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Erbschaftssteuer-Freibetrag – staatliche Regelungen & Sparmöglichkeiten
Ratgeber Erbrecht Erbschaftssteuer Erbschaftssteuer-Freibetrag
Stand 10.02.2025
Lesezeit 9 min

Erbschaftssteuer-Freibetrag – staatliche Regelungen & Sparmöglichkeiten

Erbschaften sind wie jeder andere Vermögenszuwachs zu versteuern. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gelten unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge. Je näher verwandt man mit dem Erblasser ist, desto geringer ist die Steuer und desto höher fällt der Freibetrag der Erbschaftssteuer aus.

Beitrag von Erik Münnich
8.304 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Erbschaften sind zu versteuern.
  • Der Verwandtschaftsgrad ist ausschlaggebend für die Höhe der Erbschaftssteuer.
  • Je näher verwandt der Erbe mit dem Erblasser ist, desto weniger zahlt er.
  • Die Freibeträge der Erbschaftssteuer sind umso höher, je näher das Verwandtschaftsverhältnis ist.
Inhaltsverzeichnis
  1. Erbschaftssteuer & Freibetrag: Was bedeutet das?
  2. Erbschaftssteuer-Tabelle 2025
  3. Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?
  4. Welche besonderen Versorgungsfreibeträge gibt es?
  5. Welche Güter sind steuerbefreit?
  6. Was tun, wenn das Erbe den Freibetrag übersteigt?
  7. FAQ zum Erbschaftssteuer-Freibetrag

So berechnen Sie die Steuerlast für ein Erbe:

Für jede Erbschaft ist eine Erbschaftssteuer zu entrichten. Je nach Steuerklasse des Erben fällt diese niedriger oder höher aus. Die Steuerlast lässt sich durch die Anrechnung verschiedener Freibeträge reduzieren.

Mit dem Erbschaftssteuerrechner 2024 können Sie die Steuer für ein Erbschaft unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Freibeträge berechnen.

 

 

1. Erbschaftssteuer & Freibetrag: Was bedeutet das?

Ein Erbfall stellt in der Regel einen Vermögenszuwachs dar, der wie jedes andere Einkommen versteuert werden muss. Damit diese Erbschaftssteuer keine zu große Belastung für die Erben wird, gelten je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge.

Die Freibeträge werden von der Erbschaft abgezogen und müssen nicht versteuert werden. Je näher man mit dem Erblasser verwandt ist, desto höher ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer. Sind die engen Verwandten wie der Partner oder Kinder von der finanziellen Unterstützung des Erblassers abhängig, gelten zusätzliche Versorgungsfreibeträge.

Begünstigte sind laut Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verpflichtet, eine Erbschaft innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das Amt muss sich innerhalb von 4 Jahren melden, um die fälligen Steuern einzutreiben. Nach dieser Zeit verjährt der Anspruch des Finanzamts. Wer einen Erbfall nicht innerhalb der gesetzlichen Frist meldet, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar.

2. Erbschaftssteuer Tabelle 2025

Je näher verwandt die Begünstigten mit dem Erblasser sind, desto geringer ist die Erbschaftssteuer für eine Erbschaft. Die möglichen Erben sind in 3 Steuerklassen eingeteilt:

  • Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Enkel Urenkel
  • Steuerklasse II: Eltern, Stiefeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Geschwister, Neffen, Nichten, geschiedene Ehepartner
  • Steuerklasse III: Cousinen, Cousins, Großneffen, Großnichten, alle übrigen Erben

Für diese Steuerklassen gelten verschiedene Steuersätze:

Wert des Erbes

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

Bis 75.000 Euro

7 %

15 %

30 %

Bis 300.000 Euro

11%

20 %

30 %

Bis 600.000 Euro

15 %

25 %

30 %

Bis 6.000.000 Euro

19 %

30 %

30 %

Bis 13.000.000 Euro

23 %

35 %

50 %

Bis 26.000.000 Euro

27 %

40 %

50 %

Über 26.000.000 Euro

30 %

43 %

50 %

Wenn Sie die Erbschaftssteuer berechnen möchten, sind von der Höhe des Erbes die Freibeträge der Erbschaftssteuer und sonstige Versorgungsfreibeträge abzuziehen – das was übrigbleibt, ist dann laut Tabelle zu versteuern.

3. Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?

Auch die Freibeträge der Erbschaftssteuer sind vom Verwandtschaftsverhältnis der Erben zum Erblasser abhängig: Je näher verwandt man ist, desto höher ist der Freibetrag.

Möglicher Erbe

Steuerfreier Betrag

Ehepartner, eingetragener Lebenspartner

500.000 €

Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stiefkinder, Adoptivkinder

400.000 €

Enkelkinder

200.000 €

Urenkel, Eltern & Großeltern (bei Erbschaft)

100.000 €

Eltern & Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Ex-Lebenspartner

20.000 €

Alle übrigen Erben

20.000 €

Der Erbschaftssteuer-Freibetrag wird von der Höhe der Erbschaft abgezogen. Die restliche Summe ist gemäß den Steuersätzen für die einzelnen Steuerklassen zu versteuern. Ein Beispiel: Ein Erblasser vererbt seinem Sohn ein Vermögen von 700.000 Euro. Der Freibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro. Dieser Freibetrag wird von dem vererbten Vermögen abgezogen. Der Sohn des Verstorbenen muss nun also Erbschaftssteuern auf 300.000 Euro zahlen.

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sind eng miteinander verknüpft. Wer Teile seines Erbes schon zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erhält, profitiert von den gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaftssteuer.

Diese dürfen allerdings nur alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden.

Welche Freibeträge gelten für Immobilien?

Werden Immobilien vererbt, gelten für diese die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie bei jeder anderen Erbschaft auch.

Damit Erben durch diese Steuer nicht unnötig finanziell belastet werden und die Immobilie zur Begleichung der Steuerschuld nicht verkaufen müssen, gibt es den Eigenbedarf. Das ermöglicht beispielsweise dem hinterbliebenen Ehepartner steuerfrei in der Immobilie wohnen zu bleiben.

Um einen solchen Eigenbedarf geltend machen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Erblasser muss die Immobilie zum Zeitpunkt seines Ablebens selbst bewohnt haben.
  • Die Wohlfläche darf nicht größer als 200 m² sein.
  • Der Erbe muss die Immobilie mindestens 10 Jahre lang für den Eigenbedarf nutzen

Zieht der Erbe vor Ablauf dieser 10-jährigen Frist aus, kann sich das Finanzamt vorbehalten, die Erbschaftssteuer für eine Immobilie rückwirkend zu erheben. Die Freibeträge werden in diesem Fall aber berücksichtigt.

4. Welche besonderen Versorgungsfreibeträge gibt es?

Während gesetzliche Versorgungsleistungen wie Bezüge aus der Rentenversicherung oder Hinterbliebenenbezüge steuerfrei sind, sind private Versorgungsbezüge, die vom Erblasser herrühren, steuerpflichtig.

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und die Kinder des Erblassers profitieren aber wie bei den Erbschaftssteuer-Freibeträgen auch hier von einem Freibetrag – dem sogenannten Versorgungsfreibetrag.

Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner beträgt der Versorgungsfreibetrag 256.000 €, bei Kindern ist er abhängig vom Alter:

Alter des Kindes

Höhe des Versorgungs­freibetrags

> 5 Jahre

52.000 €

5 bis 10 Jahre

41.000 €

10 bis 15 Jahre

30.700 €

15 bis 20 Jahre

20.500 €

20 bis 27 Jahre

10.300 €

Bezieht der hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner bereits eine Rente oder hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wird der Kapitalwert der Rente mit dem Versorgungsfreibetrag verrechnet.

