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Flugausfall? So erhalten Sie eine Entschä­digung bei Flug­annullierung
Ratgeber Schadensersatzrecht Reisen Bei Flugausfall Entschädigung fordern
Stand 18.01.2024
Lesezeit 9 min

Flugausfall? So erhalten Sie eine Entschä­digung bei Flug­annullierung

Eine Airline hat Ihren Flug annulliert? Dann steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro bei einem Flugausfall zu. Dafür muss die Fluggesellschaft den Ausfall verschuldet und Ihr Flug innerhalb Europas stattgefunden haben.

Patricia Bauer
Beitrag von Patricia Bauer
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 18.01.2024
7.684 Aufrufe
Auf einen Blick
  • Bei einem Flugausfall haben Reisende einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 €, wenn die Airline diesen verschuldet hat.
  • Daneben haben Reisende Anspruch auf Ticket-Kostenerstattung, Alternativbeförderung und Verpflegung.
  • Hat eine Airline wie die Lufthansa oder Ryanair den Flug rechtzeitig oder z. B. wegen schlechter Wetterbedingungen annulliert, besteht kein Anspruch.
  • Die Entschädigung ist zusammen mit allen Flugdokumenten und Belegen schriftlich bei der Airline einzufordern.
  • Verweigert die Airline die Zahlung, kann ein Anwalt diese zur Zahlung verpflichten.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wie viel Entschädigung erhalte ich bei einem Flugausfall?
  2. Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
  3. Wann habe ich keinen Entschädigungsanspruch?
  4. Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall?
  5. Wie fordere ich die Entschädigung von der Airline?
  6. Was, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt?
Infografik: Bei Flugsausfall steht Reisenden eine Entschädigung zu.

1. Wie viel Entschädigung erhalte ich bei einem Flugausfall?

Konnten Sie wegen eines Flugausfalls oder einer Flugverspätung Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten oder haben wichtige Termine verpasst, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.

Diese Grundvoraussetzungen gelten:

  • Die Airline hat die Annullierung zu verantworten.
  • Die EU-Fluggastrechteverordnung greift.
  • Der Anspruch ist nicht verjährt.

Wie viel kann ich bei einem Flugausfall verlangen?

Steht Reisenden bei einem Flugausfall eine Entschädigung zu, orientiert sich deren Höhe an der Flugstrecke:

  • Für eine Kurzstrecke bis zu 1.500 Kilometer: 250 €
  • Für eine Mittelstrecke bis zu 3.500 Kilometer: 400 €
  • Für eine Langstrecke über 3.500 Kilometer: 600 €

Sind mit der Annullierung folgende Unannehmlichkeiten verbunden, können Sie auch hierfür eine Kompensation verlangen:

  • Koffer verloren
  • Gepäck verspätet
  • Reisemängel geltend machen
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2. Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Flugreisende haben laut EU-Fluggastrechteverordnung unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall:

  • Die Fluggesellschaft ist für die Annullierung verantwortlich.
  • Sie haben pünktlich und rechtzeitig eingecheckt.
  • Die Annullierung ist nicht länger als 3 Jahre her.
  • Die Airline hat weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert.
  • Der Abflug- oder Landeflughafen liegt innerhalb der EU.
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3. Wann habe ich keinen Entschä­digungsanspruch?

Bei einem Flugausfall haben Sie nur unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch.

In diesen Fällen haben Sie keinen Anspruch:

  • Fluggastrechteverordnung ist nicht anwendbar.
  • Ersatzflug verpasst.
  • Fluggesellschaft hat die Annullierungsfrist von 14 Tagen gewahrt.
  • Außergewöhnliche Umstände führten zur Flugannullierung.
  • Der Anspruch auf Entschädigung ist verjährt.

EU-Fluggastrechte­verordnung ist nicht anwendbar

Dann ist die EU-Fluggastrechteverordnung nicht anwendbar:

  • Der Flug startete nicht an einem europäischen Flughafen.
  • Reisende landeten nicht mit einer einer europäischen Airline an einem europäischen Flughafen.
Hinweis
Entschädigung bei internationalen Flügen

Bei Flügen außerhalb Europas greift das Montrealer Abkommen. Dieses legt keine pauschalen Ausgleichssummen fest – Reisende müssen individuell mit der Airline verhandeln.

