Pflichtteil umgehen – diese 5 Möglichkeiten haben Sie
Pflichtteil umgehen – diese 5 Möglichkeiten haben Sie
Marie Nitschmann
Beitrag von Marie Nitschmann
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Pflichtteil Pflichtteil umgehen

Einen nahen Angehörigen zu enterben, ist nahezu unmöglich – in der Regel steht ihm wenigstens ein Pflichtteil am Nachlass zu. Unter bestimmten Umständen lässt sich jedoch ein Pflichtteil umgehen. Welche Optionen Sie genau haben und was Sie dabei beachten sollten, um den Pflichtteil zu umgehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Pflichtteil umgehen mit einem geringen Erbanteil: Warum das nicht funktioniert
  3. 2. Pflichtteil ganz umgehen: Das geht nur in Ausnahmefällen
  4. 3. Pflichtteil reduzieren: Häufig die realistischere Zielsetzung
  5. 4. Wann allgemeine Informationen nicht ausreichen
  6. 5. Kosten: Womit Sie typischerweise rechnen müssen
  7. 6. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Pflichtteil umgehen – diese 5 Möglichkeiten haben Sie

Pflichtteil umgehen – diese 5 Möglichkeiten haben Sie

Einen nahen Angehörigen zu enterben, ist nahezu unmöglich – in der Regel steht ihm wenigstens ein Pflichtteil am Nachlass zu. Unter bestimmten Umständen lässt sich jedoch ein Pflichtteil umgehen. Welche Optionen Sie genau haben und was Sie dabei beachten sollten, um den Pflichtteil zu umgehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Geldanspruch naher Angehöriger gegen die Erben, wenn der Angehörige enterbt oder im Ergebnis schlechter gestellt wird als durch den Pflichtteilsschutz vorgesehen.

Ein Pflichtteilssnspruch ist möglich, wenn …

  • ein Kind, Ehegatte oder (unter Umständen) ein Elternteil per Testament/Erbvertrag nicht als Erbe eingesetzt wird,
  • der Betroffene zwar Erbe wird, sein Erbteil aber unter der Pflichtteilshöhe liegt (Zusatzpflichtteil),
  • der Nachlass durch lebzeitige Übertragungen kleiner wird und dadurch Pflichtteils- oder Ergänzungsansprüche ausgelöst werden können.

Achtung: Ein „Standardfall“ wird schnell zum Spezialfall – etwa bei Auslandsbezug, größeren Immobilienübertragungen mit Nießbrauch/Wohnrecht, Patchwork-Familien, Unternehmensvermögen oder Eheverträgen. Dann reicht allgemeine Information oft nicht aus, weil anwendbares Recht, Bewertung und Wirksamkeit stark vom Einzelfall abhängen.

Wichtigste Fristen:

  • Schenkungen: Für die Pflichtteilsergänzung ist vor allem § 2325 BGB entscheidend (Abschmelzungsmodell; Ausnahmen u. a. bei umfassendem Nutzungs-/Nießbrauchvorbehalt und bei Ehegattenschenkungen).
  • Verjährung: Ansprüche verjähren häufig nach den Regeln der regelmäßigen Verjährung (3 Jahre; Beginn grundsätzlich mit Jahresende bei Kenntnis) – daneben gibt es erbrechtliche Besonderheiten und Höchstfristen.

Benötigte Informationen/Unterlagen

  • Testament/Erbvertrag (oder Entwurf) und Überblick zur gewünschten Erbfolge
  • Familienstandsnachweise, ggf. Ehevertrag/Güterstand
  • Verträge zu Schenkungen/Übertragungen (Notarurkunden), Grundbuchauszüge, ggf. Wohnrecht/Nießbrauch
  • Vermögensübersicht (Immobilien, Konten, Unternehmenswerte), ggf. Auslandsbezug (Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Belegenheitsorte)

Häufigster Fehler: Eine Enterbung allein beseitigt den Pflichtteil nicht – sie ist oft der Auslöser dafür, dass der Anspruch überhaupt entsteht.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist

  • Ein „Mini-Erbteil“ verhindert den Pflichtteil nicht zuverlässig: Liegt der Erbteil unter der Pflichtteilshöhe, entsteht meist ein Zusatzpflichtteil.
  • Ein Pflichtteilsentzug ist nur bei engen, gesetzlich geregelten Gründen möglich und muss im Testament sauber begründet werden.
  • Ein Pflichtteilsverzicht braucht Vertrag mit dem Erblasser und notarielle Beurkundung.

