Erbschaftssteuer-Freibetrag – staatliche Regelungen & Sparmöglichkeiten
 ![Erbschaftssteuer-Freibetrag – staatliche Regelungen & Sparmöglichkeiten](assets/images/p/erbschaftssteuer-freibetraege-cgvyyvhh4gg3jz3.jpg) Beitrag von Erik Münnich
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 10.02.2025
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 [...](ratgeber/erbrecht.html "Ratgeber Erbrecht") [Erbschaftssteuer](ratgeber/erbrecht/erbschaftssteuer.html "Ratgeber Erbschaftssteuer") Erbschaftssteuer-Freibetrag
Erbschaften sind wie jeder andere Vermögenszuwachs zu versteuern. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gelten unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge. Je näher verwandt man mit dem Erblasser ist, desto geringer ist die Steuer und desto höher fällt der Freibetrag der Erbschaftssteuer aus.
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Inhalt
1. 1. Erbschaftssteuer & Freibetrag: Was bedeutet das?
2. 2. Erbschaftssteuer Tabelle 2025
3. 3. Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?
4. 4. Welche besonderen Versorgungsfreibeträge gibt es?
5. 5. Welche Güter sind steuerbefreit?
6. 6. Was kann ich tun, wenn das Erbe den Freibetrag übersteigt?
7. 7. FAQ zum Erbschaftssteuer-Freibetrag
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# Erbschaftssteuer-Freibetrag – staatliche Regelungen & Sparmöglichkeiten
 Beitrag von Erik Münnich
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 10.02.2025
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Erbschaften sind wie jeder andere Vermögenszuwachs zu versteuern. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gelten unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge. Je näher verwandt man mit dem Erblasser ist, desto geringer ist die Steuer und desto höher fällt der Freibetrag der Erbschaftssteuer aus.
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### So berechnen Sie die Steuerlast für ein Erbe:
Für jede Erbschaft ist eine Erbschaftssteuer zu entrichten. Je nach Steuerklasse des Erben fällt diese niedriger oder höher aus. Die Steuerlast lässt sich durch die Anrechnung verschiedener Freibeträge reduzieren.
Mit dem **Erbschaftssteuerrechner 2025** können Sie die Steuer für ein Erbschaft unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Freibeträge berechnen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Erbschaften sind zu versteuern.
- Der Verwandtschaftsgrad ist ausschlaggebend für die Höhe der Erbschaftssteuer.
- Je näher verwandt der Erbe mit dem Erblasser ist, desto weniger zahlt er.
- Die Freibeträge der Erbschaftssteuer sind umso höher, je näher das Verwandtschaftsverhältnis ist.

## 1. Erbschaftssteuer & Freibetrag: Was bedeutet das?
Ein Erbfall stellt in der Regel einen Vermögenszuwachs dar, der wie jedes andere Einkommen versteuert werden muss. Damit diese [Erbschaftssteuer](ratgeber/erbrecht/erbschaftssteuer.html "Alles zum Thema Erbschaftssteuer") keine zu große Belastung für die Erben wird, gelten **je nach Verwandtschaftsgrad** zum Erblasser **unterschiedliche Steuersätze** und **Freibeträge**.
Die Freibeträge werden von der Erbschaft abgezogen und müssen nicht versteuert werden. Je näher man mit dem Erblasser verwandt ist, desto höher ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer. Sind die engen Verwandten wie der Partner oder Kinder von der finanziellen Unterstützung des Erblassers abhängig, gelten **zusätzliche Versorgungsfreibeträge**.
Begünstigte sind laut [Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/ "Zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz") verpflichtet, eine Erbschaft **innerhalb von 3 Monaten** beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das Amt muss sich innerhalb von 4 Jahren melden, um die fälligen Steuern einzutreiben. Nach dieser Zeit verjährt der Anspruch des Finanzamts. Wer einen Erbfall nicht innerhalb der gesetzlichen Frist meldet, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar.