Ein Anwalt für Fluggastrecht kann eine angemessene Entschädigungssumme für Ihren Flugausfall bestimmen und diese gegenüber der Airline durchsetzen. Ein advocado-Partner-Anwalt kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Sie verpassen den Ersatzflug

Ob Annullierung oder nicht – stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig am Flughafen sind, um einzuchecken. An diesen Zeiten können Sie sich orientieren:

  • Inlands- und EU-Flüge: 60–90 Minuten vor Abflug
  • Internationale Flüge: 2 Stunden Information vor Abflug

Durch einen rechtzeitigen Check-in können Sie sicherstellen, dass Sie den Ersatzflug erreichen, wenn die Fluggesellschaft diesen schneller als erwartet organisiert hat.
Verpassen Sie diesen, haben Sie keinen Anspruch.

Annullierungsfrist wurde gewahrt

Hat Sie die Fluggesellschaft rechtzeitig über eine Annullierung informiert, erhalten Sie keine Entschädigung.

Diese Annullierungsfrist beträgt 14 Tage – die Airline muss Sie also mindestens 14 Tage vor Abflug über eine Flugannullierung informieren. Versäumt sie das und wird der Flug annulliert, steht Ihnen eine Entschädigung zu.

Außergewöhnliche Umstände

Haben außergewöhnliche Umstände zur Annullierung geführt, muss Ihnen die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das liegt daran, dass die Airline diese weder verschuldet noch zu verantworten hat und deswegen für diese auch nicht haften muss.

Außergewöhnliche Umstände sind:

  • Schlechte Wetterbedingungen
  • Unvorhersehbare Streiks
  • Flughafensperrungen
  • Vogelschlag
  • Versteckte Herstellerfehler
  • Blitzschlag
  • Naturkatastrophen
  • Terrorgefahr & politische Instabilität
  • Notlandungen

Die Fluglinie muss diese außergewöhnlichen Umstände jedoch zweifelsfrei nachweisen, um für die Annullierung nicht haften zu müssen.

Hinweis
Entschädigung bei technischen Problemen

Laut Europäischem Gerichtshof sind ein Großteil der technischen Defekte keine außergewöhnlichen Umstände (Urteil vom 18.09.2015, Az. C-257/14). Sie fallen in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft und stehen einer Entschädigungsforderung nicht entgegen.

Verjährung der Ansprüche

Ein Anspruch auf Entschädigung für den Flugausfall besteht nur innerhalb einer Verjährungsfrist. In Deutschland haben Sie 3 Jahre Zeit, eine Zahlung von der Airline einzufordern. In anderen Ländern gelten andere Fristen.

Verjährungsfristen in anderen EU-Ländern (Auswahl):

  • Frankreich: 2 Jahre
  • Schottland: 5 Jahre
  • Großbritannien: 6 Jahre
  • Schweden: 10 Jahre

Reisende müssen sich zur Geltendmachung einer Kompensation nicht an die deutsche Frist halten. Sie können die Verjährungsfrist am Abflugort, Ankunftsort oder den Ort der Hauptniederlassung der Airline nutzen.

Hinweis
Beispiel Verjährungsfrist

Annulliert wurde ein Flug von Eurowings von Stockholm nach Paris. Ausgleichszahlungen für den Flugausfall können Sie innerhalb von 3 Jahren in Deutschland (Sitz von Eurowings), innerhalb von 10 Jahren in Schweden oder innerhalb von 2 Jahren in Frankreich geltend machen.

4. Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall?

Neben der Entschädigung haben Flugreisende bei einer von der Airline verschuldeten Flugannullierung umfangreiche Rechte:

