
  • Hausratversicherung,
  • Kfz-Versicherung,
  • Haftpflichtversicherung.

Auch laufende Verträge sollten gesammelt werden:

  • Mietvertrag,
  • Strom, Gas, Telefon und Internet,
  • Pflegevertrag,
  • Darlehen,
  • Leasing,
  • Abonnements,
  • Mitgliedschaften,
  • Daueraufträge.

Nicht jeder Vertrag endet automatisch mit dem Tod. Manche Verträge müssen gekündigt, andere zunächst weiter erfüllt werden.

Schritt 4: Bankkonten und Vollmachten prüfen

Bankvollmachten enden nicht immer automatisch mit dem Tod. Je nach Inhalt der Vollmacht kann eine bevollmächtigte Person weiterhin handeln.

Erben sollten deshalb prüfen:

  • Welche Konten bestehen?
  • Wer hat Kontovollmacht?
  • Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
  • Gibt es auffällige Kontobewegungen?
  • Muss eine Vollmacht widerrufen werden?
  • Welche Nachweise verlangt die Bank?

Bei einer Erbengemeinschaft ist besondere Vorsicht geboten. Einzelne Miterben dürfen regelmäßig nicht allein über Nachlassgegenstände verfügen.

Muster
Muster: Widerruf einer Bankvollmacht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Erbe des am [Datum] verstorbenen [Name der verstorbenen Person]. Nach meiner Kenntnis bestand für das Konto [IBAN/Kontonummer] eine Vollmacht zugunsten von [Name der bevollmächtigten Person].

Hiermit widerrufe ich die erteilte Vollmacht. Bitte sperren Sie die Vollmacht für künftige Verfügungen und bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Unterschrift]

Schritt 5: Nachlassübersicht erstellen

Eine Nachlassübersicht zeigt, ob Vermögen oder Schulden überwiegen. Sie ist besonders wichtig, wenn Pflichtteilsansprüche, Gläubigerforderungen oder eine Ausschlagung im Raum stehen.

Erfassen Sie:

  • Bankguthaben,
  • Wertpapiere,
  • Immobilien,
  • Fahrzeuge,
  • Versicherungsleistungen,
  • Schmuck und Wertgegenstände,
  • offene Rechnungen,
  • Kredite,
  • Steuerschulden,
  • Bürgschaften,
  • Bestattungskosten,
  • Kosten der Nachlassabwicklung.

Praxisregel: Erst sichern und ordnen, dann entscheiden. Wer vorschnell verkauft, Geld entnimmt oder Erklärungen abgibt, kann rechtliche Nachteile auslösen.

3. Erbfall ohne Testament: gesetzliche Erbfolge

Gibt es kein Testament und keinen Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt, welche Angehörigen erben.

Gesetzliche Erben nach Ordnungen

Erben erster Ordnung:

  • Kinder,
  • Enkel,
  • Urenkel.

Erben zweiter Ordnung:

  • Eltern,
  • Geschwister,
  • Nichten und Neffen.

Erben dritter Ordnung:

  • Großeltern,
  • Onkel und Tanten,
  • Cousins und Cousinen.

Solange Erben einer vorrangigen Ordnung vorhanden sind, schließen sie nachrangige Ordnungen grundsätzlich aus.

Sonderstellung von Ehegatten und Lebenspartnern

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben eine besondere Stellung. Ihre Erbquote hängt unter anderem davon ab:

  • welche Verwandten daneben erben,
  • in welchem Güterstand die Ehe bestand,
  • ob ein Testament oder Erbvertrag existiert.

Wer erbt nicht automatisch?

Nicht automatisch gesetzliche Erben sind zum Beispiel:

  • unverheiratete Lebensgefährten,
  • geschiedene Ehepartner,
  • Stiefkinder ohne Adoption,
  • Schwiegereltern,
  • angeheiratete Verwandte.

Diese Personen können nur erben, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag bedacht wurden.

Die folgende Grafik veranschaulicht diesen Zusammenhang:

Die gesetzliche Erbfolge im Überblick.

4. Erbfall mit Testament oder Erbvertrag

Hat die verstorbene Person ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen, richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach dieser Verfügung.