## 2. Erbschaftssteuer Tabelle 2025
**Je näher verwandt** die Begünstigten mit dem Erblasser sind, **desto geringer ist die Erbschaftssteuer** für eine Erbschaft. Die möglichen Erben sind in 3 Steuerklassen eingeteilt:
- **Steuerklasse I**: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Enkel Urenkel
- **Steuerklasse II**: Eltern, Stiefeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Geschwister, Neffen, Nichten, geschiedene Ehepartner
- **Steuerklasse III**: Cousinen, Cousins, Großneffen, Großnichten, alle übrigen Erben
Für diese Steuerklassen gelten verschiedene **Steuersätze**:
| **Wert des Erbes** | **Steuerklasse I** | **Steuerklasse II** | **Steuerklasse III** |
| --- | --- | --- | --- |
| **Bis 75.000 Euro** | 7 % | 15 % | 30 % |
| **Bis 300.000 Euro** | 11% | 20 % | 30 % |
| **Bis 600.000 Euro** | 15 % | 25 % | 30 % |
| **Bis 6.000.000 Euro** | 19 % | 30 % | 30 % |
| **Bis 13.000.000 Euro** | 23 % | 35 % | 50 % |
| **Bis 26.000.000 Euro** | 27 % | 40 % | 50 % |
| **Über 26.000.000 Euro** | 30 % | 43 % | 50 % |
 Wenn Sie die [Erbschaftssteuer berechnen](ratgeber/erbrecht/erbschaftssteuer/erbschaftssteuer-berechnen.html "Erbschaftssteuer berechnen, minimieren & stunden – so geht’s") möchten, sind von der Höhe des Erbes die Freibeträge der Erbschaftssteuer und sonstige Versorgungsfreibeträge abzuziehen – das was übrigbleibt, ist dann laut Tabelle zu versteuern.

## 3. Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?
Auch die Freibeträge der Erbschaftssteuer sind vom Verwandtschaftsverhältnis der Erben zum Erblasser abhängig: **Je näher verwandt** man ist, **desto höher ist der Freibetrag**.
| **Möglicher Erbe** | **Steuerfreier Betrag** |
| --- | --- |
| Ehepartner, eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stiefkinder, Adoptivkinder | 400.000 € |
| Enkelkinder | 200.000 € |
| Urenkel, Eltern & Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 € |
| Eltern & Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Ex-Lebenspartner | 20.000 € |
| Alle übrigen Erben | 20.000 € |
 Der Erbschaftssteuer-Freibetrag wird von der Höhe der Erbschaft abgezogen. Die restliche Summe ist gemäß den Steuersätzen für die einzelnen Steuerklassen zu versteuern. **Ein Beispiel**: Ein Erblasser vererbt seinem Sohn ein Vermögen von 700.000 Euro. Der Freibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro. Dieser Freibetrag wird von dem vererbten Vermögen abgezogen. Der Sohn des Verstorbenen muss nun also Erbschaftssteuern auf 300.000 Euro zahlen.
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sind eng miteinander verknüpft. Wer Teile seines Erbes schon zu Lebzeiten im Rahmen der [vorweggenommenen Erbfolge](ratgeber/erbrecht/erbfolge/vorweggenommene-erbfolge-so-vererbt-man-schon-zu-lebzeiten.html "Vorweggenommene Erbfolge – so vererbt man schon zu Lebzeiten") erhält, profitiert von den **gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaftssteuer**.
Diese dürfen allerdings nur **alle 10 Jahre** in Anspruch genommen werden.

### Welche Freibeträge gelten für Immobilien?
Werden [Immobilien vererbt](ratgeber/erbrecht/erbschaftssteuer/grundstuecke-und-immobilien-vererben.html "Grundstücke und Immobilien vererben"), gelten für diese die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie bei jeder anderen Erbschaft auch.
Damit Erben durch diese Steuer nicht unnötig finanziell belastet werden und die Immobilie zur Begleichung der Steuerschuld nicht verkaufen müssen, gibt es den **Eigenbedarf**. Das ermöglicht beispielsweise dem hinterbliebenen Ehepartner **steuerfrei in der Immobilie wohnen zu bleiben**.
Um einen solchen Eigenbedarf geltend machen zu können, sind folgende **Voraussetzungen** zu erfüllen:
- Der Erblasser muss die Immobilie zum Zeitpunkt seines Ablebens selbst bewohnt haben.
- Die Wohlfläche darf nicht größer als 200 m² sein.
- Der Erbe muss die Immobilie mindestens 10 Jahre lang für den Eigenbedarf nutzen
Zieht der Erbe vor Ablauf dieser 10-jährigen Frist aus, kann sich das Finanzamt vorbehalten, die Erbschaftssteuer für eine Immobilie rückwirkend zu erheben. Die Freibeträge werden in diesem Fall aber berücksichtigt.

## 4. Welche besonderen Versorgungsfreibeträge gibt es?
Während gesetzliche Versorgungsleistungen wie Bezüge aus der Rentenversicherung oder Hinterbliebenenbezüge steuerfrei sind, sind private Versorgungsbezüge, die vom Erblasser herrühren, steuerpflichtig.
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und die Kinder des Erblassers profitieren aber wie bei den Erbschaftssteuer-Freibeträgen auch hier von einem Freibetrag – dem sogenannten Versorgungsfreibetrag.
Für **Ehepartner** und eingetragene **Lebenspartner** beträgt der Versorgungsfreibetrag **256.000 €**, bei Kindern ist er abhängig vom Alter:
| **Alter des Kindes** | **Höhe des Versorgungs­freibetrags** |
| --- | --- |
| >**5 Jahre** | 52.000 € |
| **5 bis 10 Jahre** | 41.000 € |
| **10 bis 15 Jahre** | 30.700 € |
| **15 bis 20 Jahre** | 20.500 € |
| **20 bis 27 Jahre** | 10.300 € |
 Bezieht der hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner bereits eine Rente oder hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wird der Kapitalwert der Rente mit dem Versorgungsfreibetrag verrechnet.

