1. golocal-Bewertung löschen lassen – ist das möglich?
Ja, Sie können eine schlechte golocal-Bewertung löschen lassen. Das ist in diesen 4 Fällen möglich:
Die Bewertung verstößt gegen Gesetze
Wenn folgende Straftatbestände vorliegen, muss das Bewertungsportal die schlechte Bewertung löschen:
- Beleidigung: „Meiner Erfahrung nach ist der Arzt dumm.”
- Verleumdung: „Der Schuhverkäufer hat keine Brandschutzmaßnahmen ergriffen.”
- Unwahre Tatsachenbehauptung: „Die Kellner haben kein Gesundheitszeugnis.”
- Üble Nachrede: „Ich habe von einem Freund gehört, dass die Küche voller Ungeziefer ist.”
- Schmähkritik: „Der Steuerberater ist absolut unfähig.”
Der Bewertete kann je nach Einzelfall auch Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz haben.
Die Bewertung entspricht nicht den Richtlinien „Netiquette” von golocal
Ein Verstoß gegen die Richtlinien liegt vor, wenn der Bewerter
- ohne Zustimmung Dritter fremde Bilder oder andere personenbezogene Daten verwendet (=Urheberrechtsverletzung)
- offen diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen tätigt.
- strafrechtlich relevante Inhalte wie z. B. die Behauptung einer Straftat veröffentlicht.
- fremde Inhalte anderer Bewertungsplattformen oder Werbung nutzt.
Die Bewertung kommt von einer „Online Reputation Management Agentur”
Die golocal-Bewertung kommt nicht von einem echten Kunden, sondern von einer „Online Reputation Management Agentur”, die Bewertungen verkauft. Diese Fakebewertungen löscht golocal in der Regel nach der Meldung durch den Bewerteten, da sie u. a. einen Verstoß gegen das UWG (= Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) darstellen.
Die Bewertung ist eine gezielte Rufschädigung
Lässt sich beweisen, dass der Rezensent durch eine niedrige Sternebewertungen gezielt Ihren Ruf als Dienstleister schädigt, können Sie die betreffende golocal-Bewertung entfernen lassen.
Um das und andere Verstöße nachzuweisen, kann es helfen, den Link zur Bewertung zu speichern und einen Screenshot von der Bewertung mit vollständigem Text und Kommentaren zu machen. Sie können dem Portalbetreiber zudem positive Bewertungen, Siegel und Auszeichnungen Ihres Unternehmens vorlegen, die Sie aufgrund des guten Services erhalten haben.
Mit dem kostenlosen Schnellcheck können Sie herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Löschung Ihrer golocal-Bewertung haben.
2. So lassen Sie eine golocal-Bewertung löschen
Verstoßen golocal-Bewertungen, Bilder oder sonstige Beiträge anderer Nutzer gegen geltendes Recht oder Nutzungsbedingungen, haben Sie 2 Möglichkeiten, eine golocal Bewertung zu entfernen:
Bewertung bei der Plattform melden
- Loggen Sie sich mit Ihrem golocal-Account ein und suchen Sie das negative Werturteil des Kunden heraus.
- Nutzen Sie auf der Detailseite unterhalb der Bewertung das Fähnchen mit dem Schriftzug „Problem melden”.
- golocal überprüft Ihre Anfrage innerhalb der nächsten 48 Stunden. Handelt es sich um eine Fakebewertung oder verstößt die Bewertung gegen die Nutzungsbedingungen oder Ihre Persönlichkeitsrechte, löscht golocal die Bewertung.
Anwalt mit Löschung beauftragen
In vielen Fällen filtert golocal durch eine eingebaute Software Fakebewertungen, Beleidigungen oder diskriminierende Meinungsäußerungen automatisch.
Bleibt golocal hingegen untätig, kann der Location-Inhaber auch rechtlich gegen das Bewertungsportal vorgehen. Dafür kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein.
- Ein Anwalt kann die Bewertung prüfen und einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, die Bewertungsregeln oder eine Persönlichkeitsrechtsverletzung beweisen.
- Der Anwalt kann den Druck auf golocal erhöhen, indem er den Portalbetreiber zum Handeln auffordert und eine Löschung der ungerechtfertigten Kundenbewertung durchsetzt.
- Nach dem Blogspot-Urteil (2011) des Bundesgerichtshofes ist golocal bei rechtswidrigen Bewertungen verpflichtet, diese vollständig von der Plattform zu entfernen. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass das Bewertungsportal dieser Verpflichtung nachkommt.
- Ein Anwalt kann den Verfasser der Bewertung ausfindig machen, um bei einer etwaigen Rechtsverletzung für Sie Schadensersatz geltend zu machen.
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