5. Welche Güter sind steuerbefreit?

Bewegliche Güter und der Hausrat sind steuerfrei, sofern sie einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.

  • Was sind bewegliche Güter? Ganz einfach: Bewegliche Güter sind materielle Gegenstände, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind. Sie können diesen Begriff also buchstäblich verstehen. Unbewegliche Güter sind hingegen Grundstücke, die sich nicht bewegen lassen.
  • Mit Hausrat sind alle Gegenstände gemeint, die zu einem Haushalt gehören. Der Hausrat ist also die Gesamtheit aller Geräte und Möbel eines Haushalts.

Unsere Tabelle gibt Aufschluss, bis zu welcher Höhe die Güter steuerfrei bleiben.

Gehören Kunstgegenstände, Bibliotheken oder Archive zum Erbe, sind diese zu 60 % steuerbefreit. Auch für vom Erben bewohnte Gebäude kann eine Steuerbefreiung geltend gemacht werden.

Von der Steuer befreite Güter:

 

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

Selbst bewohnte Immobilien

Ehepartner, Lebenspartner,

Kinder

Nicht möglich

Nicht möglich

Hausrat

Bis 42.000 €

Bis zu 12.000 €

Bis zu 12.000 €

Bewegliche Güter

Bis 12.000 €

6. Was kann ich tun, wenn das Erbe den Freibetrag übersteigt?

Übersteigt eine Erbschaft den gesetzlichen Freibetrag für die Erbschaftssteuer, ist die Erbschaft gemäß der 3 Steuerklassen zu versteuern. Unter bestimmten Voraussetzungen können Erben aber die Erbschaftssteuer umgehen oder zumindest reduzieren.

  • Erben der Steuerklasse I können die Immobilie selbst bewohnen. Durch den Eigenbedarf lässt sich die Immobilie steuerfrei erben.
  • Schenkungen zu Lebzeiten reduzieren die Erbmasse bzw. die Höhe des Erbes. Dadurch fällt auch die Steuer auf die Erbschaft geringer aus.
  • Unverheiratete Paare haben einen Freibetrag von 20.000 € hinsichtlich der Erbschaftssteuer. Eine Heirat führt zur Steuerklasse I und einem steuerfreien Betrag von 500.000 €.

Daneben sind noch viele weitere Optionen denkbar, mit denen sich die Steuer für eine Erbschaft reduzieren und die auf die Erbschaftssteuer anwendbaren Freibeträge voll ausschöpfen lassen. Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen alle Optionen erläutern und Sie dabei unterstützen, die Steuerlast für eine Erbschaft zu begrenzen. Er prüft Ihren Erbfall und entwickelt mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Strategie.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Der Anwalt kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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7. FAQ zum Erbschaftssteuer-Freibetrag

Wie hoch ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag?

Jede Erbschaft ist zu versteuern. Je näher verwandt der Erbe mit dem Erblasser ist desto geringer fällt dank Erbschaftsteuer-Freibeträgen die Steuerlast aus. So haben u. a. Ehepartner einen steuerfreien Betrag in Höhe von 500.000 €, Kinder und Stiefkinder von 400.000 €, Enkelkinder 200.000 € sowie Eltern und Großeltern 100.000 €.

Haben auch Stiefkinder einen Anspruch auf einen Freibetrag?

Stiefkinder haben gesetzlich denselben Anspruch auf einen Erbschaftssteuer-Freibetrag wie leibliche Kinder. Dieser beläuft sich auf 400.000 Euro pro Kind.

Gibt es Freibeträge der Erbschaftssteuer für entfernte Verwandte?

Für entfernte Verwandte gilt ebenso wie für alle nicht verwandten Erben die Steuerklasse III und ein steuerfreier Betrag von jeweils 20.000 Euro. Sie haben aber keinen Anspruch auf einen gesonderten Erbschaftssteuer-Freibetrag.

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Erik Münnich
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Erik Münnich
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Erik Münnich stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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