Kommt darauf an

  • Ob eine Übertragung wirklich „entgeltlich“ ist (z. B. Leibrente) oder teilweise als (gemischte) Schenkung zählt,
  • ob bei Immobilienübertragungen durch Vorbehalte (Wohnrecht/Nießbrauch) der Fristlauf tatsächlich einsetzt,
  • welches Recht bei Auslandsbezug gilt und ob eine Rechtswahl wirksam und sinnvoll ist.

Hinweis: Wenn Sie eine konkrete Gestaltung planen (z. B. Pflichtteilsverzicht, größere Übertragungen oder Auslandsbezug), kann eine anwaltliche Einschätzung sinnvoll sein. Über advocado können Sie Ihren Fall von Partner-Anwältinnen und -Anwälte prüfen lassen können.

1. Pflichtteil umgehen mit einem geringen Erbanteil: Warum das nicht funktioniert

Auf den ersten Blick wirkt es logisch, einem Pflichtteilsberechtigten einen sehr kleinen Erbteil zu geben: Dann wäre er „nicht enterbt“. Genau hier greift aber § 2305 BGB: Liegt der Erbteil unter der Pflichtteilshöhe, hat der Betroffene regelmäßig Anspruch auf den Zusatzpflichtteil – also auf die Differenz zum Pflichtteil, zu zahlen durch die Erben.

Ergebnis: Das Herabsetzen des Erbanteils ist meist keine wirksame Umgehung, sondern verschiebt nur den Konflikt.

2. Pflichtteil ganz umgehen: Das geht nur in Ausnahmefällen

Pflichtteilsentzug

Ein Pflichtteilsentzug ist möglich, aber nur bei schweren Gründen, die das Gesetz eng beschreibt. Dazu zählen insbesondere Konstellationen wie:

  • der Pflichtteilsberechtigte trachtet dem Erblasser oder nahen Angehörigen nach dem Leben,
  • er begeht ein Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Erblasser oder nahestehende Personen,
  • er verletzt die gesetzliche Unterhaltspflicht böswillig,
  • er wird wegen bestimmter vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und dem Erblasser ist die Teilhabe am Nachlass unzumutbar.

Wichtig ist die Umsetzung: Der Entziehungsgrund muss im Testament angeordnet und nachvollziehbar dargestellt werden. Außerdem kann ein Entzug wieder entfallen, z. B. durch Verzeihung.

Pflichtteilsverzicht aushandeln (notariell)

Ein Pflichtteilsverzicht ist in der Praxis oft der klarste Weg, den Pflichtteil vorab auszuschließen – aber nur mit Zustimmung des Berechtigten. Der Verzicht wird per Vertrag mit dem Erblasser vereinbart und muss notariell beurkundet werden.

Wichtig für die Gestaltung

  • Eine Abfindung ist häufig Teil der Vereinbarung – sie ist aber nicht „automatisch“ die einzige rechtliche Voraussetzung, sondern Verhandlungssache.
  • Bei Verzicht durch Abkömmlinge kann sich die Wirkung im Zweifel auch auf deren Abkömmlinge erstrecken, wenn nichts anderes bestimmt ist.
Sie möchten den Pflichtteil umgehen?
Sie möchten den Pflichtteil umgehen?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.

