Seit 2015 ist klar: VW hat seine Kunden betrogen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25.05.2020 hat der Automobilhersteller vorsätzlich sittenwidrig gehandelt, indem er die Motoren der Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen und damit die Abgaswerte manipuliert hat. Betroffene haben daher einen Anspruch auf Schadensersatz im VW-Dieselskandal. Für welche Fahrzeugmodelle das gilt und wie Sie die Entschädigung von VW erhalten, erläutern wir für Sie in diesem Beitrag.
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Der VW-Abgasskandal betrifft eine Vielzahl von unterschiedlichen Fahrzeugen und Modellen. Dazu zählen nicht nur die Fabrikate von VW, sondern auch Fahrzeuge der Tochtergesellschaften Audi, Porsche, Seat und Skoda, die ebenfalls vom Dieselskandal betroffen sind. Bei fast allen Modellen dieser Automarken wurden mittels einer Software niedrigere Abgaswerte angezeigt als tatsächlich ausgestoßen wurden – und damit die Käufer getäuscht.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht, für welche Fahrzeuge Sie Schadensersatz von VW geltend machen können.
Marke |
Modelle |
VW |
Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, CC, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Passat, Phaeton, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touareg, Touran, Transporter, T-Roc, T5, T6 |
Audi |
u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT |
Porsche |
Cayenne, Macan, Panamera |
Skoda |
Fabia, Karoq, Kodiaq, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti |
Seat |
Alhambra, Altea, Ateca, Exeo, Ibiza, Leon, Tarraco, Toledo |
Besitzer eines vom Dieselskandal betroffenen Volkswagen-Fahrzeugs haben einen Anspruch auf Entschädigung – die Erfolgsaussichten dafür sind sehr gut. Folgende Rechte haben Betroffene gegenüber VW (abhängig davon, ob sie ihren VW-Diesel behalten oder zurückgeben und monetär entschädigt werden wollen):
Die Einforderung einer Entschädigung von VW geht mit und ohne Anwalt. Das Vorgehen mit juristischem Beistand ist jedoch ratsam, um zu vermeiden, dass Sie eventuell eine geringere Entschädigung erzielen als Ihnen zusteht.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal kann anhand Ihres Fahrzeugs und der aktuellen Rechtsprechung Ihren Anspruch auf Entschädigung im VW-Abgasskandal prüfen und Sie bei der Geltendmachung unterstützen. Zudem kann er Ihren individuellen Schadenersatz berechnen, Verhandlungen bei Vergleichsangeboten durch VW führen und die Rückgabe gegen Nachlieferung eines nicht manipulierten Nachfolgemodelles im Rahmen der Gewährleistung durchsetzen.
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Ja, auch bei einem manipulierten Gebrauchtwagen besteht Anspruch auf Schadensersatz von Volkswagen. Gemäß BGH-Urteil soll in der Praxis kein Unterschied beim Anspruch auf Diesel-Schadensersatz zwischen Neu-, Leasing- und Gebrauchtwagen gemacht werden. Die ursprüngliche Schadensersatzklage gegen VW, die zu dem Urteil geführt hatte, wurde sogar von einer Privatperson mit Gebrauchtwagen eingereicht.
Bei der Berechnung der Höhe der VW-Entschädigung gibt es jedoch Unterschiede bei der Abtretung der Mängelrechte bei Vorbesitzern. Außerdem werden bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung bei einem Gebrauchtwagen die bereits gefahrenen Kilometer bei Kauf von der Gesamtlaufleistung abgezogen. Eine Beispielberechnung finden Sie nachfolgend.
Ist Ihr VW-Diesel vom Abgasskandal betroffen, können Sie ihn zurückgegeben und den Kaufpreis vom Hersteller einfordern. Dabei ist zu beachten, dass von der Rückerstattung die sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen wird – die Höhe der Entschädigung im VW-Abgasskandal ist daher individuell verschieden.
Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach den gefahrenen Kilometern, sowie die Kilometer bei Kauf des Wagens: Je mehr Kilometer Sie mit dem Diesel gefahren sind, desto höher ist die Nutzungsentschädigung und umso geringer der mögliche VW-Schadensersatz.
Weitere Faktoren sind der Kaufpreis und die maximal zu erwartende Gesamtlaufleistung des Wagens, welche individuell vom Gericht festgelegt wird. Je nach Art des Fahrzeugs und Einschätzung des Gerichts kann sie zwischen 250.000 und 500.000 Kilometer betragen.
(Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / erwartete Gesamtlaufleistung = Nutzungsentschädigung
(30.000 € x 120.000 km) / 250.000 km = 14.400 €
Nach Abzug der Nutzungsentschädigung wäre demnach ein Schadensersatz von VW in Höhe von 15.600 € möglich.
(Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / (erwartete Gesamtlaufleistung - Kilometer bei Kauf) = Nutzungsentschädigung
(15.000 € x 120.000 km) / (250.000 km - 40.000 km) = 8.571 €
Nach Abzug der Nutzungsentschädigung von 8.571 € wäre für den Gebrauchtwagen eine Entschädigung von VW in Höhe von 6.429 € möglich.
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