Ein Testament kann regeln:

  • wer Alleinerbe wird,
  • wer Miterbe wird,
  • wer einzelne Gegenstände als Vermächtnis erhält,
  • ob bestimmte Auflagen gelten,
  • ob einzelne Angehörige enterbt werden,
  • wie der Nachlass verteilt werden soll.

Warum ein Testament trotzdem Streit auslösen kann

Ein Testament schafft nicht immer Klarheit. Häufige Streitpunkte sind:

  • mehrere Testamente mit unterschiedlichem Inhalt,
  • unklare Formulierungen,
  • Zweifel an der Testierfähigkeit,
  • Formfehler,
  • spätere handschriftliche Ergänzungen,
  • Pflichtteilsansprüche enterbter Angehöriger.

Wichtig: Ob ein Testament wirksam ist und wie es auszulegen ist, hängt vom konkreten Dokument und den Umständen ab.

Pflichtteil bei Enterbung

Wer durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflichtteil verlangen.

Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere:

  • Kinder,
  • Enkel, wenn sie an die Stelle eines verstorbenen Kindes treten,
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner,
  • Eltern, wenn keine vorrangigen Abkömmlinge vorhanden sind.

Der Pflichtteil ist kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände. Es handelt sich grundsätzlich um einen Geldanspruch gegen den oder die Erben.

5. Erbengemeinschaft: Rechte, Pflichten und typische Konflikte

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen Erben werden. Das kann durch gesetzliche Erbfolge oder durch Testament passieren.

Was bedeutet Erbengemeinschaft?

Der Nachlass gehört den Miterben gemeinschaftlich. Ein einzelner Miterbe besitzt also nicht allein „seinen“ bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass.

Das bedeutet:

  • Ein Miterbe darf nicht allein das Haus verkaufen.
  • Ein Miterbe darf nicht allein Nachlassgegenstände verteilen.
  • Ein Miterbe darf nicht allein über das gesamte Konto verfügen.
  • Wesentliche Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.
  • Jeder Miterbe hat einen Anteil am Nachlass, aber nicht automatisch Alleinrechte an einzelnen Gegenständen.

Typische Konflikte in der Erbengemeinschaft

Häufig kommt es zu Streit über:

  • Immobilienverkauf oder Eigennutzung,
  • Auszahlung einzelner Miterben,
  • Kontobewegungen nach dem Tod,
  • Pflegeleistungen vor dem Tod,
  • Schenkungen zu Lebzeiten,
  • Kosten für Haus, Grab, Verwaltung und Gutachten,
  • Pflichtteils- und Ausgleichsansprüche.

Was hilft bei der Erbauseinandersetzung?

Sinnvoll ist meist eine geordnete Reihenfolge:

  1. Nachlass vollständig erfassen.
  2. Schulden und laufende Kosten klären.
  3. Immobilien oder Wertgegenstände bewerten lassen.
  4. Erbquoten und Ansprüche prüfen.
  5. Einigung über Verkauf, Übernahme oder Auszahlung suchen.
  6. Vereinbarung schriftlich festhalten.

Wenn eine Einigung scheitert, können weitere rechtliche Schritte nötig werden.

6. Erbe annehmen oder ausschlagen?

Eine Erbschaft kann Vermögen bringen, aber auch Schulden. Deshalb ist die Entscheidung zwischen Annahme und Ausschlagung oft der wichtigste Punkt nach einem Erbfall.

Wann gilt ein Erbe als angenommen?

Eine ausdrückliche Erklärung ist nicht immer nötig. Eine Erbschaft kann auch als angenommen gelten, wenn:

  • die Ausschlagungsfrist verstreicht,
  • der Erbe ausdrücklich erklärt, das Erbe behalten zu wollen,
  • der Erbe sich so verhält, als gehöre ihm der Nachlass bereits.

Kritisch können zum Beispiel sein:

  • Verkauf von Nachlassgegenständen,
  • Entnahme von Geld für eigene Zwecke,
  • umfassende Verfügung über Nachlasskonten,
  • verbindliche Erklärungen gegenüber Gläubigern,
  • Aufteilung des Nachlasses ohne Prüfung.