  • Erstattung des Ticketpreises: Die Fluggesellschaft muss die Flugkosten in voller Höhe erstatten.
  • Einforderung einer Ersatzbeförderung: Sie können kostenlos einen Ersatzflug oder eine andere Beförderungsmöglichkeit (z. B. Bahn) zu Ihrem Ziel verlangen.
  • Buchung eines Alternativflugs: Hat die Fluggesellschaft keinen Ersatzflug vorgeschlagen, können Sie selbstständig einen Alternativflug suchen und buchen. Die Fluggesellschaft muss die Zusatzkosten tragen.
  • Zeitnaher Rückflug: Hat bereits eine Teilbeförderung stattgefunden und befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Annullierung nicht mehr am Abflugort, können Sie einen Rückflug oder die anderweitige Beförderung (z. B. Bahn) zum Abflughafen verlangen.
  • Recht auf Verpflegung: Wenn Sie durch die Annullierung mindestens 2 Stunden Information lang auf die Weiterbeförderung warten, muss die Fluggesellschaft Kosten für Mahlzeiten und Getränke übernehmen.
  • Recht auf Telekommunikation: Müssen Sie mindestens 2 Stunden Information warten, erstattet die Fluggesellschaft Kosten für 2 Telefonate, Faxe oder E-Mails.
  • Unterbringungskosten: Können Sie Ihre Reise erst am Folgetag oder später fortsetzen, muss die Fluggesellschaft die Kosten einer Hotelübernachtung und die Transferkosten erstatten.

Ein Recht auf Betreuungsleistungen haben Sie auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände für die Annullierung gesorgt haben.

Hinweis
Flugausfall kein Grund für Mehrarbeit

Können Sie durch einen Flugannullierung nicht pünktlich auf der Arbeit sein, darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht sanktionieren. Da Sie am Fernbleiben keine Schuld haben, müssen Sie weder Urlaub einreichen noch nacharbeiten.

5. Wie fordere ich die Entschädigung von der Airline?

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Airline schriftlich kontaktieren und eine angemessene Ausgleichszahlung für den Flugausfall verlangen. Das Schreiben sollte folgende Inhalte haben:

  • Angaben zum Flug: Fluggast, Flugnummer, planmäßige Abflugzeit, Ziel, planmäßige Ankunftszeit, Flugstrecke
  • Beweise & Unterlagen: z. B. schriftliche Bestätigung der Flugannullierung, Flugticket, Quittungen (z. B. für Lebensmittel, Taxi oder Hotel) und Zeugenaussagen von Mitpassagieren
  • Kontoinformationen: IBAN, BIC und Bankinstitut des Absenders

Unser Musterbrief erleichtert es Ihnen, wegen eines Flugausfalls Entschädigung bei der verantwortlichen Fluggesellschaft einzufordern. Im anwaltlich vorgeprüften Schreiben können Sie Ihre persönlichen Daten, Angaben zum annullierten Flug sowie alle Belege für Ihren Mehrkosten ergänzen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Musterbrief nur als Vorlage dient. Es ist sinnvoll, wenn Sie das Schreiben an die Fluggesellschaft auf Ihren individuellen Fall anpassen. Je detaillierter Sie die Annullierung und Ihre Ausgaben belegen können, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten, eine Zahlung der Fluggesellschaft zu erreichen.

Anspruch schnell & einfach durchsetzen mit der advocado-App

Mithilfe der kostenlosen advocado-App für iOS und Android machen Sie Ihre Ansprüche noch bequemer geltend. Im Interviewmodus erstellen Sie ein anwaltlich vorgeprüftes Forderungsschreiben.

Das Schreiben wird mit wenigen Klicks direkt an die Airline versandt – sicher, bequem und vollständig digital.

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6. Was, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt?

Zeigt sich die Fluggesellschaft unkooperativ – z. B. indem sie nicht auf das über die App versendete Schreiben reagiert, Beweise nicht anerkennt und die Entschädigungsforderung zurückweist –, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.

Häufig genügt bereits ein anwaltliches Schreiben, um die Airline zur Zahlung zu bewegen. Darüber hinaus kann ein Anwalt folgende Aufgaben für Sie übernehmen:

  • Anspruchsprüfung & Beweissicherung
  • Formulierung eines anwaltlichen Schreibens
  • Klageerhebung & gerichtliche Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs
  • Verpflichtung der Airline zur Übernahme der Anwaltskosten

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Patricia Bauer
Patricia Bauer
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 18.01.2024

Patricia Bauer findet als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado praktische Lösungen für Ihre Rechtsprobleme. Durch ein Jurastudium kann sie auf umfangreiches Fachwissen aus Erb-, Vertrags- und Markenrecht zurückgreifen und komplexe juristische Sachverhalte leicht verständlich und lösungsorientiert aufbereiten.

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