7. Testament schreiben: Die Alternativen
Möchten Sie Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten vererben, ist das mit einem Testament nicht möglich.
Hier bieten sich Ihnen aber zahlreiche Alternativen für die sogenannte vorweggenommene Erbfolge:
- Erbvertrag: In einem Erbvertrag legen Erblasser und Erbe bindend fest, wie sie den Nachlass verteilen: Der Erblasser verpflichtet sich, den Nachlass bzw. Teile des Nachlassen bereits zu Lebzeiten an den Erben zu überschreiben und erhält dafür eine Gegenleistung – z. B. lebenslanges Wohnrecht.
- Schenkung: Verschenken Sie Ihr Vermögen, können Sie z. B. Immobilien, Schmuck oder andere Wertgegenstände bereits zu Lebzeiten an Ihre Erben weitergeben.
- Stiftung von Todes wegen gründen: Mit der Gründung einer Stiftung lassen sich vor allem hohe Vermögenswerte (über 50.000 €) weitergeben. Dadurch bleiben die Vermögenswerte bestehen und erfüllen einen guten Zweck wie z. B. die Ausbildungsfinanzierung Angehöriger.
8. Ich möchte ein Testament schreiben: Kann ich ein Muster verwenden?
Manchmal greifen Erblasser, wenn sie ein Testament schreiben, auf Muster bzw. Vorlagen zurück. Wir bieten Ihnen ein solches Muster nicht, weil dieses allgemeine Formulierungen und standardisierte Sätze enthält, die Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Verteilung Ihres Nachlasses nur schwer abbilden können.
Daneben könnenVorlagen mit rechtlichen Risiken verbunden sein. So können fehlerhafte Klauseln, missverständliche Formulierungen oder unvollständige Angaben zur Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder des gesamten Testaments führen.
Im schlimmsten Fall greift dann die gesetzliche Erbfolge und Sie bedenken beispielsweise ungewollt Angehörige, die Sie vom Erbe ausschließen wollten.
Wir möchten Ihnen das an folgendem Beispiel verdeutlichen: Beispiel-Testament
Drucken Sie eine Vorlage aus und unterschreiben Sie diese nur, ist das Testament unwirksam. Das liegt daran, dass Sie ein Testament handschriftlich schreiben müssen, damit Ihr letzter Wille rechtskräftig ist.
Ein am PC verfasstes Testament ist nur wirksam, wenn Sie es von einem Notar beglaubigen lassen (siehe Kapitel 6).
In unserem Beispiel-Testament setzt der Erblasser zudem seine Freundin als Alleinerbin ein. Da er damit seinen Sohn als gesetzlichen Erben enterbt, steht diesem ein Pflichtteil am Erbe zu.
Die Freundin muss dem Sohn den Pflichtteil auszahlen – auch wenn Sie Teile des Nachlasses verkaufen muss, weil sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt.
Dieses Risiko ist auch durch die Erbschaftssteuern gegeben. Im Gegensatz zu gesetzlichen Erben haben Freundin und ehemalige Frau nur einen sehr geringen Freibetrag von 20.000 Euro – ist der Nachlass werthaltiger, kommen hohe Erbschaftssteuern auf beide zu.
Es besteht also auch hier die Gefahr, dass die beiden genannten Erben den Nachlass ausschlagen oder verkaufen müssen, was ganz bestimmt nicht im Sinne des Erblassers ist.
Wenn Sie ein Testament ohne Notar schreiben und zuhause aufbewahren, besteht die Gefahr, dass es Ihre Angehörigen nicht finden– oder es Dritte im schlimmsten Fall fälschen.
So hilft Ihnen ein Anwalt
Ein Anwalt schafft Rechtssicherheit, wenn Sie ein Testament schreiben möchten. Er berät Sie nicht nur umfassend zu den Gestaltungsmöglichkeiten Ihres letzten Willens, sondern hilft Ihnen dabei, sich für die für Ihre individuelle Situation passende Testamentsart zu entscheiden.
Außerdem stellt ein Anwalt sicher, dass sich Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Verteilung Ihres Nachlasses in den testamentarischen Bestimmungen widerspiegeln.
Daneben garantiert er die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und eine rechtssichere Formulierung aller Klauseln – ohne inhaltliche Fehler oder Missverständnisse.
Durch eine strategische Nachlassregelung gewährleistet ein Anwalt, dass Sie Freibeträge ausschöpfen, Ihre Erben durch diese steuerlichen Optimierungen finanziell abgesichert sind und Ihr Nachlass erhalten bleibt.
Ein Anwalt kümmert sich auch um die rechtliche Absicherung Ihres letzten Willens über den Tod hinaus. So stellt er sicher, dass durch notarielle Beglaubigung, sichere Aufbewahrung beim Amtsgericht oder im Testamentsregister Ihr Testament gefunden und eröffnet wird.
Setzen Sie einen Anwalt zudem als Testamentsvollstrecker ein, gewährleistet er, dass alle Ihre Verfügungen auch umgesetzt werden.
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