Nicht jede organisatorische Handlung ist eine Annahme. Unterlagen sichern, Bestattung organisieren und eine Nachlassübersicht erstellen, ist regelmäßig Teil der notwendigen Abwicklung.

Wann kann eine Ausschlagung sinnvoll sein?

Eine Ausschlagung kommt besonders in Betracht bei:

  • überschuldetem Nachlass,
  • unklaren Krediten oder Bürgschaften,
  • hohen Steuerschulden,
  • sanierungsbedürftigen Immobilien,
  • ungeklärten Unternehmensrisiken,
  • eigener Privatinsolvenz oder Überschuldung des Erben,
  • persönlichen Gründen.

Wichtig: Eine Ausschlagung „zugunsten“ einer bestimmten Person ist nicht frei steuerbar. Stattdessen erbt die Person, die nach Gesetz oder Testament als nächste berufen ist.

Wie wird eine Erbschaft ausgeschlagen?

Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.

Möglich ist sie:

  • zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder
  • in öffentlich beglaubigter Form, zum Beispiel über einen Notar.

Nicht ausreichend sind:

  • einfacher Brief,
  • E-Mail,
  • Telefonat,
  • mündliche Erklärung gegenüber Miterben,
  • formlose Nachricht an Banken oder Behörden.

Bei Minderjährigen, Betreuten oder Auslandsbezug können zusätzliche Anforderungen gelten.

Bei unklaren Schulden, mehreren Erben oder widersprüchlichen Unterlagen kann eine individuelle Prüfung helfen. Über advocado können Ratsuchende eine Anfrage stellen; die Plattform vermittelt bei Bedarf Kontakt zu einem passenden Partner-Anwalt im Erbrecht.

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7. Erbfallschulden und Erblasserschulden

Nicht jede Schuld im Nachlass ist gleich einzuordnen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Erblasserschulden und Erbfallschulden.

Erblasserschulden

Erblasserschulden sind Verbindlichkeiten, die schon zu Lebzeiten der verstorbenen Person entstanden sind.

Beispiele:

  • Kredite,
  • offene Mieten,
  • unbezahlte Rechnungen,
  • Steuerschulden,
  • Bürgschaften,
  • Schadensersatzansprüche,
  • Darlehen innerhalb der Familie.

Erbfallschulden

Erbfallschulden entstehen durch den Erbfall selbst.

Dazu können gehören:

  • Bestattungskosten,
  • Kosten der Nachlassregelung,
  • Pflichtteilsansprüche,
  • Vermächtnisse,
  • Kosten für Testamentseröffnung,
  • Kosten für Erbschein oder Notar,
  • Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit dem Nachlass.

Wann wird es kritisch?

Eine individuelle Prüfung ist besonders wichtig, wenn:

  • der Nachlasswert unklar ist,
  • Gläubiger Forderungen anmelden,
  • Immobilien mit Darlehen oder Wohnrechten belastet sind,
  • Bürgschaften bestehen,
  • Unternehmen oder Gesellschaftsanteile vererbt werden,
  • Miterben über Konten oder Gegenstände streiten,
  • Vollmachten nach dem Tod weiter genutzt wurden.

In solchen Fällen können unüberlegte Handlungen erhebliche Folgen haben.

8. Mietvertrag, Wohnung und laufende Kosten

Hat die verstorbene Person zur Miete gewohnt, endet der Mietvertrag nicht automatisch.

Zu prüfen ist:

  • Hat ein Ehegatte oder Lebenspartner mit in der Wohnung gelebt?
  • Haben Kinder oder andere Familienangehörige dort gewohnt?
  • Gibt es Mitmieter?
  • Wer ist Erbe?
  • Soll die Wohnung fortgeführt oder gekündigt werden?
  • Gibt es Mietrückstände, Kaution oder Renovierungspflichten?

Je nach Wohnsituation können Angehörige in den Mietvertrag eintreten oder das Mietverhältnis kann mit den Erben fortgesetzt werden. Für Kündigungen gelten besondere Regeln und Fristen. Bei mehreren Erben müssen Kündigungen sorgfältig abgestimmt werden.