## 5. Welche Güter sind steuerbefreit?
**Bewegliche Güter** und der Hausrat sind **steuerfrei**, sofern sie einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.
- Was sind **bewegliche Güter**? Ganz einfach: Bewegliche Güter sind materielle Gegenstände, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind. Sie können diesen Begriff also buchstäblich verstehen. Unbewegliche Güter sind hingegen Grundstücke, die sich nicht bewegen lassen.
- Mit **Hausrat** sind alle Gegenstände gemeint, die zu einem Haushalt gehören. Der Hausrat ist also die Gesamtheit aller Geräte und Möbel eines Haushalts.
Unsere **Tabelle** gibt Aufschluss, bis zu welcher Höhe die Güter steuerfrei bleiben.
Gehören Kunstgegenstände, Bibliotheken oder Archive zum Erbe, sind diese zu 60 % steuerbefreit. Auch für vom Erben bewohnte Gebäude kann eine Steuerbefreiung geltend gemacht werden.
**Von der Steuer befreite Güter:**
| ** ** | **Steuerklasse I** | **Steuerklasse II** | **Steuerklasse III** |
| --- | --- | --- | --- |
| **Selbst bewohnte Immobilien** | Ehepartner, Lebenspartner, Kinder | Nicht möglich | Nicht möglich |
| **Hausrat** | Bis 42.000 € | Bis zu 12.000 € | Bis zu 12.000 € |
| **Bewegliche Güter** | Bis 12.000 € |  |  |
 

## 6. Was kann ich tun, wenn das Erbe den Freibetrag übersteigt?
Übersteigt eine Erbschaft den gesetzlichen Freibetrag für die Erbschaftssteuer, ist die Erbschaft gemäß der 3 Steuerklassen zu versteuern. Unter bestimmten Voraussetzungen können Erben aber die [Erbschaftssteuer umgehen](ratgeber/erbrecht/erbschaftssteuer/so-koennen-sie-die-erbschaftssteuer-umgehen.html "So können Sie die Erbschaftssteuer umgehen") oder zumindest reduzieren.
- Erben der Steuerklasse I können die Immobilie selbst bewohnen. Durch den **Eigenbedarf** lässt sich die Immobilie steuerfrei erben.
- **Schenkungen** zu Lebzeiten reduzieren die Erbmasse bzw. die Höhe des Erbes. Dadurch fällt auch die Steuer auf die Erbschaft geringer aus.
- Unverheiratete Paare haben einen Freibetrag von 20.000 € hinsichtlich der Erbschaftssteuer. Eine **Heirat** führt zur Steuerklasse I und einem steuerfreien Betrag von 500.000 €.
Daneben sind noch viele weitere Optionen denkbar, mit denen sich die Steuer für eine Erbschaft reduzieren und die auf die Erbschaftssteuer anwendbaren Freibeträge voll ausschöpfen lassen. Ein [Anwalt für Erbrecht](rechtsanwalt/anwalt-erbrecht.html "Anwalt für Erbrecht") kann Ihnen alle Optionen erläutern und Sie dabei unterstützen, die Steuerlast für eine Erbschaft zu begrenzen. Er prüft Ihren Erbfall und entwickelt mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Strategie.
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## 7. FAQ zum Erbschaftssteuer-Freibetrag

### Wie hoch ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag?
Jede Erbschaft ist zu versteuern. Je näher verwandt der Erbe mit dem Erblasser ist desto geringer fällt dank Erbschaftsteuer-Freibeträgen die Steuerlast aus. So haben u. a. Ehepartner einen steuerfreien Betrag in Höhe von 500.000 €, Kinder und Stiefkinder von 400.000 €, Enkelkinder 200.000 € sowie Eltern und Großeltern 100.000 €.

### Haben auch Stiefkinder einen Anspruch auf einen Freibetrag?
Stiefkinder haben gesetzlich denselben Anspruch auf einen Erbschaftssteuer-Freibetrag wie leibliche Kinder. Dieser beläuft sich auf 400.000 Euro pro Kind.

### Gibt es Freibeträge der Erbschaftssteuer für entfernte Verwandte?
Für entfernte Verwandte gilt ebenso wie für alle nicht verwandten Erben die Steuerklasse III und ein steuerfreier Betrag von jeweils 20.000 Euro. Sie haben aber keinen Anspruch auf einen gesonderten Erbschaftssteuer-Freibetrag.
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 Erik Münnich
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