Bußgeldbescheide können fehlerhaft und daher anfechtbar sein. Ein advocado Partner-Anwalt prüft Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler und setzt Ihr Recht durch. Bußgeldverfahren und Fahrverbote können so mitunter vollständig abgewehrt werden.
In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem, warum es so wichtig ist, einen Bußgeldbescheid prüfen zu lassen, warum Ihre Erfolgschancen gut stehen und welche häufigen Fehlerquellen es gibt.
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Inhaltsverzeichnis
1. Bußgeldbescheid prüfen lassen
2. Warum die Erfolgschancen gut stehen
3. Fehler im Tatbestand
4. Häufige Fehlerquellen
5. Fristen
6. Form
7. PRAXISTIPP: Bußgeldbescheid prüfen lassen
Der Ärger ist groß, wenn man einen Brief von der Stadt mit einem Bußgeldbescheid erhält. Dieser kann fehlerhaft und somit anfechtbar sein. Diese können abgewendet werden. Worauf müssen Sie bei der Überprüfung Ihres Schreibens achten? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Ungeachtet um welches individuelle Problem es bei Ihrem Bußgeldbescheid geht, sollten Sie zügig handeln. Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens muss gezahlt oder Einspruch eingelegt werden.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen dazu, wie Sie mit einer Prüfung des Bußgeldbescheids Fahrverbote abwenden können, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Fahrverbot umgehen.
Sie sind auf dem Foto nicht klar zu erkennen?
Es befindet sich kein Foto auf Ihrem Bescheid?
Ihnen erscheint das angegebene Bußgeld zu hoch?
Die häufigsten Fehlerquellen stellen die Fristen, die Form und der Inhalt dar. Auf diese Dinge sollten Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen. Ungereimtheiten in einem dieser Bereiche führt zur Anfechtbarkeit. Ist die Beweisführung mangelhaft oder nicht ganz wasserdicht, sind die Aussichten auf Erfolg sehr hoch.
Grundsätzlich muss man innerhalb von 14 Tagen zahlen, der zuständigen Behörde mitteilen, dass man zahlungsunfähig ist oder Einspruch erheben. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, tritt der Bescheid in Kraft und Ihnen drohen bei Nichtzahlung Mahngebühren. Wann die Fristen in Ihrem speziellen Fall enden, können Sie mit einem Anwalt für Bußgeldbescheid besprechen. Er kann Ihren Bußgeldbescheid diesbezüglich überprüfen.
Nun gibt es zwei weitere Fristen, die Sie bedenken müssen, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen und gegebenenfalls dagegen vorgehen wollen.
Die Verjährungsfrist endet in der Regel nach drei Monaten. Wenn Sie beispielsweise geblitzt wurden, aber nach der oben genannten Zeitspanne noch keine Benachrichtigung durch eine Behörde erhalten haben, könnte es sein, dass die Ordnungswidrigkeit verjährt ist und ein später eintreffender Bußgeldbescheid nicht mehr gilt.
Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist kann nur einmalig, durch Anhörung, vorübergehende Einstellung des Verfahrens, Beginn der Hauptverhandlung o.ä. stattfinden. Unter Anhörung fällt bereits das erste Gespräch mit den Polizisten am Straßenrand nachdem Sie geblitzt wurden oder das Ausfüllen eines Anhörungsbogens. Das Zuschicken dieses Bogens oder anderer Unterlagen führt zu einem Neubeginn der Frist. Somit ist eine Verlängerung der Verjährungsfrist bis zu insgesamt sechs Monaten möglich.
Falls Ihre Ordnungswidrigkeit noch nicht verjährt ist, aber Sie dem Bescheid dennoch entgegenwirken wollen, bleibt Ihnen der Einspruch. Für eine erfolgreiche Anfechtung muss allerdings eine Einspruchsfrist, die unbedingt im Bescheid genannt werden muss (ansonsten handelt es sich um einen Inhaltsfehler s.u.), eingehalten werden. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Zustellung und läuft zwei Wochen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, tritt der Bußgeldbescheid automatisch in Kraft und Sie haben keine Möglichkeit mehr dagegen vorzugehen. Gesetzt den Fall, Sie waren während dieser Zeitspanne im Urlaub und aus anderen Gründen verhindert und konnten nicht reagieren, schützt Sie das Gesetz. Mit Reiseunterlagen oder anderen Beweisen für die Abwesenheit, kann eine sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ beantragt werden. Damit beginnt für Sie die Frist von Neuem.
Gemäß §67 OWiG ist es ebenfalls möglich den Einspruch nur gegen einzelne Beschwerdepunkte einzulegen.
Ungeachtet des Tatbestandes, kann ein Formfehler zur Unwirksamkeit des Bescheides führen. Diese Punkte sollten Sie auf Ihrem Bußgeldbescheid prüfen lassen:
Korrekte:
Für die fehlerfreie Berechnung der Fristen, überprüfen Sie die Richtigkeit der
Außerdem muss klar aus dem Schreiben hervorgehen, gegen wen sich der Bußgeldbescheid richtet. Dies muss derart geschehen, dass keine Verwechselungsgefahr besteht. Des Weiteren muss der Sachverhalt, welcher dem Betroffenen vorgeworfen wird, eindeutig sein.
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Ein Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.