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Ratgeber Erbrecht Patientenverfuegung

Patienten­verfügung - alles zum Thema Patienten­verfügung & Vorsorge

Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsvollmacht
Immobilien
Digitales Erbe
Kunst

Patientenverfügung

Durch eine Patientenverfügung teilt ein Patient seinem behandelnden Arzt mit, welche Eingriffe er wünscht und welche unterlassen werden sollen. Wichtig wird dieses Dokument, wenn Sie Ihre Wünsche nicht mehr selbst äußern können. Damit der Arzt in Ihrem Sinne handelt, muss die Patientenverfügung möglichst genau formuliert sein – Vordrucke oder bloßes Ankreuzen halten im Streitfall einer rechtlichen Prüfung nicht stand. „Die Patientenverfügung sollte so individuell sein wie ein Fingerabdruck“, erklärt Erbrechts-Spezialist Uwe Block. Mit der Hinterlegung des Dokuments beim Zentralen Vorsorgeregister kann jedes Krankenhaus bei Bedarf die Existenz einer Verfügung überprüfen. Da eventuell Entscheidungen über die Patientenverfügung hinaus getroffen werden müssen, ist die Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht sinnvoll.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Patientenverfügung erstellen: So wahren Sie Ihre Selbstbestimmung

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bemächtigen Sie eine Vertrauensperson dazu, Ihre Geschäfte abzuwickeln und in medizinische Behandlungen einzuwilligen. Sie bestimmen individuell, welchen Umfang (Vermögenssorge und/oder Personensorge) die Vollmacht hat – bedenken Sie aber, dass der Bevollmächtigte die Verantwortung auch tragen können muss. Besondere Vorsicht gilt bei der Formulierung, denn wer unbedarft alltägliche Floskeln benutzt, wirft dem Bevollmächtigten möglicherweise Steine zwischen die Beine. Dem Bevollmächtigten sollte das unterschriebene Original erst ausgehändigt werden, wenn die Vorsorgevollmacht zum Einsatz kommt – so können bis dahin leichter Änderungen vorgenommen oder sie komplett widerrufen werden. Eine notarielle Beurkundung ist nur bei Immobiliengeschäften notwendig, kann aber auch in anderen Situationen dabei helfen, schneller handeln zu können.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Die Vorsorgevollmacht

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Betreuungsvollmacht

Bei zwischenzeitlichen, schweren Erkrankungen wie einem Schlaganfall oder längerfristigen Beeinträchtigungen wie Demenz ist die Betreuungsvollmacht meist das richtige Mittel. Wenn jemand nicht mehr selbst für sich sorgen kann, bestellt das Gericht einen Betreuer. Dieser muss nicht zwangsläufig die in der Betreuungsvollmacht benannte Person sein, wenn der Richter sie für nicht geeignet hält. Die Vollmacht ist also lediglich ein Vorschlag einer Betreuungsperson, die unter anderem volljährig sein, keine Vorstrafen haben und die Wünsche des Kranken respektieren sollte. Erholt sich der Vollmachtgeber, sodass keine Betreuung mehr nötig ist, oder stirbt er, wird die Vollmacht hinfällig und damit unwirksam.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Warum eine Betreuungsverfügung so wichtig ist

Immobilien

Befindet sich in Ihrem Besitz eine Immobilie oder ein Grundstück, stellt sich früher oder später die Frage: Wie übertrage ich das Vermögen am vorteilhaftesten an meine Erben? Grundsätzlich kommt hier entweder die Schenkung zu Lebzeiten oder die Vererbung nach dem Tod in Betracht. In beiden Fällen gibt es einen – je nach Verwandtschaftsverhältnis – hohen Freibetrag. Auf den Restwert muss allerdings Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer gezahlt werden. Mit gewissen Tricks kann ein Erbe aber noch viel Geld sparen: Beispielsweise können Freibeträge von Ehepartnern und Kindern ausgeschöpft werden. Zudem muss derjenige, der die geerbte Immobilie zehn Jahre selbst bewohnt, keine Steuern zahlen. Die monetäre Bewertung des Hauses oder der Wohnung spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Grundstücke und Immobilien vererben