Praxisfehler: Die Wohnung wird geräumt, ohne Mietvertrag, Erbenstellung, Kaution und mögliche Forderungen zu prüfen. Das kann später Streit mit Vermieter, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten auslösen.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Alleinerbe ohne Testament, aber unklare Schulden

Ausgangslage: Der Sohn geht davon aus, einziger gesetzlicher Erbe seines verstorbenen Vaters zu sein. Ein Testament gibt es nicht. Neben einem Bankkonto findet er Mahnungen, Kreditunterlagen und Hinweise auf Steuerschulden.

Vorgehen: Er beantragt Sterbeurkunden, sammelt Konto-, Vertrags- und Schuldunterlagen und erstellt eine Nachlassübersicht. Er verkauft keine Gegenstände und erklärt gegenüber Gläubigern nicht vorschnell, dass er alle Schulden übernimmt.

Ergebnis: Ob Annahme oder Ausschlagung sinnvoll ist, hängt vom Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten ab.

Learning: Bei unklaren Schulden ist die Nachlassübersicht wichtiger als schnelle Verteilung.

Fall 2: Drei Geschwister erben ein Haus

Ausgangslage: Drei Geschwister werden Miterben. Zum Nachlass gehört ein sanierungsbedürftiges Haus. Ein Geschwisterteil will verkaufen, eines einziehen, eines abwarten.

Vorgehen: Die Miterben klären Grundbuch, Darlehen, laufende Kosten, Verkehrswert und Sanierungsbedarf. Danach prüfen sie Verkauf, Auszahlung oder gemeinsame Übergangslösung.

Ergebnis: Eine einvernehmliche Vereinbarung kann die Erbengemeinschaft beenden. Ohne Einigung kommen weitere rechtliche Schritte in Betracht.

Learning: In der Erbengemeinschaft darf ein Miterbe nicht allein über wesentliche Nachlassgegenstände entscheiden.

Fall 3: Testament setzt ein Kind ein, ein anderes verlangt den Pflichtteil

Ausgangslage: Die Mutter setzt im Testament nur ihre Tochter als Erbin ein. Der Sohn wird nicht erwähnt und verlangt seinen Pflichtteil.

Vorgehen: Die Tochter prüft das Testament, erstellt eine Nachlassübersicht und klärt, welche Auskunfts- und Zahlungsansprüche bestehen können.

Ergebnis: Der Sohn wird durch die Enterbung nicht automatisch Miterbe. Ein Pflichtteilsanspruch kann aber als Geldanspruch bestehen.

Learning: Enterbung und Pflichtteil sind zwei verschiedene Fragen.

9. Kosten und Steuern beim Erbfall

Im Erbfall entstehen regelmäßig Kosten. Wie hoch sie sind, hängt vom Nachlass, der Familienkonstellation und dem Aufwand der Abwicklung ab.

Typische Kostenpositionen

Bestattung und Grab:

  • Beerdigung,
  • Trauerfeier,
  • Grabstelle,
  • Grabpflege,
  • Todesanzeigen,
  • Überführung.

Nachlassabwicklung:

  • Sterbeurkunden,
  • Testamentseröffnung,
  • Erbschein,
  • Notar,
  • Grundbuchberichtigung,
  • Gutachten,
  • Verwaltung des Nachlasses.

Beratung und Streit:

  • anwaltliche Beratung,
  • gerichtliche Verfahren,
  • Mediation,
  • steuerliche Beratung,
  • Bewertung von Immobilien oder Unternehmen.

Wer trägt die Kosten?

Viele Kosten werden zunächst aus dem Nachlass bezahlt. Reicht der Nachlass nicht aus oder wurden Kosten vorgestreckt, können Ausgleichsfragen entstehen.

Bei einer Erbengemeinschaft gilt in der Regel:

  • Kosten werden entsprechend der Erbquoten getragen,
  • wer Kosten allein vorstreckt, sollte Belege sichern,
  • größere Ausgaben sollten mit den Miterben abgestimmt werden.

Erbfallkostenpauschale

Für erbschaftsteuerliche Zwecke können Erbfallkosten pauschal berücksichtigt werden. Für Erwerbe nach dem 31. Dezember 2024 beträgt der Pauschbetrag 15.000 Euro; vorher lag er bei 10.300 Euro.