Jetzt Ersteinschätzung erhalten

3. Pflichtteil reduzieren: Häufig die realistischere Zielsetzung

Schenkung zu Lebzeiten

Schenkungen können die spätere Nachlassmasse verringern – aber sie sind pflichtteilsrechtlich nicht „unsichtbar“. Im Rahmen der Pflichtteilsergänzung werden relevante Zuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen rechnerisch wieder dem Nachlass zugerechnet.

Besondere Vorsicht gilt bei Gestaltungen, bei denen der Erblasser den wirtschaftlichen Nutzen im Kern behält (z. B. durch umfassenden Nießbrauch): Dann läuft der Fristmechanismus häufig nicht so an, wie viele erwarten.

Verkauf gegen Leibrente

Ein Verkauf gegen Leibrente kann Pflichtteilsergänzungsrisiken reduzieren, weil es sich nicht um eine klassische Schenkung handelt. Entscheidend ist aber, ob die Gegenleistung (Leibrente) wirtschaftlich ernsthaft und angemessen ist. Ist sie deutlich zu niedrig, kann die Übertragung teilweise als Schenkung gewertet werden – mit entsprechenden Folgen für Ergänzungsansprüche.

Vermögen ins Ausland verlagern: Heute deutlich vorsichtiger zu behandeln

Die Vorstellung, man könne durch Auslandsvermögen „einfach ein anderes Erbrecht auswählen“, ist zu pauschal.

Für viele grenzüberschreitende Erbfälle in Europa gilt: Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers; eine Rechtswahl zugunsten des Rechts der eigenen Staatsangehörigkeit ist möglich, muss aber in der Regel sauber in einer Verfügung von Todes wegen erfolgen. Welche Lösung passt, hängt stark von Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Vermögensstruktur und beteiligten Staaten ab – bei Drittstaaten erst recht.

Durch Adoption

Wenn ein Pflichtteil nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, kann sich die Pflichtteilsquote in bestimmten Familienkonstellationen verändern. Bei Patchwork-Familien wird als Gestaltungsidee manchmal genannt, Stiefkinder zu adoptieren: Dadurch steigt die Zahl der Abkömmlinge, was rechnerisch die Quoten beeinflussen kann.

Das ist jedoch keine Standardlösung, weil Adoption weitreichende familienrechtliche Folgen und Voraussetzungen hat und nicht allein „zur Quotenoptimierung“ gedacht ist.

Durch Ausstattung

Eine Ausstattung sind elterliche Zuwendungen an Kinder, etwa zur Eheschließung oder zur Erlangung/Erhaltung einer selbstständigen Lebensstellung (§ 1624 BGB). Im Pflichtteilsrecht gilt: Eine Ausstattung wird nicht automatisch wie eine normale Schenkung behandelt – bei übermäßiger Ausstattung kann sie jedoch pflichtteilsrechtlich als Schenkung einzuordnen sein.

Praktisch bedeutet das: Wer „Ausstattung“ als Gestaltung nutzt, sollte genau prüfen, ob die Voraussetzungen wirklich vorliegen und ob die Höhe noch angemessen ist.

Wahl des ehelichen Güterstandes

Der Güterstand beeinflusst die Erb- und Pflichtteilsquoten – besonders bei Ehepaaren mit Kindern. Im Ausgangstext war das Kernprinzip bereits angelegt: In der Zugewinngemeinschaft gibt es im Erbfall häufig einen pauschalen Zugewinnausgleich, während bei Enterbung des Ehegatten und Geltendmachung von Pflichtteil/Zugewinnausgleich andere Mechanismen greifen.

Beispiel (vereinfacht): Zwei Kinder, Ehegatten.

  • Gütertrennung: Pflichtteile fallen anders aus als in der Zugewinngemeinschaft; die Quote hängt von der konkreten Erbquote ab.
  • Zugewinngemeinschaft: Je nachdem, ob der Ehegatte als Erbe eingesetzt ist oder enterbt wird und Pflichtteil verlangt, kann die wirtschaftliche Gesamtposition stark variieren (pauschaler vs. konkreter Zugewinnausgleich).