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Digitales Erbe

Heutzutage haben die meisten Menschen eine E-Mail-Adresse, ein Facebook-Profil, WhatsApp oder schließen Verträge im Internet ab. Aber was passiert mit den digitalen Daten nach dem Tod? Das digitale Erbe spielt bei Testamenten und Erbverträgen eine immer größere Rolle. Rechtsanwälte empfehlen, Anweisungen zum Umgang mit den Accounts bereits in eine Vorsorgevollmacht aufzunehmen, um auch im Krankheitsfall auf der sicheren Seite zu sein. In beiden Verfügungen sollte eine Liste aller genutzten Plattformen mit Anmeldedaten und Passwörtern beigelegt sein. Dadurch sind die Berechtigten in der Lage, Online-Verträge zu kündigen, Profile zu löschen oder in einen Gedenkzustand zu versetzen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Digitales Erbe: Internet-Nutzer müssen Verantwortung übernehmen

Kunst

Für jedes Erbe gewährt der Gesetzgeber Steuerfreibeträge, die sich am Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben orientieren. Im Bereich Kunst liegt dieser bei bis zu 12.000 Euro. Übersteigt der Wert der Kunstgegenstände diesen Freibetrag, muss auf den Restwert ein bestimmter Steuersatz gezahlt werden. Unter gewissen Voraussetzungen können allerdings Steuereinsparungen von 60 % bis zu 100 % geltend gemacht werden. Dafür müssen alle untenstehenden Kriterien erfüllt sein. Darüber hinaus umgeht man die Zahlungen an den Staat, wenn man die Werke an eine Stiftung spendet. Wer keine Erben für seine Kunst hat, kann sie an (meist regionale) Sammlungen oder Archive – wie der Akademie der Künste in Berlin – geben.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Kunst vererben
Ratgeber Erbrecht
Patientenverfügung

Beiträge zum Thema Patientenverfügung

Sie möchten sich zum Thema Patientenverfügung informieren? Hier finden Sie alle unsere Ratgeber-Beiträge dazu im Überblick:
Patientenverfügung erstellen: So wahren Sie Ihre Selbstbestimmung
Patientenverfügung erstellen: So wahren Sie Ihre Selbstbestimmung
Indem Sie eine Patientenverfügung erstellen, bestimmen Sie, ob und wie Sie medizinisch behandelt werden, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Lesezeit 11 min
Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht
„Der Tod oder eine Krankheit kommt immer plötzlich!“, warnt Rechtsanwalt Matthias Winterstein. Aus diesem Grund ist eine Vorsorgevollmacht nicht ab einem gewissen Alter oder Familienstand zu empfehlen, sondern für jeden wichtig. Mithilfe des Dokuments kann eine Ihnen nahestehende Person sämtliche Geschäfte für Sie abwickeln und Entscheidungen über Behandlungen o. ä. treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind – zum Beispiel nach einem Unfall. Eines der häufigsten Probleme sind falsche Formulierungen, die dem Bevollmächtigten die Hände binden.
Lesezeit 9 min
Warum eine Betreuungsverfügung so wichtig ist
Warum eine Betreuungsverfügung so wichtig ist
Die Deutschen werden immer älter – betrug die durchschnittliche Lebenserwartung bei Frauen im Jahr 2000 bereits 80 Jahre, so rechnen Experten bis zum Jahre 2050 mit einem Anstieg um mehr als acht Jahre. Themen wie Vorsorge und Nachlass werden deswegen für viele Menschen immer wichtiger. Für die Vorsorge im Alter spielt neben der Vorsorgevollmacht auch die Betreuungsverfügung eine immer bedeutendere Rolle. 
Lesezeit 9 min

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