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Ratgeber Schadensersatzrecht Abgasskandal VW Schadensersatz
Stand 14.07.2023
Lesezeit 9 min

VW-Schadensersatz: So viel Entschädigung gibt’s im Abgasskandal

Seit dem BGH-Urteil vom 25.05.2020 steht fest: VW muss Schadensersatz für manipulierte Dieselfahrzeuge zahlen. Das bestätigt auch das Urteil des EuGH vom 21.03.2023. Wer vom Abgasskandal betroffen ist, kann sein Fahrzeug zurückgeben und eine Entschädigung vom Hersteller fordern.

Beitrag von Julia Pillokat

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VW-Schadensersatz: So viel Entschädigung gibt’s im Abgasskandal
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Es gilt immer noch: Der VW-Konzern muss im Abgasskandal Schadensersatz zahlen.
  • Für Diesel von VW sowie Audi, Porsche, Skoda und Seat ist eine Entschädigung möglich.
  • Dieselfahrer können ihr Auto zurückgeben und Geld von Volkswagen verlangen.
  • Anspruch auf den Schadensersatz besteht mindestens für 3 Jahre, sobald der Diesel-Schummel bekannt ist.
Inhaltsverzeichnis
  1. VW-Schadensersatz: Wer kann im Dieselskandal eine Entschädigung fordern?
  2. Gibt es auch Schadensersatz für VW-Gebrauchtwagen?
  3. Wie viel Schadensersatz bekomme ich von VW im Dieselskandal?
  4. Wie bekomme ich Schadensersatz von VW?
  5. FAQ zum Schadensersatz von VW

1. VW-Schadensersatz: Wer kann im Dieselskandal eine Entschädigung fordern? 

Der VW-Dieselskandal betrifft nicht nur VW-Diesel. Schadensersatz ist auch für Fahrzeuge der VW-Tochtergesellschaften Audi, Porsche, Seat und Skoda, die ebenfalls vom Dieselskandal betroffen sind. Bei fast allen Modellen dieser Automarken wurden die Abgaswerte mit einer Software manipuliert – und die Käufer damit getäuscht. 

Betroffen sind Diesel mit den Motoren EA189 und EA288. In der Tabelle zur VW-Entschädigung zeigen wir Ihnen, für welche Fahrzeuge Sie Schadensersatz von VW geltend machen können. 

Marke

Modelle

VW

Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, CC, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Passat, Phaeton, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touareg, Touran, Transporter, T-Roc, T5, T6

Audi

u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT

Porsche

Cayenne, Macan, Panamera

Skoda

Fabia, Karoq, Kodiaq, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti

Seat

Alhambra, Altea, Ateca, Exeo, Ibiza, Leon, Tarraco, Toledo

Achtung:  

Seit dem 21.03.2023 ist es für Betroffene noch einfacher, Schadensersatz von VW bekommen. Dank des EuGH-Urteils im Dieselskandal haftet der Konzern schon bei fahrlässigem, unbeabsichtigtem Abgas-Betrug.

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2. Gibt es auch Schadensersatz für VW-Gebrauchtwagen?

Ja, auch bei einem manipulierten Gebrauchtwagen besteht der Schadensersatzanspruch gegenüber VW. Gemäß BGH-Urteil im VW-Dieselskandal gilt das für alle Neu-, Leasing- und Gebrauchtwagen.

Die Entschädigung im Dieselskandal kann für einen Gebrauchtwagen aber geringer ausfallen als für einen Neuwagen. Das liegt daran, dass bei gebrauchten Autos die insgesamt gefahrenen Kilometer und damit der Wertverlust höher sein können.

3. Wie viel Schadensersatz bekomme ich von VW im Dieselskandal?

Wie viel Geld Ihnen für den Abgasskandal zusteht, hängt ab von: 

  • Kaufpreis Ihres Diesels 
  • Gefahrene Kilometer 
  • Gesamtlaufleistung des Autos

Der Kaufpreis ist die Basis dafür, wie viel Geld von Volkswagen möglich ist. Von der Summe wird der Wertverlust durch Ihre bisherige Nutzung im Verhältnis zur möglichen Leistung abgezogen.  

Schadensersatz = Kaufpreis - Nutzungsentschädigung 

Die gefahrenen Kilometer entscheiden darüber, wie hoch die sogenannte Nutzungsentschädigung ist. Je mehr Kilometer Sie mit dem Diesel gefahren sind, desto höher ist die Nutzungsentschädigung und umso geringer der mögliche VW-Schadensersatz. 

Die Gesamtlaufleistung des Autos wird individuell vom Gericht festgelegt. Je nach Fahrzeugmodell liegt sie zwischen 250.000 und 500.000 Kilometer. 

VW-Schadensersatz berechnen: Beispiel Neuwagen 

  • Kaufpreis Neuwagen: 30.000 € 
  • Gesamtlaufleistung: 250.000 km 
  • Gefahrene Kilometer: 120.000 km 

Schadensersatz = Kaufpreis - Nutzungsentschädigung 

Nutzungsentschädigung = (Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / erwartete Gesamtlaufleistung  

(30.000 € x 120.000 km) / 250.000 km = 14.400 € 

Nach Abzug der Nutzungsentschädigung wäre ein Schadensersatz von VW in Höhe von 15.600 € möglich. 

VW-Schadensersatz berechnen: Beispiel Gebrauchtwagen 

  • Kaufpreis Gebrauchtwagen: 15.000 € 
  • Kilometer bei Kauf: 40.000 km 
  • Gesamtlaufleistung: 250.000 km 
  • Gefahrene Kilometer ab Kauf: 120.000 km 

Schadensersatz = Kaufpreis - Nutzungsentschädigung 

Nutzungsentschädigung = (Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer ab Kauf) / (erwartete Gesamtlaufleistung - Kilometer bei Kauf) 

(15.000 € x 120.000 km) / (250.000 km - 40.000 km) = 8.571 € 

Nach Abzug der Nutzungsentschädigung von 8.571 € sind für den Gebrauchtwagen 6.429 € möglich. 

4. Wie bekomme ich Schadensersatz von VW?

Ist Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen, können Sie jetzt Folgendes tun: 

  1. Individuelle Entschädigung prüfen 
  2. Klage gegen VW einreichen 
  3. Auto zurückgeben und Kaufpreis fordern oder 
  4. Auto behalten und Entschädigung bekommen

Hinweis: Sie haben sich schon für das Motor-Update entschieden? Dann können Sie trotzdem Schadensersatz für den Wertverlust Ihres Diesels verlangen. 

Sie können selbstständig gegen Volkswagen vorgehen. Das kann aber schwierig sein. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal weiß, wie viel Schadensersatz für Ihren Diesel möglich ist und kann die Verhandlungen für Sie übernehmen.  

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FAQ zum Schadensersatz von VW

Wer hat Anspruch auf VW-Entschädigung?

Wer vom Dieselskandal betroffen ist, hat Anspruch auf Schadensersatz. Das betrifft also alle, die einen manipulierten Diesel vom VW-Konzern fahren.

Kann ich noch Schadensersatz von VW verlangen?

Ja. Ist Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen, können Sie Schadensersatz fordern. Sobald Sie von der Manipulation Ihres Fahrzeugs erfahren haben, können Sie mindestens 3 Jahre lang eine Entschädigung fordern.

Welche Autos bekommen Schadensersatz?

VW-Schadensersatz ist für Dieselautos von den Marken VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat möglich. 

Was zahlt VW als Entschädigung?

Wie hoch der VW-Schadensersatz ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend für die Summe sind der Kaufpreis, der Kilometerstand und die mögliche Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs. 

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Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

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