Wichtig ist hier weniger die Zahlenschablone als die Entscheidung: Güterstand, Testament und Vermögensstruktur müssen zusammenpassen – sonst entstehen unerwartete Pflichtteils- oder Ausgleichseffekte.

4. Wann allgemeine Informationen nicht ausreichen

Eine individuelle Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:

  • Pflichtteilsentzug steht im Raum (hohe Wirksamkeitsanforderungen, Streitpotenzial),
  • es gibt Immobilienübertragungen mit Vorbehalten (Wohnrecht/Nießbrauch) oder gemischte Gegenleistungen,
  • Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Auslandsimmobilien, mehrere Staatsangehörigkeiten),
  • Patchwork-Familie, Adoptionsthemen oder komplexe Vermögensstrukturen (Unternehmen, Beteiligungen).
Sie möchten den Pflichtteil umgehen?
Sie möchten den Pflichtteil umgehen?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.

Jetzt Ersteinschätzung erhalten

Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Pflichtteilsverzicht in der Patchwork-Familie
Ausgangslage: Ein Elternteil möchte den Nachlass dem Ehepartner sichern; ein volljähriges Kind soll später keinen Pflichtteil geltend machen.
Vorgehen: Verhandlung und notarieller Pflichtteilsverzicht, ggf. mit Abfindung und klarer Regelung zur Reichweite.
Ergebnis: Funktioniert nur bei wirksamer, beurkundeter Vereinbarung und sauberem Umfang (inkl. möglicher Erstreckung).

Fall 2: Immobilie übertragen, Nießbrauch bleibt
Ausgangslage: Haus wird zu Lebzeiten übertragen; der Übertragende behält umfassenden Nießbrauch.
Vorgehen: Ziel ist, Pflichtteilsergänzungsrisiken zu reduzieren.
Ergebnis: Risiko bleibt oft bestehen, weil der Nutzenvorbehalt den Fristbeginn beeinflussen kann.

Fall 3: Letzter Wohnsitz im Ausland, Vermögen in mehreren Ländern
Ausgangslage: Der Erblasser lebt zuletzt im EU-Ausland, besitzt aber Vermögen auch in Deutschland.
Vorgehen: Prüfung des anwendbaren Rechts (gewöhnlicher Aufenthalt) und ggf. wirksame Rechtswahl.
Ergebnis: Eine „Auslandsimmobilie“ allein löst das Pflichtteilsthema nicht; die kollisionsrechtliche Einordnung ist entscheidend.

5. Kosten: Womit Sie typischerweise rechnen müssen

Kosten hängen stark davon ab, welche Gestaltung Sie wählen:

  • Notarkosten sind typischerweise relevant bei Pflichtteilsverzicht, Eheverträgen und vielen Immobilienübertragungen (Beurkundung, Grundbuchvollzug).
  • Bewertungskosten können anfallen, wenn Immobilien oder Unternehmenswerte nachvollziehbar zu beziffern sind.
  • Beratungskosten (anwaltlich/steuerlich) hängen vom Umfang, Streitpotenzial und Auslandsbezug ab.

Seriöse Pauschalen sind kaum möglich, weil Umfang und Komplexität den Aufwand maßgeblich bestimmen.

6. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Enterbung führt häufig erst dazu, dass der Pflichtteil als Geldanspruch entsteht.

Was ist zu prüfen: Pflichtteilsberechtigung, Nachlasswert, Pflichtteilsquote, ggf. Ergänzungsansprüche.

Richtig ist: Unterhalb der Pflichtteilshöhe kann der Zusatzpflichtteil greifen.

Was ist zu prüfen: Vergleich Erbteil vs. Pflichtteilshöhe, Gestaltung des Testaments, Erbenkonstellation.

Richtig ist: Der Verzicht ist ein Vertrag mit dem Erblasser und muss notariell beurkundet werden; eine Abfindung ist häufig, aber nicht automatisch der rechtliche Kern.