Wichtig:

  • Der Pauschbetrag gilt insgesamt pro Erbfall.
  • Bei mehreren Erwerbern wird er verteilt.
  • Wer höhere tatsächliche Kosten geltend machen will, muss sie nachweisen.
  • Pauschbetrag und einzelne höhere Kosten können nicht beliebig nebeneinander angesetzt werden.

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer fällt nicht automatisch bei jedem Erbfall an. Entscheidend sind vor allem:

  • Wert des steuerpflichtigen Erwerbs,
  • Verwandtschaftsverhältnis,
  • Steuerklasse,
  • Freibeträge,
  • Nachlassverbindlichkeiten,
  • mögliche Steuerbefreiungen.

Die Steuersätze sind gestaffelt. Sie betragen je nach Steuerklasse und steuerpflichtigem Erwerb nicht nur 7 %, 15 % oder 30 %, sondern können bis zu 50 % reichen.

Anzeige beim Finanzamt

Eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt kann erforderlich sein. Sie kann regelmäßig formlos erfolgen.

Typische Angaben sind:

  • Name und Anschrift der verstorbenen Person,
  • Todestag und Sterbeort,
  • Name und Anschrift des Erwerbers,
  • Gegenstand und Wert des Erwerbs,
  • Rechtsgrund des Erwerbs,
  • persönliches Verhältnis zur verstorbenen Person,
  • frühere Zuwendungen.

Es gibt Ausnahmen von der Anzeigepflicht, etwa bei bestimmten gerichtlich oder notariell eröffneten Verfügungen von Todes wegen. Diese Ausnahmen gelten aber nicht in allen Fällen, insbesondere nicht bei bestimmten Vermögensarten wie Grundbesitz, Betriebsvermögen, nicht börsennotierten Kapitalgesellschaftsanteilen oder Auslandsvermögen.

10. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Die Erbenstellung tritt grundsätzlich mit dem Erbfall ein. Eine Erbschaft kann auch durch Fristablauf oder schlüssiges Verhalten als angenommen gelten.

Was ist zu prüfen: Gibt es Schulden, Immobilienrisiken, Pflichtteilsansprüche oder Streit in der Erbengemeinschaft?

Richtig ist: Die Ausschlagung ist formgebunden. Sie muss gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden.

Was ist zu prüfen: Zuständiges Nachlassgericht, Fristbeginn, Erbenstellung, Vertretung bei Minderjährigen oder Betreuten.

Richtig ist: Testamente können unwirksam, widersprüchlich, veraltet oder auslegungsbedürftig sein.

Was ist zu prüfen: Form, Datum, mehrere Testamente, Testierfähigkeit, Pflichtteilsrechte und genaue Formulierungen.

Richtig ist: Der Nachlass gehört den Miterben gemeinschaftlich. Wesentliche Verfügungen müssen regelmäßig gemeinsam erfolgen.

Was ist zu prüfen: Welche Maßnahme geplant ist, wer zustimmen muss und ob eine Erbauseinandersetzung möglich ist.

Richtig ist: Die Steuer hängt vom Wert des Erwerbs, der Steuerklasse, Freibeträgen und weiteren Faktoren ab.

Was ist zu prüfen: Freibeträge, Nachlassverbindlichkeiten, Erbfallkostenpauschale, Steuerklasse, Art des Vermögens und Anzeigepflichten.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 24.06.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere §§ 1922, 1944, 1945, 1967, 2032, 2259 und 2303 BGB; Personenstandsgesetz, insbesondere § 28 PStG; Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, insbesondere §§ 10, 19 und 30 ErbStG.

Letzte Aktualisierung

24.06.2026

  • Der Einstieg zeigt jetzt sofort, was im Erbfall wichtig ist.
  • Die wichtigsten Fristen und Unterlagen stehen gebündelt am Anfang.
  • Rechtlich veraltete Zahlen und Fristen wurden aktualisiert.
  • Der Artikel erklärt deutlicher, wann man vorsichtig sein sollte.
  • Beispiele zeigen typische Situationen aus der Praxis.
  • Häufige Irrtümer wurden verständlicher aufbereitet.
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