Was ist zu prüfen: Form (Notar), Reichweite (auch Abkömmlinge), Gegenleistung, Widerrufs-/Rücktrittsfragen.

Richtig ist: Es kommt darauf an, ob die Gegenleistung angemessen ist; sonst droht eine (teilweise) Schenkungseinordnung.

Was ist zu prüfen: Wertrelation, Vertragsgestaltung, tatsächliche Durchführung.

Richtig ist: Maßgeblich ist häufig der letzte gewöhnliche Aufenthalt; Rechtswahl ist möglich, aber form- und inhaltsabhängig.

Was ist zu prüfen: Aufenthaltsverhältnisse, Staatsangehörigkeit, beteiligte Staaten, Rechtswahlklausel.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 01.04.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 2305, 2325, 2333, 2336, 2337, 2346, 2348, 2349, 1624, 195, 199 (gesetze-im-internet).

Letzte Aktualisierung

01.04.2026

  • Oben steht jetzt sofort, was beim Pflichtteil wirklich geht – und wann „Tricks“ nicht funktionieren.
  • Der Teil zum Pflichtteilsverzicht ist weniger missverständlich: Notar ist entscheidend, eine Auszahlung ist Verhandlungssache.
  • Der Absatz zu Auslandsvermögen wurde so umgeschrieben, dass er nicht mehr wie eine einfache Ausweichlösung klingt.
  • Es gibt jetzt Beispiele, typische Irrtümer und einen kurzen Überblick zu Kosten, Unterlagen und Fällen, in denen man genauer hinschauen sollte.
Das könnte Sie auch interessieren
Erbschaft
Auskunftsanspruch Erbe: So erfahren Sie, wie viel das Erbe wert ist
Damit Erben eine mögliche Überschuldung vor Annahme einer Erbschaft ausschließen und Nachlassgegenstände einfordern können, haben diese umfassende Auskunftsansprüche.
Weiterlesen
Erbfolge
Enterbt? Rechte & Möglichkeiten, wenn Sie enterbt wurden
Streitereien und Meinungsverschiedenheiten kommen in den besten Familien vor. Manche Auseinandersetzungen können dabei so nachhaltig und gravierend sein, dass sie zur Enterbung enger Verwandter führen. Wer alles enterbt werden kann, welche Folgen das für den Enterbten hat und wie Sie sich gegen eine Enterbung zur Wehr setzen können, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Weiterlesen
Pflichtteil
Großer Pflichtteil & kleiner Pflichtteil: die Unterschiede
In diesem Beitrag wird der Unterschied zwischen dem großen und kleinen Pflichtteil erklärt, wie sie berechnet werden und welche Gestaltungsmöglichkeiten ein Erblasser hat.
Weiterlesen
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Verjährung & Abschmelzung 2024
Werden Angehörige enterbt, haben Sie häufig Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe. Wurde das Erbe durch Schenkungen seitens des Erblassers geschmälert, besteht darauf ein Ergänzungsanspruch. Die Verjährung dieses Pflichtteilsergänzungsanspruchs unterliegt dabei jedoch genauen Fristen, die sich je nach Ausgangslage unterscheiden. Welche Fristen bei der Verjährung gelten, wann eine Schenkung grundsätzlich verjährt und welche Besonderheiten bei Nießbrauchsrecht und Schenkungen zwischen Eheleuten gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Weiterlesen
Pflichtteil
Wie erhalte ich den Pflichtteil trotz Testament?
Auch bei Enterbung oder Erbausschlagung haben nächste Verwandte und Lebenspartner des Erblassers Anspruch auf ihren Pflichtteil am Erbe.
Weiterlesen
Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
6.254 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.

Marie Nitschmann
Marie Nitschmann
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am
4,88 Ø / 5
Kunden bewerten unsere Partneranwälte für Erbrecht mit 4,88 von 5 Sternen.
Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Banner